Mit Abschluss eines Bausparvertrags fallen Kosten an. Die sogenannte „Abschlussgebühr“ beträgt mindestens 1 % der Bausparsumme und besteht oft aus vierstelligen Beträgen. Bausparer in spe schreckt diese hohe Gebühr mitunter ab: Deutlich attraktiver wäre die Option „Bausparen“ ohne diese Kosten.
Ist es aber vielleicht möglich, einen Bausparvertrag ohne Abschlussgebühr abzuschließen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob und unter welchen Umständen ein gebührenfreier Bausparvertrag möglich und sinnvoll ist.
Kurz & knapp: Informationen rund um Bausparverträge ohne Abschlussgebühr für Schnellleser
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag zulässig ist.
Nahezu jede Bausparkasse verlangt nach einer entsprechenden Gebühr. Manche Angebote beinhalten die Rückzahlung der Abschlusskosten, wenn der Bausparer genau nach Plan vorgeht.
Ein Angebot für einen Bausparvertrag ohne Abschlussgebühr sollte genauestens überprüft werden, meist beinhaltet es insgesamt deutlich schlechtere Konditionen als marktüblich. Mehr dazu hier.
Inhalt
Der BGH bestätigt: Die Abschlussgebühr ist zulässig
Die mitunter teure Abschlussgebühr stand bereits mehrfach vor Gericht. Allerdings geben die richterlichen Entscheidungen den Bausparkassen Recht.
Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) kam zu den Schluss, dass die Gebühr beim Bausparen zulässig ist.
Aus diesem Grund ist es nahezu unmöglich, mit dem Bausparen zu beginnen, ohne eine Abschlussgebühr zu entrichten. Mit dieser bezahlen Sie die Verwaltungsaufwände der Bank, welche das Bausparkollektiv betreut.
Die Gebühr als Sicherheitspfand?
Als Anreiz bieten manche Bausparkassen ihren Kunden die Option, die Abschlussgebühr zurückzuerhalten, wenn Sie dem Bausparplan genau folgen – also rechtzeitig einsparen.
Streng genommen handelt es sich dabei zwar nicht um einen Bausparvertrag ohne Abschlussgebühr – diese muss vorab geleistet werden, dennoch bietet die spätere Rückzahlung bzw. Verrechnung eine attraktive Möglichkeit für Bausparer.
Nicht alle Gebühren sind beim Bausparvertrag erlaubt
Neben der Abschlussgebühr verlangen Bausparkassen oftmals ebenfalls Bearbeitungsgebühren. Diese sind allerdings unzulässig. Der BGH entschied, dass Bausparkassen mithilfe dieser Beträge Arbeitsaufwände finanzieren, welche dem Kreditnehmer kaum dienen.
Manch eine Bausparkasse verlangt ebenfalls Kontoführungsgebühren. Hier lohnt es sich allerdings, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Inzwischen sind viele Kassen nämlich dazu übergegangen, auf diese Zahlungen zu verzichten.
Bausparvertrag ohne Abschlussgebühr gefunden? Lesen Sie das Kleingedruckte!
Wird Ihnen ein Bausparvertrag ohne Abschlussgebühr und Kontoführungsgebühren angeboten, sollten Sie Vorsicht walten lassen – dieses Vorgehen ist keinesfalls üblich. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben und lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch. Unter Umständen erkaufen Sie sich die fehlende Gebühr mit erheblich schlechteren Zinsen als üblich.
Insbesondere dann, wenn es sich um ein Online-Angebot handelt, ist eine hohe Wachsamkeit angesagt: Es könnte sich um einen Betrugsversuch handeln.