Sie haben einen Kreditvertrag abgeschlossen, den Sie nun doch nicht mehr benötigen? Oder Sie stellen fest, dass Sie für Ihren Kredit sehr hohe Zinsen zahlen müssen und möchten sich deshalb vom Kreditvertrag lösen? Der Widerruf macht es möglich.
Wie Sie Ihren Kredit widerrufen, welche Frist es zu beachten gilt, wie Sie im richtigen Moment den „Widerrufsjoker“ aus dem Ärmel ziehen und vieles mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Kurz & knapp: Informationen zum Widerrufsrecht bei Kreditverträgen
Ein Widerrufsrecht besteht nur bei sogenannten Verbraucherdarlehensverträgen. Näheres erfahren Sie hier.
Sie können Ihr Widerrufsrecht zum Kreditvertrag mit einer Frist von 14 Tagen ausüben, ohne dass Sie dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie mehr zur Widerrufsfrist und zum Widerrufsjoker.
Der Widerruf von einem Kreditvertrag führt zur Rückabwicklung: Das heißt, Sie müssen innerhalb von 30 Tagen das erhaltene Darlehen plus Zinsen zurückzahlen. Mit welchen Konsequenzen Sie noch rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt
Weitere Ratgeber zum Widerruf von Kreditverträgen
Zur Frage, bei welcher Art Kredit ein Widerrufsrecht besteht
Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen, können diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne Angabe einer Begründung. Laut §§ 495, 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dürfen Verbraucher auch einen Kredit widerrufen, den sie von einer Bank oder einem anderen Geldinstitut erhalten haben.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um ein verzinstes oder zinsloses Darlehen handelt. Ausschlaggebend ist allein, dass der Kreditnehmer ein Verbraucher und der Kreditgeber ein Unternehmen (wie die Bank) ist.
Lediglich bei den folgenden Arten von Kredit ist kein Widerrufsrecht vorgesehen, weil sie keine Verbraucherdarlehensverträge darstellen:
- Kleinkredite, d. h. Nettodarlehen unter 200 Euro
- Verträge mit Pfandleihern, die Kredite gegen einen Pfandgegenstand gewähren
- Förderdarlehen, wie sie bei der Ausbildung, im Wohnungsbau oder bei Energieeinsparungen üblich sind
- (günstig verzinste) Kredite als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag
Situationen, in denen der Widerruf eines Kreditvertrages in Betracht kommt
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Verbraucher ihren Kredit widerrufen:
- Sie haben bereits den gesamten Kredit zurückgezahlt. Nun soll Ihnen die Bank die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten.
- Ihr Kreditvertrag läuft noch, aber Sie möchten aus dem Vertrag aussteigen, weil Ihnen die Zinsen zu hoch sind und Sie einen günstigeren Darlehensvertrag abschließen wollen.
- Sie möchten die restlichen Schulden aus dem Kreditvertrag vorzeitig bezahlen, aber ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
- Mithilfe des Widerrufs wollen Sie einen bestimmten (Verbund-)Vertrag rückabwickeln, z. B. die Finanzierung eines manipulierten bzw. mangelhaften Dieselfahrzeugs.
Banken verlangen häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Kreditnehmer vorzeitig aus dem Kreditvertrag aussteigen wollen. Diese Kosten lassen sich unter Umständen einsparen, und zwar dann, wenn Sie aufgrund einer fehlerhaften Belehrung Ihren Kredit widerrufen können. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Widerruf zum Kreditvertrag verfassen: Kostenloses Muster
Wenn Sie Ihren Kredit widerrufen wollen, müssen Sie dies der Bank klar und eindeutig in Textform mitteilen. Hierfür genügt eine einfache E-Mail. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären und per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Sie sind übrigens nicht verpflichtet, Ihre Entscheidung zu begründen.
Nutzen Sie als erste Orientierung für Ihren Widerruf zum Kreditvertrag unsere kostenlose Vorlage. Bitte bedenken Sie jedoch, dass dieses Muster keinesfalls eine Rechtsberatung ersetzt.
Eine Beratung zum Kredit-Widerrufsrecht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Verdacht einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht. Laien können dies gewöhnlich nur schwer beurteilen und sollten deshalb einen Anwalt zu Rate ziehen.
Muster für den Widerruf eines Kreditvertrags
Kreditinstitut
(Firmenname und Anschrift)
Kreditnehmer
(Name und Anschrift)
Ort, Datum
Widerruf zum Kreditvertrag Nr. ……………………..
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe meine auf den Abschluss des Darlehensvertrags Nr. … gerichteten Willenserklärungen.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich bis spätestens zum …, dass Sie den Widerruf anerkennen und dass Sie ab Erhalt des Widerrufsschreibens keine vertraglichen Ansprüche mehr aus dem oben benannten Kreditvertrag ableiten.
Alle weiteren Zahlungen meinerseits erfolgen unter Vorbehalt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift des Kreditnehmers)
Hier können Sie das Muster für Ihren Kredit-Widerruf als Word-Datei oder im PDF-Format herunterladen:
Widerruf vom Kreditvertrag: Frist beachten!
Grundsätzlich ist der Widerruf von einem Darlehen für Verbraucher innerhalb von 14 Tagen möglich. Diese Frist beginnt erst, …
- wenn Sie eine Vertragsurkunde oder ein ähnliches Dokument erhalten haben und
- wenn die Bank Sie ordnungsgemäß bei Vertragsschluss darüber belehrt hat, dass Sie Ihren Kredit widerrufen können, oder
- wenn das Kreditinstitut diese Belehrung nachgeholt hat.
Bei einer fehlerhaften Belehrung besteht das Kredit-Widerrufsrecht mitunter auch länger, sodass Verbraucher ihren Kreditvertrag auch später widerrufen können.
Laut § 356b Abs. 2 BGB beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn der Verbraucher als Kreditnehmer alle Pflichtinformationen erhalten oder die Bank als Kreditgeber diese Angaben nachgeholt hat. Hierzu zählen insbesondere:
- Höhe des Kredits
- vereinbarter Kreditzins
- Vertragslaufzeit
- Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung
Im Falle einer Widerrufsbelehrung mit fehlenden bzw. unvollständigen Pflichtangaben beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Sie beginnt erst, wenn der Kreditgeber diese Angaben nachgeholt hat.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Belehrt der Kreditgeber den Verbraucher nicht ordnungsgemäß darüber, dass dieser den Vertrag zum Kredit widerrufen kann, so beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht. Dann kann der Kreditnehmer mitunter auch noch Jahre später von seinem Widerrufsrecht zum Kreditvertrag Gebrauch machen.
Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an die Belehrung darüber, dass ein Verbraucher bei einem Kredit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) betonte in vielen Urteilen, dass der Verbraucherschutz eine „umfassende, unmissverständliche und eindeutige Widerrufsbelehrung“ erfordert (z. B.: BGH NJW 2007, 1946, Rn. 13).
- Der BGH verlangt außerdem eine eindeutige Aufklärung über den Beginn der Widerrufsfrist (BGH, NJW-RR 2009, 709, Rn. 14).
- Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte kürzlich klar, dass Kreditinstitute im Verbraucherkredit klar und prägnant die Grundlagen zur Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen (EuGH, 26. März 2020, Az. C-66/19).
- Außerdem beginnt die Widerrufsfrist nur zu laufen, wenn der Darlehensvertrag alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in „klarer und verständlicher“ Sprache beinhaltet.
Viele Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und versetzen den Kreditnehmer eben nicht in die Lage, sein Kredit-Widerrufsrecht problemlos auszuüben. Die komplizierte Rechtslage zum Widerruf für Kreditverträge und dem unklaren Fristbeginn führt deswegen immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten.
