Die Kündigung beim Darlehen nach 10 Jahren: Vorfälligkeitsentschädigung fällig?

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert die Darlehenskündigung nach 10 Jahren?
Wie funktioniert die Darlehenskündigung nach 10 Jahren?

Lange Zinsbindungsfristen können Fluch und Segen zugleich sein. Steigen die Zinsen seit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, freut sich der Kreditnehmer. Fällt der marktübliche Zinssatz hingegen, ärgert er sich.

In letzterer Situation befinden sich aktuell viele Darlehensnehmer in Deutschland. Sie müssen weiterhin teure Zinsen zahlen, obwohl der europäische Zinssatz drastisch gefallen ist. Doch das Recht bietet einen Ausweg: Verbrauchern steht ein Sonderkündigungsrecht bei Darlehen nach 10 Jahren zu.

Unter welchen Bedingungen ist eine Kündigung von Darlehen nach 10 Jahren möglich? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen dazu. Beachten Sie: Dieser Artikel befasst sich mit Festzinsverträgen – Kredite mit veränderlichen Zinssätzen können nämlich jederzeit beendet werden.

Kurz & knapp: Informationen für Schnellleser zur Kündigung beim Darlehen nach 10 Jahren

Für wen gilt die 10-jährige Kündigungsfrist?

Nur Darlehensnehmer können einen Kredit oder ein Darlehen nach 10 Jahren kündigen. Banken haben dieses Privileg hingegen nicht.

Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

Die 10-Jahres-Frist beginnt, wenn die gesamte Kreditsumme an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde. Nutzen Sie dieses Sonderkündigungsrecht, können Sie das Darlehen vorzeitig ablösen, ohne dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Beachten Sie jedoch, dass Sie eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten müssen.

Welche Bedingungen gelten, wenn Sie ein Darlehen kündigen möchten nach 10 Jahren?

Sie können einen Immobilienkredit nur dann nach 10 Jahren kündigen, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraumes keine Änderungen im Darlehensvertrag vorgenommen haben. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Das Sonderkündigungsrecht für eine Baufinanzierung nach 10 Jahren: Rechtliche Grundlagen im § 489 BGB

Das Recht, eine Kündigung von einem Darlehen nach 10 Jahren auszusprechen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert:

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs. (§ 489 BGB)

Dieser Passus enthält relevante Informationen zur Kündigung beim Darlehensvertrag nach 10 Jahren: Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Darlehenssumme oder zum Zeitpunkt der letzten Vertragsanpassung.

Einige Banken versuchen, letzteren Punkt zu ihrem Vorteil zu nutzen und den Ablauf der Frist für Ihre Baufinanzierung zu umgehen.

Vorsicht bei der Kündigung vom Kreditvertrag nach 10 Jahren: Fristverlängerung beachten

Kredit kündigen nach 10 Jahren: Denken Sie an die sechsmonatige Kündigungsfrist!
Kredit kündigen nach 10 Jahren: Denken Sie an die sechsmonatige Kündigungsfrist!

Eine Kündigung von Darlehen ist nach 10 Jahren also möglich. Um dies zu verhindern, kommen einige Kreditinstitute kurz vor Ablauf der Frist auf ihre Kunden zu und unterbreiten eine scheinbar lukrative Anpassung der Vertragskonditionen.

Gehen Sie darauf ein, beginnt die Frist von neuem zu laufen und Sie haben Ihre Chance auf eine lohnende Umschuldung verpasst.

Prüfen Sie ein solches Angebot der Bank dementsprechend eingehend und vergleichen Sie es mit aktuellen, marktüblichen Kreditkonditionen. Vielleicht stellt der Vorschlag lediglich einen Versuch dar, die Frist neu zu starten, damit die Kündigung vom Darlehen nach 10 Jahren nicht mehr möglich ist.

In dieser Situation, kurz vor Ablauf der Frist, sollten Sie daher gut abwägen, ob Sie einer Vertragsänderung zustimmen. Lassen Sie sich im Zweifel zur aktuellen Höhe der Zinsen beraten.

Wie funktioniert die Kreditkündigung nach 10 Jahren?

Verbraucher müssen sich an bestimmte Abläufe halten, damit die Kündigung der Baufinanzierung nach 10 Jahren erfolgreich verläuft.

Kündigungsfrist und Rückzahlung

Es gelten besondere Regelungen für das Sonderkündigungsrecht beim Kredit. Um diesen nach 10 Jahren zu beenden, müssen Sie die sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten.

Zudem gilt: Erst wenn diese sechs Monate abgelaufen sind, wird die Kündigung wirksam. Dann haben Sie nur noch zwei Wochen Zeit, die Restschuld zu begleichen. Kommen Sie dem nicht nach, gilt die Beendigung des Darlehens als nicht erfolgt.

Tipp: Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung. Je früher Sie mit einem Vergleich der Konditionen beginnen, desto besser können Sie den aktuellen Markt überblicken.

Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung nach 10 Jahren Vertragslaufzeit an?

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Kredit: Nach 10 Jahren dürfen Sie ihn beenden.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Kredit: Nach 10 Jahren dürfen Sie ihn beenden.

Kündigen Sie ein Darlehen innerhalb der vertraglich vereinbarten Zinsbindung, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wenn Sie Ihren Kredit allerdings erst nach 10 Jahren kündigen, entfällt der Anspruch der Bank.

Dies erklärt sich daraus, dass die Kündigung von einem Darlehen nach 10 Jahren rechtlich als „ordentliche Kündigung“ gilt (§ 489 BGB). Ein Schadensersatz kann aber lediglich bei einer außerordentlichen Kündigung geltend gemacht werden.

Übrigens: Das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren bleibt bestehen, auch wenn Ihre Bank dieses Recht vertraglich beschneiden möchte (§ 489 BGB, Absatz 4).

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Über den Autor

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Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

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366 Antworten zu “Die Kündigung beim Darlehen nach 10 Jahren: Vorfälligkeitsentschädigung fällig?”

  1. A. sagt:

    Hallo
    Verstehe ich das richtig, das wir unseren Vertrag nach 10 Jahren kündigen können wenn der Zinssatz nach unten geht und einen neuen abschließen können zu besseren Konditionen?!

  2. Hans-Joachim sagt:

    Hallo,

    d.h., ich kann irgendwann nach 10 Jahren (Mindest-Laufzeit) nach Auszahlung der Darlehnssumme kündigen, also z. B. auch nach 11 Jahren, wenn keine Vertragsänderung bis dahin vereinbart worden ist?
    Gilt eine (automatische) Umstellung von einem Festzins auf einen variablen Zins nach 10 Jahren als relevante Vertragsänderung? Danke im Voraus für Ihre Einschätzung!

  3. golius sagt:

    Guten Tag,

    ich habe meine Wohnung verkauft ehe der Kredit voll ausgezahlt war (es war ein Neubau Komplex, und zwischen Bezugsfertigkeit und vollständiger Fertigstellung und der daraus resultierenden Restrate) ist eine lange Zeit vergangen in der ich die Wohnung veräußern musste.
    Frage: 1. Wenn der Verkauf im Oktober 2020 stattgefunden hat, auf welchen Zeitraum darf die Bank die Berechnung der Vorfälligkeit abstellen?
    Frage 2: Die Bank unterstellt Negativzinsen und obwohl sie alle Ihre über die Jahre zustehenden Zinsen jetzt auf einmal bekommt und nicht über die Jahre verteilt und das Geld eigentlich Renditebringend anlegen könnte (und dieses Rendite eigentlich abzuziehen wäre) führt die unterstellte Negativbezinsung dazu, dass die heutige Vorfälligkeitsentschädigung die Summe aller kumulierten Zinszahlungen die über die Jahre geflossen wäre übersteigt. Ist das wirklich im Sinne des Gesetzes, dass ich so verstanden hatte, dass die Renditen abgezogen werden müssen. Wenn aber keine Rendite zu erzielen ist, kann mir doch keine Bank erzählen dass Sie das Geld mit Negativzinsen in Anleihen anlegt ! Kann man sich hiergegen wehren oder wie ist da die Rechtslage. DANKE

  4. Sefr sagt:

    Hallo,
    habe ein Immokredit 2010 abgeschlossen und für diesen 2017 eine Anschlussfinanzierung als Forward vereinbart.Es sollte ein neues Darlehenskonto für dieses Darlehen erfolgen da die zu vorige ein KfW-Konto war.Aus Bequemlichkeit der Bank oder wie auch immer hat dieser kein neues Konto hierfür eröffnet sondern lässt diese weiter auf dem KfW-Konto laufen.Könnte ich nun kündigen?

  5. Jung sagt:

    Hallo,
    laut meiner Bank kann ich frühestens ab dem 01.08.2020 kündigen. Da der 01.08.2020 aber ein Samstag ist , muss ich dann die Kündigung zum 03.08.2020 aussprechen ? Oder kann ich zum 01.08.2020 kündigen und am 01.08.2020 per Einschreiben der Bank die Kündigung zu kommen lassen?
    Vielen Dank

  6. Patrick sagt:

    Vllt ließt man das ja sogar noch.
    Ich bin kurz davor einen Kredit mit 30Jahren Laufzeit abzuschließen. Zinsbindung ebenfalls 30Jahre. Das Recht nach 10 Jahren zu kündigen werde ich aller Wahrscheinlichkeit nicht wahrnehmen. Jetzt die Frage. Gilt das Recht AB dem 10 Jahr und dann unbegrenzt bis in die Zukunft? oder ist es auf das eine Jahr begrenzt? Letzteres würde ja dann bedeuten, dass ich nach Ablauf der 10Jahres Chance keine Möglichkeit mehr hätte kostenfrei aus dem Vertrag auszusteigen.
    Was ist hier korrekt?
    Vielen Dank schonmal im vorraus.

