Kapitallebensversicherungen dienen dem Ansparen von Kapital und damit der Bildung von Vermögen. Wer einmal solch eine Versicherung abgeschlossen hat, dem sind sicherlich schon einige Fragen dazu durch den Kopf geschossen.
So landet jeder Versicherungsnehmer einmal beim Thema Kapitallebensversicherung und deren Auszahlung: Wann erfolgt sie? Wird die Versicherungssumme immer auf dieselbe Art und Weise ausgezahlt oder kann sich der Versicherte zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden?
Wer sich Antworten auf diese Fragen erhofft, sollte danach im nachfolgenden Ratgeber suchen. Hier dreht sich alles rund um die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung.
Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung einer Kapitallebensversicherung für Schnellleser
Tritt der Erlebensfall bzw. Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme mit eventuellen Zinsen und Gewinnen ausgezahlt. Welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall bei der Auszahlung haben, lesen Sie hier.
Eine Kapitallebensversicherung besitzt einen Rückkaufswert, welcher bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung nach Abzug möglicher Gebühren ausgezahlt wird. Daher geht eine vorzeitige Auszahlung meist mit finanziellen Verlusten einher.
Ob bei der Auszahlung einer Lebensversicherung Steuern anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier haben wir die Kriterien zusammengefasst.
Inhalt
Auszahlung einer Kapitallebensversicherung: Welche Möglichkeiten haben Versicherte?
Bekannterweise führen fast immer mehrere Wege nach Rom. Anders sieht das auch nicht bei der Auszahlung der Versicherungssumme einer Kapitallebensversicherung aus.
Im Gegensatz zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer bei kapitalbildenden Versicherungen nämlich immer einen Rückkaufswert – unabhängig davon, ob er diese kündigt, der vereinbarte Erlebensfall eintritt oder die Versicherung einfach ausläuft.
Kapitallebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer, die Kapitallebensversicherung vor Ablauf der eingeplanten Vertragslaufzeit zu kündigen, steht ihm ein Rückkaufswert zu.
Allerdings ist hierbei anzumerken, dass diese Variante der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung im Regelfall sehr verlustreich ist. Vor allem wenn die Kündigung nicht lange nach Vertragsabschluss erfolgt, fallen hohe Stornierungs-, Verwaltungs- oder auch Provisionsgebühren stark ins Gewicht.
Aber auch nach einer längeren Vertragslaufzeit ist eine vorzeitige Kündigung eigentlich immer ein Verlustgeschäft. In den meisten Fällen liegt die Höhe des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung deutlich unter dem Wert der eingezahlten Beiträge.
Auslaufen der Vertragslaufzeit
Ist eine Kapitallebensversicherung am Ende ihrer Laufzeit angelangt, hat der Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten, wie er seine Versicherungssumme bekommen kann. Zum einen kann er sie sich als einmalige Zahlung geben lassen. Zum anderen ist auch eine monatliche Rente wählbar.
In welcher Höhe sich die Ablaufleistung bewegt, hängt vor allem davon ab, wie hoch die Prämien waren, die während der Laufzeit eingezahlt wurden und ob es zum Beispiel vorübergehende Unterbrechungen, wie etwa eine Beitragsfreistellung, gab.
- aus dem vertraglich vereinbarten Betrag zur Auszahlung (Versicherungssumme),
- möglichen Zinsen
- und der Beteiligung an Gewinnen.
Diese Möglichkeit der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung wird von einigen auch als Eintritt des Erlebensfalls bezeichnet. Im Allgemeinen ist damit nämlich das Einsetzen der Rente gemeint.
Müssen Steuern gezahlt werden?
Ob steuerliche Abgaben bei der Auszahlung einer Lebensversicherung gemacht werden müssen, steht in Verbindung mit dem Alter des Versicherten, der Länge der Vertragslaufzeit sowie dem Jahr, in welchem die Versicherung abgeschlossen wurde.
- … der Vertragsabschluss vor dem 01. Januar 2005 stattfand.
- … eine Einmalzahlung gewählt wurde.
- … der Vertrag 12 Jahre oder länger lief.
- … fünf Jahre oder länger durchgängig Beiträge eingezahlt wurden.
Bei später geschlossenen Verträgen ist die Einsparung der halben Steuersumme möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte 60 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief.