Ein Bausparvertrag ist kein Weg zum schnellen Geld – vielmehr richtet sich dieses Modell an Menschen, welche langsam aber stetig auf das Ziel hinarbeiten, in einigen Jahren eine eigene Immobilie zu besitzen. Beim Bausparvertrag ist die Laufzeit nämlich sehr flexibel gestaltbar.
Doch wie lange läuft ein Bausparvertrag? Sind Mindest- oder Höchstlaufzeiten zu beachten?
Lesen Sie im Folgenden, was bei einem Bausparvertrag in Sachen Laufzeit zu beachten ist und wie lange das Bausparen im Regelfall dauert.
Kurz & knapp: Informationen zur Laufzeit beim Bausparvertrag für Schnellleser
Zwar wird beim Bausparvertrag eine allgemeine Laufzeit vereinbart – Sie können diese aber meist jederzeit anpassen.
Die Ansparphase dauert im Durchschnitt sieben Jahre. Viele Bausparkassen legen eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten für die Ansparphase fest – eine Zuteilung ist vorher nicht möglich. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Ja, die Laufzeit der Darlehensphase ist meist auf 20 Jahre begrenzt. Mehr zur Höchstlaufzeit erfahren Sie hier.
Inhalt
Beim Bausparvertrag ist die Laufzeit flexibel
Das Bausparen gliedert sich in drei Phasen, welche aufeinander aufbauen. Für jeden dieser Abschnitte von einem Bausparvertrag fällt die Laufzeit unterschiedlich aus:
- Ansparphase: Während der ersten Phase zahlen Bausparer regelmäßig Geld auf das Konto ein, um eine vorab festgelegte Summe anzusparen. In der Regel beträgt die Laufzeit hierfür sieben Jahre.
- Zuteilung: Hat der Bausparer den vereinbarten Betrag – die Bausparsumme – angesammelt und die erforderliche Bewertungszahl erreicht, werden der Bausparvertrag und das daran geknüpfte Bauspardarlehen ausgezahlt. Dies ist bei den meisten Bausparkassen erst nach 18 Monaten Laufzeit möglich.
- Darlehensphase: In diesem Abschnitt zahlen Bausparer das Darlehen in Raten zurück. Je nachdem, wie hoch die monatlichen Einzahlungen ausfallen, variiert die Laufzeit. Meist verlangen Bausparkassen eine Rückzahlung innerhalb von 20 Jahren.
Es wird deutlich: Beim Bausparvertrag ist die Laufzeit flexibel gestaltbar. Allerdings legen die Bausparkassen gewisse Rahmenbedingungen fest.
Mindestlaufzeit beim Bausparen während der Ansparphase
Alle Bausparverträge, welche über eine Bausparkasse laufen, sind in Maßen voneinander abhängig. Alle Einzahlungen – ob nun während der Spar- oder der Darlehensphase – landen gewissermaßen in einem großen Topf.
Aus diesem schöpfen sich alle Darlehens- und Vertragsauszahlungen, welche den Bausparern zustehen. Es ist also wichtig, dass ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben besteht. Aus diesem Grund legen Bausparkassen eine Mindestlaufzeit für die Ansparphase fest.
In der Regel kann eine Zuteilung der Bausparsumme und des Darlehens erst nach 18 Monaten Sparphase erfolgen.
Höchstlaufzeit der Darlehensphase
Aus selbigem Grund möchten Bausparkassen gewährleisten, dass Auszahlungen so schnell wie möglich wieder zurück zum Bausparkollektiv gelangen. Bausparer müssen die Darlehenssumme daher recht schnell wieder einzahlen.
Maximal 20 Jahre haben sie in den meisten Fällen Zeit dazu.
Wie hoch die monatlichen Raten ausfallen müssen, wenn für diese Bausparvertrag-Phase eine Laufzeit von 20 Jahren gilt, rechnen Sie wie folgt aus:
Darlehenssumme / 20 = jährliche Rückzahlung
Jährliche Rückzahlung / 12 = monatliche Tilgung
Unbegrenzte Dauer für einen Bausparvertrag?
Besonders beliebt ist das Modell „Bausparvertrag“ mit flexibler Laufzeit als Geldanalage. Der Gedanke dahinter: Das Bausparkonto fungiert als moderat verzinstes, aber sicheres Sparbuch. Auf eine Wohnungsbauprämie müssen diese Bausparer allerdings verzichten. Aufgrund der fallenden Zinsen in den letzten Jahren stellen sich insbesondere Altverträge zurzeit als besonders lukrativ heraus.
Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2017, dass Bausparkassen genau diese alten Verträge kündigen dürfen, wenn die Zuteilungsreife seit mindestens zehn Jahren besteht.