  7. David sagt:

    Hallo,

    nach Ablauf der 10 Jahre und Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten ist nach meinem Verständnis nicht nur eine vollständige, sondern auch eine teilweise Kündigung und damit Rückzahlung des Darlehens möglich.

    Beispiel: Von 200 TEUR kündige ich nur 80 TEUR nach 11 Jahren Laufzeit.

    Handelt es sich hierbei um eine Vertragsänderung, sodass ab dann wieder 10 Jahre Wartezeit beginnen?
    Oder könnte ich im Jahr 13 dann nochmals kündigen und zB die gesamte Restschuld von ca. 70-100 TEUR ohne VFE zurückzahlen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  8. Bernhard sagt:

    Hallo,
    ich hatte im Februar 2011 drei Darlehensverträge abgeschlossen, einen mit 15-Jähriger Zinsbindungsfrist (147.000 Euro) und zwei mit 10-jähriger Zinsbindungsfrist (100.000 Euro sowie 63.000 Euro). Vollauszahlung aller drei Darlehen war zum 01.04.2011. Weiter oben hatte ich gelesen hatte, dass bei einer Veränderung der Sicherheiten (z.B. Veränderung Grundschuldeintragung) die 10-Jahresfrist zur Kündigung des 15-jährigen Darlehens neu beginnen kann.
    Die Summe aller drei Darlehen zusammen betrug 310.000 Euro und wurde durch eine Grundschuld von 310.000 Euro im Grundbuch eingetragen.
    Zum 01.04.2021 sollen die beiden Darlehen mit 10-Jähriger Zinsbindung von einer anderen Bank abgelöst und hierzu eine entsprechende Teilabtretung der Grundschuld stattfinden. Das dritte Darlehen mit 15-jähriger Zinsbindung will ich zum 2.10.2021 gemäß §489BGB kündigen. Ist das möglich, obwohl sich die Grundschuldeintragung durch die Teilabtretungen ändern wird?. Das Darlehen selbst ist ja durch die verbleibende Grundschuld immer noch genügend abgesichert.

  9. Susann sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Vorfälligkeitszinsen bzw. der Kündigung nach 10 Jahren gem. BGB.
    Und zwar habe ich 2007 einen Immobilienkredit abgeschlossen mit (komplett) Auszahlung im Juli 2008. Im Jahr 2016 kam es auf Grund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag zu einem Vergleich zwischen der Bank und mir, welchen ich angenommen habe. Nun meine Frage, kann ich jetzt trotzdem kündigen oder laufen die 10 Jahre ab 2016 jetzt neu? Es war ja nicht mein Verschulden, sondern Verschulden der Bank. Im Vergleichsangebot steht auch, alle anderen Vertragspunkte bleiben von diesem Vergleich unberührt.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Susann

  10. Jockel sagt:

    Hallo,
    die Vollauszahlung haben wir am 17.06.2011 erhalten. Darauf bezogen habe ich eine Frage zur genauen Formulierung der Kündigung. Ist es richtig, dass die Kündigung dann am 18.06.2021 (2 bis 3 Tage vorher abschicken) beim Kreditgeber vorliegen sollte und die Kündigung folgendermaßen formuliert werden sollte?

    ….Hiermit kündigen wir unseren Darlehensvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum 18.12.2020 gemäß §489 BGB….

    Oder muss da stehen…mit einer Frist von 6 Monaten zum 18.06.2021 ????

    Da das für uns leider nicht verständlich ist, würden wir uns über eine Antwort freuen.
    Vielen Dank

  11. Ulrich sagt:

    Guten Tag,
    wir haben 2001 eine Hypothek abgeschlossen. Erste Zinsbindung 10 Jahre, 2 Zinsbindung 5 Jahre und die Letzte noch 8 Jahre. Ich habe nach 3,5 Jahren in der 2. Zinsbindung einen Vorwardzins genommen, der dann gültig wurde ab der 3 (8 Jahre ) Zinsbindung.
    Verstehe ich das Richtig ich komme ohne Vorfälligkeit nicht aus dem Vertrag, wir wollten die Wohnung bezahlen nicht umfinanzieren.
    MfG
    Ulrich

  12. Heiner sagt:

    Hallo,
    wir haben einen Vertrag 2004 abgeschlossen der von Bank nach 10 Jahren (2014) bei einer neuen zinsbindung für weitere zehn abgeschlossen.
    Kann ich diesen kundigen? Fällt da ein Vorfälligkeitsentschädigung an? Wenn ja wie hoch ist diese? Oder kann ich diese Verträge gar nicht kündigen? Vielen herzlichen Dank für ihre mühen. Beste Grüße Heiner

  13. Y. sagt:

    Hallo,
    Ich hatte bei meiner Bank am 28.10.2011 die Anschlussfinanzierung unterschrieben.
    Kann ich somit nach §489 zum 29.04.2022 von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen??
    Vielen Dank im Voraus!

  14. Adel sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin auf eure Ratschläge eingewiesen!
    Ich besitze eine Immobilie, welche ich seit 2006 baufinanziere.
    2016 habe ich leider vergessen mir günstigere Banken zu suchen und ein günstigeres Zinsen mir zu legen und weiter finanzieren.
    Nun haben die Herrschaften meinen Vertrag bis 2030 festgeschrieben
    Gibt es eine Möglichkeit rechtzeitig aus dem Vertrag rauszukommen?
    Ich würde gerne zu einer anderen Bank gehen und weiter umschulden ich zahle aktuell sehr teuer Zinsen.

    Vielen Dank im Voraus

  15. Wilhelm sagt:

    Ich habe ein Darlehen nach $ 489 BGB zum 30.04.2021 gekündigt. Die Versicherung bestätigt mir zwar die Kündigung allerdings erst zum 01.12.2021. Die letzte Auszahlung war zwar am 04.10.2010 aber für einen Teilbetrag wurde am 01.06.2011 ein Darlehensverzicht mit Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Lt. Versicherung ist dieser Termin somit der Starttermin für die 10-Jahresfrist. Allerdings hat mir die Versicherung nach diesem Termin, konkret am 06.06.2011 nochmals das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB mit folgendem Text bestätigt:
    Gemäß § 489 BGB haben Sie für dieses Darlehen ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ablauf von 10 JAHREN nach der letzten Auszahlung zuzüglich sechs Monate Kündigungsfrist.
    Diese Aussage lässt keine Zweifel offen und ist für mich eindeutig, die letzte Auszahlung war am 04.10.2010 und somit dürfte spätestens am 31.10.20 zum 30.04.2021 mein Sonderkündigungsrecht rechtswirksam sein. Ansonsten fühle ich mich nicht richtig aufgeklärt und würde mit arglistischer Täuschung argumentieren.
    Gibt es zu dem Fall eine eindeutige Rechtssprechung?
    Danke und Gruß
    Wilhelm

  16. Bjørn sagt:

    Guten Tag,
    ich habe ein Darlehen zu einer Geschäftsübernahme und dessen Modernisierung im Jahr 2008 abgeschlossen. Auszahlung des Forward-ZinsCap-Darlehens war im April des Jahres 2010. Der Vertrag wurde im November 2013 in ein Tilgungsdarlehen mit festem Zinssatz geändert mit dem Hinweis „Diese Mitteilung ist wesentlicher Bestandteil des o.g. Vertrages, der in den hier nicht erwähnten Punkten unverändert Gültigkeit behält“. Ist damit auch die Verlängerung der 10-jährigen Frist bis zum Sonderkündigungsrecht durch Vertragsanpassung ausgeschlossen? Kann ich den Kredit 2020 kündigen?
    Danke

  17. Franz sagt:

    Hallo,
    ich habe 2011 zusammen mit meiner damaligen Lebensgefährtin ein Darlehen mit 15-jähriger Zinsbindung aufgenommen. Nach Trennung im Jahr 2016 hat die Bank meine Lebensgefährtin auf meinen Wunsch hin und ohne weitere Formalitäten „aus der Haftung entlassen“. Sonst ist alles geblieben wie es war.
    Gilt das als vertragsänderung?

    mfG und Dank für die Auskunft

  18. Michael sagt:

    Hallo, wir haben über die Bausparkasse ein TA-Darlehen (Zinszahlungsdarlehen gekoppelt mit einem Bausparer) abgeschlossen. Auszahlung war im Jahr 2012. Laut mündlicher Auskunft meines Bankberaters gilt das „10 Jahre Sonderkündigungsrecht“ nach BGB 489 für das TA-Darlehen nicht, angeblich weil es nicht Laufzeitgebunden ist?! Dies kann ich nach Recherche im Internet nicht bestätigen, jedoch kann ich hierzu keine wirkliche Aussage finden. Aktuell befinden wir uns in der Phase 1 (Sparphase). Die Sollzinsen sind jedoch für die komplette Laufzeit gebunden.
    Im Vertragstext steht folgendes:
    „Der Darlehensnehmer kann das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen. Kann das Vorausdarlehen nicht nach § 489 BGB gekündigt werden (insbesondere während einer Sollzinsbindung), ist die Bausparkasse zur Annahme einer vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Rückzahlung nur dann bereit, wenn der Darlehensnehmer eine mit der Bausparkasse zu vereinbarenden Vorfälligkeitsentschädigung zahlt.“
    Was hat hier der Satz „insbesondere während einer Sollzinsbindung“ zu bedeuten?
    Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung

  19. Rouven sagt:

    Hi, ich hätte eine Frage:

    Auszahlung Darlehen 02/2015
    10Jahre gebunden zu 1,5% Zinsen als Bausparvertrag (bespannen vom Bausparer)
    nach den 10 Jahren wird das Bausparkonto umgewandelt in eine Annuitätendarlehen weitere 7 Jahre gebunden.
    Je nach Summe was eingezahlt wurde zu einem Zinssatz von 1,4% oder 2,5% für weitere 7 Jahre.

