Auszahlung der Rentenversicherung: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Höhe der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge hängt von vielen Faktoren ab und kann berechnet werden.
Die Höhe der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge hängt von vielen Faktoren ab und kann berechnet werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den fünf Säulen der Sozialversicherung und dient Beschäftigten als Altersvorsorge, wenn diese die Arbeit nicht mehr ausüben können bzw. ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Eine Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine private Rentenversicherung darstellen, die allerdings für Arbeitnehmer nicht verpflichtend ist. Die gesetzliche Form verpflichtet jeden Arbeitnehmer, einen Teil seines Gehalts in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen. Dieser wird automatisch vom Bruttolohn des Beschäftigten abgezogen.

Die gesetzliche Rentenversicherung dient nicht der Hinterbliebenenvorsorge, sondern bezieht sich auf den Versicherungsnehmer selbst, dem nach seiner Arbeitszeit aus der Rentenkasse im Alter eine Rente ausgezahlt wird. Aber wie erfolgt die Auszahlung aus Ihrer Rentenversicherung?

Wann ist das Renteneintrittsalter erreicht? Was ist unter Beitragserstattung zu verstehen? Und ist eine Kündigung der Rentenversicherung, um eine Auszahlung zu erhalten, möglich? Näheres lesen Sie dazu im Ratgeber.

Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung der Rentenversicherung für Schnellleser

Wann erfolgt die Auszahlung der Rente?

Eine Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt erst ab Erreichen des Renteneintrittsalters. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

Lässt sich die gesetzliche Rentenversicherung kündigen?

Nein, eine Kündigung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht möglich. In gewissen Fällen kann jedoch bei weniger als fünf Jahren Beitragszahlung eine Erstattung geleistet werden.

Kann man seine eingezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Beitragserstattung nur in ganz bestimmten Fällen möglich. So können sich etwa Beamte, die noch keine fünf Jahre eingezahlt haben, die bisher geleisteten Beiträge erstatten lassen. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wie hoch fällt die gesetzliche Rente aus?

Die Rentenhöhe lässt sich mithilfe dieser Formel berechnen.

Weiterführende Artikel zur Auszahlung einer Rentenversicherung

Wann kann man sich die Rentenversicherung auszahlen lassen?

Eine Auszahlung der Rentenversicherung erfolgt in der Regel dann, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Dieses liegt bei vor dem 1. Januar 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Wer ab 1964 geboren wurde, erreicht erst mit 67 Jahren die Altersgrenze. Für die dazwischenliegenden Jahrgänge wird die Grenze schrittweise angehoben.

Rentenversicherte haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Rentenbeginn nach vorne zu verlegen. Im Umkehrschluss verringert sich dann allerdings der Beitrag, der an den Rentenversicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Im Umkehrschluss gilt aber auch Folgendes: Sollte der Versicherte später in Rente gehen, steigen auch die von der Rentenkasse auszuzahlenden Beträge. Wer also länger arbeitet, bekommt auch mehr Rente.

Wie hoch ist die Auszahlung aus der Rentenversicherung?

Auch Hinterbliebene können sich eine Rentenversicherung auszahlen lassen.
Auch Hinterbliebene können sich eine Rentenversicherung auszahlen lassen.

Wollen Sie Ihren Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung geltend machen, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.

Welche Höhe die aus Ihrer Rentenversicherung folgende Auszahlung hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.

Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es eine Formel, nach der sich die Höhe Ihrer Rente ermitteln lässt. Diese lautet:

Höhe der monatlichen Rente: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Wert der Rente x Rentenartfaktor

Aber was versteckt sich hinter den genannten Begriffen? Nicht jeder Versicherungsnehmer ist mit diesen vertraut. Deshalb soll eine Übersicht zeigen, welche Begrifflichkeiten für die Auszahlung Ihrer Altersvorsorge entscheidend sind:

  • Entgeltpunkte stellen die Werteinheit der Rentenversicherung dar. Die Entgeltpunkte ergeben sich aus der Differenz des Durchschnittsverdienstes aller Versicherungsnehmer und Ihrem persönlichen Verdienst innerhalb eines Jahres. Erreichen Sie den Durchschnittsverdienst, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Bei doppeltem Verdienst sind es bereits 2 Entgeltpunkte.
  • Der Zugangsfaktor beschreibt den Eintritt in die Rente. Bei herkömmlichem Rentenalter beträgt dieser Faktor genau 1. Gehen Sie früher bzw. später in Rente, so verringert oder erhöht sich dieser Zugangsfaktor entsprechend und wirkt sich auf die Auszahlung der Rentenversicherung aus.
  • Der aktuelle Wert Ihrer Rente ist der Wert eines Entgeltpunktes. Dieser wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet. Seit dem 1. Juli 2023 unterscheidet sich der aktuelle Rentenwert nicht mehr in Ost und West.
  • Zu guter Letzt ist der Rentenartfaktor je nach Rentenart zu berücksichtigen. Welchen Wert Ihre Rente dabei hat, ist unterschiedlich geregelt. Eine Altersrente besitzt zum Beispiel den Wert 1, bei der Vollwaisenrente liegt er bei 0,2.

Wollen Sie ausrechnen, welchen Wert Sie sich für Ihre Altersvorsorge auszahlen lassen, so benötigen Sie dafür alle vier genannten Faktoren.

Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen?

Sich eine Rentenversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen, ist oft nicht rentabel.
Sich eine Rentenversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen, ist oft nicht rentabel.

Viele Versicherungsnehmer benötigen allerdings nicht erst dann Geld, wenn sie das Renteneintrittsalter erreichen. Auch vorher schon kann aufgrund ungeplanter Ereignisse akuter Geldbedarf bestehen, der gedeckt werden muss. Wäre in einem solchen Fall die vorzeitige Auszahlung der Rentenversicherung möglich?

Wie wir bereits erwähnt haben, können Sie mit Abschlägen in Rente gehen, wenn Sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Hierzu müssen Sie allerdings mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Bedenken Sie, dass Sie für jedes Jahr, welches Sie früher in Rente gehen, ein Abzug in Höhe von 3,6 Prozent der Rente erfolgt.