Zuletzt beschäftigte sich der EuGH mit dem sogenannten „Kaskadenverweis“. Das ist eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die auf gesetzliche Vorschriften verweist, welche ihrerseits auf weitere Gesetzesregelungen verweisen. Solche Klauseln sind unzulässig und führen dazu, dass der Verbraucher mithilfe seines „Widerrufsjokers“ auch nach einigen Jahren noch seinen Kredit widerrufen kann, weil die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist.
Im Folgenden fassen wir diese Entscheidung des EuGH kurz zusammen. Bitte beachten Sie, dass andere strittige Klauseln in der Belehrung zum Widerrufsrecht für Kreditverträge hiervon nicht betroffen sind. Sie müssen gesondert geprüft werden.
„Widerrufsjoker“: EuGH zum Widerruf von Darlehen
Darf eine Widerrufsbelehrung eine Formulierung beinhalten, die auf ein Gesetz verweist, welches seinerseits auf ein anderes Gesetz verweist?
Der BGH entschied am 22.11.2016, dass ein solcher „Kaskadenverweis“ wirksam sei (Az. XI ZR 434/15). Folglich beginne auch die Widerrufsfrist zu laufen. Diese Entscheidung hatte zur Folge, dass Verbraucher, bei denen ausschließlich diese Formulierung zur Debatte stand, ihren Kredit nicht widerrufen konnten, wenn die übliche Frist abgelaufen war.
Der EuGH widerspricht diesem Urteil. Seiner Auffassung nach verstößt ein „Kaskadenverweis“ gegen EU-Recht. Infolgedessen beginnt die Frist zum Widerruf nicht zu laufen. Damit profitieren die Kreditnehmer vom „Widerrufsjoker“, der es ihnen ermöglicht, auch lange nach dem Vertragsabschluss über den Kredit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Verbraucher ihren Kredit widerrufen, wenn …
- sie den Verbraucherkreditvertrag ab dem 11.06.2010 abgeschlossen haben und
- dieser Vertrag erklärt, dass die Widerrufsfrist „nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Abs. 2 BGB erhalten hat“ zu laufen beginnt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die widersprüchlichen Ansichten von EuGH und BGH auf die weitere Rechtsprechung zum Kredit-Widerrufsrecht auswirken und ob der BGH seine Linie in dieser Streitfrage beibehalten wird.
Widerruf vom Kreditvertrag und seine Folgen
Wenn Sie Ihren Kredit widerrufen, bevor die Bank Ihnen Geld ausgezahlt hat, hat dies keine weiteren Folgen. Das Kreditinstitut wird Ihnen in diesem Fall kein Darlehen auszahlen, sodass Sie auch nichts zurückzahlen müssen.
Hat Ihnen die Bank jedoch bereits Geld überwiesen, müssen Sie nach dem Widerruf den ausbezahlten Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Hinzu kommen Zinsen für den Zeitraum zwischen der Kreditauszahlung und dessen Rückerstattung.
Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie gegenüber dem Kreditgeber in Verzug. Das kann nicht nur weitere Kosten mit sich bringen, sondern auch Ihre Bonität verschlechtern, sodass Sie nur noch schwer andere (Darlehens-)Verträge abschließen können.
Bedenken Sie, dass auch andere Geschäfte davon betroffen sind, wenn Sie Ihren Kredit wirksam widerrufen, beispielsweise der über den Darlehensvertrag finanzierte Auto- oder Immobilienkauf. Sofern Sie dessen Finanzierung nicht anderweitig stemmen können, muss auch dieser Vertrag rückabgewickelt werden.
Auch wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig abstoßen wollen – übereilen Sie Ihre Entscheidung nicht. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei einem Anwalt, ob der Widerruf von Ihrem Kreditvertrag möglich und sinnvoll ist. Denn Sie können einen einmal erklärten Kreditwiderruf nicht mehr rückgängig machen. Und Sie müssen mit einem Rechtsstreit rechnen, falls Ihre Bank nicht mit Ihrer Entscheidung einverstanden ist.