    Komme ich nach der Umwandlung von Bauspar in Annuitätendarlehen aus dem Vertrag raus?
    Oder komme ich nicht raus weil direkt nach 10Jahren eine Zinssatzänderung stattfindet?

    Vielen dank und liebe Grüße

  20. Andreas sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Darlehen bei dem die Zinsbindung zum 13.07.2013 abgelaufen ist, bereits am 09.10.2010 verlängert. (Es war eine reine Zinsanpassung (Prolongaton) – keine weitere Änderung). Die neue Zinsbindung endet am 08.12.2025. Welches Datum gilt hier nun für eine Kündigung nach 10 Jahren?
    der 09.10.2010 oder der 13.07.2013?

    Viele Grüße und danke für die Auskunft,
    Andreas

  21. Lars sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Zeitpunkt der Kündigung.
    Kann ich ein Darlehen auch schon heute zum Kündigungstermin (01.01.2021 = 10Jahre+6Monate)
    Kündigen, damit ich heute bereits mit einem Forwarddarlehen die Zinsen sichern kann? Oder muß ich damit bis zum 01.07.2020 warten?
    Viel Dank schon jetzt für die Antwort.
    Gruß
    Lars

  22. Thomas U. sagt:

    Hallo,
    ich habe für eine Anschlussfinanzierung ein Forward-Darlehen abgeschlossen.
    Die Unterzeichnung war am 26.11.2008
    Datum der Zinsanpassung 30.06.2011
    Fortführung des Darlehens ab 01.07.2011
    Zinsfestschreibung bis 30.06.2026 (15 Jahre Zinsbindung)

    Welches Datum ist bei einer Anschlussfinanzierung als Forward-Darlehen beim gleichen Institut für das Sonderkündigungsrecht maßgeblich?
    Das Datum der Unterzeichnung oder das Datum der Fortführung?

    Vielen Dank!

  23. Marc sagt:

    Hallo, ich wohne nah an der Grenze zur Schweiz und habe 2012 einen Hypothekenvertrag über 17 Jahre mit einer Schweizer Bank abgeschlossen. Nun wollte ich Sie fragen, ob dieses Sonderkündigungsrecht nach BGB §429 auch für mich als deutscher Staatsbürger gilt.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  24. Michael sagt:

    Hallo!
    Wir haben einen Vertrag mit einer Zinsbindung von 20 Jahren. Die ersten 12 Jahre sind vorbei. Können wir den Vertrag immer noch ohne Zahlung einer Vorfälligkeit kündigen, mit 6 Monaten Kündigungsfrist? Oder hatten wir dieses Sonderkündigungsrecht nur konkret nach 10 Jahren?
    Vielen Dank!

  25. Markus sagt:

    Hallo,
    ich habe 2014 ein Baudarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung, also bis 2029 abgeschlossen. 2017 hatte ich ein schwieriges Jahr und habe deshalb 3 Monate die Tilgung ausgesetzt. Die Zinsen wurden aber ganz normal weiter bezahlt.
    1. Frage: Da am Kreditvertrag nichts verändert wurde und ich dadurch ja nur ein bisschen mehr Zinsen bezahlt habe -> Kann ich trotzdem den Kreditvertrag nach 10 Jahren, also 2024 kündigen?
    2. Frage: Wenn man Sondertilgungen macht, die vertraglich vereinbart sind -> Hat dies Einfluss auf dieses Kündigungsrecht nach 10 Jahren?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe!!!
    Viele Grüße

  26. York sagt:

    Guten Morgen,

    gilt die 10-Jahres-Kündigungsfrist nur für Immobilienfinanzierung. Konkret geht es um die Finanzierung einer Windkraftanlage, die über 15 Jahre Gesamtlaufzeit finanziert ist. Gelten hier die gleichen Bestimmungen wie für die Baufinanzierung?

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

    Mit besten Grüßen

    York

  27. Thomas sagt:

    Ich habe im August 2010 zwei Kredite für ein Haus (Kfw + normales Darlehen) abgeschlossen.
    2017 habe ich bei einer anderen Bank einen Kredit aufgenommen mit dessen Hilfe ich unter anderem das Kfw Darlehen vorzeitig zurückgezahlt habe. Für diesen neuen Kredit hat jedoch die ursprüngliche Bank Teile der Grundschuld abgetreten (in Höhe der nicht mehr benötigten Sicherheiten).
    Läuft die 10 Jahresfrist nun ab 2010 oder ab 2017?

    Danke für Ihre Einschätzung!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      kam es zu einer Vertragsänderung, ist von einer verlängerten Frist auszugehen. Ein Experte kann die Unterlagen prüfen und Sie beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  28. Nicole sagt:

    Ich habe auch eine Frage:
    Der kredit für meine Wohnung wurde mir 2007 komplett ausbezahlt. Nun möchte ich die Wohnung verkaufen aber schon vor Ablauf der 6-monatigen Kündigungsfrist die Löschungsbewilligung der Bank erhalten, damit der neue Eigentümer seine Grundschuld dort eintragen lassen kann. Wie soll ich vorgehen? Jetzt den Vertrag kündigen und dann den Antrag stellen, noch vor Ablauf der 6 Monate wegen Verkaufs die volle Summe tilgen und damit die Löschungsbewilligung erhalten zu dürfen? Wird dann die Vorfälligkeitsentschädigung nur über die 6 Monate berechnet?
    Vielen Dank für die Auskunft

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Nicole,

      das beste Vorgehen besprechen Sie am besten mit einem Anwalt oder einem Fachmann für Immobilienfinanzierungen. Aus der Ferne und ohne einen Blick auf die Unterlagen geworfen zu haben, lässt sich nur schwer eine Einschätzung treffen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  29. Marco St. sagt:

    Hallo,
    ich muss auch mal fragen:
    Unser KfW Darlehen 124 wurde am 19.07.2011 voll ausgezahlt. Daraus ergibt sich nach §489 BGB ein Kündigungstermin nach Fristablauf zum 19.01.2022. Nun bestätigt die Bank die Kündigung erst zum 30.03.2022, da die KfW das Darlehen nur quartalsweise abrechnet. Das scheint mir zwar für die Bank einfach zu sein, jedoch sehe ich den unmittelbaren Zusammenhang zur Kündigung nicht. Kann das überhaupt rechtens sein?
    VG

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Marco,

      rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  30. Frau Kleine sagt:

    Hallo,
    wir haben im 09/2011 einen Vertag über 15 Jahre abgeschlossen. Eine fristgerechte Kündigung ist bereits erfolgt zum 03/2022. Nun aber die Frage: Könnten wir bereits vorher mit Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertag? Wir wollen die Immobilie behalten. Würden die VFE dann bis 03/2022 berechnet oder bis Ende der Laufzeit von 15 Jahren?
    LG

  31. Lütke sagt:

    Hallo,
    Mal eine Frage zu der 10 jährigen Frist zur Kündigung:
    Kredit Vertrag wurde 2001 abgeschlossen.
    2009 gab es eine vertrags Änderung mit einer neuen Zinsbindung für 15 Jahre, die ab 2012 gültig wurde.
    An wann zählen nun die 10 Jahre, 2009 vom Vertrags Abschluss her, oder 2012 ab Gültigkeit der Änderung?
    Vielen Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      kam es zu einer Vertragsänderung, so gilt diese als neues Datum, ab welchem die Frist läuft.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  32. Sascha W. sagt:

    Ergänzende Fragen:
    Wie werden Brieflaufzeiten berücksichtigt, eine Kündigung muss ja empfangen werden (hab ich mal in einer Vorlesung gelernt;) oder wäre eine Kündigung (vorab) per Fax ratsam?

    Merci
    Sascha

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sascha,

      entscheidend ist der pünktliche Eingang beim Empfänger.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  33. Sascha W. sagt:

    Guten Tag,

    Szenario: vollständige Auszahlung 13.8.2010
    Anschlussfinanzierung Forward 28.2.2021
    Zinsbindung ursprünglich 2024, also 489 BGB

    Meine Frage:
    Nach Kündigung nach dem 13.8.2020 wird die Frist immer zwingend mit ganz genau 6 Monaten berechnet oder wäre auch z. B. am 14.8.2020 eine Kündigung ausdrücklich mit Wunsch-Wirksamkeit zum 28.2.2021 möglich auszusprechen?

    So wie ich alle Kommentare bislang verstanden habe, kann ab dem 14.8. gekündigt werden, also z. B. auch am 25.8. oder 3.9., nicht wahr?