Keine Möglichkeit besteht in der Regel darin, die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen und eine Auszahlung zu verlangen. Das ist meist nur dann eine Lösung, wenn Sie eine private Rentenversicherung aufgeben wollen.

Trotzdem kann Ihnen unter gewissen Umständen eine Beitragserstattung gewährt werden. Das ist allerdings generell nur dann möglich, wenn Sie noch keine fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Denn in diesem Fall ist eine Leistung aufgrund der niedrigen Einzahlungen nicht möglich. Dies ist jedoch nur eine Option für bestimmte Personen- und Berufsgruppen. Welche dies sind, erklären wir im folgenden Abschnitt.

Beitragserstattung: Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge

Bei manchen Personengruppen wird von der regulären Auszahlung der Rentenversicherung abgesehen. Die bislang gezahlten Beiträge werden dann erstattet.

Hat die Einzahlung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Das ist allerdings nur in gewissen Fällen möglich, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:

  • Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte oder Anwälte) können sich die Beiträge erstatten lassen, obwohl sie sich freiwillig versichern könnten. Eine Beitragserstattung verlangen bzw. die Rentenversicherung auszahlen lassen können Beamte, Richter oder Soldaten auf Zeit, die versicherungsfrei oder nur befristet befreit sind.
  • Hinterbliebene, wie Witwen oder Waisen, welche die Rentenzahlungen eines Verstorbenen erhalten wollen, können sich bei nicht erfüllter Wartezeit die Beträge auszahlen lassen.
  • Wurde das Renteneintrittsalter erreicht, allerdings die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt, kann ebenfalls eine Erstattung der Beiträge erfolgen.

In den genannten Fällen ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Sollten Sie über eine solche nachdenken, ist es allerdings hilfreich, wenn Sie sich vorher entsprechend informieren. Nicht immer ist eine Erstattung auch die beste Möglichkeit für Sie.

Welche Beiträge werden zurückerstattet?

Wie hoch die für Ihre Rentenversicherung fällige Auszahlung ist, hängt u.a. von Ihrem Verdienst ab.
Wie hoch die für Ihre Rentenversicherung fällige Auszahlung ist, hängt u.a. von Ihrem Verdienst ab.

In der Regel können nicht alle gezahlten Beiträge erstattet werden, sondern nur der Arbeitnehmeranteil, wenn Sie auf die reguläre Auszahlung der Rentenversicherung verzichten.

Freiwillige Beiträge oder Beiträge bei Selbstständigkeit werden nur zur Hälfte zurückerstattet. Zudem werden unter anderem folgende Anteile vom Erstattungsbetrag abgezogen:

  • Beiträge, die der Bund bzw. Sozialleistungsträger gezahlt haben und nicht Sie selbst (z. B. bei Hartz IV)
  • Gezahlte Beiträge während einer Kindererziehungszeit
  • Nachversicherungsbeiträge
  • Beiträge, die bis zum 30. Juni 1990 in der DDR gezahlt wurden
  • Geldbeträge, die vor einer bereits genutzten Geldleistung eingezahlt wurden (z. B. vor einer Rehabilitationsmaßnahme)

Bei der Beitragsrückerstattung gilt zudem: Diese kann nur auf Antrag erfolgen! Ohne diesen kann Ihnen die Erstattung der eingezahlten Beiträge nicht gewährt werden.

Wann ist die Auszahlung der Rentenversicherung steuerfrei?

Ist die Auszahlung einer Rentenversicherung steuerpflichtig? Diese Frage stellen sich viele Rentner. Seit dem 1. Januar 2005 gilt die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das heißt: Die Beiträge, die Sie in Ihre gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bleiben steuerfrei, allerdings muss die Auszahlung der Rentenversicherung später besteuert werden.

Bei Renten, die erst ab 2040 in Anspruch genommen werden, muss diese voll versteuert werden. Vorher gibt es einen Rentenfreibeitrag, der nicht versteuert werden muss.

Wie hoch dieser Rentenfreibetrag ist, kommt auf Ihr Renteneintrittsalter an. Sind Sie bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen, sind 50 Prozent der Renteneinnahmen steuerpflichtig. Pro Jahr steigt dieser Satz um zwei Prozent bzw. Prozentpunkte, sodass bis zum Jahr 2040 100 Prozent Besteuerung der Auszahlung Ihrer Rentenversicherung erreicht werden.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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105 Antworten zu “Auszahlung der Rentenversicherung: Einzelheiten und Details”

  1. Valentina I. sagt:

    Hallo
    Ich bin mazedonischer Staatsbürger mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis in Deutschland .Ich beziehe seid 2014 eine Eu Rente .Ich habe vor dauerhaft nach Nord Mazedonien zu ziehen .Kann ich mir die EU Rente auszahlen lassen ?Ich habe 26 Jahre lang gearbeitet .

  2. Philipp sagt:

    Ich habe die letzten 20 Jahre mein Geld besser anlegen können. Wenn ihr das macht, kann ich mir am Ende für meine Rente im Monat nur ein Brötchen kaufen. D.h. ihr macht mich Arm. Ich möchte gerne die Rente vorzeitig bekommen, weil ich nicht in Armut leben will.

  3. Klaus sagt:

    Hi,

    meine Frau ist kürzlich auf Lebenszeit verbeamtet worden. Sie hat jedoch zuvor länger als 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Gibt es dennoch eine Möglichkeit trotz Mindestversicherungszeit eine Erstattung zu bekommen?

    VG

  4. K sagt:

    Hallo,

    ich bin in einem Monat Beamter auf Lebenszeit und würde mir gerne die eingezahlte Rente auszahlen lassen, allerdings habe ich über 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Ist es möglich die Rentenbeiträge erstattet zu bekommen?

  5. Daniela sagt:

    Guten Tag,
    mein Mann und ich sind vor 10 Jahren in die USA ausgewandert und wir wuerden uns gerne unsere rente auszahlen lassen. Wir sind 45 und 47 Jahre alat und wereden nicht mehr nach Deutschland zurueck kommen.
    Meine Frage ist, wie und wo koennen wir die komplette auszahlung beantragen?

