Ein Leben ohne Girokonto ist kaum möglich, es ist das Zentrum unseres täglichen Zahlungsverkehrs. Von der Einzahlung des Gehalts oder anderer Einkünfte bis hin zur Zahlung für Wohnung, Energie und Einkäufe. Doch hin und wieder kann ein Wechsel des Girokontos sinnvoll sein, etwa bei zinsgünstigeren Angeboten oder nach einer Trennung und dem Wechsel zu einem eigenen Konto.
Aber wie genau können Sie Ihr Girokonto kündigen und was sollten Sie dabei beachten? Was passiert bei einem möglichen Dispokredit auf dem Konto? Und auf welchen Wegen können Sie ein Girokonto auflösen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Kurz & knapp: Informationen zur Kündigung vom Girokonto für Schnellleser
Ob Sie Ihr Girokonto per Mail kündigen können, über einen Online-Service (etwa im Rahmen des Online-Bankings) oder schriftlich per Post hängt von den Vorgaben der jeweiligen Bank ab. Prüfen Sie daher die Geschäftsbedingungen des Bankinstituts. In diesen sind die Möglichkeiten für die Kündigung von einem Girokonto aufgeführt.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster für die Kündigung von einem Girokonto. Dieses dient jedoch lediglich der Orientierung. Wenden Sie sich ggf. direkt an das zuständige Kreditinstitut. Dieses bietet ggf. ebenfalls Vorlagen und Formulare, mit deren Hilfe Sie Ihr Girokonto kündigen können.
Sie können das Guthaben von dem alten Konto auf das neue übertragen lassen. Wichtig ist dabei jedoch: Sollte Ihr altes Konto belastet sein (etwa durch einen Dispokredit), so müssen Sie dieses Soll ausgleichen. In der Regel können Sie hierbei mit der Bank eine entsprechende Regelung zur Zahlung treffen.
Inhalt
Was müssen Sie bei der Kündigung des Girokontos beachten?
Wollen Sie Ihr Girokonto kündigen, weil Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank abgeschlossen haben, sollten Sie zunächst bestenfalls beide Konten eine Weile parallel laufen lassen. So können Sie zum Beispiel vermeiden, dass es zu Fehlbuchungen kommt oder einzelne Rechnungen nicht mehr beglichen werden.
Wichtig ist: Die Banken sind mittlerweile gesetzlich dazu verpflichtet, Bankkunden beim Wechsel des Girokontos zu helfen. Sie können im Rahmen der gesetzlichen Kontowechselhilfe die neue Bank schriftlich dazu ermächtigen, Informationen vom alten Girokonto auf das neue zu übertragen (z. B. bei Daueraufträgen).
Zudem erhalten die Zahlungspartner (insbesondere Arbeitgeber und Vermieter) einen entsprechenden Hinweis über die veränderte Bankverbindung. Alternativ zur Kontowechselhilfe bieten Banken oftmals auch digitalen Wechselservice an, über den sich das Konto dann online kündigen bzw. Informationen übertragen lassen. Prüfen Sie ggf., welche Angebote es bei Ihrer neuen Bank diesbezüglich gibt.
Nutzen Sie Kreditkartendaten zur Zahlung von einzelnen Dienstleistungen (z. B. Streamingdienste), so müssen Sie die neuen Kontoinformationen diesen gegenüber selbstständig mitteilen, bevor Sie Ihr altes Girokonto kündigen. Sie können aber auch generell selbst sämtliche Vertragspartner, Arbeitgeber usf. über den Kontenwechsel informieren. Prüfen Sie am besten, welche regelmäßigen Zahlungen über Ihr Konto abgehen und stellen Sie sicher, dass alle Informationen auf das neue Konto übertragen wurden, bevor Sie Ihr Girokonto kündigen. einen Überblick zu den Daueraufträgen und Lastschriften muss die Bank Ihnen in diesem Fall in der Regel zur Verfügung stellen.
Wollen Sie Ihr altes Girokonto kündigen, fallen Kosten für die Inanspruchnahme der Kontowechselhilfe nur dann an, wenn dies bei Vertragsabschluss explizit vereinbart wurde. Übersendet die Bank Ihnen hingegen lediglich die Informationen zu Zahlungen und Daueraufträgen zu, so darf Sie für diesen Service keine Gebühren erheben.
Wichtig: Prüfen Sie auch, ob die alte Bank die korrekten Informationen zum neuen Konto hat. So können Sie sicherstellen, dass nach der Kündigung vom alten Girokonto ggf. vorhandenes Guthaben auf das neue Konto übertragen bzw. ausstehende Zahlungen von diesem ausgeglichen werden.
Gibt es eine Kündigungsfrist bei einem Girokonto?
Bei der Auflösung von einem Girokonto ist eine Kündigungsfrist für Sie generell nicht gegeben. Im Einzelfall können die Banken in den Geschäftsbedingungen jedoch eine Frist setzen. Diese darf jedoch nicht mehr als einen Monat betragen.
Erfolgt die Kündigung vom Girokonto durch die Bank selbst, dann muss diese dem Betroffenen eine Frist von mindestens zwei Monaten einräumen. So kann garantiert werden, dass Betroffene ausreichend Zeit haben, um die Zahlungsmodalitäten zu ändern und ein neues Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen. So können Sie sicherstellen, dass sämtliche bisherigen Zahlungen, die über das alte Konto abgewickelt wurden, übertragen werden, bevor Sie das alte Girokonto kündigen.
Wollen Sie ein Girokonto kündigen trotz Kredit? Die Frist bei der Kündigung eines Kontos mit Dispokredit kann vonseiten der Bank 30 Tage betragen (mindestens). Egal ob nun aber Sie selbst oder die Bank das belastete Girokonto kündigen: Sie müssen das Konto ausgleichen, ausstehende Zahlungen also begleichen. Guthaben werden bei Abschluss auf das neue Konto übertragen.
Wie können Sie Ihr altes Girokonto kündigen? Kostenloses Muster zur Orientierung
Auf welchem Wege genau Sie Ihr Girokonto kündigen können (schriftlich, online), können Sie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Bankinstituts in Erfahrung bringen. Hierin sollte festgelegt sein, in welcher Form die Kündigung gegenüber der Bank zu erfolgen hat. Ein genereller Anspruch darauf, dass Girokonto online kündigen zu können, besteht nicht. In jedem Fall sollte Sie Ihr Girokonto schriftlich kündigen. Die folgende Vorlage kann Ihnen hierbei als Orientierung dienen:
Muster für ein Kündigungsschreiben ein Girokonto betreffend
[Anschrift Kontoinhaber]
[Anschrift Bankinstitut]
Ort, Datum
Kündigung des Girokontos
Kontoinhaber:
Kontonummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich, [Name des Kontoinhabers], das bei Ihrem Institut geführte Girokonto mit der Nummer [Kontonummer] kündigen. Bitte übertragen Sie vorhandenes Guthaben inklusive anfallender Zinsen auf diesem Konto bitte auf das folgende Girokonto:
- IBAN:
- Kontonummer:
- BLZ:
- Bank:
- Kontoinhaber:
Sollte ein Sollsaldo bestehen, ermächtige ich Sie hiermit, dieses inklusive anfallender Zinsen vom oben genannten neuen Konto einzuziehen.
Zu dem Konto gehörende Karten und Schecks lege ich Ihnen zerschnitten bei,
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Kontoinhaber]