    Da das Forward-Darlehen bei der anderen Bank erst am 28.2.2021 zur Verfügung gestellt wird, wäre es doch sicher ratsam, die Kündigung erst Ende August 2020/Anfang September 2021 auszusprechen?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Fragen kurz beantworten könnten.
    (Vor allem zur „Wunsch-Wirksamkeit“)

    Danke im Voraus!
    Sascha

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sascha,

      die Kündigungsfrist beträgt immer genau sechs Monate. Wann in Ihrem Fall die Kündigung zu empfehlen ist, kann am besten ein Anwalt bzw. Finanzexperte beurteilen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  34. Michael N. sagt:

    Darlehen Auszahlung erfolgte 17.04.2009, muss ich zum 18.04.2019 kündigen oder zum 18.10.2019 damit ich es am 18.10.2019 ablösen kann?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michael,

      die Kündigung muss am 18.04.2019 bei der Versicherung eingehen. Hinzugerechnet wird jedoch noch die sechsmonatige Kündigungsfrist, sodass die Kündigung zum 18.10. gültig wird.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  35. Michael K. sagt:

    Guten Abend,
    wir beabsichtigen ein im Jahr 2011 mit der d-Bank abgeschlossenen (und ausgezahlten) Darlehensvertrag, der mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen worden war, gem. Paragraph 489 BGB zu kündigen (Kündigung dann im Jahr 2021). Allerdings haben wir zwischenzeitlich eine vertraglich vorab vereinbarte Erhöhung der Tilgungsrate in Anspruch genommen. Es wurde weder der Sollzinssatz geändert noch wäre das Darlehen (auch mit Erhöhung der Tilgung) nach Ablauf der 15 Jahre vollständig zurückgezahlt. Kann die Bank sich darauf berufen, dass es sich bei Erhöhung der Tilgung um eine Vertragsänderung handelt, obwohl die zweimalige Änderung des Tilgungssatzes während der Laufzeit bereits bei Abschluss des Darlehensvertrag vereinbart war?
    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!

    Danke

    MK

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michael,

      ist das Recht vertraglich festgehalten, sollte es sich im Regelfall nicht um eine Änderung handeln. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  36. Olivier sagt:

    Guten Tag,
    Gilt es nur für private Leute, oder auch für eine GmbH als Darlehensnehmerin?
    Danke und Gruß!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Olivier,

      dies müsste im Regelfall auch für eine GmbH gelten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  37. Michael sagt:

    Hallo,
    ich lese unter den Kommentaren immer wieder, dass eine Vertragsänderung dazu führt, dass ab diesem Zeitpunkt der Änderung die 10-Jahres Frist läuft. Im Gesetz steht allerdings …“wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen“ …
    Konkret habe ich ein Darlehen das 27.09.2010 voll ausgezahlt wurde. In 03.14 war eine Änderung der Darlehensnummer und Mitaufnahme eines weiteren Schuldners. Valuta, Rate, Tilgung, Zins und Zinsbindungsende blieben identisch. Ab wann läuft in diesem Fall die Frist ? und wodurch ist der neue Fristbeginn ab Vertragsänderung gerechtfertig, wenn sich weder Sollzins noch Zeit der Rückzahlung verändert haben?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michael,

      in Ihrem Fall sollte die Vertragsänderung dazu geführt haben, dass die Frist ab 03/14 läuft. Ein Anwalt kann die Vertragsunterlagen prüfen und Sie detailliert beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  38. Steven sagt:

    Hallo,
    vielen Dank erst mal für die bereit gestellten Informationen.

    Gilt das Sonderkündigungsrecht alle 10 Jahre? Also wenn Erhalt der Darlehenssumme am 01.02.2010 war, kann dann zum 01.02.2020 und 01.02.2030, usw. gekündigt werden oder wirklich nur „einmalig“ nach 10 Jahren? In diesem Beispiel also nur zum 01.02.2020?

    Vielen Dank und Gruß
    Steven

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Steven,

      dies gilt einmalig zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang der Darlehenssumme.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  39. Sandra sagt:

    Hallo,
    fängt bei einem Annuitätendarlehen mit gebundenem Sollzins (Unveränderliche Monatsrate, bestehend aus veränderlichem Zins+Tilgungsanteil) die 10 Jahresfrist ebenfalls neu an, wenn innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist bei gleichbleibender Monatsrate der Tilgungsanteil erhöht wurde?

    Gruß
    Sandra

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sandra,

      sofern dazu eine Anpassung des Vertrages notwendig war, gilt dies in der Regel als Änderung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  40. Andreas sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Bauspar-Vorfinanzierung mit 15 Jahren Zinsfestschreibung + Ansparung BSV in dieser Zeit abgeschlossen. Nun habe ich nach 4 Jahren meine Immobilie spontan verkauft. Die BSK bietet mir einen Sicherheitentausch an. Verpfändung Bargeld auf einem Festgeldkonto. Habe ich dadurch in ein oder zwei Jahren, wenn ich kein neues Objekt finde, ein Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentgelt da das Darlehen nicht mehr durch Grundschulden abgesichert ist?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andreas,

      im Normalfall können Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung der Darlehenssumme vorzeitig kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, kann ein Experte nach Durchsicht der Unterlagen bewerten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  41. Eva sagt:

    Guten Tag,
    der letzte Teil unseres Bau-Kredites wurde am 07.08.2009 ausgezahlt. Zinsbindung 12,5 Jahre. Somit könnte ich am 08.08.2019 zum 08.02.2020 kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird, richtig? Allerdings steht von Beginn an in unserem Darlehensvertrag die Option, dass wir einmalig und kostenfrei zum 30.01.2019 unsere Tilgung auf den festgelegten Betrag von 1.400 € erhöhen können. Wenn wir dies nun ab diesem Monat in Anspruch nehmen, stellt dies aber keine Vertragänderung dar und ändert nicht die Kündigungsfrist? Danke für eine kurze Antwort. LG, Eva

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Eva,

      unter gewissen Umständen kann dies als Vertragsänderung gewertet werden. Ihre Bank kann Ihnen dazu Auskunft geben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  42. Oliver sagt:

    Hallo,
    wir haben im Juni 2009 einen Darlehenvertrag abgeschlossen, damals waren wir noch nicht verheiratet.
    Im September 2011 haben wir geheiratet und um Anpassung des Nachnamens im Vertrag gebeten. Alles andere bliebt unverändert. Gillt dies ebenfalls als Änderung, welche sich auf das Sonderkündigungsrecht auswirkt?
    Danke und Gruß,
    Oliver

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Oliver,

      im Regelfall sollte es sich hier nicht um eine Änderung des Vertrages handeln.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  43. Miesek sagt:

    Zu Ende März 2019 läuft die gesetzliche 10-Jahresmindestfrist für die Kündigung unsers Darlehens ab. Die ablösende Bank hat uns bereits jetzt an die rechtzeitige Kündigung des Altdarlehens erinnert. Ist es so, daß die 10-Jahresfrist effektiv verstrichen sein muß bevor ich die Kündigung mit einer sechsmonatigen Frist ausspreche, oder kann ich das bereits jetzt tun, etwa “ hiermit kündigen wir das Darlehen Nr…. zum 30. September 2019?

    Vielen Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Miesek,

      Ihre Kündigung sollte am besten pünktlich zum Beginn der Frist eingehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  44. Andre sagt:

    Wir haben auch ein Darlehen mit 15 jähriger Zinsbindungsfrist. Vor ca. einem Jahr ist der Expartner meiner Frau als Darlehensnehmer ausgeschieden. An dem Vertrag wurde sonst von der Höhe des Darlehens/Laufzeit nichts geändert. Beginnt die Frist trotzdem von neuem?
    Danke für die Antwort :-)!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andre,

      unter Umständen handelt es sich um eine Änderung. Ein Finanzexperte kann die Unterlagen prüfen und Sie beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  45. Sandra sagt:

    Guten Tag, mein Mann würde mir gerne seine Anteile 50 % an der gemeinsamen Eigentumswohnung überschreiben und gerne aus dem Kreditvertrag als Kreditnehmer entlassen werden. Das Darlehen wurde zum 1.12.2010 ausgezahlt. Ich würde gerne nach zehn Jahren kündigen, und frage mich jetzt, ob dies eine Vertragsänderung wäre, die sich so auswirkt, dass ich dies nicht am 1.12.2020 tun könnte .

    Vielen Dank !

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sandra,

      hierbei kann es sich unter Umständen um eine Änderung handeln. Ein Vertragsexperte kann die Unterlagen prüfen und Sie entsprechend beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  46. Frank M. sagt:

    Hallo, wenn ich Ihre hier aufgeführten Hinweise richtig interpretiere, darf ein Kündigungsschreiben bezüglich eines Forwarddarlehens, dass man entsprechend des Urteils des LG Bochum I-1 O 68/15 beenden möchte, erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist der Bank zugehen. Die vorherige Zusendung eines entsprechenden Schreibens mit dem Hinweis, dass die Kündigung ab einem bestimmten Tag gelten soll, ist wohl nicht zulässig. Wo steht das und warum ist das so? Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass eine solche Regelung einer intensiven rechtlichen Überprüfung eigentlich nicht standhalten dürfte, da hierdurch der gesetzlich nicht so bewanderte Kreditnehmer über Gebühr benachteiligt wird. Üblich im allgemeinen Geschäftsverkehr ist doch, dass man im Vorfeld zu einem bestimmten Stichtag kündigen kann.
    Falls das Kündigungsschreiben entsprechend der üblichen Gepflogenheiten zu früh verschickt wurde und somit die Kündigung nicht gültig sein sollte, kann eine Kündigung auch nachträglich noch erfolgen? Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo FRank,

      gesetzliche Grundlage ist § 489 BGB: „Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, […] in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“ Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  47. Michael Z. sagt:

    Hallo,
    am 24.Juli 2009 haben wir zur Baufinanzierung ein Annuitätendarlehen II mit Zinsfestschreibung bis zum 31.07.2029 abgeschlossen. Nun möchten wir nach zehn Jahren im kommenden Jahr unser Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Wann genau müssen wir kündigen:
    a) zum 31.07.2019, also sechs Monate vorher oder
    b) am 31.07.2019 um dann spätestens nach sechs Monaten das alte Darlehen abzulösen?
    Vielen Dank

    M. Z.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Michael,

      Sie müssen zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung der Darlehenssumme kündigen. Danach fängt die Kündigungsfrist an.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  48. HerbertW. sagt:

    Vielen Dank für die umfangreichen Informationen zu diesem Thema!