    Dankeschoen

  6. Nagi sagt:

    Ich bin deutsche Stadtbürger ich komme aus Ägypten und Ich habe 15 Jahre gearbeitet, vor einem Jahr habe ich meine Kinder nach Deutschland gebracht aber leider die Mutter hat noch keine Visum bekommen ,die Kinder kommen nicht klar ohne die Mutter in Deutschland zu bleiben ,und des wegen muss ich jetzt für immer nach Ägypten zurück, was kann ich machen wegen meiner Rente.
    Ich bitte um ein Info.
    Nagi

  7. Banu sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe im Jahr 1995 kurzfristig für 6 Monate gearbeitet und habe seitdem nicht mehr gearbeitet. Nun bin ich 47 Jahre alt und denke daran den eingezahlten Pflichtbeitrag zu erstatten, da ich mit der niedrigen Einzahlung sowieso kein Recht auf Rente bekommen kann.

    Meine Frage hierzu ist, wenn ich mir das Geld erstatten lasse und in1-2 Jahren wieder plane zu arbeiten, würde ich dann Probleme bekommen? Oder würde das nichts ausmachen, da ich nur eine ganz kurze Zeit eingezahlt habe.

    Vielen Dank.

  8. Alexander sagt:

    Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe in Kasachstan seit 2010. In Deutschland besteht keine Verscherungsplicht mehr. Seit 2011 zahle ich rentenbeiträge in Kasachstan. Ich habe von 1994 ,bis ende 2009 rentenbeiträge gezahlt. Besteht eine Möglichkeit fur mich einen Antrag auf eine Beitragsersttatungn?
    Kann ich mit einer Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen?
    Ich bedanke mich für schnelle antwort!

  9. Ben sagt:

    Hallo Vorfaelligkeitsentschaedigung.net,

    ich erhalte eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Bundesversorgungsgesetz. Die Leistungen beinhalten Grundrente, Ausgleichsrente und Berufsschadenausgleich. Bei Renteneintritt werden diese Leistungen neu berechnet. Zuvor habe ich weniger als 5 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung Arbeitnehmerbeiträge eingezahlt. Kann ich mir diese Beiträge vor Renteneintritt auszahlen lassen?

    VG.

    Ben

  10. emil sagt:

    Hallo
    ich lebe seit 33 jahren in Neuseeland und werde in 2 jahren 65. kann man sich die deutschen rentenbeitraege ausbezahlen lassen.
    Mit freundlichen Gruessen
    Emil

  11. Nursen sagt:

    Hallo zusammen,
    ich bin seit 2005 deutsche Staatsbürgerin und arbeite seit 1990 pflichtversichert in Deutschland. Ich bin 47 Jahre alt und habe vor in fünf Jahren ins Ausland auszuwandern und werde mich in Deutschland komplett abmelden. Habe ich die Möglichkeit meine Rente auszahlen zu lassen?
    Danke im Voraus.

  12. David sagt:

    Ich habe eine private britische Rente, in die ich seit 2003 nicht mehr eingezahlt habe, bin jetzt über 55 Jahre alt und kann das Geld jetzt abheben. Ich bin Engländer, lebe aber seit 2004 in Deutschland und habe jetzt aufgrund des Brexit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

    Wie würde dieses Geld vom deutschen System besteuert werden? Ich bin erst 56 Jahre alt und nicht im Ruhestand. Meine Frau verdient den größten Teil unseres Einkommens.
    Das Finanzamt konnte die Steuervorschriften in solchen Angelegenheiten nicht klären, und ich habe keine eindeutigen Informationen gefunden, die online gesucht wurden.

    Danke vielmals

  13. Karin V. sagt:

    Haette eine Frage ueber meine Beitraege in die gesetzliche Rentenversicherung, bzw. Antrag zur Auszahlung dieser Beitraege. Ende naechsten Jahres habe ich das Rentenalter erreicht und da ich bereits seit Jahren im Ausland wohne und keine deutsche Staatsangehoerigkeit mehr habe, wuerde jegliche Information wertvoll sein, in Bezug auf welche Dokumentation man vorlegen muss, um einen derartigen Antrag in die Wege zu leiten. Jegliche Information waere willkommen. Herzlichen Dank im voraus. K.V.

  14. Milena sagt:

    Ich bin selbständig und bin nicht versicherungspflichtig, habe ich es mir schriftlich vor 1 Jahr bestätigen lassen, daher habe ich nichts mehr eingezahlt.

    Ich habe weniger als 5 Jahre in der gesetzliche Rente eingezahlt. Ich möchte meine gesetzliche Rente kündigen und es auszahlen lassen. Eine Sache verstehe ich aber nicht. Beginnt die Wartefrist von 24 Monaten nachdem ich gekündigt habe oder nachdem ich aufgehört habe in der Rente einzuzahlen.

    Über eine Rückmeldung, werde ich mich freuen!
    Denn ich möchte meine gesetzliche Rentenversicherung jetzt kündigen und mir die beispränge auszahlen lassen!

    VG
    Milena

  15. Ulrike sagt:

    Hallo!
    Ich bin Lehrerin in der dar daenischen Minderheit, wohne in DK.
    Dias erste Jahr meiner Anstellung war ich Jhresvertretung und habe in die gesetzliche Rentenversicherung euåinbezahlt, seit meiner Festabstellung bin ich in einer Rentenversicherung fuer Beamte in Daenemark.
    Meine Einzahlungen waren ab August 2011 bis Juli 2012. Sowie ich verstehe, kann ich mir die Beitraege auszahlen lassen. Das ueberlege ich jetzt. Ich moechte gerne wissen, ob es eine Deadline gibt, ab der das nicht mehr moeglich ist?
    Ich werde mich vor Ort mal schlaumachen, aber das ist in der Coronazeiit ja nur begrenzt moeglich.
    Mit freundlichem Gruss,
    U.

