Gesetzliche Rentenversicherung kündigen: Einzelheiten und Details

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 6. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist nicht möglich.
Die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist nicht möglich.

Wie die Worte „gesetzliche Rentenversicherung“ schon erahnen lassen, ist diese Form der Altersvorsorge automatisch per Gesetz zugesichert und vom Staat festgelegt. Doch wie in jedem wirtschaftlichen Bereich kann es auch der gesetzlichen Rentenversicherung in Sachen Finanzen einmal nicht so gut gehen.

Aus diesem Grund wächst bei vielen Versicherungs­nehmern der Wunsch heraus, die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen. Doch ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, wie ist es dann zu realisieren? Mehr dazu verrät Ihnen dieser Ratgeber.

Kurz & knapp: Informationen zur Kündigung einer gesetzlichen Rentenversicherung für Schnellleser

Ist die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer verpflichtend?

Ja. Ein Arbeitnehmer kann eine gesetzliche Rentenversicherung nicht kündigen.

Wer muss nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Ausgeschlossen von den monatlichen Sozialabgaben sind Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Menschen mit führenden Positionen in Unternehmen. Dieser Personenkreis ist daher im Alter ggf. auf die Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung angewiesen.

Welche Vor- und Nachteile bietet die gesetzliche Rentenversicherung?

Eine gesetzliche Rente ist ein Geben und Nehmen: Jeder muss darin einzahlen, bekommt aber auch Unterstützung bei Krankheit oder im Alter. Diese Leistungen können Sie mithilfe einer privaten Rentenversicherung ergänzen.

Was ist eine gesetzliche Rentenversicherung?

Jeder, der in Deutschland arbeitet, zahlt sogenannte Sozialabgaben. Diese sind werden automatisch vom Gehalt abgezogen, denn hierzulande besteht eine Versicherungspflicht. Diese Gelder landen dann in gewisser Weise an einer großen Sammelstelle.

Alternative zur Kündigung: Eine gesetzliche Rentenversicherung kann durch Selbstständigkeit umgangen werden.
Alternative zur Kündigung: Eine gesetzliche Rentenversicherung kann durch Selbstständigkeit umgangen werden.

Damit wird die Rente der älteren Generation finanziert. Dafür bekommen die momentanen „Einzahler“ später ebenso ihre gesetzliche Rente ausgezahlt. Wie hoch diese sein wird, hängt jedoch immer von der aktuellen Lage des Finanzmarktes ab. Die Auszahlung einer Rentenversicherung ist also nicht immer gleichbleibend.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist demnach eine Sozialversicherung, die verschiedene Risiken abdeckt. Damit zählt nicht nur die Rente als Versicherungsfall, sondern beispielsweise auch die Erwerbsunfähigkeit. Auch der Todesfall kann hier einen Hinterbliebenenschutz in Form einer Rente auslösen. Auch die Versorgung im medizinischen Bereich ist auf diese Weise abgesichert.

Kündigung: Wann eine gesetzliche Rentenversicherung beendet werden kann

Allgemein gilt: Eine gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist keine Option. Auch wenn es für viele Arbeitnehmer wesentlich lohnenswerter erscheint, eine private Rentenversicherung abzuschließen, statt gesetzliche Sozialabgaben zu leisten, ist das leider nicht so einfach umzusetzen. Eine private Rentenversicherung zu kündigen, ist allerdings ohne Probleme möglich.

Aber Achtung: Unter bestimmten Umständen besteht die Chance, die gesetzliche Rentenversicherung zwar nicht zu kündigen, aber dafür aus dieser auszutreten.

Das sind vor allem Menschen, die freiberuflich tätig sind oder sich selbstständig gemacht haben. Diese zahlen nämlich ganz automatisch gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Für diejenigen, die sich erst noch selbstständig machen wollen, ist diese Möglichkeit von großer Bedeutung. Betroffene sollten sich allerdings an eine dreimonatige Frist halten, in der sie einen Antrag stellen können, der ihnen die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bestätigt.

Weitere Personengruppen, für die das auch eine mögliche Alternative ist, sind:

  • Beamte
  • Geschäftsführer einer Firma
  • Unternehmensvorstände

Wenn ein Angestellter demnach die staatlichen Abgaben umgehen möchte, kann er die gesetzliche Rentenversicherung zwar nicht kündigen, die Zahlungen aber umgehen, indem er sich selbstständig macht.

Nützlich zu wissen: Andere Rentenversicherungen zu kündigen, ist hingegen kein Problem.
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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

93 Antworten zu “Gesetzliche Rentenversicherung kündigen: Einzelheiten und Details”

  1. Jutta H. sagt:

    Hallo.
    Ich level seit 1991 im Ausland. Seit 2017 habe ich keine Deutsche Staatsanegoehrigkeit mehr. Ich werde dieses Jahr 65 Jahre alt. Ist es moeglich mir meine Beitraege die ich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt have (ungefaehr knappe 5 Jahre) auszahlen zulassen?