    Hat mir sehr geholfen.
    Schöne Adventszeit und Frohe Weihnachten!

  49. Emil sagt:

    Hallo,
    wenn man nach 10 Jahren kündigen will muss der Vertrag unverändert sein. Stellt eine Anpassung der Tilgungsrate (z.B. von 1% auf 1,5% – Zinsrate bleibt gleich) eine Vertragsänderung dar?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Emil,

      ändert sich lediglich nur der prognostizierte Rückzahlungszeitpunkt infolge einer vertraglich zulässigen Tilgungsänderung, liegt in der Regel kein Neubeginn der Frist des § 489 Abs. 1 BGB vor.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  50. Thorsten B sagt:

    Ab wann läuft die 10-Jahresfrist, wenn zwischenzeitlich bei derselben Bank eine Forwardprolongation zum Ablauf der ursprünglichen Zinsbindung abgeschlossen wurde?
    Beispiel:
    Darlehen wurde in 03/2002 und 10 Jahren Zinsbindung geschlossen und im selben Monat zu 100 % ausgezahlt. In 04/2010 wurde eine Prolongation mit Wirksamkeit per 04/2012 und 10 Jahren Zinsbindung getroffen. Kann die Kündigung nun per 10/2020 erfolgen oder ist sie erst mit Ablauf der zweiten Zinsbindungsfrist abgelaufen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thorsten,

      im Normalfall sollte davon auszugehen sein, dass die zweite Frist entscheidend ist. Ein Finanzexperte kann die Unterlagen prüfen und genaue Angaben machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  51. Sabine D. sagt:

    Hallo, wir haben in 2011 einen 15 jährigen Kreditvertrag unterzeichnet. Das Darlehen wurde zum 15.09.2011 ausgezahlt. Im Januar 2015 gab es eine Änderung am Kreditvertrag – Änderung der Grundschuld.
    Heißt das, die Frist zur Kündigung ist dann Januar erst 2025? Der Kredit wird bereits durch die bisherigen Zahlungen ohne weiteren Sondertilgungen in 2023 abgezahlt sein? Eine Verringerung der Tilgungssatzes ist nicht mehr möglich. Müssen wir dann Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, weil wir vor Ablauf der 15 Jahre alles zurück gezahlt haben?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sabine,

      bestimmte Änderungen sorgen dafür, dass die Frist erneut zu laufen beginnt. Ein Finanzexperte kann den Vertrag prüfen und auf Ihre Fragen eingehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  52. D maier sagt:

    Hallo, ist es richtig das ein vorfalligkeitszins wirkend wird wenn eine schuldubernahme eines Darlehens in Kraft treten soll? Das heißt in einem bestehenden Vertrag wird ein Schuldner gegen einen anderen Schuldner getauscht.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in der Regel entfällt mit einer Schuldübernahme die Zahlung der Vorfälligkeitsgebühr für den Verkäufer der Immobilie.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  53. Axel O. sagt:

    Mein Vertrag läuft seit dem 01.08.2009 bis zum 01.08.2024, wenn ich meine Immobilie zum 01.08.2019 verkaufe fällt keine Vorfälligkeitsenschädigung an ?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Axel,

      Sie können unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung der Kreditsumme vorzeitig kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  54. Holger sagt:

    Hallo,

    ab wann gilt ein Darlehen als voll ausgezahlt? Bei genau 100% oder auch schon bei z.B. 97%,
    wenn ein geringer Teil des Darlehens erst nach sehr langer Zeit ausbezahlt wurde. Wie wäre hier die Hinweispflicht des Darlehensgebers bezüglich einer früheren Inanspruchnahme gewesen?
    Wie ist hier die Rechtslage?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Holger

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Holger,

      voll ausgezahlt bedeutet – wie der Begriff nahelegt – 100 Prozent. Siehe § 489 Abs. 1 BGB: „Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten;“

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  55. Guido sagt:

    Hallo, folgende Darlehenssituation besteht: KFW-Kredit, 10-jährige Zinsbindung läuft Ende des Jahres aus. Zusätzliches Immobiliendarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung. Beide abgeschlossen über die Sparkasse, Sicherung über eine Grundschuld in Höhe der Summe aus beiden Verträgen. Beide Darlehensverträge verweisen auf diese Grundschuld in voller Höhe. Meine Frage: Wenn nun im Rahmen einer Anschlussfinanzierung für den KFW-Kredit eine Teilabtretung der Grundschuld an einen neuen Darlehensgeber erfolgt, ist diese dann als „Vertragsänderung“ für den Kredit mit 15-jähriger Zinsbindung anzusehen, so daß für diesen die Laufzeit für ein Kündigungsrecht nach §489 BGB erneut beginnt?
    Im voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Guido,

      es könnte sich um eine Vetragsänderung handeln, da dies die Grundschuld betrifft. Ein Finanzexperte bzw. Anwalt sollte die Unterlagen prüfen. Er kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  56. Joanna sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Bausparfinanzierung abgeschlossen mit 15 Jahren Zinsbindung, unser Plan war es jedoch die Restschuld nach ca. 13 Jahren durch unseren Bausparvertrag abzulösen, ist dies durch das Sonderkündigungsrecht möglich oder muss man unbedingt nach genau 10 Jahren vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
    Vielen Dank im Voraus.

    LG Joanna

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Joanna,

      kam es zu keiner Vertragsänderung, sollte dies möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Experten für Baufinanzierung oder bei Ihrer Bank.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  57. Judith sagt:

    Hallo,
    2004 haben wir den ersten Baukreditvertrag mit festem Zinssatz für 10 Jahre abgeschlossen. Die Vollauszahlung erfolgte im 2005. Nach 10 Jahren haben wir für die verbleibenden Restschuld mit niedrigerem Festzins einen neuen Vertrag bei derselben Bank August 2014 abgeschlossen. Wann können wir nach § 489 BGB kündigen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Judith,

      die Kündigung sollte zehn Jahre nach Vertragsänderung möglich sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  58. Baebs sagt:

    Hallo, fällt eine Vorfälligkeitsgebühr auch bei einem Privatdarlehen an. Es handelt sich um ein Festdarlehen, Laufzeit 18 Jahre, eine Vorfälligkeitsgebühr wurde nicht vertraglich vereinbart. . Nun Insolvenz des Darlehensnehmers nach zwei Jahren. Schadenersatz?

    Gibt es überhaupt bei Privatdarlehen ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren?

    Vielen Dank Ihnen

  59. Andrea sagt:

    Hallo, kann ich das Kündigungsschreiben bereits ca 3 Wochen vor Ablauf des frühesten Kündigungstermins (26.08.2018) abschicken oder sollte ich es erst frühestens am 26.08.2018 losschicken. Habe hier bereits beide Varianten gelesen. Bin jetzt etwas verwirrt. Vielen Dank im Voraus.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andrea,

      wichtig ist, dass Sie im Schreiben das korrekte Datum angeben, zu dem gekündigt werden soll.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  60. Jürgen S. sagt:

    Hallo,
    wir hatten zum 28.05.2004 ein Bauspardarlehen mit einer Zinsbindung bis 30.06.2013 abgeschlossen. Am 21.09.2005 erfolgte die vollständige Auszahlung des Darlehens. Bereits in 2012 bot uns die Bausparkasse eine weitere Zinsfestschreibung, gültig ab 01.07.2013, Laufzeit bis 30.06.2023 an. Eine entsprechende Vereinbarung mit Datum vom 17.02.2012 wurde uns zugeschickt. Diese haben wir am 22.02.2012 unterschrieben zurückgesandt. Ende 2017 wurde der zum Bauspardarlehen gehörende Bausparvertrag für uns -eigentlich- positiv durch einen neuen abgelöst.
    Aktuell planen wir einen Verkauf dieser so finanzierten Immobilie, eine Vorfälligkeitsentschädigung werden wir wohl zahlen müssen. Wann beginnt die 10-Jahresfrist in unserem Falle zu laufen? Am 17.02.12, 22.02.12, 01.07.2013, oder wieder erneut Ende 2017, da der Bausparvertrag verändert wurde?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Jürgen,

      grundsätzlich führt die Veränderung des Darlehensvertrages – in Ihrem Fall war diese ab dem 01.07.2013 gültig – dazu, dass die 10-Jahres-Frist von vorne beginnt. Inwiefern die Veränderung des Bausparvertrages einen Einfluss hat, kann ein Finanzexperte nach Durchsicht der Unterlagen klären.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  61. Stefan sagt:

    Hallo,
    ich/wir nehmen demnächst zu dem Annuitätendarlehen, das KfW 124 Förderprogramm in höhe von 50.000 Euro mit einer Zinsbindung von 10 Jahren, einer Laufzeit von 25 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr.
    Meine Frage ist : Da wir noch einen Bausparvertrag am laufen haben und der zu dem Zeitpunkt zuteilungsfähig wäre, würden wir den KfW dadurch ablösen, wenn der im Bausparvertrag festgelegte Zins niedriger ist, als der zu dem Zeitpunkt, in 10 Jahren, existierende Zins.

    Wenn wir zum 01.09.2018 das Geld ausbezahlt bekommen,
    (oder zählt der Zeitpunkt , wenn man den Förderkredit abschließt?)
    und zum 01.09.2018 die erste Rate zahlen, wäre ja nach 120 Raten die letzte am 01.08.2028, oder nicht?
    Wann sende ich die ich die Kündigung ein , oder besser gefragt, wann frühesten und wann am spätesten, und zu welchem Datum müsste ich kündigen? (es zählt doch das Eingangsdatum bei der KfW Bank, oder nicht.)
    Ich würde, so wie ich es hier verstanden habe am 02.08.2028 die Kündigung zum sofortigen Zeitpunkt absenden, da ich ja nur eine Zinsbindung von 10 Jahren habe und somit auch nicht wüsste, was ich dann überhaupt zahlen sollte.
    Ich habe doch eine 6 Monatige Kündigungsfrist nach den 10 Jahren, also könnte ich auch am 27.12.2028 zum 31.12.2028 kündigen, oder nur wenn ich eine längere Zinsbindung hätte?
    Was zahle ich denn bis dahin für eine Rate, oder müsste ich zum 01.09.2028 kündigen und nur dafür sorgen, das die Kündigung vorher bei der KfW eintrifft?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Stefan,

      die zehn Jahre laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem die vollständige Darlehenssumme ausgezahlt ist. Findet die Auszahlung am 01.09.2018 statt, muss Ihr Schreiben für eine taggenaue Kündigung am 02.09.2018 bei der Bank eingehen. Die weiteren Fragen kann ein Finanzexperte nach Durchsicht aller nötigen Unterlagen beantworten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  62. Werner sagt:

    Hallo,

    gilt die Regelung, Kündigung nach 10 Jahre ohne Vorfälligkeit auch für Vorausdarlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag die länger als 10 Jahre laufen?
    Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

    Werner

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Werner,

      inwiefern eine Kündigung möglich ist, kann ein Finanzexperte nach Durchsicht der Unterlagen bewerten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  63. Ute sagt:

    Guten Tag,
    ich hätte eine Frage Bezüglich der 6-monatigen Kündigungsfrist.
    Ich habe meine beiden Wohnungskredite am 07.05.2018 gekündigt.
    Unter einhalten der Kündigungsfrist wäre nach meiner Berechnung der Tag der Rückzahlung der 07.11.2018.
    Die Bank bestätigte mir die Kündigung wie folgt:
    1. Kredit Tag der Vollauszahlung 30.04.2008 -> Kündigungsbestätigung 30.10.2018
    2. Kredit Tag der Vollauszahlung 26.04.2008 -> Kündigungsbestätigung 26.10.2018
    Ist das jetzt ein Trick das die Bank die 6 monatige Kündigungsfrist nicht einhält oder einfach nur nett?
    Ich habe extra etwas mehr als 1 Woche gewartet mit der Kündigung, damit ich garantiert keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.

    Vielen Dank im voraus

    Ute Z.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Ute,

      anscheinend geht die Bank von sechs Monaten nach Vollauszahlung des jeweiligen Kredites aus. Im Zweifel fragen Sie noch einmal bei der Bank nach.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  64. Bosse sagt:

    Hallo,
    zunächst herzlichen Dank für die umfassende Zusammenstellung. Zur Frage: wie verhölt es sich, wenn ich nach 10 Jahren lediglich die Konditionen kündige, nicht jedoch das Darlehen (Konditionenkündigung)?
    Besten Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Bosse,

      eine Kündigung nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Werden die Konditionen zuvor verändert, verlängert sich die Frist.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  65. Andre sagt:

    Hallo,
    Gilt das Sonderkündigungsrecht auch nach 20 Jahren, also nach 2x 10 Jahren?

    Wir haben einen Vertrag über 27 Jahre und 19 Jahre davon sind schon vorbei.
    Allerdings wurde ein Kreditnehmer nach 2 Jahren (also vor 17 Jahren) aus dem Vertrag entlassen, verlängert dies die Fristen noch?

    Danke vorab

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andre,

      eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist grundsätzlich zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung der Darlehenssumme möglich. Ein Experte sollte Ihre Unterlagen prüfen. Er kann Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  66. Susi sagt:

    Zählt es auch als Vertragsänderung, wenn man vor Ablauf der zehnjährigen Kreditlaufzeit das Girokonto, von dem die monatliche Kreditrate abgebucht wird, ändert?
    Bisher wurde die monatliche Kreditrate bei einem Konto der Sparkasse per Lastschrift abgebucht. Zukünftig soll diese von einem anderen Konto bei der DKB abgebucht werden, wodurch ein neues Lastschriftmandat fällig wird. Ist dies als Änderung des Kreditvertrages zu sehen und würde sich dadurch die 10 Jahres-Frist für die Sonderkündigung nach hinten verschieben?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Susi,

      in der Regel sollte es sich hierbei nicht um eine entscheidende Änderung handeln. Ihre Bank kann Ihnen nähere Informationen zukommen lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  67. Albert sagt:

    Hallo
    eine Darlehensauszahlung war am 10.11.2008 u. die KfW Darlehensauszahlung war am 12.11.2008.
    Kann ich die Kündigung beider Darlehen am 13.11.2018 absenden ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Gilt die 6 monatige Kündigungsfrist ab dem 13.11.2018 oder wenn die Kündigung bei der Bank eingeht.

    MfG
    Albert

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Albert,

      eine Kündigung ist zehn Jahre nach der Auszahlung der kompletten Kreditsumme bzw. der letzten Vertragsanpassung möglich. Die sechsmonatige Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Kündigung, in Ihrem Fall also ab dem 13.11. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Finanzexperten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  68. Kristina L. sagt:

    Hallo :)

    unsere Darlehenssumme haben wir am 27.10.2011 auf unser Konto ausgezahlt bekommen. Ab da laufen dann die 10 Jahre Zinsbindung? Kann ich heute schon eine fristgerechte Kündigung aussprechen, wenn ja zu welchem Datum? Wir wollen Forward Darlehen nutzen. Mit den 6 Monaten Kündigungsfrist kann ich also umschulden zum 27.04.2022?

    Die 10 Jahre sind ja um am 27.10.2021, dann nochmal 6 Monate drauf und dann muss Ende April 2022 innerhalb von 2 Wochen die neue Bank der alten Bank das Geld geben?

    Viele Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Kristina,

      wie lange die Zinsbindung läuft, ist Ihren Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Kündigung ist erst nach Ablauf der zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung der Darlehenssumme möglich. Dabei ist die sechsmonatige Kündigungsfrist zu beachten. Ihre Kündigung müsste also, bei einer taggenauen Kündigung, am 28.10.2021 bei der Bank eingehen. Die Kündigungsfrist läuft dann am 28.04.2022 ab. Zur Weiterfinanzierung sollten Sie sich von einem Finanzexperten beraten lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  69. Andreas sagt:

    Hallo,

    wenn ein Kreditnehmer innerhalb der 10-jährigen Zinsbindungszeit
    seinen Namen oder Anschrift ändert und darüber seine Bank informiert,
    gilt das als eine Vetragsänderung, die ihn verhindert nach 10 Jahren
    § 489 BGB anzuwenden ? Vielebn Dank !

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andreas,

      in der Regel sollte es sich hierbei nicht um eine Vertragsänderung handeln.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  70. Wolfgang sagt:

    Hallo,

    die Zinsbindung meines Darlehens endet im Oktober 2018 und die Bank kam bereits mit einem Konditionenvorschlag für die nächsten zehn Jahre auf mich zu. Ich möchte jedoch die Immobilie innerhalb der nächsten zwei, drei Jahre (je nach Markt) veräußern. Wie kann ich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf vermeiden?
    Besten Dank für eine Antwort

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Wolfgang,

      bezüglich dieser Frage sollten Sie sich von einem versierten Finanzexperten beraten lassen. Dieser kann Ihnen nach Durchsicht der Unterlagen erklären, wie Sie am besten vorgehen sollten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  71. Jürgen sagt:

    Hallo, ich habe am 30.06.2008 ein Darlehen mit Festzinsvereinbarung von 15 Jahren abgeschlossen. Dieses möchte ich nun am 30.06.2018 mit Rückzahlung am 30.12.2018 kündigen. Mein Problem ist dass ich um den 30.06.2018 für längere Zeit nicht in Deutschland sein werde. Mein Banksachbearbeiter teilte mir schrifltich mit dass ich die Kündigung bereits heute schriftlich zum 30.06.2018 aussprechen könnte und dies bankseitig entsprechend dokumentiert und hinterlegt werden würde. Zum 30.12.2018 kann ich dann die Restschuld zurückbezahlen. Ist dies so korrekt oder kann mir das nachher als verfrühte Kündigung ausgelegt werden?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Jürgen,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sie sollten sich diesbezüglich an einen Anwalt für Finanzrecht wenden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  72. Antje B. sagt:

    Meine Frage wäre, wenn der Darlehensvertrag nach einer 10 jährigen Festzinsvereinbarung, ohne eine weitere Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und der Bank, automatisch als ein Darlehen mit veränderlichem (variablen) Zinssatz weitergeführt wird, besteht die Kündigungsfrist dann nur 3 Monate?
    Für Darlehen mit veränderlichem Zinssatz (§489 Abs.2 BGB) kann man jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. So würde man doch die gesetzliche Kündigung mit 6 monatige Kündigungsfrist und die kleinliche taggenaue Einreichung lt. §489 Abs.1 BGB umgehen.
    Dann würde man einfach die 10 Jahre und ein paar Tage abwarten, dann das veränderliche Darlehen kündigen, 3 Monate Kündigungsfrist… Rückzahlung des Restschuld und Zack fertig. Oder???

