Das Bausparen ist nach wie vor das beliebteste Sparmodell in Deutschland. Dennoch ist vielen nicht klar, wie ein Bausparvertrag steuerlich behandelt werden soll.
Muss ein Bausparvertrag in der Steuererklärung erwähnt werden? Sind Steuern für den Vertrag fällig? Kann er von der Steuer abgesetzt werden?
Dieser Ratgeber erläutert, welche Regelungen beim Bausparvertrag in Sachen Steuer bestehen und schlüsselt auf, wann Sie Beträge absetzen können.
Kurz & knapp: Informationen zur Steuer beim Bausparvertrag für Schnellleser
Nur die Einzahlungen in Riester-Bausparverträge sind von der Steuer als Sonderausgaben absetzbar.
ja, die Zinsen, die Sie für Ihren Bausparvertrag erhalten, sind steuerpflichtig. Maximal 25 % des Ertrages werden abgezogen.
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie eine Freigrenze von bis zu 801 Euro pro Person von der Steuer befreien lassen. Sie können diesen unter Umständen auch rückwirkend geltend machen und bereits gezahlte Steuern zurückerhalten.
Inhalt
Den Bausparvertrag bei der Steuer angeben: Lohnt sich das?
Nur unter ganz bestimmten Umständen können Sie die Einzahlungen in Ihrem Bausparvertrag von der Steuer absetzen. Doch auch, wenn Ihr Bausparvertrag nicht steuerfrei ist, muss er unter Umständen in der Steuererklärung angegeben werden – ggf. bittet Sie nämlich das Finanzamt zur Kasse.
Dann können Sie einen Bausparvertrag steuerlich absetzen
Sie können Ihren Bausparvertrag von der Steuer absetzen, wenn es sich um einen Riester-Bausparvertrag handelt. Dieser muss dem Erwerb von Wohneigentum dienen.
Achtung! Sind Sie als Selbstständiger tätig und zahlen Sie nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, gelten Sie nicht als „riesterförderfähig“. In diesem Fall können Sie Ihren Bausparvertrag in der Steuererklärung nicht absetzen.
Für die Auszahlung eines Bausparvertrags Steuern zahlen?
Seit 2009 gelten die Zinsen, welche Bausparer erhalten, als Kapitalerträge. Das bedeutet, dass sie besteuert werden müssen. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % der erwirtschafteten Beträge und wird direkt von der Bausparkasse abgeführt.
Addieren sich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu, werden satte 28,5 % der Zinseinahmen Ihres Bausparvertrags als Steuer einbezogen. Dies macht sich besonders dann bemerkbar, wenn Sie zum Ende Ihres Vertrags Bonuszinsen erhalten, bei welchen der gesamte Bausparvertrag rückwirkend höher verzinst wird.
Dank Freistellungsauftrag die Steuer nicht zahlen: So geht es
Erteilen Sie Ihrer Bausparkasse einen sogenannten „Freistellungsauftrag“, können Sie Freigrenzen durchsetzen. Diese betragen maximal:
- 801 Euro für Einzelpersonen
- 1.602 Euro für Ehepaare
Der Freistellungsauftrag muss von dem Inhaber des Bausparvertrags erteilt werden, um wirksam zu sein. Passende Muster stellt Ihre Bausparkasse zur Verfügung – oftmals können Sie den Auftrag auch online mittels Online-Banking erteilen.
Beispielrechnung – So wirkt sich der Freistellungsauftrag beim Bausparvertrag auf die Steuer aus:
Zinsertrag: 1.500 Euro
Abgeltungssteuer ohne Auftrag: 375 bis 427,5 Euro
Abgeltungssteuer mit Auftrag (Einzelperson): 175 bis 199 Euro
Abgeltungssteuer mit Auftrag (Ehepaar): 0 Euro