  2. Sassi sagt:

    Hallo,
    mein Vater hat Jahre lang für die Amerikanische Armee in Deutschland gearbeitet und von dort sein Geld bezogen. Jetzt wechselt er auf das Deutschesystem und soll noch für 3 Jahre in die Rente einzahlen. In 3 Jahren, kann er in Rente gehen. Anspruch auf Rente, hat er aber erst nach 5 Jahren. Kann er die Rente kündigen und somit nichts einzahlen?

  3. Peter sagt:

    war 26 Jahre angestellt, war 23 Jahre selbständig und habe nicht mehr in die Kasse eingezahlt , wann würde ich meine Rente bekommen bin jetzt 64 Jahre alt

  4. Carina sagt:

    ich bin selbständige Hebamme und zahle regelmäßig Beitrag…ich möchte ab nächstes jahr kürzer treten und nur noch auf Mini Basis arbeiten..in wie weit kann Ich den Beitragsbetrag minimieren…ich möchte gerne weiter Einzahlen und nicht unbedingt kündigen??!!

  5. A. sagt:

    Hallo, ich bin seit 1,5 Jahren selbständige versicherungsvermittlerin. Leider muss ich der GRV 4500 Euro nachzahlen weil ich nicht wusste dass ich mich befreien lassen muss. Meine erste Frage ist. Kann man das so regeln das man das in sehr kleinen raten zahlt ?
    Außerdem bin ich jetzt angestellt und teilweise selbstständig. Ich müsste glaube ich doppelte rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit es nicht doppelt zu zahlen sondern nur über mein Angestelltenverhältnis? Vielleicht durch abschließen einer privat Rentenversicherung ?

  6. Tanja sagt:

    Hallo,

    ich habe von 2001 bis 2013 in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seit 2013 selbstständig ohne Beitragszahlungen. Nun möchte ich die EU verlassen. Kann ich den Antrag auf Beitragsrückerstattung erst aus dem Ausland stellen oder doch schon vorher, da ich mindestens 2 Jahre nichts einzahle? Vielen Dank im Voraus.

  7. Adriana B. sagt:

    Hallo, ich arbeite in Deutschland seit Juni 2015 und dieses Jahr möchte ich Deutschland komplett verlassen. Ich würde nie mehr zurück kommen. Gibt es die Möglichkeit dass ich kündige die Rentenversicherung und bekomme ich ausgezahlt? Danke!
    Mfg,
    Adriana B.

  8. Dieter sagt:

    Hallo,
    ich bin Beamter auf Lebenszeit seit 2006 im Dienst.
    War zuvor 6 Jahre in der gesetzlichen RV als Arbeitnehmer im Handwerk.
    jetzt habe ich nebenberuflich eine Firma angemeldet und bin als Meister in der Handwerksrolle eingetragen.
    Ich wurde von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben, dass ich Beiträge zahlen muss, obwohl ich später einmal Pension erhalten werde.
    Gibt es da eine Möglichkeit dies zu umgehen, da ich nur Kosten und keinerlei Nutzen habe?
    Gruß
    Dieter

  9. Patrick M. sagt:

    Ich habe ein Jahr als freiberuflicher Lehrer in die gesetzliche Rentenversicherung (weil ich musste) eingezahlt und wandere nun aus, wo ich plane in das dortige Sozialsystem einzuzahlen, verdiene aber als Onlinelehrer mein Geld weiter in Deutschland. Kann ich damit aus dem deutschen Rentensystem austreten und mir das Geld aus dem Jahr, das ich eingezahlt habe, erstatten bzw. ins Spanische System transferieren lassen?

    LG
    P.B

  10. Frank sagt:

    Guten Tag, ich bin nun 56 Jahre alt und habe gearbeitet von 1981 bis 1997. Trotz Umschulung und vieler Bewerbungen ist es mir bis dato nicht gelungen, einen guten Job zu finden. Vor allem einen, in dem man guten Verdienst hat und auch Rentenbeiträge entrichtet. Beziehe auch seit 2004 ALG II. Auf dem Rentenkonto ist schon ein hoher Betrag entstanden. Die Aussicht, noch einen guten Job zu finden, schwindet immer mehr. Ich würde mir diesen Betrag auszahlen lassen und in eine private RV einzahlen. Geht das ??

  11. Moritz sagt:

    Ich bin jetzt seit einem Monat selbständig.. mein Kollege hat mir empfohlen aus der gesetzlichen Rente auszutreten da ich selber im Bereich Versicherung und Finanzen tätig bin. Soweit so gut aber wie genau mach ich das ?? Gibt es da irgendwelche Formulare oder Portale wo man dann machen kann??

    Danke für die Antworten!

