Einen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen kann für Kurzentschlossene teuer werden. Es gilt bisweilen, eine Kündigungsfrist einzuhalten – sonst droht eine teure Vorfälligkeitsentschädigung.
Ein Bausparvertrag ist eine vernünftige Geldanlage, welche auf Dauerhaftigkeit und Planungssicherheit ausgelegt ist. Doch trotz aller vorherigen Überlegungen, können Veränderungen im Leben der Bausparer dazu führen, dass sie den Vertrag nicht mehr fortführen wollen.
Vielen stellt sich erst dann die Frage: Kann ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündigen? Und wenn ja: Drohen zusätzliche Kosten? In diesem Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen rund um die vorzeitige Kündigung beim Bausparvertrag.
Kurz & knapp: Informationen zur vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags für Schnellleser
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Bausparvertrag während der Ansparphase zu kündigen. Sie erhalten dann die eingezahlten Beiträge plus Zinsen ausgezahlt. Gleiches gilt für die Zuteilungsphase.
Ja, dies ist während der Ansparphase möglich. Allerdings müssen Sie dann einen Auszahlungsabschlag zahlen. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie hier nachlesen.
Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag während der Ansparphase und halten Sie die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist ein, dann erhalten Sie das Geld, wenn ebendiese abgelaufen ist. Sie können aber auch fristlos kündigen, müssen dann aber eine Art Strafzahlung leisten.
Wenn Sie einen Bausparvertrag vorzeitig ablösen, indem Sie ihn während der Ansparphase kündigen, beträgt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung an die Bausparkasse meist 0,5 bis 1 % der gesamten Bausparsumme pro Monat, mit dem Sie die Kündigungsfrist unterschreiten.
Bei einer Kündigung des Bausparvertrages in der Ansparphase bekommen Sie Ihre gezahlten Leistungen verzinst zurück. Lösen Sie den Vertrag in der Darlehensphase ab, müssen Sie die Restschuld begleichen, etwa im Rahmen einer Umschuldung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für das Bauspardarlehen müssen Sie jedoch häufig nicht zahlen.
Inhalt
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Grundlegende Informationen: Phasen beim Bausparvertrag
Bausparverträge bestehen aus drei Phasen: einer Ansparphase, der Zuteilung und einer Darlehensphase. Das Prinzip ist einfach: Vorab vereinbaren Bausparkassen und Darlehensnehmer eine Bausparsumme.
Ein Teil dieses Geldes – je nach Vertrag 40 bis 50 % der endgültigen Summe – muss der Verbraucher selbst ansparen. Dafür zahlt er regelmäßige Raten ein.
Haben Bausparer genug angespart, erfolgt die Zuteilung: Die Kunden bekommen in diesem Schritt ihre gesamten Einzahlungen verzinst zurück und erhalten ein zusätzliches Darlehen. Beide Summen zusammen entsprechen dem vorab vereinbarten Betrag.
Mit der Zuteilung beginnt beim Bausparen die Darlehensphase: Der Verbraucher zahlt weiterhin monatliche Raten an seine Bausparkasse. Diese dienen jetzt jedoch nicht mehr dem Ansparen, sondern der Tilgung des Darlehens.
Beachten Sie: Je nachdem in welcher Phase Sie eine Kündigung des Bausparvertrages vornehmen, gelten andere Regelungen. Was es bedeutet, einen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen, darauf gehen wir im Folgenden näher ein.
Begrifflichkeiten: Gibt es eine vorzeitige Rückzahlung beim Bauspardarlehen?
Im Finanzrecht bezeichnet der Begriff „vorzeitig“ im Zusammenhang mit einer Kündigung: „innerhalb der Zinsbindung“ oder „innerhalb der Laufzeit gemäß Vertrag“. Beide Definitionen treffen im Falle eines Bausparvertrags allerdings nicht zu.
Grundsätzlich kann dieser nämlich jederzeit beendet werden. Möchten Sie während der Ansparphase Ihren Bausparvertrag „vorzeitig“ ablösen, gilt meist eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten. Wie es sich bei Ihnen verhält, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
Erst, wenn Sie diese Kündigungsfrist nicht einhalten, müssen Sie mit einer Art Strafzahlung – Auszahlungsabschlag genannt – rechnen. Laien sprechen hierbei häufig auch von einer den Bausparvertrag betreffenden Vorfälligkeitsentschädigung. Auch während der Darlehensphase können Sie vorzeitig kündigen. Sie steigen dann aus Ihrem Darlehen aus.
Einen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen, kann in diesem Zusammenhang also nur bedeuten, dass die Kündigungsfrist in der Ansparphase nicht berücksichtigt wurde oder dass Sie Ihr Darlehen in der Darlehensphase vorzeitig ablösen möchten.
Kündigung während der Ansparphase: Wie hoch ist der Auszahlungsabschlag?
Haben Sie es besonders eilig und können die Kündigungsfrist nicht einhalten, kann die Bausparkasse einen Auszahlungsabschlag – eine Art Vorfälligkeitsentschädigung beim Bausparvertrag – verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, um welche Zeit Sie die Frist unterschritten haben. Für jeden Monat fordert Ihre Bausparkasse meist 0,5 bis 1 % der gesamten Summe als Entschädigung, wenn Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig kündigen.
Übrigens: Kündigen sie ihren Bausparvertrag innerhalb der ersten Phase, bekommen Verbraucher ihre eingezahlten Beiträge von den Bausparkassen verzinst zurück. Eine gezahlte Abschlussgebühr erhalten sie jedoch meist nicht zurück, wenn Sie eine vorzeitige Auflösung vom Bausparvertrag vornehmen.
In der Darlehensphase: Bauspardarlehen vorzeitig ablösen bzw. kündigen?
Eines der Grundprinzipien beim Bausparen ist die leichte Kündbarkeit. Einen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen ist dabei grundsätzlich jederzeit möglich – dies gilt insbesondere für die Darlehensphase. Sie können also problemlos das Bauspardarlehen vorzeitig zurückzahlen.
Nach der Zuteilung können Verbraucher sogar ohne Frist kündigen. Es fällt in diesem Fall in der Regel beim Bauspardarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Gerade in Zeiten stark fallender Zinsen lohnt sich es sich unter Umständen, Bausparverträge abzulösen und eine Umschuldung vorzunehmen. Dadurch können Sie einige hundert Euro sparen.