Bausparer müssen oft lange warten, bis ihr Bausparvertrag zugeteilt wird und sie von dem dazugehörigen Bauspardarlehen profitieren können. Die berühmt-berüchtigte Bewertungszahl spielt hierbei die wichtigste Rolle.
Doch wie hoch muss die Bewertungszahl beim Bausparvertrag zur Zuteilung sein? Nach welcher Formel können Bausparer den Bewertungswert ermitteln?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es mit der Bewertungszahl beim Bausparvertrag auf sich hat und wie Sie diese berechnen.
Kurz & knapp: Informationen zur Bewertungszahl beim Bausparvertrag für Schnellleser
Von der Bewertungszahl hängt ab, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Jede Bausparkasse legt hierzu eine eigene Mindestbewertungszahl fest.
Um für einen bestimmten Bausparvertrag die Bewertungszahl zu berechnen, muss der Bausparer zunächst ermitteln, welche Methode seine Bausparkasse anwendet. Dies steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Informationen zu den Methoden finden Sie hier.
Zur Berechnung der Bewertungszahl von einem Bausparvertrag ist eine Formel notwendig – diese weicht bei jeder Bank leicht ab und ist ebenfalls in den Geschäftsbedingungen zu finden.
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen zum Bausparen: Die Bewertungszahl in der Bausparkassen-Verordnung
Die Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen – kurz Bausparkassen-Verordnung (BausparkV) – hält die Rahmenbedingung rund um den Bausparvertrag fest.
§ 4 der Verordnung bestimmt:
(1) In die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sind Mindestbewertungszahlen oder andere geeignete Zuteilungsvoraussetzungen aufzunehmen, die eine nachhaltig gesicherte kollektive Liquidität sicherstellen sollen.
Dies bedeutet, dass die Bewertungszahl eine entscheidende Rolle bei der Zuteilung eines Bausparvertrags spielt.
Zudem bestimmt obiger Passus, dass jeder Bausparer die Bestimmungen rund um die Bewertungszahl bei seinem Bausparvertrag nachlesen kann.
Bei welcher Bewertungszahl wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Die Zuteilung eines Bausparvertrags hängt maßgeblich von der Bewertungszahl ab. Auch, wenn Sie beispielsweise bereits die erforderliche Mindestsumme angespart haben, kann Ihnen die Zuteilung verweigert werden, weil Sie die Mindestbewertungszahl noch nicht erreicht haben.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Mindestbewertungszahlen bei den gängigsten Bausparkassen (Stand April 2017):
Bausparkasse | Mindestbewertungszahl |
---|---|
Debeka | 1.200 |
BHW | 33 |
Alte Leipziger | 34 |
Deutsche Bank | 2.900 |
Wüstenrot | 200 |
Schwäbisch Hall | 44 |
LBS | 44 |
Durch die großen Unterschiede je Bausparkasse wird deutlich: Jedes Kreditinstitut verfolgt eine ganz eigene Strategie bei der Berechnung der Bewertungszahl. Um zu wissen, ob Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können Sie bei Ihrer Bausparkasse um die aktuelle Bewertungszahl bitten.
Die Bewertungszahl von Ihrem Bausparvertrag berechnen: Ein Ding der Unmöglichkeit?
Diese Kriterien spielen bei der Berechnung der Bewertungszahl von einem Bausparvertrag eine Rolle
Im Folgenden geht dieser Artikel auf verschiedene Berechnungsmethoden der Bausparkassen ein.
Grundsätzlich sind zwei Methoden voneinander zu unterscheiden.
Einige Banken ziehen die Höhe der Guthabenzinsen zur Ermittlung der Bewertungszahl ein, andere hingegen die Summe der sogenannten Habensalden zum jeweiligen Zeitpunkt der Bewertungstage.
- Guthabenzins: Dieser Begriff bezeichnet die Summe der Zinsen, welche Sie auf Ihr Sparguthaben erhalten haben. Leisteten Sie beispielsweise in 4 Jahren Einzahlungen von 12.000 Euro und beträgt Ihr gesamtes Guthaben 12.030 Euro, haben Sie also 30 Euro Zinsen erhalten.
- Sämtliche Habensalden zu den Bewertungstagen: An dieser Stelle wird es komplizierter. Der Begriff bezeichnet die Summe aller jeweiligen Guthaben, welche Sie zum Zeitpunkt der Ermittlung der Bewertungszahl für Ihren Bausparvertrag hatte.
Nehmen wir ein Beispiel zur Ermittlung der sämtlichen Habensalden (SHS):
Bewertungszeit | Guthaben | SHS zum Bewertungszeitpunkt |
---|---|---|
März (1. Jahr) | 300 Euro | 600 Euro |
Juni (1. Jahr) | 600 Euro | 900 Euro |
September (1. Jahr) | 900 Euro | 1.800 Euro |
Dezember (1. Jahr) | 1.201,2 Euro* | 3.001,2 Euro |
März (2. Jahr) | 1.501,2 Euro | 4.502,4 Euro |
Juni (2. Jahr) | 1.801,2 Euro | 6.303,6 Euro |
September (2. Jahr) | 2.101,2 Euro | 8.404,8 Euro |
Dezember (2. Jahr) | 2.403,6 Euro* | 10.808,4 Euro |
Bewertet Ihre Bausparkasse die Bewertungszahl jeden Monat, erhöhen sich die jeweiligen Werte der sämtlichen Habensalden erheblich. Bevor Sie sich an die Ermittlung des Betrags heranwagen, sollten Sie daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Kreditgebers unter die Lupe nehmen: Dort ist das Bewertungsintervall vermerkt.
Beispiel: So berechnen Bausparkassen die Bewertungszahl ihrer Bausparverträge
Grundsätzlich gilt: Bausparkassen, welche hohe Mindestbewertungszahlen aufweisen, nutzen meist eine Formel, welche sämtliche Habensalden berücksichtigt. Niedrige Bewertungszahlen richten sich hingegen meist nach der Höhe der erhaltenen Guthabenzinsen.
Je nach Tarif können auch innerhalb einer Bausparkasse die Formeln variieren. Folgendes Beispiel nutzt die Formel der Alten Leipziger:
Bewertungszahl = | Guthabenzinsen | x 100 |
(Bausparsumme/ 1000) |
Diese Rahmenbedingungen werden angenommen:
Bausparsumme: 50.000 Euro
Guthaben: 12.030 – davon 30 Euro Zinsen
Berechnung mit einem Faktor von 8,9
Bewertungszahl = [30 / (50.000 / 1000)] x 8,9
Bewertungszahl = (30 / 50) x 8,9
Bewertungszahl = 5,34
Zu niedrige Bewertungszahl? Mögliche Ursachen
Was bedeutet es, wenn die Bewertungszahl beim Bausparvertrag zu niedrig für eine Zuteilung ist, obwohl Sie das Mindestguthaben angespart haben?
Sofern kein Rechenfehler Ihrer Bausparkasse vorliegt, bedeutet dies, dass Ihr Bausparvertrag noch nicht lange genug läuft. Sowohl die Summe sämtlicher Habensalden als auch die Höhe der bereits erhaltenen Guthabenzinsen steigt, je länger Ihr Vertrag besteht.
Da Banken vor allem in der Sparphase von Bausparern profitieren, legen sie hierfür eine pauschale Mindestlaufzeit fest. Durch die Festlegung einer Mindestbewertungszahl erreichen sie in vielen Fällen eine weitere Verlängerung dieser Phase.