  12. Fred sagt:

    Ist es möglich sich die gesetzliche einmalig ausbezahlen zu lassen ? Bin seit drei Jahren am Kämpfen meine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten .Lebe jetzt allerdings in Italien ,was das Problem noch schwieriger macht .Defenitiv werde ich dem Deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen ,auch aus gesundheitlichen Gründen . Bitte senden Sie mir Infomationen ,wie dies bewerkstelligen kann .
    MfG Fred

  13. Tim sagt:

    Guten Tag alles Zusammen,
    Ich bin nun 19 Jahre alt und arbeite seit 3 Jahren in einer Textilreinigung. da ich noch zur Schule gehe und gerade mein Abitur absolviere gehe ich auch nur jeden 2. Samstag arbeiten. Mein Arbeitgeber zieht mir mal steuern ab und mal nicht. Meine Frage würde ich gerne so formulieren wie es möglich ist aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszutreten. In erbitte auf baldige Antwort verbleibe ich.

  14. Amos sagt:

    Hallo, ich bin seit 7 Jahren selbstständig als Friseur Meister. Mein Geschäftspartner hat keinen Meister und muss nicht in die gesetzliche einzahlen, warum ist das so? Ich würde gerne aus der gesetzlichen raus da ich aktuell finanzielle Probleme habe und würde auch lieber Privat für meine Rente einzahlen. Es muss doch eine Möglichkeit geben aus der gesetzlichen raus zu kommen wenn man es finanziell nicht packt. Sie drohen mir jetzt mit einer Zwangsvollstreckung

  15. Ivan sagt:

    Hallo,

    Ich wohne in DE seit Februar 2016, ich habe ingesamt 4,5 Jahren gearbeitet. Jetzt aber möchte für immer zurück nach Kroatien gehen, was wird mit einbezahlte Rente? Kann ich das irgendwie auszahlen lassen oder muss bis 67 Jahre auf Rente warten?

    Vielen Dank

  16. C. sagt:

    Hallo, ich bin Deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund und lebe seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz. Ich werde definitiv auch nicht mehr zurück nach Deutschland.
    Kann ich meine Rentenkassenanteile in die Schweiz übertragen lassen.?
    Was passiert mit dem Arbeitgeberanteil.?

  17. verwirrte42 sagt:

    Hallo.
    Mein Arbeitgeber hat mir statt in die deutsche rentenversicherung beiträge zu entrichten mir den anteil der rentenversicherung mit dem lohn ausgezahlt. jetzt habe ich keine beitragsjahre und ein kleine rente. kann ich punkte nachkaufen?

  18. Giuseppe sagt:

    Guten Tag
    Ich bin Italienischer Staatsbürger und lebe seit 1978 in Deutschland.
    Jetzt bin ich 55 Jahre alt und mit Vollendung meines 60sten habe ich bereits 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
    Nun habe ich vor mit 60 mich vom Arbeits Leben zu verabschieden, besteht da die Möglichkeit in Vorruhestand zu gehen, natürlich wird da Abzüge geben und wie hoch sind diese.
    Auf einen Antwort würde ich mich sehr freuen
    Mfg
    Giuseppe

  19. Mica sagt:

    Hallo, ich, 52 Jahre alt, lebe seit 2007 nicht mehr in Deutschland, arbeite demzufolge auch nicht mehr dort und war auch nie wieder in meinem Geburtsland. Da ich nicht mehr nach DE zurückkehren werde, möchte ich gerne meine Rente sowie sämtlichen Entgeltpunkte, die mir nach meiner Scheidung anerkannt wurden, ausbezahlt bekommen.

    Ist das möglich?

  20. C. sagt:

    Hallo ich bin Angestellt, Freiberuflich tätig und Gesellschaftler. Kann ich von meinem angestellten Job die Abgaben für die Rentenversicherung kündigen und dafür später auch keine Zahlungen erhalten als Kompromiss für beide Parteien eigentlich doch fair.

  21. Zukost sagt:

    Hallo
    Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, hab die türkische Staatsangehörigkeit. Ich habe ungefähr 19 Jahre in die Rentenversicherungskasse eingezahlt. Mein Mann hat griechische Staatsangehörigkeit er hat ebenfalls 19 Jahre eingezahlt. Jetzt sind wir nach griechenland gezogen und haben auch nicht vor zurück zu gehen. Können wir das eingezahlte zurück erstatten?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      die Beiträge können nur dann erstattet werden, wenn eine Person aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgeschieden ist und sich auch nicht mehr freiwillig versichern darf. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  22. Marina sagt:

    Guten Tag,
    2017 habe ich als Freelance in einer Sprachschule in Deutschland gearbeitet und ich wurde verpflichtet, die Renteversicherung zu bezahlen. Seit 2018 arbeite ich nicht mehr da, sondern in der Schweiz als selbständig, wo ich auch lebe. Gestern war ich in einem Büro der deutschen Renteversicherung, weil ich immer noch die Rente in Deutschland bezahle. Die Sekretärin hat mich informiert, dass ich weiter bezahlen muss. Morgen habe ich einen Termin mit einem Berater.
    Ich möchte jetzt der Versicherung austreten und das Geld auf mein Konto überweisen. Ist das möglich? Ich finde direkt absurd, weiter zu bezahlen, wenn ich keine Arbeit und keinen Wohnsitz in Deutschland habe. Und natürlich möchte ich meine Beiträge nicht verlieren.

    Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Marina,

      hier ist unter anderem entscheidend, ob Sie deutsche Staatsbürgerin sind. Der Berater wird Ihnen die entsprechenden Informationen zukommen lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  23. Waldemar S. sagt:

    Hallo. Mein Name ist Waldemar S. Seit beginn 2019 bekomme ich 312 euro erwerbsminderungsrente. Meine frage…kann ich mir din komletten rentenanspruch auf einmal auszahlen lassen? Ich mache mich in 3 monaten selbstständig. Zudem spiele ich mit dem gedanke auszuwandern.

    LG EWaldemar S.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Waldemar,

      unseres Kenntnisstandes nach wäre dies nur bei der gesetzlichen Unfallversicherung möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  24. Dieter R. sagt:

    Guten Tag, Ich bin Publizist und in der KSK (Künstlersozialkasse).
    Ich möchte in Zukunft gerne zusätzlich ein Gewerbe anmelden und vermute, dass die Einnahmen aus dem Gewerbe meine Haupteinnahmen sein werden.
    Frage: Ist es richtig, dass ich in diesem Fall wieder aus der KSK entlassen werde, mich freiwillig weiter bei einer gesetzlichen Kasse anmelden kann und VOR ALLEM dann von der Pflicht-Rentenversicherung wieder befreit bin?
    Herzlichen Dank im voraus!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Dieter,

      wird das Gewerbe Ihre Haupteinnahmequellen, müssen Sie sich in der Regel auch entsprechend versichern. Ein Fachmann kann Sie diesbezüglich genau beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  25. Frank W. sagt:

    Hallo,
    ich bin leitender Angestellter, aber auch selbstständig aktiv. Die einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind höher als das Angestelltengehalt. Kann ich eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen? Falls ja, was passiert mit dem bereits eingezahlten Geld und den AG-Anteilen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Frank,

      Selbstständige, die dem rentenversicherungspflichtigen Personenkreis des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI angehören, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  26. Andrea sagt:

    Hallo,
    ich lebe seit ein paar Jahren im EU-Ausland und gebe 3-4 mal im Jahr in Deutschland noch Seminare. Früher mit Wohnsitz in Deutschland war ich freiwillig gesetzlich zum Mindestbeitrag versichert, weil man mir das empfohlen hatte, inzwischen gehöre ich angeblich als „Lehrer“ zu den selbstständig Pflichtversicherten und der Rentenbeitrag wurde kräftig angehoben. Da ich monatelang in Deutschland gar nichts verdiene, kann ich mir das schlichtweg nicht leisten. Wie komme ich denn aus der Rentenversicherung raus? Ich lebe doch gar nicht mehr in Deutschland, wie kann ich da überhaupt immer noch rentenversicherungspflichtig sein?
    Bin dankbar für Tipps, wie ich das der Rentenversicherung begreiflich machen kann. Habe auf deren Seite keine Info gefunden, wie ich „kündigen“ kann.
    Vielen Dank vorab,
    Andi

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andrea,

      aus der Ferne lassen sich Ihre Fragen nur schwer beantworten. Fragen Sie doch am besten direkt beim zuständigen Träger nach, warum noch eine Versicherungspflicht besteht. Dann können weitere Schritte eingeleitet werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  27. Michael Z. sagt:

    Hallo
    Ich arbeite in Luxemburg
    Zahle dort auch in die gesetzlichen Versicherung ein .
    Bin also auch im Rentenalter über Luxemburg versichert.
    Kann ich mir die gezahlten Beiträge auszahlen lassen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michael,

      über die genauen Regelungen in Luxemburg haben wir keine ausreichenden Informationen. Fragen Sie am besten direkt beim zuständigen Versicherungsträger nach.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  28. Navoni sagt:

    Hallo ,

    ich bin als Musiker seit 2017 bei Künstlersozialkasse versichert . Ich habe gehört , im Falle man auswandern soll und KSK deswegen verlassen muss( egal wann ) , man verliert Anspruch auf Rente, zumindest eingezahlte Beiträge aus Arbeitgeberanteil ( von KSK) . Das heisst , eine Person arbeitet z.B. 15 Jahre lang als freischaffende Künstler und als Künstler hat will weiter in z.B. Portugal wohnen , dann alle 15 Jahre lang eingezahlte Beiträge in Rentenversicherung gehen verloren. Damit ist man als Künstler verpflichtet in KSK bis zu Renteneintritt versichert zu sein? Stimmt das überhaupt?

    Herzlichen Dank für eine Antwort

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Navoni,

      Informationen erhalten Sie direkt bei der KSK. Diese ist auch per E-Mail oder Telefon zu erreichen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  29. Christian sagt:

    Hallo,
    ich habe seit meinem ersten Tag in der Selbstständigkeit Angestellte und mittlerweile sind es 9.
    Ich habe gelesen das ein Geschäftsführer oder Menschen mit führenden Positionen im Unternehmen von der Rentenzahlungspflicht ausgeschlossen sind.
    Ich habe noch sehr viele Schulden die ich monatlich zahlen muss und kann mir die 500 bis 600 Euro im Monat gar nicht leisten noch zuss. zu zahlen. Also momentan auf jeden Fall nicht.
    Aber die Rentenversicherung bombadiert mich mit briefen und will das ich zahle…..
    Ja ich bin Meister und habe einen Handwerksbetrieb, aber ich werde sicher später nicht auf die Rentenversicherung angewiesen sein da ich ja monatlich etwas ab bezahle was mir auch in meiner Rentenzeit weiter Geld bringt.
    Ich verstehe auch nicht warum genuau ein Handwerker hier zahlen soll…. Ich bin doch genauso Geschäftsführer oder ein Mensch mit Führender Position im Unternehmen wie einer der kein Handwerker aber in einer führenden Position ist….
    Wie komme ich hier raus?
    Wäre sehr dankbar um Info!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Christian,

      auch Geschäftsführer einer GmbH sind häufig sozialversicherungspflichtig (siehe etwa Informationen der Clearingstelle Befreiung Sozialversicherung). Eine Rechtsberatung erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    • Heike sagt:

      Hallo meine Frage lautet.
      Ich habe 40 Jahre als Angestellte gearbeitet abzüglich 7 Jahre für Mutterschutz und Kindererziehung. Nun möchte ich in 3 Jahren in ein EU Land auswandern. Des Weiteren erhalte ich für meinen Mann noch Pflegegeld Stufe 2 kann ich dann bereits mit 59 Jahren meine Rente in Anspruch nehmen oder wird diese ausgezahlt, da ich dann bis auf die Pflege nicht mehr arbeiten werde. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

      mfg Heike

  30. Hans-jürgen Z. sagt:

    Bin Rentner und Arbeite nebenbei muss ich davon auch noch renzenbeiträge abführen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Hans-Jürgen,

      Sie müssen keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen – können es aber freiwillig weiterhin tun, was zu einer Rentenerhöhung führt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  31. Inge P. sagt:

    Hallo, wie siehts aus wenn man schon jahrelang Hartz4 erhält….früher hat man ab und zu nur eingezahlt…Lehre, dann selbständig, dann mal befristete Jobs….sehr geringer entenanspruch von derzeit ca. 170 Euro mtl. Noch 5 Jahre bis zum renteneintritt…könnte man sich die Beiträge eigentlich auch auszahlen lassen n? Würde mir im Moment mehr bringen als später eine Minirente…

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Inge,

      das ist in der Regel nicht möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  32. Benni sagt:

    Und wie kommt man jetzt genau aus der GRV. mit nem 2 Zeiler oder muss ich irgendwo einen Antrag/Formular runterladen. Wo schicke ich diesen dann genau hin ;)

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Benni,

      für einen Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland benötigen Sie den Vordruck V0900 – zu finden auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder über deren kostenlose Servicehotline.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  33. Boomgaarden sagt:

    Hallo, ich habe ca.10 Jahre als Angestelle im öffentl. Dienst in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Seit 2001 stehe ich im Beamtenverhältnis ohne weitere Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherungskasse. Der angezahlte Betrag liegt brach. Ich würde gerne den angesparten Betrag ausgezahlt bekommen, weil mir von meiner Pension des Landes Niedersachen der Betrag der Deutsche Rentenversicherung wieder abgezogen wird.
    Die Deutsche Rentenversicherung sagt, das wäre nicht möglich.
    Für eine rechtl. Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Boomgaarden

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      das ist korrekt. Haben Sie mehr als 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, ist keine Beitragserstattung möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  34. Pavel sagt:

    Hallo,
    ich komme aus Tschechien und arbeite 4,5 Jahre in Deutschland (die ganze Zeit als Arbeitnehmer). Jetzt ziehe mich zurück nach Tschechien um. Muss ich die Rentenversicherung kündigen?

    Vielen Dank, Pavel

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Pavel,

      haben Sie weniger als fünf Jahre lang Beiträge in Deutschland entrichtet, können auf Antrag Ihre Rentenbeiträge erstattet werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn keine Versicherungspflicht mehr in der deutschen Rentenversicherung vorliegt. Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstreichen und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Pavel sagt:

        From the official source directly from the Deutsche Rentenversicherung:

        After a refund of contributions the insurance relationship is cancelled. The basic idea is that this only should occur if you are no longer within the scope of the German state pension insurance or if you cannot derive any entitlements from your contributions.
        You may apply for a refund if
        – your insurance liability in Germany has ceased,
        – there is no possibility to be insured under the German state pension insurance on a voluntary basis and
        – at least 24 months have passed since your insurance liability in Germany has ceased
        A waiting period of at least 24 calendar months must be completed. You may not have become liable to pay compulsory contributions in the meantime.
        The liability to be insured in a Member State shall be considered equal to the liability to be insured in Germany. It is not possible to have your contributions refunded.

  35. Hasan sagt:

    Hallo,
    ich komme ursprünglich aus der Türkei und seit 2003 deutsche Staatsbürger. Wegen ein Todesfall in der Familie ich bin am November 2017 wieder nach Türkei gekommen und ich werde rest meines Lebens hier verbringen (Arbeiten & Leben). Also ich bin nach Türkei ausgewandert.
    Ich habe per E-Mail eine Kündigung an DRV (Deutsche Rentenversicherung) eine Kündigung geschickt und gebeten meine Rentenversicherung zu kündigen, da ich dringend grosse summe Geld brauche.
    Ich habe die E-Mail 2 Wochen vorher an DRV geschickt und eine Sachbearbeiterin hat mir geantwortet. Sie schreib mir, dass meine Anfrage in Bearbeitung genommen ist und im kurze eine Antwort zu mir geschickt wird. Ich habe auch meine Bankverbindung in der Türkei auch per E-Mail mitgeteilt.
    Meine Frage an Sie: Bekomme ich mein Geld bzw. kann ich meine gesetzliche Rentenversicherung in dem Fall Kündigen und mein Geld überwiesen bekommen? Wenn ja, wie lange dauert es?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Hasan

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Hasan,

      grundsätzlich gilt, dass die Beiträge erstattet werden können, wenn der Betroffene aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgeschieden ist und sich auch nicht mehr freiwillig versichern darf. Das kann etwa nach der Aufnahme eines Jobs im Ausland der Fall sein. Allerdings muss vor der Auszahlung eine Wartefrist von 24 Monaten eingehalten werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  36. Sunny sagt:

    Guten Tag,
    ich bin selbstständig und zahle freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ich habe gelesen, dass ich von der Versicherungs-Zahlung erst wieder befreit werden kann, wenn ich wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingehe. Ist das richtig oder kann ich die Versicherung wieder kündigen? Danke vorab für die Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sunny,

      dürfen Sie sich freiwillig versichern, ist eine Beitragserstattung nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  37. Florian W. sagt:

    Hallo!

    Ich bin deutscher Staatsbürger und habe ordentlich in die deutsche Rentenkasse eingezahlt. Stehe aber jetzt im Ausland schon lange auf gesunden Füßen und würde mir gerne meine eingezahlten Beiträge auszahlen lassen. Ist das vor Eintritt ins Rentenalter möglich?
    Beste Grüße und vielen Dank.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Florian,

      Sie können Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen. Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie Deutschland verlassen haben. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  38. Heidrun sagt:

    Bis Ende 2014 war ich im Handwerk selbstständig, wo ich ja eine bestimmte Zeit Rentenversicherungspflichtig bin. Seit 2015 bin ich immer noch selbstständig, allerdings nicht im Handwerk, sondern im Handel (Vertrieb). Habe ich JETZT die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Pflicht- Rente auszutreten?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Heidrun,

      als Handwerksunternehmer können Sie in der Regel nach Ablauf von 18 Pflichtjahren aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen. In Ihrem Fall könnte ein früherer Austritt möglich sein. Hierzu sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  39. Frank L sagt:

    Hallo, ich lebe seit 10 Jahren in China, seit 2013 selbststaendig. Da ich nicht vorhabe nach Deutschland zurueckzugehen, wuerde ich die gesetzliche Rente gerne zurueck kaufen (35 Beitragsjahre)
    ist das Moeglich?
    MfG Frank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Frank,

      wenn Sie dauerhaft im Ausland leben, müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine Beitragserstattung erfolgen kann. Es darf keine Versicherungspflicht mehr bestehen, es darf keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben sein und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  40. jana l. sagt:

    hallo mein name ist jana und ich habe ein friseurbetrieb, im august laufen die 18 jahre pflicht rentenversicherung aus, habe in einem vorherigen komentar gelesen das in der regel alle bisher bezahlte pflichtbeiträge zurück erstattet werden…. was hat das für ein sinn wenn man alle beiträge zurück erhält …..und wie muss ich jetzt aggieren um raus zum kommen. ….können die mich weiterzwingen zum bleiben…..oder irgendwelche knüppel zwischen die beine werfen……das ich nicht rauskomme