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Antje,

      kommt es zu keiner Vertragsverlängerung, kann ein Darlehen mit variablem Zinssatz tatsächlich unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. In der Regel unterbreiten Banken im Vorhinein jedoch neue Angebote.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  73. Peter sagt:

    Hallo,

    kann die Bank durch eine Klausel (Das Sonderkündigungsrecht für den Darlehensnehmer ist nach § 489 BGB ausgeschlossen) rechtswirksam ausschließen oder ist eine solche Klausel ungültig?

    Danke für eine kurze Rückinfo und Gruß!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Peter,

      das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB darf unseres Kenntnisstandes nach nicht vertraglich eingeschränkt werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  74. Thomas S. sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zu einem seit nunmehr 9 Jahre bestehenden Vertrag. Der Vertrag wurde am 08.01.2009 für ein Hausdarlehen geschlossen. Danach habe ich im Jahr 2016 und 2017 weitere Wohnungen und Häuser gekauft. In den Darlehensvertrag einer dieser später gekauften Wohnungen wurde das besagte Haus als Sicherheit eingetragen, sprich: im Grundbuch des betreffenden Hauses wurde eine Änderung vorgenommen. Es wurde aber weder am Vertrag selbst, noch bei der Zeit der Rückzahlung oder dem Zinssatz Änderungen vorgenommen. Nun meine Frage: Im Darlehensvertrag des betreffenden Hauses steht unter „Kündigung festverzinslicher Verträge“ folgender Satz: Der Kreditnehmer kann einen Kreditvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen… – in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Kredits eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes der Auszahlung.
    Beides ist nicht der Fall, weshalb ich davon ausgehe, dass ich dennoch von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Sehe ich das richtig?

    Viele Grüße, Thomas S.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      werden Sicherheiten, die dem Darlehen zugrunde liegen, verändert, gilt dies in der Regel als Vertragsänderung. Ein Finanzexperte kann Sie nach Durchsicht der entsprechenden Unterlagen beraten und klären, wann Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  75. Matthias sagt:

    Hallo,

    wir haben für unser Bauvorhaben 2 Darlehen bei einer Bank abgeschlossen. Ein normales Darlehen und ein Cap-Darlehen, die beide als Grundschuld im Grundbuch eingetragen sind. Das Cap-Darlehen ist mittlerweile abgezahlt und wurde aus dem Grundbuch ausgetragen. Hat sich dadurch jetzt für das 2. normale Darlehen die 10 Jahresfrist verschoben?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Matthias,

      in der Regel verhält es sich so, dass Änderungen, welche die dem Darlehen zugrunde liegenden Sicherheiten betreffen, als Vertragsänderung gelten. Genaue Auskünfte kann ein Finanzexperte nach Durchsicht der Unterlagen machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  76. Jens sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Kurze Frage:
    Werden Änderungen im Darlehnsvertrag notwendig, wenn die beiden bisher unverheiratetet Kreditnehmer heiraten, oder einer von beiden vorher oder nach Heirat stirbt?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Jens,

      dies sollten Sie direkt mit der jeweiligen Bank besprechen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  77. Oster sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zwei Kredite für den Erwerb eines Hauses im Jahr 2010 abgeschlossen. 120.000 EUR und 75.000 EUR Der zweite ist KFW gefördert. Zinsbindung 10 Jahre. Kann ich beide Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung im Jahr 2020 ablösen und aus den Darlehen aussteigen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      Sie können einen Immobilienkredit in der Regel 10 Jahre nach der Auszahlung der gesamten Kreditsumme kündigen, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraumes keine Änderungen im Darlehensvertrag vorgenommen haben. Ein Finanzexperte kann Ihre Unterlagen überprüfen und genaue Angaben machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  78. Peter sagt:

    Hallo,
    unsere Darlehn sind von 2005 mit Festzinsvereinbarung 5 bzw. 10 Jahre und mit Ablauf jeweils neuer Festzinsvereinbarung. Wenn wir jetzt kündigen und eine Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen, für welchen Zeitraum darf diese berechnet werden? Für die gesamte restliche Laufzeit, nur bis zum Ende der jeweiligen Festzinsvereinbarung oder haben wir Anspruch, dass die 10-Jahre-Regelung plus 6-monatige-Kündigung die Vorfälligkeitsentschädigung zeitlich begrenzen (z.B. Auslauf Festzinsvereinbarung 2015, neu fest bis 2025) – Letzteres wäre unerheblich, wenn Vorfälligkeitsentschädigung nur bis zum Ende der Festzinsvereinbarung anfällt – .

  79. Max sagt:

    Hallo,

    Wir haben am 10.05.2005 ein Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren abgeschlossen. Wie ich bereits in den Kommentaren davor gelesen habe, ist der frühstmöglich Kündigungstermin nach 10 Jahren und in unserem Fall schon vorbei.

    Können wir jetzt mit Einhaltung der Frist nach Paragraf 489 unser Darlehen kündigen und müssen wir für die restlichen zinsgebundenen 2 Jahre eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

    Vielen Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Max,

      nach dem Ablauf der zehn Jahre fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, auch wenn die Zinsbindung noch läuft.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  80. JN sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen sogenannten CAP-Krdit als Darlehnsvertrag abgeschlossen. D.h. der Zinssatz passt sich dem Marktzins bei Veränderung an. Diesen CAP-Kredit konnte ich einmalig in einen „normalen“ Darlehnsvertrag umwandeln. In dieser neuen Vereinbarung steht nun ein Datum für die „angenommene“ Vollauszahlung. Gilt dieses neue Datum für die 10 Jahrsfrist, oder ist das Datum der Vollauszahlung für den CAP-Kredit relevant?
    Gibt es dazu ggf. eine Rechtsprechnung?
    Gruß und vielen Dank im Voraus

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo JN,

      in der Regel fällt bei CAP-Darlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Allerdings wird häufig eine hohe Bearbeitungsgebühr verlangt. Wie es sich bei Ihnen verhält, sollte den Unterlagen zu entnehmen oder beim jeweiligen Geldinstitut zu erfragen sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  81. Silvia sagt:

    Hallo,
    ich möchte gerne meinen Kreditvertrag umschulden lassen und würde gerne wissen, unter welchen Bedingungen das möglich ist.
    Der Vertrag wurde Dez 2008 geschlossen und im Feb 2015 erfolgte eine Änderungsvereinbarung, da sich der Darlehensnehmer geändert hat (vorher ich zusammen mit meinem Mann, nach der Trennung ich allein).
    Inhaltlich hat sich nichts geändert und dummerweise habe ich natürlich auch den hohen Zinssatz aus 2008 behalten.
    Sehr wahrscheinlich gelten wohl auch hier die 10 Jahre erst ab Feb 2015. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder muss ich leider weiterhin warten?
    Vielen Dank
    Silvia R.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Silvia,

      da es sich hierbei wahrscheinlich um eine Änderung handelt, sollte eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung erst ab 2025 möglich sein. Möglichkeiten, dies zu umgehen, gibt es in der Regel nicht. Bei weiteren Fragen sollten Sie die entsprechenden Fragen einem Finanzexperten vorlegen. Dieser kann Sie ausführlich beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  82. T. Bordzio sagt:

    Hallo,
    Unsere Zinzbindung , also die zehn Jahre sind am 18.03.2018 um. Was passiert wenn ich garnichts mache. Läuft der Vertrag einfach weiter , oder kann die Bank mir den Vertrag irgendwann kündigen.
    Danke für ihre Auskunft

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo T.,

      endet die Zinsbindungsfrist, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch der Vertrag endet. Unternehmen Sie nichts, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Darlehen mit neuen Zinsen, die sich an den aktuellen Marktzinsen orientieren, weiterläuft. Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Es ist jedoch auch empfehlenswert, sich über die Konditionen anderer Kreditinstitute bezüglich der Anschlussfinanzierung zu informieren.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  83. Klaus S. sagt:

    1) Gilt bei der Planung eines Forward Darlehens für die Banken die Frist der Sollzinsbindung (in meinem Fall noch weitere 120 Monate Vorlauf) oder kann ich die von mir geplante Kündigung nach 10 Jahren als deadline zu Grunde legen? Dann wären es nur noch 53 Monate Vorlauf (47 Monate + 6 Monate Kündigungsfrist).
    Machen die Banken das mit?