  16. Sabine sagt:

    Hallo.
    Ich bin geschieden und möchte wissen, wann meine Anwartschaften gezahlt werden? Wenn ich Rente beziehe oder mein Ex Mann Rentner wird?
    Danke

  17. Sinan sagt:

    Ich bin in Deutschland geboren und arbeite seit 3 Jahren in Deutschland jedoch möchte in die Türkei auswandern. Demnach müsste ich das Geld auszahlen lassen können oder? Wie sieht es mit einer Wartezeit aus? Ich habe etwas von 24 Monaten gehört. Danke

  18. Denise sagt:

    Hallo ich habe überv30 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin jetzt wieder in meine Heimat USA gezogen werden mir meine Rentenbeiträge ausgezahlt? Ich habe mich auch scheiden lassen hab Anteile von mein Mann erhalten was ist mit dene und von seine private Versicherung?

    Danke für die Antwort
    Denise

  19. FWS sagt:

    Würde gerne auswandern und den Betrag ,den ich mit meiner Arbeit eingezahlt habe, auszahlen lassen. Dies ist leider nicht möglich. Passt zu unserem Land, daß mein eigenes Geld vom Staat festgehalten wird

  20. Roberto sagt:

    Hallo 👋🏾,

    Ich habe einen türkischen Freund der „leider“ wieder ausgewandert ist in die Türkei. Gibt es eine Möglichkeit das er seinen gesamten Beitrag zurück erstattet bekommen kann?

    LG Roberto

  21. Karo sagt:

    Hallo,
    sehr interessant, einzahlen ein Muss, alles andere nicht möglich nur arbeiten bis man nicht verreckt damit Geld nicht ausgezahlt wird.

  22. Paul M. sagt:

    Ich war ein Jahr lang angestellter Lehrer und habe von 09/2014-07/2015 in die Rentenkasse einbezahlt. Seit 09/15 bin ich verbeamtet und bekomme somit eine Pension. Mir wurde jetzt gesagt, dass bereits 62 Monate vorbei seien und ich mir das einbezahlte Geld nun nicht mehr auszahlen lassen kann . Was bedeutet dass es an meine Pension angerechnet wird und somit dieser von dieser dann abgezogen wird. Meine Frage daher wäre, ob es eine Möglichkeit gäbe, das Geld mir trotzdem noch auszahlen zu lassen und ob die Berechnung mit 62 Monaten wirklich stimmt?
    MfG

  23. Tanja sagt:

    Hallo,
    habe mir die Beiträge auszahlen lassen, weil ich Beamtin geworden bin. Da bei uns die Beamten rausgemobbt werden in die Dienstunfähigkeit, stellt sich die Frage nach einer anderweitigen Beschäftigung.

    Verstehe ich das richtig, dass eine Beitragsrückerstattung das Rentenkonto nicht löscht? Also das Rentenkonto quasi ohne Beiträge weiter existiert.
    Mir wurde bei der Beantragung der Beitragsauszahlung nämlich gesagt, sollte ich irgendwann mal wieder rentenversicherungspflichtig arbeiten, würde meine alte Rentenversicherungskontonummer wieder genommen.
    Mich irritiert das gerade

  24. Esther M. sagt:

    Hallo,

    Mein Partner (aus Nordirland)
    Hat von 2016-2018 in Deutschland gelebt und als Gartenbau Helfer gearbeitet. Er lebt wieder in der Heimat.
    Meine Frage: kann er sich die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung jetzt schon auszahlen lassen.

    Lieben Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Esther,

      hat er weniger als fünf Jahre eingezahlt, dann ist eine Auszahlung in der Regel möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  25. Christiane sagt:

    Moin, ich bekomme aufgrund von Scheidung Anteile von meinem noch Mann, kann ich diese Summe mir auszahlen lassen.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Christiane,

      handelt es sich um die gesetzliche Rentenversicherung, werden diese Ansprüche Ihnen zugesprochen. Eine vorzeitige Auszahlung ist dabei meist nicht möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  26. earlybird sagt:

    Hallo,
    ich danke für diesen wirklich sehr interessanten Artikel und die bisherigen Fragen. Mich betrifft ein ganz anderes Problem: Ich habe einen Schwerbehindertenstatus und kann aufgrund dessen mit 63 Jahren und 11 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen (2021), (Regelaltersrente wäre mit 65 J. und 11 M.). Mein Studium wurde aus der Geldberechnung rausgenommen, jedoch für meine Jahre erhalten; für die Rente berechnet wurde ab 1980, Jahre ab 1975. Lohnt es sich, dass ich mir die Rente auszahlen lasse?
    Freundliche Grüße
    earlybird

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo earlybird,

      leider verstehen wir nicht genau, worauf Sie mit Ihrer Frage hinauswollen. Grundsätzlich erhalten Sie die monatliche Rente nach Ihrem Renteneintritt. Meinen Sie eine Einmalzahlung? Diese ist bei der gesetzlichen Rente nicht möglich. Für genaue Informationen wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  27. Hans sagt:

    Hallo .
    Ich wohne seid 31 Jahren in der UK.
    Habe 17Jahre in Deutschland gearbeitet.
    ich möchte meine eingezahlten staatlichen Rentenbeiträge
    auszahlen lassen . Kann man das??

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Hans,

      eine Beitragserstattung ist nur dann möglich, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Monaten vergangen ist. Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  28. Anna S. sagt:

    Hallo,
    Ich bin eine 22 Jahre alte Studentin und habe insgesamt weniger als 5 Jahre gearbeitet. Ich würde mir gerne den Rentenbeitrag auszahlen lassen. Geht das ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Anna,

      eine Beitragserstattung ist in der Regel nur dann möglich, wenn Sie Beamtin werden oder wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  29. Susanne sagt:

    Ich bin vor ueber 20 Jahren aus Deutschland ausgewandert. Waehrend der ersten Jahre habe ich noch freiwillig eingezahlt, aber bereits seit etwa 15 Jahren nicht mehr. Vorher habe ich in Deutschland 18 Jahre gearbeitet und staendig eingezaht. Inzwischen bin ich neuseelaendische Staatsbuergerin mit doppelter Staatsbuergerschaft.
    Unterwelchen Umstaenden kann ich mir die deutsche Rente auszahlen lassen? Muss ich dafuer den deutschen Pass aufgeben?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Susanne,

      eine Beitragserstattung ist nur dann möglich, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Monaten vergangen ist. Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  30. Rayan sagt:

    Ich bin ein ausländischer Arzt , der in Deutschland weniger als 5 Jahre gearbeitet habe . Ärtze sind verpflichtet
    die Rentebeiträge an die zuständige Lands Ärztekammer bezahlen und dafür sind wir vom der gesetzlichen Versicherung befreit . Die Frage ist darf ich an die Rückzahlung bzw. die Erstattung der Renteversicherungsbeiträge beantragen . Laut meine zuständige Ärztekammer , darf Mann nicht !

