Bausparer erhalten eine Wohnungsbauprämie nur auf Antrag. Sie müssen darlegen, dass sie die festgeschriebene Einkommensgrenze einhalten, um ihren Anspruch auf die staatliche Förderung zu begründen.
Doch wo erhalten Bausparer einen Antrag auf Wohnungsbauprämie? Was ist beim Ausfüllen des Formulars zu beachten?
In diesem Ratgeber dreht sich alles um den Wohnungsbauprämienantrag. Sie erfahren, wie Sie die begehrte Prämie einfach und komplikationslos beantragen können.
Kurz & Knapp: Informationen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie für Schnellleser
Sie erhalten das Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie für einen Bausparvertrag von Ihrer Bausparkasse.
Im Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie nebst Personen- und Bausparvertragsdaten genau angeben, wie viel Sie jährlich verdienen. Hierbei ist das Bruttoeinkommen gemeint. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Um die Wohnungsbauprämie zu beantragen, ist eine Frist einzuhalten. Sie können die Prämie zwei Jahre rückwirkend erhalten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist der Anspruch verjährt.
Inhalt
Wer kann die Wohnungsbauprämie beantragen?
Nicht jeder erhält den staatlichen Zuschuss. Lediglich einkommensschwächeren Bürgern steht die Förderung zu. Folgende Einkommensgrenzen gelten:
- Für Einzelpersonen: 25.600 Euro im Jahr
- Für Ehepaare: 51.200 Euro im Jahr
Zudem müssen Sie mindesten 50 Euro jährlich in Ihren Bausparvertrag einzahlen.
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie richtig ausfüllen: Stolpersteine
Möchten Sie die Wohnungsbauprämie beantragen, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen. In der Regel sendet Ihnen Ihre Bausparkasse zum Jahresende einen passenden Vordruck zu. Passiert dies nicht, müssen Sie den Antrag bei Ihrer Bank einfordern.
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie umfasst drei Teile
Zunächst müssen Sie Ihre Personendaten im Antrag eingeben. Anschließend sind die Eckdaten Ihres Bausparvertrags einzutragen.
Schließlich fordert das Formular Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen. Das jährlich „zu versteuernde Einkommen“ muss an dieser Stelle dargelegt werden. Doch worum handelt es sich dabei genau?
- Für Angestellte: Dabei handelt es sich um Ihr Brutto-Jahreseinkommen. Eventuelle Betriebsausgaben – z.B. Fahrtkostenaufwendungen – können Sie abziehen.
- Für Selbstständige: Auch hier ist das jährliche Bruttoeinkommen anzugeben. Allerdings sind hiervon eventuelle Werbungskosten – beispielsweise Anschaffungskosten für benötigtes Werkzeug – abziehbar.
Haben Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie ausgefüllt, ist er an die Bausparkasse zurückzusenden. Diese übernimmt die Weiterleitung zur entsprechenden staatlichen Stelle.
Erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, wird der entsprechende Prämienbetrag Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben.