Fondsgebundene Lebensversicherung und die Steuer: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Auszahlung für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kann unter Umständen steuerfrei sein.
Die Auszahlung für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kann unter Umständen steuerfrei sein.

Läuft Ihr Vertrag der fondsgebundenen Lebensversicherung aus oder tritt der Versicherungsfall ein, so wird Ihnen die vereinbarte Versicherungssumme – bzw. der aktuelle Börsenwert Ihrer Fonds – als Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt.

Dieser Geldbetrag kann sowohl an Sie als Altersvorsorge gezahlt werden als auch im Todesfall des Versicherungsnehmers Hinterbliebenen zugutekommen.

Trotzdem ist auch diese Auszahlung der Versicherungssumme nicht immer steuerfrei. Aber welche Steuern müssen Sie zahlen, wenn Sie sich die fondsgebundene Lebensversicherung auszahlen lassen? Ist die Auszahlung für eine fondsgebundene Lebensversicherung auch bei einer Kündigung durch eine Steuer belastet?

Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung der fondsgebundenen Lebensversicherung für Schnellleser

Was beeinflusst die Höhe der Auszahlung?

Die Höhe der Auszahlung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung richtet sich nach dem aktuellen Börsenwert Ihrer Fonds.

Müssen für die Auszahlung Steuern gezahlt werden?

Haben Sie den Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, kann die Auszahlung steuerfrei sein, wenn der Vertrag zwölf Jahre bestand. Wurde der Vertrag nach 2005 geschlossen, ist nur die Hälfte der Auszahlung zu besteuern, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Mehr dazu hier.

Kann ich mit einer Kündigung die Steuern umgehen?

Nein, wenn Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung kündigen, müssen Sie die Auszahlung ebenfalls versteuern. Zudem müssen Sie durch den geringeren Rückkaufswert mit Verlusten rechnen.

Fondsgebundene Lebensversicherung: Welche Steuer ist zu zahlen?

Eine fondsgebundene Lebensversicherung hat eine Auszahlung im Versicherungsfall zur Folge, die nicht immer besteuert werden muss.

Ob bei Ihrer Versicherung eine Steuer gezahlt werden muss, ist in erster Linie davon abhängig, wann Sie den Vertrag Ihrer Lebensversicherung abgeschlossen haben. Das entscheidende Datum für Versicherungen bei dieser Frage ist der 1. Januar 2005.

Aber müssen Sie nun die Abgeltungssteuer zahlen oder nicht? Im Folgenden sollen die Kriterien erläutert werden:

Vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Policen (Altverträge)

Die auch für eine fondsgebundene Lebensversicherung vorgesehene Steuer kann bei Verträgen vor Anfang 2005 komplett wegfallen, wenn Ihr Vertrag schon zwölf Jahre lang besteht, fünf Jahre Beiträge von Ihnen eingezahlt wurden und die Versicherungssumme 60 % der bereits eingezahlten Beiträge entspricht.

Nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Policen (Neuverträge)


Der Ertrag aus Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung ist dann wenigstens zur Hälfte von der Steuer befreit, wenn Ihr Vertrag zwölf Jahre Bestand hat und die Auszahlung der Versicherungssumme erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs geschieht. Sollten Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag nach 2012 abgeschlossen haben, müssen Sie bereits das 62. Lebensjahr bei Auszahlung vollendet haben, um eine zur Hälfte steuerfreie Auszahlung zu erhalten.

Weitere Voraussetzungen zur Steuerbefreiung

Für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung wird eine Steuer fällig, wenn Sie einige Voraussetzungen nicht erfüllen.
Für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung wird eine Steuer fällig, wenn Sie einige Voraussetzungen nicht erfüllen.

Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen vor und nach dem 1. Januar 2005 geschlossenen Verträgen ist im vorherigen Abschnitt über die Steuerfreiheiten bereits deutlich geworden.

Allerdings gibt es eine weitere Einschränkung für Policen, die seit dem 1. April 2009 vom Versicherungsnehmer unterzeichnet wurden.

Denn hier muss die Summe, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer bzw. dessen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird, spätestens fünf Jahre nach Vertragsschluss mindestens 10 % der bereits bis dahin eingezahlten Beiträge entsprechen. Dann kann ebenfalls die Hälfte der Auszahlung steuerbefreit sein.

Sollte eine der genannten Voraussetzungen wegfallen, so muss der gesamte Ertrag versteuert werden. Für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung die Steuer zu senken, ist dann nicht mehr möglich.

Wie verhält es sich bei einer Kündigung?

Sollten Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kündigen wollen, so erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser ist besonders in den ersten Laufzeitjahren von Versicherungen sehr gering; eine Kündigung zum vorzeitigen Erhalt der Rente lohnt sich deshalb selten.

Wollen Sie die fondsgebundene Lebensversicherung trotzdem kündigen, müssen Sie die oben genannten Steuern ebenfalls auf den Rückkaufswert zahlen. Dabei unterliegt dieser den gleichen Bedingungen zur Steuerfreiheit wie bei der Auszahlung zur Altersvorsorge als Rente oder Hinterbliebenensicherung.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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