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Rayan,

      die Ärztekammer ist hier zuständig.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  31. Carsten sagt:

    Hallo,
    eine Frage:
    Ich habe eine 2 1/2 jährige Ausbildung zu Ind.-Kfm genacht und bin dann zur Polizei gegangen.
    Also Beamter auf Lebenszeit seit ca. 35 Jahren.
    Was empfiehlt sich für mich:
    a. 2 1/2 Jahre nachzahlen, damit ich Anspruch auf eine monatl. Rente zusätzlich zu meiner Pension erhalte
    oder
    b. die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen

    Dazu noch zwei Fragen:
    1. wird bei Variante a die Rente mit meiner Pension vberrechnet und die Pension gekürzt?
    2. wie hoch wäre eine Erstattung nach ca. 2 1/2 Einzahlung?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Carsten,

      welche Option sich am ehesten lohnt, kann am besten ein Experte vor Ort entscheiden. Dieser kann sämtliche Unterlagen prüfen und all Ihre Fragen beantworten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  32. Tom T. sagt:

    Guten Abend,

    ein sehr interessantes, leider auch sehr komplexes Thema. Wie verhält es sich bei Aufenthalt in anderen Ländern? Beispiel: 6 Jahre in Deutschland gearbeitet. Dann der Umzug nach Österreich. Dort 5 Jahre gelebt. Nun Umzug in ein weiteres EU Land. Aufgrund der Regelung hat man in Österreich nach 5 Jahren (ausserhalb Österreichs lebend) Anspruch, sich den Rentenbeitrag auszahlen zu lassen. Was nun mehr 2000 EUR sind. Geld ist Geld.

    In wie weit wirkt sich diese Auszahlung „negativ“ aus auf eine spätere Rente und wie geht das überhaupt, wenn man mittlerweile fast 10 Jahre keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hatte? Irgendwann kehrt man ja doch zu seinen Wurzeln zurück. Werden die Aufenthalte im Ausland angerechnet?

    Bei der Krankenkasse muss man ja mittlerweile durchgehend „einzahlen“ (durfte 4 Monate zahlen als ich Arbeitslos war und aufgrund Kontoguthaben kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte…) (sowieso ein Witz seinesgleichens).

    Wobei ja mittlerweile realistisch ist. Ist man 35 Jahre alt, darf man sich vermutlich bis zum 70.Lebensjahr dann den Buckel krumm machen, 2019 + 35 Jahre… 2044, ob wir das überhaupt noch erleben bei den heutigen Umständen ist sowieso Zweifelhaft…

    Gruß und danke im Voraus!
    Tom T.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Tom,

      bei derart komplexen Sachverhalten wenden Sie sich am besten direkt an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  33. Adrian W. sagt:

    Hallo,
    ich bin Kanadier und habe 4 Jahre in Deutschland gearbeitet. Ende 2017 bin ich in mein Heimatland zurückgekehrt. Ich möchte nun gern einen Antrag auf Auszahlung meiner Rentenversicherung stellen. Dazu habe ich zwei Fragen:
    1) Ich habe während dieser 4 Jahre 4 Monate Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. Können Sie mir allgemein sagen, wie sich die dadurch bestehenden Abzüge berechnen lassen?
    2) Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich irgendwann (in 5-10 Jahren) nach Deutschland zurückkehren werde. Bestehen durch die Forderung der Auszahlung meiner Rentenversicherung irgendwelche Nachteile oder Komplikationen, wenn ich erneut in den deutschen Arbeitsmarkt eintreten sollte?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Adrian,

      Fragen dieser Art kann am besten eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantworten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  34. Barbara M. sagt:

    Hallo, ich habe eine Rentenversicherung die b dem 1.12.18 monatlich ausgezahlt wird. Es sind 87,00 € .
    Jetzt benötige ich aber die komplett angesparte Versicherungssumme und meine Versicherung sperrt sich dagegen. Hatte dazu einen Antrag gestellt über meinen Versicherungsvertreter.Ich bin 65 Jahre alt.
    Gibt es dazu ein verpflichtendes Urteil für den Versicherungsnehmer???? Lohnt es sich vor Gericht zu ziehen?
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. B. M.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Barbara,

      in der Regel wird im Vertrag festgelegt, wie die Auszahlung zu erfolgen hat. Sie können meist nur dann zwischen Einmalzahlung und Rente wählen, wenn ein Kapitalwahlrecht festgelegt wurde. Ein Anwalt kann den Vertrag prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  35. Schütze sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin ab seit diesem Sommer verbeamtet und habe davor weniger als 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. In Ihrem Artikel steht, dass man einen Antrag auf Auszahlung stellen muss. Wo ist dieser Antrag zu finden, oder ein formloser Antrag? Und könnte ich die Beiträge jetzt schon zurückfordern?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

    F. Schütze

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Schütze,

      bevor eine Beitragserstattung stattfinden kann, muss eine Wartefrist von 24 Monaten eingehalten werden. Nutzen Sie für den Antrag den Antragsvordruck V0900. Diesen können Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  36. Edi sagt:

    Hallo
    Eine Frage,wenn ich deutchland verlasen wolle kann ich meine Rente auszahlen lassen,ca15 jahre Arbeit Verhältnis

