Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf: Müssen Sie zahlen?

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Droht beim Hausverkauf eine Vorfaelligkeitsentschädigung?
Droht beim Hausverkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf an. Beenden Kreditnehmer das Darlehen wegen des Verkaufs innerhalb der Zinsbindung, steht der Bank ein Schadensersatz zu. Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf allerdings von der Steuer absetzen.

Beim Abschluss eines Darlehens zur Baufinanzierung gehen Personen ein Versprechen mit der Zukunft, der Bank und sich selbst ein. Sie sichern dem Kreditgeber zu, im festgelegten Zeitrahmen wie vereinbart die Darlehensraten und Zinsen zu zahlen.

Da ein Darlehen zur Baufinanzierung in der Regel über mehrere Jahre läuft und niemand sein Leben hinsichtlich Krankheit, Sterben, Scheidung, Trennung, Arbeitslosigkeit oder anderweitiger Unsicherheiten zu 100% absichern und durchplanen kann, ist die Beschäftigung mit den Eventualitäten vor Vertragsunterzeichnung dringend empfohlen. Was passiert zum Beispiel im Fall, dass das mit einem Darlehen belastete Haus im Laufe der Darlehenslaufzeit verkauft werden muss?

Kurz & knapp: Informationen zum Hausverkauf für Schnellleser

Droht eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Immobilienverkauf?

Kann ein Darlehen nicht mehr bezahlt werden, so hat ein Kreditnehmer die Möglichkeit, sein noch nicht vollständig bezahltes Haus zu verkaufen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in solchen Fällen meist fällig. Ist die Bank jedoch damit einverstanden, geht der Darlehensvertrag an den neuen Käufer über, ohne dass der bisherige Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen muss. Mehr dazu können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Gibt es noch eine Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen bei einem Verkauf der Immobilie?

Auch wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, müssen die Kreditnehmer unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf bezahlen, wenn sie vorzeitig aus dem Darlehensvertrag aussteigen.

Was sollte bei der Berechnung der Vorfälligkeit bei einem Hausverkauf beachtet werden?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung der Bank sollten Kreditnehmer genau nachvollziehen, um eine unangemessen hohe Forderung zu erkennen. Hier kann ein Vorfälligkeitsentschädigungsrechner wichtige Hinweise liefern.

Welche Rolle spielt die Grundschuld?

Die Grundschuld ist die schuldtechnische Belastung auf ein Grundstück oder auf eine Immobilie. Diese wird im Grundbuch eingetragen. Somit sind die Eigentumsverhältnisse in einem amtlichen Verzeichnis vermerkt. Da dieses Verzeichnis von Kreditgebern eingesehen werden kann, können diese sich Klarheit über die Kreditwürdigkeit von Darlehensnehmern verschaffen. Bei der Übertragung der Grundschuld kann der Kreditgeber hohe Summen verlangen.

Weiterführende Artikel zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf

Wird die Vorfälligkeitsentschädigung auch bei einem Hausverkauf fällig?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist bei einem Verkauf einer Immobilie nicht gedeckelt.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist bei einem Verkauf einer Immobilie nicht gedeckelt.

Gründe für einen Hausverkauf trotz laufendem Kredit:

  • Eine Partnerschaft endet und beide streben eine Gütertrennung an
  • Der Kreditnehmer verstirbt innerhalb der Darlehenslaufzeit
  • Der Darlehensnehmer verliert seine Arbeitsstelle
  • Umzug aufgrund einer neuen Arbeitsstelle an einen neuen Ort
  • Wegen Krankheit muss ein Ortswechsel vorgenommen werden
  • Andere Gläubiger verlangen ihr Recht, sodass die Raten für den Hauskauf nicht gezahlt werden können

Die Zukunft ist eben doch nicht planbar: Hausverkauf wegen Eheaus

Nicht alles im Leben lässt sich steuern – angefangen bei der Gesundheit, übergehend zur Stabilität des Arbeitsplatzes bis hin zur Partnerschaft, die im Laufe der Jahre und somit auch innerhalb eines Darlehens mit einer Laufzeit von 20 bzw. 30 Jahren enden kann, noch bevor das Darlehen für den Hauskauf abgezahlt wird. In diesen Lebensphasen ist eine einvernehmliche Scheidung mit Trennung der Güter ein häufiger Wunsch beider Parteien.

Ist das Haus mit einem Darlehen belastet, kommt zur Suche eines Käufers die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung hinzu. Können die Noch-Partner die Vorfälligkeitsentschädigung nicht aufbringen, besteht die Möglichkeit, die mit dem Verkauf vor Ablauf des Darlehens einhergehende Forderung durch die Bank zu verhindern. Dies geht jedoch nur, wenn der gefunden Hauskäufer bereit ist, den Darlehensvertrag zu übernehmen und die Bank mit dem neuen Hauskäufer als neuem Kreditnehmer einverstanden ist.

Der bisherige Darlehensnehmer kündigt sein Vertragsverhältnis mit der Bank ohnehin. Hier muss die Bank dem Wunsch des Darlehensnehmers, das Haus zu verkaufen, entsprechen. Die Akzeptanz des neuen Darlehensnehmers und damit der Wegfall der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf obliegt allein der Bank.

Mehr zum Thema „Hausverkauf bei Scheidung“ können Sie auf immobilienmakler.com lesen.

Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder Unfall: Vorzeitig das Haus verkaufen

Der Ausfall eines Familienmitglieds kommt dem Wegfall einer Arbeitskraft gleich. In diesem Fall müssen die finanziellen Abhängigkeiten neu bedacht und Entscheidungen getroffen werden. Schließt die Krankheit des Darlehensnehmers einen Wegfall der Ratenzahlung ein, muss das Haus verkauft werden. Damit dem Darlehensnehmer keine Schulden oder Zinsen durch Verzug drohen, ist schnelles aber gleichzeitig überlegtes Handeln angeraten.

Aufgrund der vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags tritt das Thema der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf auf den Plan. Ein Thema, das vor allem in einer Zeit, in der kaum oder keine beständigen Einnahmen verzeichnet werden können, höchst problematisch werden kann. Je nach Sicherheiten, der Familiensituation und finanziellen Möglichkeiten des Partners, kann über einen Kredit in Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nachgedacht werden.

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf sein?

Die Vorfälligkeit bei einem Hausverkauf entfällt, wenn der Käufer den alten Kredit übernimmt.
Die Vorfälligkeit bei einem Hausverkauf entfällt, wenn der Käufer den alten Kredit übernimmt.

Sowohl außergerichtliche als auch richterlich entschiedene Fälle zur Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf zeigen, dass die Vorfälligkeitsberechnungen im Rahmen eines Hausverkaufs in der Regel deutlich höher ausfallen. Die Begründung dafür liegt in der Schwere der außerplanmäßigen Beendigung des Darlehensverhältnisses. Denn noch immer gilt ein Darlehen für einen Hauskauf als eine der sichersten Darlehensvarianten für Banken und andere Darlehensgeber.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf entfällt bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Glück im Unglück liegt vor, wenn die Überprüfung der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags hervorbringt, dass diese fehlerhaft ist. Die Prüfung kann vom Fachanwalt für Kapitalrecht, von einem Mitarbeiter eines regionalen Verbraucherschutzes oder von einem selbst durchgeführt werden.

Da es bei der Prüfung des Kreditvertrages nicht nur um dessen inhaltliche Vollständigkeit, sondern auch um das verbraucherorientierte Nachvollziehen der Widerrufsbelehrung geht, sollte im Zweifelsfall lieber der Fachanwalt für Kapitalrecht für die Prüfung der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags beauftragt werden.

Noch gibt es keine 100%ig verbraucherorientierte Regelung durch die Bundesregierung

Die Notlage, in der sich ein kreditnehmender Bankkunde in der Situation des Hausverkaufs befindet, ist der Bundesregierung seit Jahren bekannt. Noch immer bietet das deutsche Recht den Banken den Nährboden, eine Nachfälligkeitsentschädigung in der Höhe des Doppelten des eigentlich errechneten einzufordern. Eine Situation, die dringend eine Anpassung des geltenden Rechts und Verbesserung hinsichtlich des Verbraucherschutzes nötig macht. Die aktuelle Gesetzeslage begünstigt die Not des Darlehensnehmers, indem der Kreditgeber vergleichsweise höhere Vorfälligkeitsentschädigungen fordert als bei Kreditkündigung, Umschuldung oder Anschlussfinanzierung.

