Die Bearbeitungsgebühr zurückfordern: So bekommen Sie die Kreditgebühren zurück

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 3. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

So klappt die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit.
So klappt die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit.

Keine Bank vergibt ein Darlehen umsonst – jeder Verbraucher weiß, dass er für die Geldleihgabe Zinsen an das Kreditinstitut entrichten muss. Dies akzeptieren Darlehensnehmer in der Regel ohne Murren: Immerhin bekommen sie für ihr Geld eine entsprechende Leistung.

Allerdings erheben viele Banken pauschal noch zusätzliche Gebühren, sogenannte „Bearbeitungs- oder Kreditgebühren“. Dieses Entgelt soll den Bearbeitungsaufwand der Bankmitarbeiter und beispielsweise die Durchführung einer Bonitätsprüfung abdecken. 2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass Banken diese Gebühren allerdings in vielen Fällen nicht von den Kunden fordern dürfen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Kreditgebühren zurückfordern können, welche Bedingungen für die Erstattung der Bearbeitungsgebühren bei Kredit und Darlehen gelten und in welchen Fällen eine Rückforderung gegenüber den Banken nicht mehr möglich ist.

Kurz & knapp: Informationen zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für Schnellleser

Was besagt der Bundesgerichtshof in Bezug auf Bearbeitungsgebühren für Darlehen?

Die Rechtsprechung des BGH basiert darauf, dass es sich bei den Forderungen nach Gebühren meist um Preisnebenabreden handelt, welche Vorgänge bezahlen, welche im Interesse der Bank, nicht des Kunden liegen.

Worauf habe ich bei der Rückforderung Anspruch?

Bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr haben Sie einen Anspruch auf Zinsen als Nutzungsentschädigung für das zu Unrecht bezahlte Geld.

Was ist bei der Rückforderung wichtig?

Beachten Sie die Fristen zur Verjährung: Nur drei Jahre nach Vertragsschluss können Sie die Bearbeitungsgebühr zurückfordern.

Weiterführender Ratgeber zur Bearbeitungsgebühr

 

Neues BGH-Urteil über Bearbeitungsgebühren bei Firmenkrediten: Auch diese sind unzulässig

Am 04. Juli 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass Bearbeitungsgebühren nicht nur bei Verbraucherkrediten, sondern auch bei Unternehmerkrediten unzulässig sind (Urteile: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Unternehmer können daher bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren oder –entgelte zurückfordern.

Im Klartext bedeutet das: Unternehmer können mehrere tausend Euro zu viel gezahlte Bearbeitungsgebühren von Banken zurückfordern.
Neues BGH-Urteil: Auch bei Unternehmerkrediten können Sie die Bearbeitungsgebühr zurückfordern.
Neues BGH-Urteil: Auch bei Unternehmerkrediten können Sie die Bearbeitungsgebühr zurückfordern.

Als Begründung für seine Entscheidung führte der BGH an, dass (wie auch bei Verbraucherkrediten) Banken für ein und dieselbe Leistung nicht Zinsen und Gebühren bzw. Entgelte erheben dürfen. Sie dürften entweder nur Zinsen oder nur Gebühren erheben. Beides gleichzeitig, sei unzulässig.

Verjährung: Wie lange dürfen Unternehmer Kreditgebühren zurückfordern?

Es gelten die gleichen Verjährungsfristen wie bei Verbraucherkrediten (Stand Juli 2017). Das heißt: Mit Ablauf des 3. Jahres nach Zahlung der Bearbeitungsgebühren sind die Rückforderungsansprüche verjährt. Es gilt rechtzeitig zu handeln.

Beispiel: Wurde die Bearbeitungsgebühr am 27. Juli 2014 gezahlt, beginnt die Verjährungsfrist nach dem 31. Dezember 2014. 3 Jahre später – also am 31. Dezember 2017 endet sie. Danach können Sie keine Rückerstattungsansprüche mehr durchsetzen.

Bearbeitungsgebühren von Darlehen, die vor 2014 gezahlt wurden, können also nicht mehr zurückgefordert werden.

Nutzungsentschädigung bei Unternehmerkrediten

Wie bei Verbraucherkrediten, können Sie bei Unternehmerkrediten nicht nur die Bearbeitungsgebühr zurückfordern, sondern auch eine Nutzungsentschädigung fordern. Schließlich konnten Sie anders als die Bank nicht mit dem zurückgezahlten Geld wirtschaften.

Wie hoch die Nutzungsentschädigung am Ende tatsächlich ausfallen kann, lässt sich jedoch zum aktuellen Standpunkt noch nicht sagen.

Das BGH-Urteil zu den Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite

Laut BGH haben Sie ein Anrecht auf die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren für Ihren Kredit.
Laut BGH haben Sie ein Anrecht auf die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren für Ihren Kredit.

Die Unzulässigkeit der Bearbeitungsgebühr bei Darlehen und Kredit beschäftigte in den vergangenen Jahren alle gerichtlichen Instanzen.

2014 fällte der BGH schließlich mehrere Urteile zugunsten der Verbraucher (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Das Gericht entschied, dass die Forderung nach Bearbeitungsgebühren von den Banken im Kreditvertrag unzulässig ist, da diese Ihre Kosten allein durch die erhobenen Zinsen decken dürfen.

Indem sie sich beispielsweise die Bonitätsprüfung und gesonderte Bearbeitungsschritte begleichen lassen, benachteiligen Kreditinstitute ihre Kunden. Tatsächlich liegt die Prüfung der Bonität reineweg im Interesse der Bank, nicht des Darlehensnehmers.

Der BGH hob zudem die Verjährungsfrist für ältere Kredite von drei auf zehn Jahre an. Diese Regelung spielt bei aktuellen Darlehen allerdings keine Rolle mehr.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern: Achten Sie auf die Verjährung

Allerdings können Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Bank auch verjähren. Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit ist nur innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Nach diesem Zeitraum gelten Ihre Ansprüche als verjährt und die Bank kann die Rückzahlung verweigern.

Die Frist läuft allerdings jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres aus.

Fordern Sie eine Nutzungsentschädigung von der Bank

Bei der Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr können Sie ebenfalls eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese ergibt sich daraus, dass Sie mit dem entrichteten Geld nicht wirtschaften konnten – die Bank allerdings schon.

In der Regel können Sie eine Nutzungsentschädigung von ca. 4 % der Gebührensumme pro Jahr verlangen. Oftmals erheben Banken Bearbeitungsgebühren von 1 bis 5 % der Darlehenssumme – Sie bekommen durch die Erstattung also je nach Darlehen mehrere Tausend Euro zurück!

Diese Formulierungen der Banken sind bei der Erhebung von Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig

Sie haben für Ihren Kredit Gebühren bezahlt? Das Geld ist zurück zu bekommen!
Sie haben für Ihren Kredit Gebühren bezahlt? Das Geld ist zurück zu bekommen!

Enthält Ihr Kreditvertrag beispielsweise einen der folgenden Sätze, können Sie die für Ihren Kredit erhobene Bearbeitungsgebühr zurückfordern:

  • „Für private Ratenkredite ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4 % des ursprünglichen Kreditbetrags, für Privatkredite ein einmaliges Bearbeitungsentgelt (Entgelt als Abschlag) von 1 %“ (OLG Hamm – Az. 31 U 192/10)
  • “ Effektivzins p. a. von 4,58 % – 13,31 % jeweils inklusive einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 3,5%“ (OLG Düsseldorf – Az. I-6 U 32/12)
  • Bearbeitungsentgelt (vom ursprünglichem Kreditbetrag): 2 %“ (OLG Celle – Az. 3 W 86/11)
Bei Verbraucherdarlehen – etwa einer Baufinanzierung – sind die allermeisten Forderungen nach Kreditgebühren unzulässig – auch wenn obige Beispielsätze darin nicht vorkommen.

So können Sie die Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit zurückfordern: Ein Musterbrief

Bemerken Sie, dass Ihr Kreditvertrag eine der oben genannten Formulierungen enthält, können Sie die Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Dies geht allerdings nur, wenn Sie den Kredit vor weniger als drei Jahren aufgenommen haben.

Trifft dies auf Sie zu, können Sie als ersten Schritt ein Schreiben an Ihre Bank richten, in welchem Sie das gezahlte Entgelt zurück verlangen.

Gerne können Sie zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit unseren Vordruck nutzen:

 

Reagiert die Bank nicht oder weigert sich, können Sie einen Anwalt zur Hilfe nehmen.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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