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Jana,

      nur als selbständiger Handwerker können Sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rentenberater.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  41. Kruspel sagt:

    Guten Tag!
    Ich bin zur Zeit im Angestelltenverhältnis und zahle in die gesetzliche Rentenversicherung ein:
    Ich möchte 2020 für ein Jahr aus dem Berufsleben aussteigen .
    Kann ich für den Zeitraum die Rentenversicherung aussetzen ?
    Ich möchte danach wieder ins normale Berufsleben zurückkehren und würde dann auch die gesetzlichen Beiträge wieder bezahlen.
    Über eine Rückantwort würde ich mich freuen und verbleibe bis dahin
    mit freundlichen Grüßen
    D.Kruspel

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo D.,

      grundsätzlich sollten Sie daran denken, dass es sich negativ auf Ihre zukünftige Rente auswirkt, wenn Sie einen Zeitraum lang keine Beiträge zahlen. Inwiefern weiterhin Beiträge zu leisten sind, hängt ganz individuell davon ab, was Sie in dem Jahr machen und wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren. Planen Sie etwa ein Sabbatical und haben deshalb zuvor Ihr Arbeitszeitkonto aufgefüllt, übernimmt der Arbeitgeber weiterhin einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, damit Sie genau wissen, welches Vorgehen in Ihrem Fall das richtige ist.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  42. lulu sagt:

    hallo
    ich habe einen türkischen pass und habe 3 jährige ausbildung gemacht.
    ich möchte zürück in die türkei umziehen.
    besteht die möglichkeit meine Gesetzlich Rente kündigen und Auszahlen lassen ?
    lg

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Lulu,

      haben Sie weniger als fünf Jahre Beiträge in Deutschland entrichtet, können Ihre Rentenbeiträge in der Regel erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung mehr vorliegt und Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstreichen und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  43. Maria sagt:

    Hallo,
    ich wohne schon seit 2013 in Deutschland und seit dem zahle ich ganz normale Gesetzliche Renteversicherung. Ich ziehe nächstes Jahr für immer wieder in mein Heimat Land. Es fangt gerade diese ganze Papier Stress. Nun die frage ist wie kann ich die Renteversicherung beenden und ob ich die auszahlen kann. Im prinzip habe ich noch nicht 5 Jahre gesamt in Deutschland bezaht.. Ist es moglich die auszahlen?
    Ich bedanke mich im Voraus.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Maria,

      ziehen Sie in ein anderes Land und gehen dort ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber ein, der nicht in Deutschland beheimatet ist, dann gilt das deutsche Sozialversicherungsgesetz für Sie nicht mehr. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass Menschen, die Deutschland verlassen, die Rentenbeiträge zurückerstattet bekommen. Dies ist nur möglich, wenn sie weniger als fünf Jahre lang Beiträge in Deutschland entrichtet haben. Ist dies der Fall, können die Rentenbeiträge auf Antrag erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr in der deutschen Rentenversicherung vorliegt. Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstreichen und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  44. Constanze sagt:

    Hallo,
    ich bin selbstständig und zahle in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
    Jetzt sind mir die „Nebenkosten“ zu hoch geworden. Ich habe eine Vollzeitarbeitsstelle angetreten, zahle dort Rentenversicherung ein und soll jetzt noch für meine bestehende Selbstständigkeit zusätzlich pro Monat 500€ zahlen. Wie kann ich für die Selbstständigkeit austreten?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Constanze,

      in der Regel müssen Sie auf Ihre Nebeneinkünfte aus einer Selbstständigkeit keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. In Ihrem Fall scheint die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf schwierig zu sein. Setzen Sie sich am besten mit einem Finanzexperten in Verbindung, um die bestehenden Fragen zu klären.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  45. Benedikt sagt:

    Hallo, wenn ich selbstständig bin und bereits 18 Jahre Pflichtbeiträge der Rentenversicherung gezahlt habe, kann ich ja austreten. Verfählt dann alles was ich bisher eingezahlt habe?
    Lg

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Benedikt,

      tatsächlich können Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, die mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben, von der Versicherungspflicht befreit werden. In der Regel erfolgt dann eine Erstattung der bisher bezahlten Beiträge.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  46. Mirco sagt:

    Hallo,

    ich bin selbstständig und zahle momentan nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wie sieht es aus, wenn ich mich nun wieder Vollzeit anstellen lasse, aber meine Selbstständigkeit parallel erhalte? Muss ich dann wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Mirco,

      bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  47. Koller C. sagt:

    Hallo, ich bin österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich. Ich bin seit April 2016 bei einer Deutschen Firma als Arbeiter beschäftigt und in Deutschland versichert. Mein Arbeitsverhältnis endet Anfang September und ich werde wieder in Österreich sozialversichert sein. Endet die Rentenversicherung nun automatisch oder muss bzw. kann ich selber kündigen? Oder wo kann ich mich diesbezüglich informieren?
    MfG. Koller

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Koller,

      eine Kündigung ist in Ihrem Fall nach frühestens 24 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht möglich, da Sie weniger als 5 Jahre lang einzahlungspflichtig waren. Wenden Sie sich diesbeszüglich direkt an die Rentenversicherung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  48. Franz sagt:

    Meine verstorbene Ehefrau war pensioniert (Beamtin), ich erhalte Versorgungsbezüge (Hinterbliebenenrente).
    Kann ich meine gesetzliche RV kündigen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Franz,

      dies sollte in Ihrer Situation nicht möglich sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  49. Conny W. sagt:

    Hallo.Ich bin Beamtin im Ruhestand,seit meinem 33 igsten Lebensjahr.Ich war vorher 5 Jahre Angestellte und habe somit also auch 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.Ich habe schon einmal versucht,diese zu kündigen.Leider wurde mir mitgeteilt,daß dies nicht möglich sei.Gibt es eine Möglichkeit diese doch noch zur Auszahlung zu bekommen.Ich bin auch noch 50% schwerbehindert.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Conny,

      uns ist leider keine entsprechende Möglichkeit bekannt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  50. P. özcan sagt:

    In die gesetzliche Rente vetsicherung habe ich 1975 Angegangen zu zahlen. Seid 2002 habe ich die Deutsche Einbürgerung bin deutscher.möchte Deutschland für immer verlassen kann ich meine Gesetzlich Rente kündigen und Auszahlen lassen das ich im Ausland meine Gesetzlich Rente zahlen kann .Bitte wass muss ich machen nach Deutschland möchte ich nicht zürük bitte um Auskunft

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in Ihrem Fall kann eine Auszahlung erst dann erfolgen, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  51. Benjamin W. sagt:

    Hallo,

    ich war seit 2009 selbstständig und habe in dieser Zeit in die private Rentenversicherung eingezahlt. Ab 01.08. werde ich wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Gibt es in so einer Situation Möglichkeiten weiter in die private Rentenversicherung einzuzahlen oder muss ich automatisch wieder in gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und kann die private nur zusätzlich nutzen?

    Vielen Dank.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Benjamin,

      in der Tat müssen Sie automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  52. P. Ramona sagt:

    Hallo,

    ich bin seit 1996 als freiberuflicher Künstler tätig, habe wechselnde Auftraggeber, Arbeitsorte, unterschiedliche Auftragsinhalte, kann frei entscheiden über die Annahme des Auftrages, nicht aber über den endgültigen Durchführungsort (Filmbrange). Seit 1996 zahle ich in die KSK ein.
    Die RV Bund will meine freie Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis „pressen“.
    Kann ich diesen „Verein“ verlassen, trotz KSK–Mitgliedschaft?

    LG
    R. P.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Ramona,

      dies sollte in der Tat möglich sein. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  53. P. özcan sagt:

    Ich bin in der Türkei geboren .Habe den Deutsche Pass seit 2002 und möchte die gesetzliche Rente kündigen und Deutschland für immer verlassen

  54. Dilara sagt:

    Hallo, ich bin geborene Türkin habe jedoch seit Januar 2010 die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich lebe nun schon seit 9 Jahren in der Türkei. Habe damals 3 Jahre meine Ausbildung gemacht und meine steuern eingezahlt. Nun ist meine Frage ,ist es möglich aus dieser gesetzlichen Versicherung auszutreten und mir den eingezahlten Betrag wieder Auszahlen zu lassen? Wäre super wenn ich eine Antwort bekomme, vielen Dank.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Dilara,

      dies ist in Ihrem Fall nicht möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  55. Bettina A. sagt:

    Ich bin seit 6 Jahren selbstständig und muss trotzdem in die gesetzliche rentenversicherung ein bezahlen. Man hat mir damals gesagt da ich einen Meisterbrief habe bin ich dazu verpflichtet. Meine geschäftspartnerin hat keinen Meister und muss auch nicht einbezahlen. Ich habe gelesen das wenn man 18 Jahre eingezahlt hat, austreten kann. Stimmt das?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      als Selbständige können Sie in der Tat aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  56. Suzette G. sagt:

    Wie ist der Fall? Ich bin Ausläderin, besitze einen unbefristeten Aufenthalt Deutschands. Ich habe 3 Kinder und 2 davon haben deutsche Staasangehörigkeit. Ich habe vor in meiner Heimat zurückzukehren, ist das möglich meine Rente auszuzahlen lassen und zwar alles auf einmal, oder was ist das Beste für mich?
    Danke sehr

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Suzette,

      Sie können Ihre Versicherung in der Tat kündigen und auszahlen lassen. Welche Option in Ihrem Fall am besten geeignet ist, kann Ihnen ein Versicherungsberater erläutern.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net