Auch wenn die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts bei Immobilienkrediten bislang noch nicht gedeckelt wurde, so gibt es doch trotzdem Urteile, welche die Rechte der Verbraucher stärken. So muss die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf laut Bundesgerichtshof (BGH) auch für Laien verständlich sowie prägnant, genau und klar nachzuvollziehen sein (Urteil vom 28.06.2021, Az.: XI ZR 320/20).

Fällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf auch an, wenn der Käufer den Kredit übernimmt?

Handelt es sich bei dem Käufer des Hauses um jemanden, der bereit ist, den laufenden Kredit zu übernehmen, kann die Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf umgangen werden. Damit die Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf tatsächlich entfällt, muss die Bank den „neuen“ Darlehensnehmer anerkennen. Auf diesem Prozess hat der bisherige Vertragspartner keinen Einfluss und ist von der Entscheidung der Bank abhängig.

Um das Vorhaben zu Gunsten der Nichtzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf zu unterstützen, sollte der Hausverkäufer möglichst einen Käufer finden, der sich als finanzstarke Person ausweisen kann.

Wann muss die Vorfälligkeitsentschädigun trotz Hausverkauf doch gezahlt werden

Hausverkauf trotz laufendem Kredit: Das ist möglich, allerdings wird meist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Hausverkauf trotz laufendem Kredit: Das ist möglich, allerdings wird meist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wird ein Immobilienkredit vorzeitig aufgelöst, muss der bisherige Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Findet sich allerdings ein Hauskäufer, der bereit ist, zum Kaufpreis die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen oder den Kredit des Verkäufers zu übernehmen, steht dem Verkauf ohne Vorfälligkeit nichts im Weg.

Sowohl der neue Hauskäufer als auch der bisherige Hausbesitzer können zudem einen Kredit in Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf aufnehmen. Durch die veränderten Lebensverhältnisse des bisherigen Darlehensnehmers kann sich die Aufnahme eines neuen Kredits zur Ablösung des Darlehens jedoch erschweren.

Bei einem bisher guten Bank-Darlehensnehmer-Verhältnis sollten Darlehensnehmer das Gespräch mit ihrem Darlehensberater oder Bankberater suchen. In verschiedenen Fällen kann eine Umschuldung trotz veränderter Lebenssituationen gelingen.

Können die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf als Werbungskosten von der Steuer absetzen? Das ist nur dann möglich, wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt, der bestehende Kredit umgeschuldet wird und das Objekt auch weiterhin vermietet wird.

Ein Vorfälligkeitsrechner hilft bei der Bestimmung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf

Letztlich liegt es an der Bank, welche Höhe der Vorfälligkeit sie fordert und wie diese begründet wird. Sobald Sie die Vorfälligkeitsberechnung Ihres Darlehensgebers erhalten haben, bitten Sie um eine Erklärung der Punkte, die Sie allein aus rechnerischer Sicht nicht nachvollziehen können.

Haben Sie vor dem Hausverkauf den Spielraum, den Zeitpunkt des Verkaufs zu wählen, sollten Sie sich einen Online-Vorfälligkeitsrechner zur Hilfe nehmen. Führen Sie die Berechnungen mit veränderten Parametern durch. Variieren Sie zum Beispiel die Laufzeit, vor oder nach Zinsbindung und vergleichen Sie die jeweiligen Ergebnisse miteinander.

Was ist unter der Grundschuld zu verstehen?

Im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf ist häufig auch von der sogenannten Grundschuld zu hören. Als Grundschuld wird die Belastung des Grundstücks oder einer Immobilie verstanden. Sie dient der Wahrung der Kreditwürdigkeit und gilt für die Dauer eines aufgenommenen Darlehens. Wichtig: Die Grundschuld ist nicht mit einer Hypothek gleichzusetzen.

Im Gegensatz zu einer Hypothek, bei der die Immobilie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von der Bank versteigert oder verkauft werden kann, wird eine Grundschuld bei Zahlungsunfähigkeit nicht in liquide Mittel umgewandelt.

Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und bleibt solange bestehen, bis die Schuld vom Besitzer des Grundstücks oder der Immobilie beglichen wurde. Pro Grundstück können theoretisch mehrere Grundschulden im Grundbuch verzeichnet werden. Nach Begleichen des Darlehens kann die Grundschuld aus dem Grundbuch ausgetragen werden.

Alternativ kann die Grundschuld auf Vorrat bleiben. Dies bedeutet, dass die frei gewordene Grundschuld für die Neuaufnahme eines anderen Darlehens oder eines Anschlussdarlehens aktiviert werden kann.

Im Vergleich zur Löschung und erneuten Grundbucheintragung bei Festlegung einer Grundschuld, ist die Grundschuld auf Vorrat eine oftmals kostengünstigere Variante. Um die Grundschuld übertragen zu können, ist die Beauftragung eines Notars erforderlich. Dieser entbindet den bisherigen Darlehensgeber als Gläubiger und setzt als neuen Gläubiger den neuen Darlehensgeber ein.

Ist ein Hausverkauf trotz bestehender Grundschuld überhaupt möglich?

Sie können die Grundschuld übertragen oder löschen lassen.
Sie können die Grundschuld übertragen oder löschen lassen.

Die gute Nachricht lautet: Sollte noch eine Grundschuld auf einer Immobilie lasten, bedeutet dies nicht, dass das Objekt nicht verkauft werden kann. Vielmehr haben Verkäufer in diesem Fall zwei Optionen.

Zum einen haben sie die Möglichkeit, die Grundschuld an den neuen Käufer zu übertragen. Dieser kann die Grundschuld dann dazu nutzen, um einen neuen Kredit abzusichern.

Zum anderen kann die Grundschuld gelöscht werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Verkäufer sein Darlehen bereits abbezahlt hat. Das schließt auch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf mit ein.

Der Verkäufer erhält dann eine Bestätigung über die Löschung von seiner Bank. Ein Notar muss diese beglaubigen, damit schließlich das Grundbuchamt die tatsächliche Löschung vornehmen kann.

Die Vorzüge eines Hausverkaufs bei Fällig-Werden der Vorfälligkeitsentschädigung

Banken müssen der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens zur Baufinanzierung zustimmen. Dabei ist es irrelevant, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung seitens des Darlehensnehmers ausgesprochen wird. So kann die Kündigung auch in den Zeitraum der Zinsbindung fallen. Diese fällt je nach Darlehensvertrag anders aus. In der Regel beläuft sich die Zinsbindung auf 10 Jahre.

Muss das Haus verkauft werden, muss Ihnen der Baufinanzierer eine Kündigung zu einem von Ihnen gewünschten Termin oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzuräumen. Ihr Darlehensgeber muss auf Ihren Kündigungswunsch eingehen. Lassen Sie sich Ihre Kündigung schriftlich bestätigen.

Aktuellen Berechnungen zufolge bringt eine Darlehenskündigung zum richtigen Zeitpunkt eine langfristige Ersparnis von bis zu 15.000 EUR. Dieser Kostenvorteil bleibt auch dann bestehen, wenn die bei einer Kündigung oder bei einem Wechsel anfallende Vorfälligkeitsentschädigung mit einberechnet wird. Bei der Neuaufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf sollte immer bedacht werden, dass die Zahlung der Vorfälligkeit mit der Bewilligung des neuen Darlehens beim neuen Darlehensgeber vorübergehend wieder ausgeglichen werden kann.

Ein Gespräch mit dem aktuellen Darlehensgeber kann viele Weichen stellen

Darlehensnehmer, die eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf umgehen wollen, sollten sich mit ihrem Verkaufswunsch an den aktuellen Finanzierer ihres Darlehens wenden. In diesem Gespräch ist es wichtig mit offenen Karten zu spielen und die Gründe für den Hausverkauf darzulegen. Fragen Sie Ihren aktuellen Darlehensgeber, ob es eine Möglichkeit der Anpassung des Darlehensvertrags gibt, falls Sie den Verkauf vermeiden möchten.

Eine beachtliche Menge an Darlehensnehmern hat mit diesem Vorgehen das Fortbestehen der Darlehensbeziehung bewahrt, die Vorfälligkeitszahlung eingespart und letztlich niedrigere Zinsen erhalten.

Fragen Sie sich auch nach Darlehensabschluss: Was möchten Sie eigentlich?

Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf als Werbungskosten absetzen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf als Werbungskosten absetzen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Kein Darlehensnehmer möchte eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf bezahlen. Dies ist der letzte Gedanke, den Personen beim Abschluss einer Baufinanzierung haben möchte. Und dennoch kann jeder Darlehensnehmer in diese Situation kommen.

Was ist in dem Fall zu tun? Fragen Sie sich, was Sie möchten. Ist der Hausverkauf unumstößlich? Kann vielleicht eine Umschuldung bei einem anderen Bankinstitut helfen? Oder wollen Sie den Hausverkauf und die fällig werdenden Vorfälligkeitszinsen akzeptieren?

Eine richtige oder falsche Antwort gibt es nicht. Hier geht es allein um die Situation, in der Sie sich befinden und ob Sie die Kraft haben, sich für einen kraftzehrenden Weg, wie die Neuaufnahme eines Darlehens, zu entscheiden.

Können Sie nicht die Ruhe oder die Zeit aufbringen, um eine neue Bank mit besseren Konditionen zu finden, beauftragen Sie einen Fachanwalt für Kapitalrecht mit der Aufgabe. Im besten Fall werden die anfallenden Kosten von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen. Setzen Sie sich für Ihre Belange ein und überlassen Sie den Hausverkauf sowie die damit verbundene Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht dem Zufall.

Selbst, wenn Sie sich in der Phase befinden, in der Ihnen Ihr Darlehensgeber bereits die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf zugestellt hat, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Reichen Sie die Unterlagen vom Hausverkauf, Vorfälligkeitsentschädigung und den Darlehensvertrag an einen Fachanwalt für Kapitalrecht weiter und warten Sie dessen Rückmeldung ab.

Als Branchenkenner hat der Anwalt die Möglichkeit, Ihnen einen Rat hinsichtlich der Abwendung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf zu geben. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Ihre Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung des Kredits durch Hausverkauf falsch berechnet hat oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu einem Wegfall der Forderung nach der Vorfälligkeitsentschädigung führt.

Beim Objekttausch oder Schuldnertausch entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf

Gute Aussichten haben Hausverkäufer, die in der Not des Hausverkaufs auf einen Käufer treffen, der den laufenden Kredit übernimmt. Stimmt die Bank dem Schuldnertausch zu, entfallen mit dem Hausverkauf Vorfälligkeitsentschädigung und weitere Verbindlichkeiten seitens des Darlehensgebers. Der ehemalige Kreditschuldner erhält den für den Hausverkauf vereinbarten Betrag und kann darüber frei verfügen.

Bei dem Objekttausch bzw. Schuldnertausch übernimmt der neue Darlehensnehmer für gewöhnlich die bestehenden Darlehenskonditionen. Von Fall zu Fall ist es geglückt, dass der neue Darlehensgeber um Veränderungen der bisherigen Darlehenskonditionen gebeten hat und ihm diese gewährt wurden.

Auch in dieser Situation zeigt sich, dass Wissen um die aktuellen Zinsen, Angebote anderer Banken und die Frage nach einer individuellen Anpassung der Weg in eine bessere Finanzierung sein können. Wird der Objekttausch durchgeführt, gilt auch weiterhin, dass dabei die Grundschuld übertragen wird.

Vorfälligkeitszinsen bei Hausverkauf

Vorfälligkeitsentschädigung umgehen: Bei einem Verkauf ist das möglich, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler aufweist.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen: Bei einem Verkauf ist das möglich, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler aufweist.

Wer den Verkauf einer mit einem Darlehen belasteten Immobilie plant oder planen muss, sollte sich auf hohe Forderungen des Darlehensgebers einstellen. Die Vorfälligkeitszinsen bei Hausverkauf sind nicht zu vernachlässigen.

Belassen Sie es auf keinen Fall bei der Berechnung Ihres Darlehensgebers, sondern geben Sie die Prüfung des Darlehensvertrags und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf an den Fachanwalt für Kapitalrecht weiter.

Dieser prüft für Sie, welche Möglichkeiten der Kostensenkung existieren und ob die Berechnung der Vorfälligkeitszinsen und Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf rechtens sind.

Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Hausverkauf mit laufendem Darlehen nicht ohne die Hinzuziehung eines Fachanwalts erfolgen sollte. Zu viele Fälle gab es, in denen Banken ihren Darlehensnehmern, die ihr Haus verkaufen und den damit verbundenen Baufinanzierungskredit ablösen wollten, eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt haben.

Darlehensnehmer wissen in der Regel nicht, ob die Summe überteuert ist und haben auch weder die Fertigkeiten noch die Möglichkeiten, die Berechnung zu überprüfen. In diesen Fällen sollten Sie nicht lange warten und sich frühzeitig für einen Fachanwalt entscheiden. Dieser kennt sich im aktuellen Darlehensrecht aus, kann Ihnen Ihr Bundesland betreffende Fälle heranziehen und mit Ihrem Fall in einen direkten Vergleich setzen.

Handelt es sich bei der Bank um ein regionales Bankinstitut, kann es sein, dass der Fachanwalt bereits mit dem Darlehensgeber zu tun hatte. Wertvolle Erfahrungswerte sind es dann, die den Unterschied zwischen einer geringen, einer hohen oder keiner Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf machen.

Fazit 1: Nutzen Sie die Hilfe eines Anwalts für Kapitalrecht

Sobald es mit der Ratenzahlung des Darlehens nicht mehr so recht klappt, versuchen Sie nicht, die Situation schön zu reden. Gestehen Sie sich ein, dass Sie sich in einer finanziellen Zwickmühle befinden und suchen Sie sich professionelle Unterstützung, um sich ein klares Bild zu verschaffen. Bitten Sie einen Fachanwalt sich Ihres Falles anzunehmen und suchen Sie nach einem möglichen Käufer für Ihre Immobilie.

Das Glück kann Ihnen hold sein und Ihnen einen Käufer schicken, der bereit ist, das Haus mit übertragener Grundschuld und dem laufenden Darlehensvertrag zu übernehmen. Richtig freuen können Sie sich aber erst dann, wenn Ihr Noch-Darlehensgeber den potentiellen Käufer akzeptiert hat. In dem Fall zahlen weder Sie noch der neue Darlehensnehmer die Vorfälligkeit, da es lediglich zu einem Objekttausch oder einem Schuldnertausch kommt. Als Kosten müssen Sie in dem Fall nur die Bearbeitungsgebühren der Umschreibung tragen.

Verschenken Sie beim Hausverkauf nicht einen Cent und entscheiden Sie sich für die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt. Dieser übernimmt die Korrespondenz mit Ihrem Darlehensgeber und rechnet die Vorfälligkeitsentschädigung bei dem Hausverkauf nach.

Mitunter kann Ihnen der Fachanwalt sogar einen in Frage kommenden Käufer für Ihr Haus nennen oder Ihnen Orte bzw. Adressen nennen, wo ein Inserat am ehesten lohnt. Viele Fachanwälte im Kapitalrecht haben gute Kontakte mit Kollegen aus der Immobilienbranche – Kontakte, die vor allem bei einem dringlichen Hausverkauf Kosten von mehreren Tausend Euro einsparen können.

Fazit 2: Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Zukunft

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf: Ein Anwalt kann Sie beraten.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf: Ein Anwalt kann Sie beraten.

Realisten kommen nachweislich sicherer durchs Leben. Nehmen Sie sich ein Beispiel und denken Sie bereits mit der Unterzeichnung eines Darlehensvertrag für ein Haus darüber nach, dass finanzielle Schwierigkeiten und unerwartete Ereignisse dazu führen können, dass Sie die Immobilie wieder veräußern müssen. Dabei sollten Sie auch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Hausverkauf nicht vergessen.

Sollte es dann wirklich zu einem Hausverkauf kommen, suchen Sie am besten einen Fachanwalt auf und stellen ihm Ihren Fall vor. So sparen Sie Zeit, sollten Sie in die Situation des dringenden Hausverkaufs kommen. Während des Erstgesprächs können Sie schon in Erfahrung bringen, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrer besonderen Situation zur Verfügung stehen und in welchem Rahmen der Fachanwalt Ihnen bei einer eventuell geforderten Vorfälligkeitsentschädigung nach Hausverkauf zur Seite stehen kann und wird.

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

Bildnachweise

91 Antworten zu “Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf: Müssen Sie zahlen?”

  1. Petr sagt:

    Hallo, wir haben vor einem Jahr ein Haus gekauft mit einem Immobilienkredit finanziert. Nun möchten wir das Haus verkaufen, um ein anderes Haus zu erwerben. Unsere Bank bietet zwar Pfandtausch an, verlangt aber, dass wir zum Zeitpunkt des Pfandtausches bereits Eigentümer der neuen Immobilie sind. Ein Prüfung, ob das neue Objekt als Pfandtausch geeignet ist (um Sicherheit zu haben, dass nach dem Kauf der Pfandtausch klappt), lehnt sich vor dem Kauf ab. Mit anderen Worten, sie verlangt von uns komplett ins Risiko zu gehen. Darf die Bank den Pfandtausch so kompliziert gestalten und den Kunden vor solche Risiken stellen?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  2. THomas sagt:

    Hallo
    Ein Ehepaar lässt sich während der Zinsbindungsphase scheiden. Kann ich als Dritter den Kreditvertrag übernehmen( als Käufer) , ohne das dem Paar Vorfälligkeitszinsen entstehen? Müssen die ehemaligen Kreditnehmer ( geschiedenes Ehepaar) Spekulationssteuern zahlen, da der Kredit erst seit 6 Jahren betätigt wird?Vielen Dank für Ihre Hilfe

  3. BeEs sagt:

    Hallo verehrtes Vorfälligkeitsentschädigungs-Team,
    wir haben aktuell neben einem variablen Darlehen, das mit 3-monatiger Frist gekündigt werden kann auch noch ein Hyp.-Darlehen über 25.000,– €, Rest ca. 22.000,– €, welches noch knapp 4 Jahre läuft (10 Jahre Zinsfestschreibung, 4 % Zins, 2 % Tilgung). Ende Oktober haben wir nun unser Haus verkauft und die Bank will nun 2.820,– € Vofä-Entschädigung von uns haben. Ist das aus Ihrer Sicht gerechtfertigt oder würden Sie aufgrund der Darlehenshöhe sowie der Restlaufzeit einen niedrigeren Betrag veranschlagen?
    Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.

    Beste Grüße

    BeEs

  4. Renate S. sagt:

    Guten Tag,
    Ich möchte mein Haus verkaufen, der Kreditvertrag läuft aktuell noch 5 Jahre und es wurden von der Bank ca 30000 Vfzinsen berechnet. Da die aktuellen Zinssätze sehr niedrig sind, wird es wohl kaum möglich einen Käufer zu finden der bereit ist den Kredit zu übernehmen. Bestünde eventuell die Möglichkeit, dass der Käufer den Kredit zu aktuellen günstigeren Konditionen weiterführt und ich dann für die Differenz aufkommen, bzw sich die Entschädigung für mich verringert?
    Beste Grüße
    Renate

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Renate,

      inwiefern eine Umschuldung auf einen neuen Kredit möglich ist und sich angesichts der Vorfälligkeitsentschädigung lohnt, sollte ein Finanzexperte überprüfen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  5. Artemis sagt:

    Hallo, unser Darlehensvertrag ist von Juni 2000 und enthält keine Widerufsbelehrung. Die Zinsfestschreibung wurde 2010 im weitere 10 Jahre erneuert mit einem einfachen Schreiben und kurzer Erläuterung (in einem Satz) des möglichen Widerufs, aber ohne vollständige Belehrung. Möglicherweise wollen wir das Haus vor 2020 verkaufen oder prüfen, ob der Kreditvertrag widerufen werden kann.

    Wenn die erneute Festschreibung von 2010 als neuer Vertrag gilt, dann fällt eine Entschädigung zwar an, aber dann fehlt hier die Belehrung, die nie stattgefunden hat. In diesem Fall würde ja wiederum auch keine Entschädigung fällig werden, nehme ich an. Allerdings habe ich online bisher nur die Aussage gefunden, dass bei einer Verlängerung eines Altvertrags keine Chance auf Wideruf besteht und damit auch die Entschädigung bei vorzeitiger Ablöse fällig wird.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Artemis,

      erst im November 2002 wurde das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen eingeführt. Ihr Vertrag aus dem Jahr 2000 musste also gar keine Widerrufsbelehrung enthalten und ein Widerruf ist in der Regel nicht möglich. Ein Widerruf ist nur dann eine Option, wenn nicht der Altvertrag, sondern der Neuvertrag relevant ist. Das wäre etwa der Fall, wenn bei der Verlängerung der Kreditrahmen erhöht wurde. Sie sollten Ihre Unterlagen von einem Experten prüfen lassen. Dieser kann Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  6. Manfred W. sagt:

    Hallo,
    bei meinem Hausverkauf stellen sich folgende Randbedingungen:
    Verkäufer:
    Darlehen bei Sparkasse (ursprünglich 50.000 €, Saldo aktuell ca. 40.000 €), Laufzeit 10 Jahre
    Grundschuld über 50.000 €
    Darlehen wird zum aktuellen Saldo abgelöst.
    Käufer:
    Erhält Darlehen 50.000 € bei derselben Sparkasse, Grundschuld bleibt bestehen, Laufzeit 15 Jahre
    Erhält zusätzliches Darlehen 300.000 € bei derselben Sparkasse, Laufzeit 15 Jahre
    Sparkasse:
    Verlangt 2.600 € Vorfälligkeitsentschädigung von mir als Verkäufer.
    Ich würde erwarten, dass die Sparkasse bei der sich zunächst aus der vorzeitigen Ablösung meines Darlehens ergebenden Betrag den Ertrag aus dem übernommenen Darlehen berücksichtigt wie auch aus dem Mehrertrag aus dem zusätzlichen Darlehen. Kann die Bank so vorgehen ?
    Danke für Hinweis dazu und viele Grüße
    Manfred

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Manfred,

      die Beratung durch einen Finanzexperten bzw. einen Anwalt ist in einem solchen Fall ratsam.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  7. Peter sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich verkaufe jetzt eine vermietete Wohnung nach 17 Jahren Besitz, Kredit läuft noch bis 5/19.
    – Welche Fehler in der Aufklärung verhindern den Anspruch auf Vorfälligkeitszinsen der Bank? Pfandtusch macht bei mir keinen Sinn.
    – Kann ich in dieser Situation (kein zu versteuernder Gewinn) die Vorfälligkeitszinsen, wenn ich sie doch zahlen muss (9000€) noch als Zinsbelastung absetzen obwohl mit dem Verkauf ja die Gewinnerzielungsabsicht entfällt irgendwie absetzen (Finanzmakler sagt ja, Steuerberater nein, ehemaliger Finanzbeamter sagt: versuchen)?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Peter,

      die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt etwa bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Hinsichtlich Ihrer Fragen wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Kapitalrecht. Dieser kann die Vertragsunterlagen prüfen und Sie umfassend beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  8. Thomas sagt:

    Beim Objekttausch oder Schuldnertausch entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf

    Das ist so nicht korrekt. Wir haben aktuell den Fall, dass wir unser Haus verkaufen. Der Käufer hätte die Finanzierung übernommen. Laut DSL Bank geht ein Schuldnertausch, jedoch entsteht ein Neuvertrag und wir müssen TROTZDEM die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.. für mich unbegreiflich, da die Bank hieraus weder Verlust noch Risiko hat. Wozu bietet man denn diesen Schuldnertausch an? Gibt es hierzu einen Tipp? Lohnt sich der Weg zum Anwalt?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      in der Regel verzichten die meisten Banken auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn etwa beim Schuldnertausch keine Nachteile für sie entstehen. Stattdessen wird meist nur eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Warum Ihre Bank trotzdem die Vorfälligkeitsentschädigung fordert und ob dies gerechtfertigt ist, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen. Die Beratung durch einen Anwalt ist zu empfehlen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  9. Mira sagt:

    Guten Tag,

    ich möchte mein Haus verkaufen. Es besteht noch ein Kredit bis 2022 – ich habe 2016 den alten Kredit – 2006 aufgenommen- bei derselben Bank umgeschuldet. Ich habe für den ursprünglichen und den jetzigen Kredit ein Sondertilgungsrecht von 10%, das ich bisher nicht in Anspruch genommen habe.
    Wenn ich die Informationen hier richtig verstanden habe, so muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsgebühr diese jährlich zugestandene Sondertilgung rückwirkend und auch zukünftig von der geschuldeten aktuellen Restkreditsumme abziehen und darf dann für den Rest Vorfälligkeitsgebühr verlangen?
    Vielen Dank!
    Mira

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Mira,

      in der Tat müssen auch die nicht genutzten Möglichkeiten zur Sondertilgung bedacht werden – in Ihrem Fall rückwirkend bis 2016. Auch die zukünftig möglichen Sondertilgungen müssen berücksichtigt werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  10. Gerd sagt:

    Hallo,
    mein Ehegatte und ich werden uns trennen. Wir besitzen eine gemeinsame ETW und haben hierfür gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Ich möchte meine Hälfte auf meine Frau übertragen die den Kredit dann alleine bedienen möchte. Die Bank ist nicht bereit mich aus der Kredithaftung zu entlassen und fordert eine Vorfälligkeitsentschädigung für einen neuen Vertrag mit meiner Frau. Meine Frau hat der Bank hren Vater der entsprechende Bonität besitzt als neuen Kreditnehmer oder als Bürgen angeboten. Die Bank hat das abgelehnt.
    Ist das rechtens oder muß die Bank einen potenten Bürgen annehmen. Ein Schaden entsteht der Bank dann gar nicht. Ein Widerruf ist nicht möglich die Formulierungen sind korrekt und der Vertrag läuft über mehr als 10 Jahre, davon sind drei Jahre um.
    Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Gerd,

      ein Pflicht der Bank, einen Bürgen anzunehmen, besteht nicht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  11. Moni sagt:

    Hallo Team, wir haben eine 15 jährige zinsbindung bei einer Wohnungsfinanzierung. Ich möchte aber jetzt nach 10 Jahren von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und verkaufen. Muss ich trotzdem als Termin die Darlehensvollauszahlung plus 6 Monate berücksichtigen oder kann ich genau 10 Jahre nach Beurkundungstermin ohne Vorfälligkeit verkaufen.
    Danke im Voraus.
    Gruss Moni

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Moni,

      in der Tat müssen Sie mit der Frist von 10,5 Jahren rechnen, wenn Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen möchten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  12. Paul H. sagt:

    Hallo, bis 2020 muss ich noch 80000 € Hypothekanleihe ablösen. Ich verfüge jetzt über die ganze Summe und möchte jetzt mit einer einmaligen Zahlung alles ablösen. Ich weiß daß ich eine Vofälligkeitsentschädigung zahlen muß. Jetzt sagt mir die Bank daß das nur geht wenn ich das Haus verkaufe, nicht jedoch wenn ich das Haus nicht verkaufe. Kann das stimmen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Paul,

      in der Tat darf die Bank die vorzeitige Kündigung verweigern, wenn Sie keine schwerwiegende Gründe dafür vorweisen können. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt für Finanzrecht zu konsultieren.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  13. Oliver P. sagt:

    Hallo,

    Unsere Erbengemeinschaft hat ein komplett vermietete Immobilie geerbt, welche noch mit 54.000€ belastet ist.

    Wird die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem in Kürze anstehenden Verkauf fällig?

    Mit freundlichen Grüßen
    Oliver P.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Oliver,

      in der Tat müssen Sie mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  14. ibraim sagt:

    Hallo! Gerd,
    vor 5 jahren,Haus gekauft mit 10 J.zinsbindung.noch 5J.Danach zinsbindung ist vorbei.
    meine frage ist, nach Der zinsbindung wenn ich wieder mit Bank auf Tisch sitze, kann ich rest sofort bezahlen
    (ca.20000 €) oder muss ich auch mit Vorfaelligkeitentschaedigung rechnen?
    ohne schulden bin ich glücklich. ;)

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      nach Ablauf der Zinsbindung können Sie die Restschulden des Darlehens komplett begleichen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  15. Gerd sagt:

    Hallo,
    ich habe vor 8 Jahren ein Haus in der Türkei gekauft und über eine türkische Bank in Deutschland (Januar 2009) finanziert. Vertragsschluss und Geschäftsverbindung entspricht deutschem Recht. Streitigkeiten der Hypothekenbestellung und Verwertung entspricht türkischem Recht. Der Vertrag läuft 10 Jahre und beinhaltet eine Klausel, dass dem Darlehensnehmer bis zum Ende der Zinsfestschreibung kein ordentliches Kündigungsrecht zusteht. Nun möchte ich auswandern und habe auch schon einen Käufer in der Türkei. Muss die Bank unter diesen Umständen auf der Grundlage eines „berechtigten Interesse“ zustimmen oder nicht? In der Widerrufsbelehrung fehlt der Passus „Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang“. Ist damit die Belehrung fehlerhaft?
    Vielen Dank im Voraus

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Gerd,

      Ihre Bank unterliegt dem türkischen Recht, nicht dem deutschen Recht. Ein Anwalt für Finanzrecht kann Ihren Fall genau unter die Lupe nehmen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  16. Sabine G. sagt:

    Guten Abend,

    Wir haben ein Haus vor drei Jahren gebaut und haben ein Bankdarlehen sowie ein Kfw Darlehen. Leider ist unsere Familienplanung anders verlaufen als geplant – wir würden uns gerne zugunsten einer Eigentumswohnung verkleinern, da wir doch nur für 2 Personen Wohnraum benötigen.
    Mündlich wurde mir von der Bank gesagt, ein Pfandtausch wäre auch möglich, indem das Bankdarlehen behalten wird, aber das Kfw Darlehen zurück gegeben würde, die Darlehenssumme also um das Kfw Darlehen reduziert würde. Nun lese ich hier Pfandtausch geht nur gegen gleichen Wert. Kann ein Kfw Darlehen zurück gegeben werden, damit per Pfandtausch eine günstigere Immobilie finanziert werden kann?
    Kann außerdem ein Kaufvertrag für die neue ETW vor Verkauf des eigenen Hauses gemacht werden? Wir planen einen Kauf mit Zahlungsziel in 6 Monaten, unser Haus sollte bis dahin verkauft sein (Neubau und gute Lage). Ist sp etwas üblich?
    Und eine letzte Frage: lohnt sich die Prüfung der Widerrufsfrist auch bei neueren Verträgen, oder sind diese alle „wasserdicht“?

    Vielen herzlichen Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      da beide Darlehen scheinbar unabhängig voneinander ablaufen, sollte dies in der Tat möglich sein. Bedenken Sie jedoch, dass wir keine Finanzberatung geben und an dieser Stelle zur Beantwortung spezifischer Fragen an einen Experten verweisen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  17. Martin S. sagt:

    Guten Abend,

    Ich habe folgende Frage. Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Wir haben einen noch nicht ausgezahlten Kredit bei der IngDiba für ein bestimmtes Objekt. Dieses Objekt können wir jetzt nicht mehr erwerben und möchten einen Objekttausch mit der Bank machen. Diese sagt jedoch das sie das nicht macht und wir nur kündigen können und die volle Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen. Ist das rechtens was die Bank da macht und gibt es irgendwelche Möglichkeiten den Tausch von ihr zu erzwingen?

    Vielen Dank.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      leider können wir keine Rechtsberatung geben und müssen zur Einschätzung individueller Fälle an einen Anwalt für Finanzrecht verweisen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  18. Brigitte sagt:

    Hallo,
    ich habe 2015 ein Forward-Darlehen über 20 Jahre abgeschlossen, welches Mitte 2018 in Anspruch genommen werden sollte. Nun möchte ich aber mein Haus verkaufen. Können Sie mir mitteilen, ob für 20 Jahre die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Brigitte,

      in der Tat berechnet sich Nichtabnahmeentschädigung für die anvisierte Laufzeit.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  19. AT sagt:

    Hallo,

    2014 habe ich eine ETW gekauft und zu 100% finanziert. Diese möchte ich aus persönlichen, nicht finanziellen, Gründen veräußern. Im Gegenzug plane ich, im Idealfall umgehend, eine Wohnung an anderer Stelle zu kaufen. Aufgrund der Wertentwicklung gehe ich davon aus, das meine jetzige Wohnung mit Gewinn abgestoßen werden kann. Die neue Wohnung ist vermutlich 40-50% teurer als die jetzige, die entstehende Differenz zwischen Darlehensbetrag und neuem Kaufpreis sollte sich dadurf mindestens aufwiegen. So wie ich Ihre Informationen lese, bestünden Chancen, einen Grundpfandtausch vorzunehmen? Können Sie mir aus der sagen, wie sich sowas bei ‚asynchronen‘ Abläufen verhält? Ich bezweifle, dass Verkauf und Neukauf nahtlos abschließen lassen.

    Vielen Dank.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Finanzberater zur Hilfe zu nehmen. Die Bank sollte einem Grundpfandtausch grundsätzlich zustimmen, da das neue Objekt Ihren Plänen nach mehr wert ist, als die ursprüngliche Immobilie.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  20. Bärbel sagt:

    Hallo, ich habe ein Frage zu meinem Hausverkauf mit Vorfälligkeitsentschädigung, eventueller Objekttausch zwischen meinen eigenen Immobilien um diese zu verhindern: Wenn der Kaufvertrag für den Verkauf meines Hauses stattfindet und die Bank noch nicht geklärt hat, ob für das Darlehen ein Objekttausch zwischen meinen eigenen Häuseren zur Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung geändert werden kann: Was muss ich bei dem Notartermin für den Hausverkauf beachten? Soll der Notar gleichzeit die Löschung der Grundschuld für mich beantragen? Falls ja, wie geht es dann chronologisch weiter? Wie läuft die Kaufpreisübergabe? Wird der Teil, der noch der Bank zusteht vorab an die Bank gezahlt und der Rest an mich. Wird vorab die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank einbehalten? Muss ich vertraglich mit der Bank klären, dass ich diese in diesem Fall später bei Klärung zurückerhalte? Danke

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      um die Grundschuld zu löschen, benötigen Sie eine Einwilligung Ihrer Bank. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit Ihrem Kreditinstitut zur Klärung dieser Fragen zu suchen und ggf. einen Finanzexperten einzuschalten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  21. Mischa T. sagt:

    Hallo wir haben auch Interesse ein anderes Haus zu kaufen.
    Jetzt ist es so das wir in unserem jetzigen Haus noch ein Darlehen haben was noch 7 Jahre läuft.
    Wir würden gerne Verkaufen um mit dem Gewinn des jetzigen Hauses den Eigenkapitel für das nächste
    zu steigern.
    Mein Bankberater hat mir davon abgeraten, er meint das die Prüfung für dies 500€ bei der Bank kostet, zusätzlich kann es sein das die Bank die vorzeitige Beendigung des Darlehens ablehnt.
    Ist das Möglich??
    Des weiteren meint er das bei einem neuen Haus ich so Tilgen muss das ich bis zum Eintritt der Rente fertig sein muss, ist wohl ein neues Gesetz seit März 2016.
    Stimmt das?
    Ist dies nur für Deutsche Banken oder auch Europäische??
    Jetzt ist guter Rat teuer.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Mischa,

      zunächst: Möchten Sie ein beliehenes Haus verkaufen, muss die Bank dem Ende des Darlehens zustimmen – allerdings darf sie dafür eine Entschädigung verlangen. In der Tat sollten Darlehen bis zur Rente abbezahlt werden, allerdings muss diese Regelung nicht greifen, sofern Sie nachweisen können, auch nach Renteneintritt über genügend Einkommen zu verfügen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Mischa T. sagt:

        Danke für die Antwort.
        Was ist wenn ich das Haus verkaufen muß, kann die Bank das wirklich ablehnen.
        Bin ich wirklich im schlimmsten Fall and die Bank 8 Jahre gebunden?
        Ist das Legitim?

        Dank und Gruß

        Mischa T.

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

          Hallo Mischa,

          wie geschrieben: Die Bank muss zustimmen, das Darlehen zu beenden, wenn Sie das Haus verkaufen.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  22. Kinora sagt:

    Hallo,
    benötige fachlichen Rat.
    Habe ein Darlehen, welches Mitte Januar 2017 ausläuft. Habe vor ca. einem Jahr ein forwarddarlehen abgeschlossen, um den Zinssatz zu sichern. D.h. das neue Darlehen gilt dann ab Januar 2017 für 10 Jahre. Nun bin ich seit kurzem Arbeitslos und kann mir das Haus nicht mehr leisten. Ich muss es verkaufen und habe auch Interessenten. Anschließend würden wir evtl. ein kleineres Haus, mit weniger Belastung, kaufen. Ich weiß nich wie ich vorgehen soll und ob ich die vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.
    Für einige Hinweise und Tipps wäre ich euch sehr dankbar.
    Danke!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      lösen Sie den Vertrag zum Ablauf der Frist auf, droht keine Vorfälligkeitsentschädigung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  23. S. Axel sagt:

    Hallo Wir möchten uns ein kleineres günstigeres Haus kaufen . Unser Kredit beläuft sich auf 85000€ das neue Haus hat einen Wert von 160000€. Können wir den Kredit umschreiben obwohl unser jetziges Haus einen Wert von 300000€ hat ?Danke Axel

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      es liegt in der Entscheidung Ihrer Bank, ob sie dem Wechsel zustimmt oder nicht. Wenden Sie sich daher am besten an Ihren Ansprechpartner Ihres Kreditgebers.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  24. P K sagt:

    Hallo,
    ich würde gern eine Immobilie erwerben, die momentan durch einen hohen Kredit der jetzigen Eigentümer belastet ist. Mir wurde angeboten den Kredit zu übernehmen. Bei meiner persönlichen Situation macht es kein Sinn den Kredit weiter zu bedienen. Sollte ich den Kredit kündigen wollen und abschätzen wollen, wie viel Vorfälligkeit die Bank mir in Rechnung stellen wird, kann ich dann Ihren Vorfälligkeitsrechner benutzen, oder ist der für einen anderen Fall bestimmt?
    Vielen Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      zunächst: Die Bank der Verkäufers muss einer Übernahme zustimmen. Ist dies nicht der Fall, muss der Verkäufer die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Auch, wenn Sie selbst entscheiden, den Kredit nicht zu übernehmen, muss der Verkäufer das Darlehen bei der Bank selbst ablösen und die entsprechende Entschädigung bezahlen.

      Übernehmen Sie zunächst den Kredit um ihn anschließend zu kündigen, droht Ihnen die Zahlung der Entschädigung. Wie hoch diese in etwa ausfallen sollte, können Sie gerne mit dem Rechner ausrechnen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  25. Mehmet sagt:

    Hallo,
    Ich und meine frau haben vor kurzem eine Einfamilienhaus gekauft.wir haben 135 tsd.bezahlt 5tsd voraus andie bank.notar makler bezahlt.grunderwerbsteuer aber noch nicht.
    Mitlerweile wohnen wir in dem haus nun haben wir es leider blöderweise gemerkt das das haus nichts für uns ist.die gründe möchte ich hier nicht aufzählen.
    Kurz und knap wir möchten das haus wieder loswerden.mit dem geringsten verlust.
    Wie können wir am besten machen was wird auf uns zukommen.vielen dank im vorraus.
    Grüsse

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      vorfaelligkeitsentschaedigung.net bietet keine Finanzberatung in spezifischen Fällen. Wir verweisen an dieser Steller daher an einen Finanzberater.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  26. Harald sagt:

    Hallo
    Ich möchte mein Haus verkaufen und mit unseren Kindern zusammen ein neues größeres Haus kaufen.Kann meine Tochter unsern laufenden Kredit für das neue Haus übernehmen?
    Mfg

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Harald,

      theoretisch ist dies möglich – es steht Ihrer Bank allerdings frei, ob Sie der Übernahme zustimmt, oder nicht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  27. Andreas M. sagt:

    Bis wann vor dem verkauf muss die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen .

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andreas,

      kündigen Sie einen Kredit wegen eines Verkaufs, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes fällt die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  28. Rene sagt:

    Hallo.

    Ich möchte mein Hausdarlehen vorzeitig ablösen indem mein Vater mein Haus kauft. Er hat eine größere Summe geerbt. Ich würde dann weiterhin zur Miete wohnen. Wie ist dass da mit der Vorfälligkeitsentschädigung?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Rene,

      lösen Sie das Darlehen vorzeitig aus, darf Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Gründe für die vorzeitige Rückzahlung sind an dieser Stelle irrelevant.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  29. Irina sagt:

    Hallo,
    wir haben eine Frage bezüglich unseres Hauses, das wir im Moment verkaufen. Auf das Haus ist eine Grundschuld eingetragen für ein Darlehen, das wir in 2013 für den Kauf eines anderen Grundstückes genommen haben. Aber da in 2013 das Kredit für das Haus fast abbezahlt wurde, wurde uns von der Bank empfohlen das neue Darlehen (für das Grundstück) auf das Haus einzutragen.
    Jetzt, da wir auf das Grundschtück einen neuen Bau planen, verkaufen wir das Haus und haben die Bank nach einem Objekttausch für das Darlehen gefragt (Gründstück). Der Darlehensbetrag ist weniger als die Gründstückskosten. Es kam eine sehr kurze Absage (ein Objekttausch ist nicht möglich) und nach unserer Auskunft wird die Bank nach dem Hausverkauf auch eine Vorfälligkeitentschädigung von uns verlangen.
    Haben wir in diesem Fall das Recht die Vorfälligkeitentschädigung nicht zu bezahlen (immerhin waren wir es nicht, sondern die Bank, die aus dem Vertrag aussteigen will, indem sie einen Objekttausch verweigert).
    Danke!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Irina,

      ein Pfandtausch sollte bei einem gleich- oder höherwertigen Objekt möglich sein. Ein Anwalt für Finanzrecht kann Ihnen in diesem Fall sicherlich weiterhelfen. Ist diese Option rechtlich ausschließbar, darf Ihre Bank dennoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  30. Christian sagt:

    Hallo,
    ich verkaufe meine Wohnung, um ein Haus für die größer gewordene Familie zu kaufen. Die Zinsbindungfrist de Darlehens läuft noch bis 2020, eine Grundschuld ist eingetragen. Der Käufer der Wohnung will die Immobilie nur lastenfrei übernehmen. Kann ich das Darlehen auf die neue (teurere) Immobilie (hat natürlich bereits auch eine Grundschuld wg. Finanzierung) übertragen, um einer Vorfälligkeitsentschädigung zu entgehen und die Grundschuld der Wohnung dann löschen lassen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Christian,

      ein Pfandtausch mit einem höherwertigen Objekt ist in der Regel problemlos möglich. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Bank.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    • Wolfgang sagt:

      Hallo,

      ich bin geschieden und wir (geschiedene Frau und ich) haben ein gemeinsames Haus mit gemeinsamen Darlehen. Meine Ex will mich auszahlen. Kann sie die laufenden Darlehen übernehmen oder müssen diese beendet werden (Vorfälligkeitsentschädigung!) und muss sie diese neu abschließen?

      • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

        Hallo Wolfgang,

        Ihre Frau kann den Kredit übernehmen – allerdings ist die Bank nicht dazu verpflichtet, Sie aus dem Vertrag zu entlassen. Weigert sie sich, muss eine Umschuldung vorgenommen werden, um einen der beiden Ehepartner aus der Pflicht zu nehmen.

        Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  31. Vivien sagt:

    Hallo, ich habe noch ca. 6 Jahre den Kredit zu zahlen. Nun möchten wir näher an die Arbeit ziehen und das Haus verkaufen. Wie ist das für den neuen Käufer und der Grundschuld? Wenn ich ein halbes Jahr Kündigungsfrist habe für meinen Kreditbetrag (mit Vorfälligkeit), wie und ab wann kann der neue Käufer einen Kredit aufnehmen für das Haus?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Vivien,

      der Käufer kann einen Kredit für den Zeitpunkt aufnehmen, bei welchem Ihre Kündigung greift. Die Grundschuldübertragung wird meist von der neuen finanzierenden Bank verlangt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  32. Heppner sagt:

    Wir haben dieses Jahr eine Folge Finanzierung abgeschlossen Jetzt möchte meine Tochter das wir bei ihr als Untermieter einziehen kann ich mein Haus trotzdem verkaufen.Und mit was muss ich Rechnen .Die Finanzierung besteht jetzt im 11 Jahr.M it Freundlichen Grüssen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      Sie können Ihr Haus selbstverständlich verkaufen, allerdings darf Ihre Bank in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Durch die Folgefinanzierung wurde die 10-Jahres-Frist zur Kündigung gewissermaßen neu gestartet.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  33. Rudy E. sagt:

    Hallo liebe Fachleute,
    ich habe nach nun nach der Trennung und anschl. Scheidung, anteilmäßig unser gemeinsam errichtetes Haus, von der Ex-Frau erworben. Da sich die Ergebnisse und Verhandlungen der beteiligten Anwälte hingezogen haben, konnten wir zumindest eine Finanzierung zu einer neuen, mit 1-jähriger Laufzeit, ändern (Grund war auch das Sonderkündigungsrecht wegen der Bearbeitungsgebühr vom Darlehensgeber).
    Jetzt habe ich bei meiner Hausbank eine neue Finanzierung und habe diesen 1-jährigen Vertrag vorzeitig gekündigt und durch die Hausbank bedient. Die gekündigte Bank forderte eine Vorfälligkeitsentschädigung, was ja wohl richtig sein mag. Allerdings hatte Sie mir angeboten,
    Zitat: „Sie haben die Möglichkeit, bei Grunderwerbssteuerpflichtigem Verkauf, mit Vorankündigung (4Wochen) entschädigungslos zurückzuzahlen“ Zitat Ende!
    Eine vorzeitige Kündigung wurde akzeptiert, aber dann kamen die negativen Posten. Zu zahlen waren zusätzlich die Vorfälligkeitsentschädigung und ein Bearbeitungsentgelt. Abzügl. ersparter Verwaltungs- und Risikokosten (zusammen 18 EUR) Lach
    Die Vorfälligkeitskosten zu fordern mag ja noch richtig sein, aber ein Bearbeitungsentgelt in 3 stelliger Höhe???
    Nachdem ich die Bank angeschrieben und auf Rückforderung bestanden habe, kam prompt eine negative Antwort.
    Zitat: „Die berechneten Kosten sind höchstrichterlich für zuläsig erklärt worden, weil diese für die Bearbeitung der vorzeitigen Darlehensrückzahlung inkl. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung entstanden sind.“ Zitat Ende
    Meine Frage ist jetzt eigentlich: Hat die Bank Recht, oder besteht für mich die Möglichkeit über den Ombudsmann (Rechtschutz habe ich nicht) mein Recht einzufordern?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Rudy E.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Rudy,

      leider dürfen wir in spezifischen Fällen keine Rechtsberatungen anbieten und müssen daher auf einen Rechtsanwalt verweisen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Ihren Fall einer Verbraucherzentrale darzulegen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  34. Christine F. sagt:

    Ich habe mein Haus 2015 verkauft und musste Vorfälligkeit zahlen (Kredit von 2007)…trotz genommenen Anwalt und Feststellung fehlerhafter Widerrufserklärung. Der Käufer durfte den bestehenden Kredit nicht übernehmen. Jetzt wollte ich mir das Geld dennoch zurück fordern. Leider bekomme ich keine Deckungszusage seitens der Rechtsschutz. Wer bitte klagt denn da noch? Wie gut stehen denn die Chancen als Privatperson gegen eine Bank zu gewinnen die Geld wie Heu hat? Und was muss man denn versichert sein um dahingehend Rechtsschutz zu haben?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Christine,

      eine Rechtsschutzversicherung greift nur in bestimmten Situationen: Ist die Immobilie vermietet oder ein Neubau, greift die Versicherung nicht. Zudem springen Versicherungen erst dann ein, wenn Sie selbst bereits einen Widerruf eingereicht haben, welcher von der Bank nicht akzeptiert wurde.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  35. C. K. sagt:

    Moin, ich habe 3 Fragen. Meine Hausfinanzierung läuft jetzt seit 13 Jahren, erst 10 Jahre fest und vor 3 Jahren um 5 Jahre verlängert. Nun ist unser Haus verkauft, wir kaufen ein kleineres. Die Bank möchte Vorfälligkeit oder Übertragung des Darlehens auf das neue Objekt. Erste Frage: läuft mein Darlehen über 10 Jahre und somit ist keine Vorfälligkeit nötig (oder zählt die Verlängerung als neues Darlehen?), wenn nein, lohnt es sich, die Vorfälligkeit für 2 Jahre zu zahlen bei einem Zinsvorteil von gut 1% un drittens, gibt es noch einen anderen Weg, wie z.B. Grundpfandtausch (oder ist das wie eine Übertragung?). Geht um 177.000,- bei einem Zins von 2,4%, zukünftig um 150.000,- bei 1,15%. Danke schon einmal.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo C.K.,

      die Verlängerung zählt als Änderung des Darlehensvertrages – die 10-Jahres-Frist startet somit neu. Ein Pfandtausch ist dasselbe wie die Übertragung des Darlehens auf das neue Haus. Welche Option für Sie am besten geeignet ist, kann ein Finanzexperte für Sie ermitteln.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  36. Michael D. sagt:

    Wir wollen unser Haus verkaufen und den Restdarlehensbetrag durch einen Teil des Erlöses in Bar oder Sparbrief neu absichern. Laut unserer finanzierenden Bank ist das nicht möglich, Immobilienkredite müssen über Grundschulden etc abgesichert werden. Stimmt das?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michael,

      die Aussage Ihrer Bank ist Korrekt: Immobilienkredite müssen grundpfandrechtlich abgesichert werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  37. Michael W. sagt:

    Hallo, liebes Team
    Da meine Mutter vor kurzen gestorben ist, möchte ich die Schulden meiner Eigentumswohnung auf der Wohnung von meiner Mutter machen. Die Wohnung ist im gleichen Haus und ist größer als meine. Meine Geschwister möchten das ich die Wohnung auf mich überschreibe. Und mit den Verkauf der alten Wohnung sie auszahle. Wie mache ich das am besten? Mit einem Objekttausch, Grundpfandtausch oder Pfandtausch.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michael,

      in der Tat ist ein Grundpfandtausch ein passender Lösungsweg. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie der Eigentümer der Wohnung Ihrer Mutter sind.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  38. Michaela G. sagt:

    Hallo
    Wir haben unser Haus leider vor 11 Jahren durch die BHW finanziert und letztes Jahr eine Anschlussfinanzierung mit derselben nun haben wir unser Haus verkauft und ein neues gekauft mit dem ungefähren selben wert uns wurde ein Pfandtausch empfohlen und wir wollten dies auch so ausführen nun zwei wochen vor fälligkeit der Bezahlung unserer neuen Immobilie teilte uns der Finanzberater dieser besagten Bank telefonisch mit das diese kein Pfandwechsel machen würden obwohl es so vereinbart war und nun eine vorfälligkeitsentschädigung von ca 35000€ anfallen würde nach anfragen bei der BHW in Hameln teilte mann uns mit das dort nicht mal ein Antrag auf
    einen Pfandwechsel seitens des
    Finanzierungs Beraters gestellt wurde.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michaela,

      laut Gesetz steht Ihnen ein Pfandtausch zu, wenn die beiden Immobilien einen ähnlichen Wert aufweisen. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt für Finanzrecht hinzuzuziehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  39. Rafael sagt:

    Guten Tag zusammen,
    ist die Bank Gesetzlich verpflichtet eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, oder ist die Vorfälligkeitentschädigung nur deshalb zu bezahlen bei der Bank, weil sie im Darlehnsvertrag steht?
    Wir wollen unser Haus verkaufen und die Bank ist der ehemalige Besitzer des Hauses,
    er wollte das Geld damals nicht komplett haben, sonst hätte er einen großen Teil an ein anderes Amt abgeben müssen.

    Vielen Dank vorab!!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Rafael,

      eine Bank ist nicht dazu verpflichtet, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, sondern dazu berechtigt. Dies ist unabhängig vom Vertrag. Doch in nahezu allen Fällen schöpfen Kreditinstitute dieses Recht auch aus – ihnen entsteht aufgrund der vorzeitigen Ablösung ein reeller Schaden.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net

  40. Milky Way sagt:

    Hallo,
    wir wollen unser Haus verkaufen und dann im gleichen Zug das reschtliche Darlehen auflösen. Ich habe von einem bekannten gehört, dass die Vorfälligkeit ganz wegfällt wenn man das Haus verkauft. Stimmt das? Und wie verhält sich das mit der Umschuldung? Also ich meine, müssen wir dann noch Gebühren dafür zahlen?

    Danke vielmals!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      zunächst: Wenn Sie das Haus verkaufen und den Kredit durch den Erlös beenden, benötigen Sie keine Umschuldung, da der Kredit dann abbezahlt ist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist auch bei einem Hausverkauf fällig – allerdings müssen Banken in diesem Fall eine genaue Berechnung vornehmen.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net

  41. Gerhard sagt:

    Hallo Vorfälligkeitsentschädigungteam,
    meine Frau und ich überlegen, in ein kleineres Haus umzuziehen, weil die Kinder jetzt doch schon früher aus dem Haus sind als gedacht und wir brauchen einfach den ganzen Platz und den großen Garten nicht nur für zwei Leut. Jetzt die Frage: Wenn wir bei der gleichen Bank bleiben, können wir nicht den alten Kredit durch einen anderen neuen ablösen und so der Vorfälligkeit entgehen? Danke schon jetzt. Gerhard

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Gerhard,

      sofern ihr neues Haus einen ungefähr gleichen finanziellen Wert wie das beliehene Haus hat, können Sie in der Tat einen „Pfandtausch“ vornehmen. Die Bank ist dazu verpflichtet, einem solchen Tausch zuzustimmen. Ist Ihr neues Haus jedoch weniger Wert, können Sie keinen Pfandtausch erwirken.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net

  42. Gerd sagt:

    Hallo,
    ich möchte gern mein Haus an meine Schwester verkaufen. Auf dieses Haus läuft allerdings noch ein Darlehen, was etwa zur Hälfte abbezahlt ist. Meine Schwester möchte/braucht das Darlehen aber nicht übernehmen, weil sie geerbt hat und deshalb genug Geld hat, um das Haus „normal“ zu bezahlen bzw. das Darlehen aufzulösen. Müsste sie dann die Vorfälligkeitsentschädigung tragen oder muss ich das noch tun? Gibt es vielleicht einen Weg, die Vorfälligkeitsentschädigung ganz zu umgehen? Vielen Dank schon einmal!
    Gerd

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Gerd,

      da der Kredit auf Ihrem Namen läuft, müssen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, mit Ihrer Schwester einen entsprechend höheren Kaufpreis zu vereinbaren. Es gibt nur wenige Wege, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Wenn Ihr Vertrag älter als 10 Jahre ist, können Sie Ihn ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Es lohnt sich ebenfalls, die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages zu überprüfen: Ist sie fehlerhaft, können Sie Ihren Kredit widerrufen.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net

  43. Jan sagt:

    Hallo,
    ich habe vor 11 Jahren ein Haus gekauft und letztes Jahr die Anschlussfinanzierung vorgenommen. Da es nicht sicher war, dass ich langfristig beruflich in dem Ort bleibe, haben wir uns umfangreich bei der Bank über einen möglichen Verkauf informiert. Uns wurde der Grundpfandtausch vorgestellt, da wir auch an meinem neuen Arbeitsort eine Immobilien erwerben würden. Daraufhin haben wir die Anschlussfinanzierung wieder langfristig abgeschlossen. Heute ist der Fall eingetreten, dass ich beruflich in eine andere Stadt ziehen muss. Ich habe daraufhin meine Bank über den Sachverhalt informiert und darauf hingewiesen, dass ich gerne einen Grundpfandtausch vornehmen möchte. Antwort der Bank: Leider muss ich eine Vorfälligkeit bezahlen (10 Jahre), da sich das Gesetzt ab 01.01.2016 geändert hat und ein Grundpfandtausch nicht mehr möglich ist. Kann jemand das bestätigen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Jan,

      wir können keine solche Gesetzesänderung bestätigen. Es ist in diesem Fall anzuraten, einen Anwalt für Finanzrecht zu konsultieren.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net

      • Jan G. sagt:

        Vielen Dank für die Information. Ich konnte im Internet auch keine dies bezügliche Änderung finden.
        Ich werde mich bei einer anderen Bank mal erkundigen und einen Anwalt einschalten.
        Vielen Dank

  44. Andreas sagt:

    Kurze Frage:
    Ich habe hier in Deutschland ein Haus gekauft – der Kredit läuft seit ca. 5 Jahren.
    5 weitere Jahre bin ich noch an den Kredit gebunden…
    Nun möchte ich ein Haus in der Schweiz kaufen. Kann ich den bestehenden Kredit auf die Immobilie in der Schweiz übertragen lassen ??? Wenn ja, wie geht das am besten?

    Grüße Andi

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andreas,

      in der Regel ist es möglich, einen sogenannten Grundpfandtausch vorzunehmen. Dies geht allerdings nur, wenn beide Immobilien einen ähnlichen finanziellen Wert aufweisen (oder das neue Objekt einen höheren Wert hat). Sofern Sie Ihre Haus in Deutschland verkaufen, muss die Bank dem Wechsel zustimmen. Ihre Bank selbst kann Ihnen sagen, wie Sie den Wechsel am besten durchführen können.

      Vorfaelligkeitsentschadigung.net