In der Ruhe liegt die Kraft… Geduld zahlt sich aus… Wenn jemand sämtliche Sprichwörter und Redewendungen zum Geduldigsein kennt, ist es ein Bausparer. Doch nach einiger Zeit des Bausparens kommt die Frage immer öfter, wann der Bausparvertrag nur endlich zuteilungsreif ist.
Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Und können Sie, wenn ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, einfach weiter einzahlen?
Dieser Ratgeber erläutert, an welche Bedingungen die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags geknüpft ist und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Kurz & Knapp: Informationen zur Zuteilungsreife beim Bausparvertrag für Schnellleser
Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können Sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags hängt maßgeblich von dessen Bewertungszahl ab: Erst, wenn Sie die notwendige Mindestbewertungszahl erreicht haben, kann der Vertrag zugeteilt werden. Zudem gilt es, eine Mindestsparzeit einzuhalten. Je nach Bausparkasse beläuft sich diese auf 12 bis 60 Monate.
Bei Zuteilungsreife bestehen mehrere Optionen. Sie können unter anderem das Darlehen in Anspruch nehmen. Aber wenn Ihr Bausparvertrag bereit zur Zuteilung ist, müssen Sie das Darlehen nicht zwingend nutzen. Sie können sich die angesparte Summe auszahlen lassen oder den Vertrag weiter besparen.
Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sie damit auch noch länger sparen. Dies geht entweder 10 Jahre lang oder bis Erreichen der Bausparsumme. Beachten Sie: Banken haben das Recht, den Bausparvertrag zu kündigen, wenn 10 Jahre seit Eintritt Zuteilungsreife vergangen sind.
Inhalt
Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif? Auf diese Faktoren kommt es an!
Zwei Einflüsse bestimmen den Zeitpunkt der Zuteilungsreife eines Bausparvertrags maßgeblich:
- Bewertungszahl
- Mindestsparzeit
Bei der Bewertungszahl handelt es sich um einen Wert, welcher von jeder Bausparkasse unterschiedlich berechnet wird, um die Zuteilungsreife eines Vertrags zu bestimmen.
Die Regelmäßigkeit und Höhe der Einzahlungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Weiterhin legen die meisten Bausparkassen einen Mindestzeitraum für die Ansparphase fest. In der Regel beträgt diese Mindestsparzeit zwischen 12 und 60 Monate.
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Erreichen Sie die Mindestbewertungszahl vor Ablauf der Mindestsparzeit nicht, ist Ihr Bausparvertrag auch nicht zuteilungsreif.
Übersicht: Bei welcher Bewertungszahl wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Da jede Bausparkasse ein eigenes System zur Ermittlung der Bewertungszahl nutzt, kann keine pauschale Aussage getroffen, ab welcher Bewertungszahl ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Folgende Tabelle vermittelt Ihnen einen Überblick über die Bewertungszahlen der gängigsten Bausparkassen:
Bausparkasse | Mindestbewertungszahl |
---|---|
Alte Leipziger | 34 |
BHW | 33 |
Debeka | 1.200 |
Deutsche Bank | 2.900 |
Wüstenrot | 200 |
Bedenken Sie, dass die Mindestbewertungszahl auch innerhalb einer Bausparkasse je nach gewähltem Tarif variieren kann. Wie hoch die Zahl in Ihrem spezifischen Fall ist bzw. wann ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird, können Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank entnehmen.
Der Bausparvertrag ist zuteilungsreif: Was tun? Diese Optionen bestehen
Sie haben es geschafft: Die Mindestbewertungszahl ist erreicht und Ihre Bank teilt Ihnen mit, dass Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif sei. Doch welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie in dieser Situation?
- Bauspardarlehen in Anspruch nehmen: Mit Erreichen der Zuteilungsreife haben Sie ein Anrecht auf ein Bauspardarlehen. Trifft dies auf Sie zu und Ihr Bausparvertrag ist zuteilungsreif? „Wie lange dauert die Auszahlung?“ ist in dieser Situation meist die drängendste Frage. In der Regel müssen sich Bausparer auch hier auf längere Wartezeiten einstellen: Bis zu sechs Monate kann die Zuteilung des Bausparvertrags dauern.
- Bausparvertrag beenden: Haben sich Ihre Ambitionen, eine Immobilie zu erwerben, verabschiedet oder haben Sie eine bessere Möglichkeit zur Baufinanzierung gefunden, können Sie Ihren Bausparvertrag schlicht beenden, die Zuteilung ablehnen und sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen.
- Weitersparen: Sie können Ihren Bausparvertrag auch weiterhin besparen. Das können Sie jedoch nicht ewig fortführen. 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife kann Ihre Bausparkasse den Vertrag kündigen. Selbiges gilt, wenn Sie die gesamte Bausparsumme angespart haben. Um Letzteres zu verhindern, können Sie Ihren Bausparvertrag erhöhen.