Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte in jüngster Zeit mehrere Urteile zu den Bearbeitungsgebühren, welche Banken für Kredite und Darlehen lange Zeit standardmäßig erhoben haben. Das Gericht entschied: Die Einforderung dieser Gebühren ist unzulässig.
Da mitunter bis zu 2 % der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr erhoben wurden, bedeuten die Urteile des BGH für viele Kunden einen unerwarteten Geldsegen. Denn: Sie können die Bearbeitungsgebühr zurückfordern – inklusive Zinsen!
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wieviel Zinsen Sie im Zuge der Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren verlangen können.
Kurz & knapp: Informationen zu möglichen Zinsen für die Bearbeitungsgebühr bei Kredit und Darlehen in Kürze
Kreditbearbeitungsgebühren, die nach 2013 gezahlt wurden, können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer von ihren Banken zurückfordern. Mehrere Urteile des BGH bestätigen die Unrechtmäßigkeit der Gebühren.
Sie haben das Recht, zusätzlich zur Rückerstattung der gezahlten Bearbeitungsgebühr „Zinsen“ von der Bank zu verlangen. Diese bestehen aus Verzugszinsen und einer eventuellen „Nutzungsentschädigung“.
Gemäß § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht Kreditnehmern ein Verzugszins von 5 % über dem Basiszinssatz zu.
Inhalt
Bearbeitungsgebühr für einen Kredit zurückfordern: Welche Zinsen dürfen Verbraucher in Rechnung stellen?
§ 818 BGB bestimmt, dass die Herausgabe einer unrechtmäßigen Bereicherung – welche im Falle der Bearbeitungsgebühren bei Krediten vorliegt – nicht nur die einbezogenen Leistungen an sich, sondern ebenfalls die daraus gezogenen Nutzungen umfasst.
Das bedeutet, dass Bankkunden nebst der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr ebenfalls Zinsen für den entsprechenden Betrag verlangen können. Hierbei sind zwei Arten Zinsen zu unterscheiden:
- Verzugszinsen: Basis hierfür ist § 288 BGB. Demnach muss eine Geldschuld mit einem Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz verzinst werden.
- Nutzungsentschädigung: Hier können Kunden den Gewinn verlangen, welchen ihre Bank mit der gezahlten Bearbeitungsgebühr über die 5 % hinaus erwirtschaftet. Dies geht aus § 818 BGB hervor.
5 % Zinsen über den Basiszinssatz: Was bedeutet das?
Der Basiszins ist eine Größe, welche von der Deutschen Bundesbank berechnet wird. Er dient als Grundlage für diverse Schuldberechnungen und wird alle sechs Monate aktualisiert. Für Bankkunden relevant ist, dass sie bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr 5 % Zinsen zuzüglich des Basiszinssatzes, welcher zum Zeitpunkt der Zahlung vorlag, verlangen können.
Aktuell liegt der Basiszins bei -0,88 %. Allerdings können Gebühren, welche ab dem Jahr 2015 gezahlt wurden, zurückverlangt werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Höhe der Basiszinsen in den vergangenen Jahren und die sich daraus ergebende Verzinsung der Bearbeitungsgebühren:
Datum | Basiszins | Möglicher Verzugszins für das Jahr |
---|---|---|
Januar bis Juni 2014 | -0,63 % | 4,32 % |
Juli bis Dezember 2014 | -0,73 % | 4,32 % |
2015 | -0,83 % | 4,17 % |
2016 | -0,88 % | 4,12 % |
2017 | -0,88 % | 4,12 % |