Mehr als ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt: Die mitunter hohen Bearbeitungsgebühren, welche Banken zum Abschluss eines Kreditvertrages verlangen, sind unzulässig.
Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Sie können nebst der Rückforderung einer bereits gezahlten Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung geltend machen.
Aufgrund der Höhe der Bearbeitungsgebühren kann die Entschädigungssumme hohe dreistellige oder sogar vierstellige Beträge erreichen.
Folgender Ratgeber schlüsselt auf, nach welcher Grundlage Verbraucher bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung geltend machen können und zeigt anhand von Beispielen, inwieweit sich dieser Schritt lohnt.
Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Nutzungsentschädigung bei der Bearbeitungsgebühr-Rückforderung für Schnellleser
Die Einbeziehung von Bearbeitungsgebühren für Kredite stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Aus diesem Grund können betroffene Verbraucher bei der Rückforderung einer bereits gezahlten Bearbeitungsgebühr eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Dies geht aus § 818 BGB hervor.
Die Nutzungsentschädigung soll sämtliche Gewinne, welche die Bank mit dem Bearbeitungsentgelt erwirtschaftet hat, umfassen. Experten gehen von einem möglichen Satz von 8 bis 13 % als Nutzungsentschädigung aus.
Hier finden Sie einige Beispiele, wie sich der Betrag für die Nutzungsentschädigung berechnen lässt.
Inhalt
Hohe Entschädigungszahlungen bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr: Nutzungsentschädigung vs. Verzugszins
Grundsätzlich dürfen Verbrauch bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr Zinsen verlangen. Jährlich 5 % über dem Basiszinsatz sind hierbei die Norm. Dieser sogenannte Verzugszins betrug in den letzten Jahren zwischen 4 und 4,5 %.
Da Banken von dem Geschäft mit Geld leben, ist anzunehmen, dass sie mit den eingenommenen Bearbeitungsgebühren deutlich mehr Gewinne erzielen. An dieser Stelle kommt § 818 BGB ins Spiel:
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen
Das bedeutet, dass Verbraucher bei der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr die Nutzungsentschädigung an den Gewinnen der Bank ausrichten können. Zinssätze von 8 bis 13 % gelten unter Experten als durchaus möglich.
Wie hoch fällt für eine Bearbeitungsgebühr die Nutzungsentschädigung aus? Beispiele
Welche Summe bzw. welchen Zinssatz Sie als Nutzungsentschädigung verlangen können, lässt sich nicht pauschal festlegen.
Möchten Sie von der Bank mehr als den Verzugszins oder den Darlehenszins verlangen, sollten Sie einen Finanzexperten – etwa einen Anwalt für Finanzrecht – mit ins Boot holen.
Dieser Schritt lohnt sich meist, wie folgende Tabelle mit Beispielrechnungen verdeutlicht:
Summe der gezahlten Bearbeitungsgebühr | Summe der Verzugszinsen für die vergangenen drei Jahre* (2014 – 2016) | Summe der Nutzungsentschädigung** für die vergangenen drei Jahre (2014 – 2016) |
---|---|---|
2.000 Euro | 263 Euro | 519 Euro |
3.000 Euro | 394 Euro | 779 Euro |
4.000 Euro | 526 Euro | 1.039 Euro |
* Zum Ende des dritten Jahres nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr verjährt Ihr Anspruch
** Ausgehend von einem Satz von 8 %