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Edi,

      haben Sie mindestens fünf Jahre eingezahlt, ist eine Beitragserstattung häufig nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen, wenn Sie als Ausländer bei Antragstellung weder versicherungspflichtig noch zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  37. Dietmar B. sagt:

    Hallo zusammen. Als pensionierter Polizeibeamter beziehe ich meine normale Pension. Zur Zeit bin ich mit halber Stundenzahl jedoch als Bediensteter im Land NRW zuständig, wo für mich vom LBV Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Diese Tätigkeit wird unter 60 Monaten bleiben. Meine Frage, können diese Beiträge auf Antrag Rückerstattet werden?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Dietmar,

      in der Regel kann eine Beitragserstattung erfolgen, wenn Sie maximal fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  38. Mark sagt:

    Ich hätte gern Gewußt, wann der Generationsvertrag rechtsgültig beschlossen wurde und wer dafür verantwortlich war? Der Weg zurück zu jeder für sich was er einzahlt auch mit Zinsen heraus bekommt (siehe Australien ) oder Österreich, wäre nur gerecht!!!
    Gibt es ein Weg zurück dort hin? Im Vergleich Australien Einwohner Steuern und Kaufkraft zu der BRD -, da stimmt was gewaltig nicht mit der BRD.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Mark,

      das System der Kapitaldeckung wurde 1957 in der Rentenreform unter Konrad Adenauer zu einem Umlageverfahren umgebaut. Zurück ginge es nur mit einer entsprechenden Reform.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  39. Sevda sagt:

    Hallo ich habe eine kurze Frage.

    Ich wegen Schulden meine halbe Rentenversicherung die einbezahlt habe auszahlen lassen.

    Vielen Dank für ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sevda,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist eine Beitragserstattung bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann möglich, wenn wenn Sie noch keine fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  40. Sabine sagt:

    Mein Bekannter hat 30 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Vor 10 Jahren ist er nach Spanien ausgewandert und hat 6 Monate versicherungspflichtig dort gearbeitet. Seitdem ist er selbstständig. Jetzt ist er tödlich erkrankt u bekommt keine Erwerbsminderungsrente, weil die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Er ist 59 Jahre alt und wird die Regelaltersgrenze nicht mehr erreichen. Gibt es eine Möglichkeit, seine bisherigen gesetzlichen Rentenbeiträge auszahlen zu lassen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sabine,

      grundsätzlich gilt, dass die Beiträge erstattet werden können, wenn der Betroffene aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgeschieden ist und sich auch nicht mehr freiwillig versichern darf. Das kann etwa nach der Aufnahme eines Jobs im Ausland der Fall sein. Allerdings muss vor der Auszahlung eine Wartefrist von 24 Monaten eingehalten werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Scholdi sagt:

        Aus Ihren Antwort entnehme ich dass es möglich ist seine ein Bezahlte Beiträgen zurück zu bekommen wenn mann einen Job im Ausland hat und sich nicht mehr Freiwillig versichern darf. Wie soll ich das Verstehen? Wenn ich im Ausland einen Job habe und dort arbeite bekomme ich mein Geld wieder?

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

          Hallo Scholdi,

          deutsche Staatsbürger im Ausland können eine Beitragsauszahlung beantragen, wenn keine Versicherungspflicht mehr in Deutschland besteht und wenn diese sich nicht mehr freiwillig versichern dürfen. In der Regel bleiben Deutsche im Ausland jedoch weiterhin dazu berechtigt, sich freiwillig zu versichern. Aus diesem Grund kommt eine Rückzahlung nur in seltenen Fällen in Frage. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  41. Raphau sagt:

    Wie lange hat man Zeit die Beiträge zurückzufordern ? Oder kann man das jederzeit machen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Raphau,

      vor einer Beitragserstattung müssen Sie eine Wartefrist von 24 Monaten einhalten. Inwiefern andere Fristen zu beachten sind, erfahren Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  42. Ahmed sagt:

    Ich bin ein auslaendischer Arzt, ich arbeite in Deutschland seit 2015 b.ich bin befreit von der gesetzlichen rente Versicherung (Ärzte alterversorgung) und Ich habe selbstverständlich entsprechende die Rentebeiträge bezahlt. Darf ich diese Beiträge wenn ich auswander, ausgezählen lassen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Ahmed,

      eine Auszahlung ist möglich, wenn Sie weniger als fünf Jahre Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland entrichtet haben. Es darf keine Versicherungspflicht mehr in der deutschen Rentenversicherung vorliegt. Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstreichen und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  43. Kris O sagt:

    Hallo! Ich bin ein Filipina besitz ein Deutschepass.Seit 1990 arbeitet ich in Vollzeit.Nun,2011 hatte ich ein schweren Schlaganfall gehabt und habe jetzt ein 30% behinderungpass.2012 bin wieder arbeitsfaehig und arbeitet 30stunden die Woche.Ich bin staendig krank..Ich moechte gern schon langsam in rente gehen.Habe aber keine Ahnung wie ich das hinkriegten.
    Ihre Vorschlaege und Beratung wurde mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Gruess aus Bayern

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Kris,

      einen Anspruch auf die gesetzliche Rente ohne Anschläge haben Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben (ab Jahrgang 1964). Sie können zwar schon vorher in Rente gehen, bekommen dann aber weniger Geld. Wenn Sie krank sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Sie sollten sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  44. Pfeifer sagt:

    Hallo,

    danke für den Beitrag ich habe mir als Beamtin auf Lebenszeit die Rentenbeiträge aus einer vorherigen Ausbildung als Kauffrau auzahlen lassen. Es waren ca. 3000 Euro.

    Nun wurden mir diese 3000 Euro komplett als sonstige Erträge auf die Lohnsteuer angerechnet.

    Finde das schon hart, da ja sowohl der Arbeigeberanteil vom Staat einbehalten wird und dann noch der volle Beitrag als Ertrag angerechnet wird ohne jegliche Freibeträge.

    Ist das so richtig?

