Nutzen Bausparer das Ihnen zustehende Bauspardarlehen nicht, erhalten Sie bei den meisten Bausparkassen einen Bonuszins, welcher rückwirkend greift. Für viele Verbraucher lohnt sich die Aufnahme eines Bausparvertrags nur in Hinblick auf diesen Sonderzins.
Doch warum zahlen die Banken eigentlich höhere Zinsen, wenn ein Bausparvertrag gewissermaßen zweckentfremdet wird?
In diesem Ratgeber dreht sich alles um die Bonuszinsen beim Bausparvertrag. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Bonus geltend machen können, wenn Ihre Bank Ihnen diesen verweigert.
Kurz & knapp: Informationen zu den Bonuszinsen beim Bausparvertrag für Schnellleser
Bonuszinsen sind eine Extraleistung, welche Bausparer erhalten, wenn Sie das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen. Der Bausparvertrag wird in diesem Fall rückwirkend höher verzinst.
Viele Banken verweigern die Zahlung der Bonuszinsen, wenn sie den Bausparvertrag wegen Übersparung kündigen. In diesem Fall sollten Verbraucher sich wehren.
Unter welchen Umständen Bonuszinsen ausgezahlt werden, ist in den jeweiligen Geschäftsbedingungen (ABB) der Bausparkasse festgehalten. Lassen Sie diese ggf. durch einen Anwalt prüfen.
Inhalt
Das hat es mit den Bonuszinsen beim Bausparvertrag auf sich
Alle Bausparverträge einer Bausparkasse bilden zusammen ein sogenanntes Bausparkollektiv, welches sich gewissermaßen selbst trägt: Die Spareinzahlungen dienen dazu, Bauspardarlehen und Guthabenauszahlungen zu begleichen.
Eine Bausparkasse fungiert in dieser Konstellation gewissermaßen als Verwalter. Es gilt, einen guten Ausgleich zwischen den Ein- und Auszahlungen zu finden, sodass keine zeitlichen Verzögerungen entstehen.
Was hat das nun mit den Bonuszinsen beim Bausparvertrag zu tun? Verzichtet ein Bausparer auf das Darlehen und lässt sich nur sein Guthaben auszahlen, belastet er den gemeinsamen Topf weitaus weniger als bei Inanspruchnahme des Darlehens. Aus diesem Grund belohnen die meisten Bausparkassen den Verzicht mit Bonuszinsen.
Die Bausparkasse verweigert Ihnen Bonuszinsen bei Ihrem Bausparvertrag? Das steckt dahinter!
Nicht jeder sieht im Bausparen die Möglichkeit, eine Immobilie zu finanzieren. Auch als Geldanlage sind Bausparverträge beliebt. Dabei besparen die Inhaber die Verträge auch nach Erreichen der Zuteilungsreife weiterhin.
Vielen Bausparkassen ist dieses Vorgehen aktuell ein Dorn im Auge, verpflichtet es sie zur Zahlung deutlich höherer Zinsen als zurzeit marktüblich. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Anfang 2017, dass die Geldinstitute Bausparverträge kündigen können, wenn diese seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif sind.
Doch damit nicht genug: Im Zuge dieser Kündigung weigern sich viele Kassen, die Bonuszinsen für den Bausparvertrag auszuzahlen. In vielen Fällen können sich Betroffene jedoch wehren und ihren Anspruch geltend machen.
Bonuszinsen vs. Übersparung: Der Widerspruch der Bausparkassen
Bausparkassen kündigen alte Verträge mit der Argumentation, eine reine Besparung sei nicht der Sinn und Zweck eines Bausparvertrags.
Dieser soll nämlich der Finanzierung einer Immobilie dienen.
Dieser Aussage widerspricht jedoch dem Prinzip der Bonuszinsen, welche Bausparer dazu ermuntern sollen, keinen Gebrauch von dem anhängigen Darlehen zu machen und es bei der Besparung zu belassen.