Den Ruhestand unter Palmen genießen – davon träumen viele Menschen. Doch was passiert eigentlich mit der Rente, wenn man auswandert? Können sich Rentner, die auswandern, ihre Rente im Ausland auszahlen lassen? Und wie verhält es sich bei Personen, welche noch in die Rentenkasse einzahlen, aber ins Ausland umziehen wollen. Können sich diese bei einer Auswanderung ihre Rente vorzeitig auszahlen lassen? Diese Fragen beantworten wir im Folgenden.
Kurz & knapp: Informationen zur Rentenauszahlung bei Auswanderung
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Rente, wenn eine Person das Renteneintrittsalter erreicht hat. In einigen Fällen können die eingezahlten Beiträge jedoch auch schon vorzeitig ausgezahlt werden.
Sie können sich, wenn Sie als Rentner auswandern, die Rente im Ausland auszahlen lassen. Sie erhalten den entsprechenden Betrag dann monatlich auf Ihr Konto. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ziehen Sie in ein Land der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, dann erhalten Sie in der Regel die volle Rente. In anderen Ländern kann es zu Einschränkungen kommen. Hier lesen Sie mehr dazu.
Deutsche Staatsbürger können sich die Rente meist nicht vorzeitig auszahlen lassen, da sie sich in der Regel auch bei einem Wohnsitz im Ausland in Deutschland freiwillig versichern dürfen. Ausländische Staatsbürger können eine Beitragserstattung beantragen, wenn für sie keine Versicherungspflicht in Deutschland mehr besteht und sie sich nicht freiwillig versichern dürfen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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Bei Auswanderung Rente im Ausland auszahlen lassen: Infos für Rentner
Was passiert mit der Rente, wenn man auswandert? Diese Frage stellen sich viele Rentner, die überlegen, ihren Ruhestand außerhalb von Deutschland zu verbringen. Die gute Nachricht lautet: Sie können sich, wenn Sie auswandern, die Rente im Ausland auszahlen lassen.
Sie bekommen weiterhin, wie auch in Deutschland, monatlich die volle Rente ausgezahlt, wenn Sie in einen der folgenden Staaten umziehen:
- Länder der Europäischen Union
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Deutschland hat außerdem mit einigen Staaten, unter anderem Albanien, Japan, Kosovo, Marokko und Serbien, Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Auch dorthin können Sie sich bei einer Auswanderung die Rente auszahlen lassen, ohne dass es dabei zu größeren Abzügen kommt.
Möchten Rentner sich jedoch monatlich die Rente auszahlen lassen, wenn sie auswandern und dabei in ein Land außerhalb der EU bzw. in ein Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, ziehen, dann kann es zu Einschränkungen kommen. Planen Sie einen Umzug in ein solches Land, dann sollten Sie sich vorher bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung über die Folgen für die Rente informieren.
Rente vorzeitig auszahlen lassen bei Auswanderung: Wann ist die Beitragserstattung möglich?
Nun kommen wir zu Personen, die das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, und überlegen, Deutschland zu verlassen. Ist es möglich, sich die bisher eingezahlte Rente auszahlen zu lassen bei einer Auswanderung? Diese Summe könnte schließlich eine gute Finanzspritze für den Start im neuen Land darstellen.
Es kommt hierbei auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt: Eine Beitragserstattung, so wird die Auszahlung der bisher geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung genannt, ist nur möglich, wenn Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Folgenden:
- Es besteht keine Versicherungspflicht mehr in Deutschland.
- Die Person darf sich nicht mehr in Deutschland freiwillig versichern.
Möchten deutsche Staatsbürger auswandern und die Rente vorzeitig auszahlen lassen, ist Folgendes zu beachten: Zwar scheiden sie in der Regel aus der Versicherungspflicht aus, wenn sie im Ausland einen Job aufnehmen. Allerdings dürfen sich deutsche Staatsbürger, egal wo sie leben, stets freiwillig versichern. Damit ist es für sie in den wenigsten Fällen möglich, die Rente vorzeitig auszahlen zu lassen wegen einer Auswanderung.
Anders verhält es sich bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Besteht keine Versicherungspflicht in Deutschland mehr und dürfen sie sich auch nicht mehr dort freiwillig versichern, so können sie sich bei einer Auswanderung die Rente auszahlen lassen. Die Beitragserstattung kann jedoch erst 24 Monate nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht erfolgen.