    Vielen Dank und viele Grüße A. Pfeifer

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo A.,

      dies sollten Sie durch einen Steuerexperten prüfen lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  45. Thomas B. sagt:

    Hallo,
    ich habe seinerzeit eine Ausbildung zum Landwirt gemacht, während der Ausbildung wurden 2 Jahre Beiträge in die DRV gezahlt, außerdem zählt zur Wartezeit ein Fachschuljahr. Nach der Ausbildung war ich selbstständiger Landwirt und habe in die Alterskasse eingezahlt. Hieraus beziehe ich bald meine Rente. Für eine Rente aus der DRV reicht die Wartezeit nicht. Wenn ich das hier alles richtig gelesen habe, dürfte ich die Möglichkeit haben mir die Beiträge auszahlen zu lassen. Richtig?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      grundsätzlich gilt Folgendes: Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, aber bisher die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen
      Rentenversicherung nicht erfüllt, können Sie sich Ihre Beiträge erstatten lassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  46. Bernd R. sagt:

    Hallo,bekomme ab 1. Juli 2018 meine Rente.Kann man sich auch danach,also sagen wir 2monate nach der Rente,seine ganze rentenauszahlung auszahlen lassen?Habe Krebs,und da ist voraussichtlich nichts mehr zu machen. M.f.g. Bernd r.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Bernd,

      bei der gesetzlichen Rente ist dies nicht möglich. Handelt es sich um eine private Rentenversicherung, haben Sie in der Regel die Möglichkeit zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente zu wählen, insofern beim Abschluss ein Kapitalwahlrecht festgelegt wurde.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  47. Stefan sagt:

    Hallo,
    ich habe mir als Beamter auf Lebenszeit die Zeit (36 Monate), in der ich die Voraussetzung zur Verbeamtung erst noch im Öffentlichen Dienst als Angestellter erwerben musste, in 2017 auszahlen lassen.
    Wie ist dieser Betrag, der ausgezahlt wurde, in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren? — zusätzlicher Verdienst, für den keine Steuer gezahlt wurde? ODER Rentenauszahlung???
    Oder muss die Auszahlung überhaupt nicht angegeben werden?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Stefan,

      unter gewissen Voraussetzungen sind Beitragserstattungen steuerfrei (§ 3 Abs. 3 EStG). Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ein Steuerberater beantworten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  48. Chris sagt:

    PS.: Ich habe schon mal bei der Rentenkasse angerufen und gefragt warum man nach der 5-Jahres Frist keine Auszahlung bekommt…die professionelle Antwort der Mitarbeiterin war folgende:

    „ja..ist halt so“.

  49. Chris sagt:

    Hallo,

    ich versuche mich kurz zu fassen: Vor der Verbeamtung ganz normal in die Rentenkasse eingezahlt. Dann verbeamtet worden und von Kollegen erfahren, dass man sich die Beiträge rückerstatten lassen kann. Leider habe ich die Frist (5Jahre) etwas überschritten…also geht nicht mehr. Jetzt würde ich gerne wissen warum nicht? Ich finde da nirgendwo eine brauchbare Antwort. Also wenn ich es versuche logisch zu sehen…ich habe Geld eingezahlt…werde aber nachher durch die Rentenkasse keine Rente beziehen, also möchte ich das Geld zurück haben, welches ich eingezahlt habe, weil ich es nicht verschenken möchte…und mit meiner späteren Pension möchte ich es auch nicht verrechnen lassen. Irgendwie scheint es nicht fair zu sein…aber wehe der Staat will was von einem…dann gibt es keine Fristen. Wenn es dann sein muss, rennt dir dieser ein Leben lang hinter her weil noch 10€ bei der Steuerabgabe gefehlt haben.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Chris,

      eine Rückerstattung der Beiträge ist nur möglich, wenn die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten wurde. Dieser Zeitraum wurde vom Gesetzgeber festgelegt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  50. Anastasia sagt:

    Ich habe 8 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt da ich eine Ausbildung und einen Studenjob während des Studiums gemacht habe. Nun bin ich verbeamtet und erfahre dass wenn ich drei Jahre weniger eingezahlt hätte diese vorzeitig erstattet bekommen hätte. Im schlimmsten Fall wird mir noch die Pension gekürzt und durch die gesetzliche Rente aufgestockt. Somit seh ich davon nichts. Echt ganz tolles Gesetz!!! Man wird dafür bestraft dass man so lange in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat und gearbeitet hat.

    • Hinnerk sagt:

      Geht mir genauso.
      Finde ich echt daneben. Habe gerade die Ablehnung bekommen und frage mich, ob sich ein Widerspruch oder der Gang zum Rechtsanwalt/ zur Verbraucherberatung lohnt.

  51. Erika H. sagt:

    Ich habe einen vierjährigen Auslandsaufenthalt hinter mir und bin seit 3 Jahren wieder im Angestelltenverhältnis. Ich habe 11 Monate in Irland und ca. 2 Jahre in Australien gearbeitet. Kann ich die Beiträge die ich im Ausland bezahlt habe in meine deutsche Rentenkasse transferieren. Ich bin 53 jahre alt und wurde geren die Rentenkasse aufstocken.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Erika,

      Beschäftigungs- oder Wohnzeiten im Ausland wirken sich unterschiedlich auf die gesetzliche Rente aus – je nach Land und Situation. Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, wie es sich in Ihrem speziellen Fall verhält.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  52. J. sagt:

    Hallo,
    als Student habe ich nebenher desöfteren gejobbt und auch teilweise Rentenbeiträge eingezahlt (ca 2000 selber, ca. 3100 vom Arbeitgeber, ca. 6000 von öffentlichen Kassen). Nach dem Studium habe ich 2005-2006 ein Referendariat absolviert (Beamter auf Probe) und 2007 eine Stelle als Beamter angenommen, zuerst auf Widerruf und ab 2010 auf Lebenszeit.
    Kan ich mir Rentenbeiträge auszahlen lassen?
    Wäre dies sinnvoll?
    Vielen Dank, J.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo J.,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist eine Rückerstattung für gewisse Personengruppen nur dann möglich, wenn die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten wurde. Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich stets von einem Finanzexperten beraten lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  53. Marvin sagt:

    Guten Tag,

    kann die Rückzahlung der eingezahlten Rentenbeiträge Nachteile bei der Anrechnung von Arbeitszeiten bei der Pension haben?

