Rückforderung der Bearbeitungsgebühr: Verjährung beachten!

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 6. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Rückforderung einer gezahlten Bearbeitungsgebühr ist einer Verjährung unterworfen.
Die Rückforderung einer gezahlten Bearbeitungsgebühr ist einer Verjährung unterworfen.

Bearbeitungsgebühren sind bei Krediten und Co. unzulässig: Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigen seit 2011, dass betroffene Bankkunden die mitunter hohen Summen zurückverlangen können.

Doch was Kreditnehmer oft vergessen: Bei der Rückforderung der bereits gezahlten Bearbeitungsgebühr kann die Verjährung der Ansprüche den erhofften Geldsegen zur eiskalten Realitätsdusche werden lassen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, innerhalb welcher Frist Sie bei Ihrer Bank Gebühren zurückfordern können und wann Ihre Ansprüche gegenüber der Bank verjährt sind.

Kurz & knapp: Informationen zur Verjährung für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für Schnellleser

Sind Bearbeitungsgebühren bei Krediten rechtmäßig?

Seit 2011 ist es klar: Die Bearbeitungsgebühren, welche von Banken für Kredite verlangt werden, sind unzulässig. Betroffene Kunden können bereits gezahlte Gebühren zurückfordern.

Beträgt die Verjährungsfrist für die Rückforderung wirklich 10 Jahre?

Im Jahr 2014 trat in Sachen Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für einen Kredit die Verjährung erst nach zehn Jahren ein. Dies geht allerdings auf ein Urteil des BGH zurück – insofern galt diese lange Verjährungsfrist nur einmalig im Jahr 2014.

Wie lange beträgt die Verjährungsfrist üblicherweise?

Sowohl für Verbraucher- als auch für Unternehmerkredite gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren: Haben Sie vor mehr als 36 Monaten eine Bearbeitungsgebühr entrichtet, ist die Verjährung für die Rückforderung dieses Betrags eingetreten.

Frist zur Verjährung der Bearbeitungsgebühr-Rückforderung bei Kredit und Darlehen

Achten Sie auf die Verjährung bei der Bearbeitungsgebühr-Rückforderung.
Achten Sie auf die Verjährung bei der Bearbeitungsgebühr-Rückforderung.

Sowohl für private als auch für gewerbliche Darlehen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dies geht aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurück.

Das bedeutet, dass Sie im Jahr 2017 jene Gebühren von Ihrer Bank zurückverlangen können, welche Sie ab 2014 bezahlt haben.

Es ist möglich, dass zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühr privater Darlehen eine Verjährung von zehn Jahren festgesetzt wird.

Dies muss allerdings von dem BGH entschieden werden – dazu an späterer Stelle mehr.

Wann beginnt die Verjährung zur Bearbeitungsgebühr-Rückforderung zu laufen?

§ 199 BGB hält fest:

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und
  2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Die gängige Rechtsprechung geht davon aus, dass Verbraucher seit dem Jahr 2011 wissen, dass Bearbeitungsgebühren bei Darlehen unzulässig sind. Insofern ist die zweite Bedingung des Paragraphen grundsätzlich als erfüllt anzusehen.

Das bedeutet: Drei Jahre ab Ende des Jahres der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr tritt die Verjährung ein.

Nehmen wir ein Beispiel: Sie zahlten im Februar 2015 2.000 Euro Bearbeitungsgebühr. Die Frist zur Verjährung beginnt am 31.12.2015 zu laufen. Somit können Sie die Rückforderung bis zum 31.12.2018 stellen. Ab 01.01.2019 sind Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Bank verjährt.

Tipp: Ihnen steht nicht nur der gezahlte Betrag zu. Sie können bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr Zinsen geltend machen!

Mögliche Zehnjahresfrist zur Verjährung der Bearbeitungsgebühr-Rückforderung für Bausparer?

Bearbeitungsgebühr eines Kredits zurückfordern: Die Verjährung der Ansprüche erfolgt nach drei Jahren.
Bearbeitungsgebühr eines Kredits zurückfordern: Die Verjährung der Ansprüche erfolgt nach drei Jahren.

Im Jahr 2014 legte der BGH einmalig fest, dass die Rückforderung einer gezahlten Bearbeitungsgebühr einer Verjährung von genau zehn Jahren gilt. Diese Regelung galt aber nur bis Ende 2014.

Rechtsexperten halten es jedoch für möglich, dass eine ähnliche Entscheidung bezüglich der Darlehensgebühr bei Bausparverträgen und Baufinanzierungen anfallen wird. Dies könnte sich möglicherweise aus § 196 BGB ableiten lassen. Eine BGH-Entscheidung ist hierfür jedoch notwendig.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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