    Muss die Rückzahlung steuerlich angegeben bzw. versteuert werden?

    Danke!

  54. kerstin sagt:

    ich lebe seit 14 jahren in england, bin 53jahre alt und bekomme seit 15 jahren eine kleine monatlche rente da ich aufgrund krankheit nicht mehr arbeiten kann.;
    ist es moeglich diese mtl rente zu beenden und dafuer den restbetrag ausgezahlt bekommen ?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Kerstin,

      der Schilderung Ihrer Situation nach ist dies nicht möglich. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich jedoch genau beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  55. Roland sagt:

    Guten tag eine frage ich bin deutscher und lebe seidt 2001 in Italia, jetz habe ich due krankheit sclerosi multiple und habe e in antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt in deutschland due wurde mir abgelehnt ,und jetz will due rentenkasse das ich den wiederspruch zuruck ziehe.
    Kan ich von der rentenkasse eine einmalige zahlung verlangen un MIT deutschland ab zu schliesen fur immer

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Roland,

      wenn Sie weniger als 5 Jahre lang rentenversicherungspflichtig waren, ist eine Auszahlung der bislang gezahlten Beiträge in der Tat möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  56. David sagt:

    Ich habe in Deutschland lediglich 36 Monate wärend eines Angestelltenverhältnisses in die Rentenversicherung eingezahlt. Darauffolgend bin ich mit 25 in die USA ausgewandert, wo ich mittlerweile seit einigen Jahren leben. Kann ich mir die Rentenbeiträge erstatten lassen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo David,

      dies sollte in der Tat möglich sein. Wenden Sie sich am besten direkt an die Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Deni P. sagt:

        Hallo,
        Ich habe gleiche Situation, nur bin ich aus Kroatien. Können Sie mir eine E-Mail geben, wo kann ich direkt Kontakt mit der Rentenversicherung haben?

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

          Hallo Deni,

          alle nötigen Kontaktinformationen erhalten Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  57. Claudia sagt:

    Ist es möglich, dass ein abgelehnter Asylbewerber, der schon mehr als zwei Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, seine Beiträge zurückbekommt, wenn er abgeschoben wird?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Claudia,

      leider können wir in diesem sehr spezifischen Fall keine Einschätzung geben und verweisen daher an einen Anwalt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    • Rene sagt:

      Spätestens 4 Jahre nach letzter Renteneinzahlung sollte ein Antrag gestellt werden.

  58. Nouri sagt:

    Hallo,
    Vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationnen.
    Ich bin kein deutscher Bürger. Ich habe in Deutschland in der Zeit zwischen 1997 und 2004 studiert und während dieser Zeit als Student nebenbei gearbeitet. Als ich Deutschland 2004 verlassen habe habe ich den Arbeitsnehmeranteil meiner Rentenvetsicherungsbeiträge auszahlen lassen.
    Da es nur wenig Geld war denke ich gerade dass es wahrscheinlich ein Fehler war das Geld auszahlen zu lassen. Meine Frage lautet: Ist es immer möglich das Rentensystem noch einmal zu integrieren und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? ist es möglich die Arbeitsgeberanteile ebenfalls zurüchzubekommen eventuel da ich im Ausland lebe?

    Vielen Dank

    Nouri

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Nouri,

      eine entsprechende Regelung ist uns nicht bekannt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  59. Angelika B. sagt:

    Vielen Dank für diese Informationen, die aber im Augenblick für mich noch nicht ganz vollständig sind. Ich war 22 Jahre fest angestellt und bin jetzt seit 13 Jahren selbständig mit separater RV.
    Ich würde mir gerne aus den 22 Jahren Festanstellung meine eingezahlten Arbeitnehmerbeträge auszahlen lassen. Meine Entgeltpunkte liegen mir vor, so dass ich selbst ausrechnen kann, wieviel mir zusteht.
    Was ich allerdings nirgendwo finde, ist, wieviel ich davon, wenn ich es komplett auszahlen lasse, als Steuer (wenn auch nachgelagert) zahlen muss, z.B. bei einem Auszahlungsbetrag von 50.000 Euro. Zahle ich hier meinen normalen Steuersatz in Höhe von 42 % oder zahle ich diesen Satz nur ab einer bestimmten Höhe. Oder ab wann zahle ich Steuern bzw. wird das auf die Lebensdauer hochgerechnet? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Angelika,

      eine Steuerberatung können wir leider nicht anbieten und verweisen daher an einen Steuerberater.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    • Frauke sagt:

      Vielen Dank fuer diese Info. Ich bin in 2003 ausgewandert und habe bis dahin in die Sozialversicherung eingezahlt fuer 3-4 Jahre. An wen muss ich mich wenden fuer eine Beitragserstattung des Arbeitnehmeranteils?

      Vielen Dank im Voraus!
      F.

    • Rene sagt:

      Meiner Recherge nach ist eine Auszahlung nicht möglich, da 5 Jahre eingezahlt wurden. Abwarten bis ins offizielle Rentenalter und dann erhalten Die die gesetzliche Rente.

  60. Tanja T. sagt:

    Mich würde interessieren, ob die Leute, die in Deutschland während des Kriegs in BuH (1993 -1997) gearbeitet haben (waren als Flüchtlinge aufgenommen), den Anspruch auf die Rentenauszahlung nun hätten. Danke im Voraus!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich gilt, dass eine Rentenversicherung erst dann zu einer Leistung führt, wenn die Mindestversicherungszeit (in der Regel mindestens 5 Jahre). Liegt die Versicherungszeit darunter, können Sie nach Eintritt des Renteneintrittalters eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge erhalten. Ob dies in einem spezifischen Fall möglich ist, kann ein Anwalt für Sozialrecht ermitteln.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  61. Paul sagt:

    Ich danke Ihnen für diesen interessanten Artikel. Es ist besonders wichtig sich bei diesem Thema kompetent beraten zu lassen. Gerade bei diesem umfangreichen Gebiet.