    2) Da meine Finanzierung auch ein KFW Darlehen enthält, stehe ich beim Auslaufen desselben vor einem Problem: Das KFW läuft 10 Jahre, Das Hauptdarlehen im besten Fall 10 Jahre und 6 Monate. Wie kriege ich es hin, diese beiden Darlehen in ein einziges Anschluss- bzw. Forward Darlehen umzuwandeln, zwei unabhängige Darlehen beantragen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Klaus,

      auch bei Forward-Darlehen ist in der regel eine Kündigung nach zehn Jahren möglich – auch wenn die Zinsbindungsfrist länger ist. Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage müssen wir Sie an einen Finanzexperten verweisen. Dieser kann Sie nach Durchsicht aller Unterlagen kompetent beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  84. Bernd L. sagt:

    Guten Tag,
    Gilt eine Vereinbarung über die vorzeitige Teilrückzahlung des laufenden Vertrages als eine Änderung des Vertrages?
    Vielen Dank für einen kurzen Hinweis.
    MfG Bernd

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Bernd,

      wurde der Vertrag angepasst, zählt dies in der Regel als Änderung. Ein Finanzexperte kann nach Durchsicht der Unterlagen genauere Angaben machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  85. Thomas sagt:

    Hallo,
    ich habe am 12.4.2010 ein Darlehen über 80400€ abgeschlossen, zu dem ein Bausparvertrag als Gegenfinanzierung dient. Ausgezahlt wurden davon 58200€, die restlichen 22200€ wurden in den Bausparvertrag eingezahlt. Somit ist es ein Vorfinanzietungsdarlehen. Die Zinsfestschreibung läuft bis März 2022, also 11 Jahre und 11 Monate. Das ist auch der errechnete Zeitpunkt der Zuteilung des Bausparvertrages. Eine höhere Besparung würde die Zuteilung zwar vorziehen, was aber laut Vertrag nicht zur Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens führt. Besteht auch in diesem Fall das Recht, den Vertrag zu Ende Oktober 2020 zu kündigen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

    Gruß Thomas

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      dies könnte in der Regel möglich sein. Genaue Angaben kann ein Finanzexperte nach Durchsicht der entsprechenden Unterlagen machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  86. Silke sagt:

    Hallo,
    ich habe von meiner Bankberaterin schriftlich das unser Darlehen (Zinsbindung waren 15 Jahre) am 01.02.2008 voll ausgezahlt war und sich daraus eine Kündigungsmöglichkeit zum 01.08.2018 ergibt.
    Darf ich das Kündigungschreiben jetzt schon im Januar dorthin schicken oder muss es zwingend am 01.02.2018 dort eintreffen?
    LG
    Silke

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Silke,

      das Schreiben kann schon früher eintreffen. Wichtig ist, dass Sie vermerken, zu welchem Zeitpunkt Sie kündigen möchten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  87. Britta sagt:

    Guten Tag! Der frühestmögliche Kündigungstermin wäre der 6.8.2020.
    Wir haben eine Zinsfestschreibung bis 31.5.2020.
    Würde sich dann zum 31.5.2020 der Vertrag nicht automatisch in irgendeiner Weise verändern da die Finanzierung ja weitergeführt werden muss? Oder habe ich nach Ende der Zinsfestschreibung sowieso die Möglichkeit die finanzierende Bank zu wechseln? Muss ich in dem Fall auch eine Kündigung einreichen? Mfg Britta

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Britta,

      läuft die Zinsbindung vor dem Ablauf der 10 Jahre ab, können Sie bereits zu diesem Zeitpunkt kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  88. Heinrich sagt:

    Sind nach einer ersten Teilrückzahlung auf ein Darlehen nach § 489 BGB im weiteren Zeitablauf zusätzliche Teiltilgungen -wiederum mit 6 Monate Kündigungsfrist- möglich oder ist das Sonderkündigungsrecht mit der ersten Teilrückzahlung ausgeschöpft ? Aus der Formulierung des Gesetzestextes lässt sich diese Frage nach meinem Dafürhalten nicht beantworten.
    Danke !

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Heinrich,

      sollte der restliche Vertrag zu unveränderten Konditionen fortbestehen, könnte dies möglich sein. Ein Finanzberater kann Ihnen nähere Auskünfte geben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  89. Manfred sagt:

    Hallo,
    bei meinem 15-jährigen Darlehen sind jetzt 10 Jahre vorüber und eigentlich liegen die Voraussetzungen für eine vorzeitige Kündigung vor. Allerdings haben wir zum 01.05.2015 den Tilgungssatz erhöht. Alles andere wie Laufzeit und Zinssatz blieb unverändert. Wie sieht es dann mit einer vorzeitigen Kündigung aus? Gibt es diesbezüglich evtl. schon Rechtsprechung?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Manfred,

      wurde der Tilgungssatz erhöht, kann es sich durchaus um eine Änderung handeln, welche die Kündigungsfrist beeinflusst. Genaue Angaben kann ein Finanzexperte nach Durchsicht der entsprechenden Unterlagen machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  90. Rainer sagt:

    Guten Tag,
    Ich kann im September 2018 mein Darlehen kündigen. Ich möchte jetzt aber die vermögenswirksamen Leistungen meines Arbeitgebers mit in die Rate einfliesen lassen ohne das ich die Rate in der Summe verändern / erhöhen will. Von meiner Bank bräuchte ich eine Bestätigung für meinen Arbeitgeber das die VL für eine Darlehenstilgung genutzt wird. Die VL würde dann auf mein Konto überwiesen. Hat die Einbindung der VL in die Tilgung Einfluss auf die Kündigungsfrist bezüglich der geplanten Kündigung im September 2018 ? Gilt dies als Vertragsänderung ? Laufenich Gefahr das sich die Kündigungfrist um weitere 10 Jahre verlängert ? Oder hat diese Massnahme keine Auswirkungen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Rainer,

      hierbei könnte es sich um eine Änderung handeln, welche Auswirkungen auf die Kündigungsfrist hat. Ein Finanzberater kann dies nach Durchsicht der entsprechenden Unterlagen genau klären.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  91. Stefan sagt:

    Guten Tag,
    mein Hauskredit setzt sich aus 3 Darlehensverträgen zusammen, welche im Juli 2010 vollständig ausgezahlt
    wurden. Zu einem der Verträge erfolgte im Juli 2012 eine Änderungsvereinbarung. Nun zu meiner Frage kann ich die nicht veränderten Teilkredite zum Juli 2020 kündigen oder ist es als Gesamtheit zu betrachten und ich kann erst alles zum Juli 2012 kündigen; ohne das zusätzliche Kosten auf mich zukommen?
    Im Vorhinein Danke für ihre Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Stefan,

      um hierzu nähere Angaben machen zu können, müssten zunächst die entsprechenden Unterlagen genau geprüft werden. Wenden Sie sich hierzu am besten an einen Finanzexperten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  92. Steven sagt:

    Hallo,
    muss eine Kündigung gem. §489 BGB genau nach10 Jahre+6Monate nach Vollauszahlung erfolgen, oder kann auch nach 11, 13, 15 usw. Jahren erfolgen?

    Recht herzlichen Dank.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Steven,

      der frühestmögliche Kündigungstermin ist nach 10 Jahren erreicht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  93. Thomas sagt:

    Hallo,

    wir haben unsere Baufinanzierung im Jahre 2008 mit einem Hauptdarlehen (15 Jahre Zinsbindung) und zwei KfW-Darlehen („Wohnraum Modernisieren“ + „KfW-CO2-Gebäudesanierungsprograrnm“, jeweils 10 Jahre Zinsbindung) bei einer Bank abgeschlossen. Die beiden KfW-Darlehen haben eigene Kontonummern und eigene Verträge, referenzieren zusätzlich aber auch auf die Kontonummer des Hauptdarlehens.
    Das Hauptdarlehen wurde am 10.05.2008 vollständig ausbezahlt. Die KfW-Darlehen wurden nach Baufortschritt erst am 20.04.2009 vollständig ausbezahlt.
    Wann können wir das Hauptdarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen:
    * am 11.05.2018 zum 11.11.2018
    – oder –
    * erst am 21.04.2019 zum 21.10.2019 (da die gesamte Kreditsumme erst mit den KfW-Darlehen vollständig ausbezahlt wurde)?
    Oder anders ausgedrückt: ist das Hauptdarlehen für die 10-Jahres-Frist von den KfW-Darlehen unabhängig zu betrachten?
    Über eine Antwort zu unserer Frage würden wir uns sehr freuen.

    Vielen Dank im Voraus,

    Thomas

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      in der Regel sollten die Darlehen einzeln betrachtet werden. Genaue Angaben erhalten Sie entweder beim Kreditgeber oder bei einem Anwalt nach Prüfung der Unterlagen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  94. Thomas sagt:

    Nach dem Lesen der ganzen Kommentare stellen sich mir zwei Fragen:
    1) Nach § 489 BGB 2) „wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“
    Wird nur eine Änderung der Rückzahlung oder des Sollzinssatz als Relevante Änderung erwähnt. Hier wird aber immer darauf Hingewiesen das Jede Änderung auch Reduzierung der Grundschuld eine Relevante Änderung darstellt. Gibt es dazu Verweise zum Nachlesen ?
    2) „zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang“ bedeutet das wie schon Einmal angedeutet das ein Kredit nie eine Sonderkündigung hat wenn nicht Voll Ausgezahlt wurde ? Wenn nicht die Letzte Auszahlung gemeint ist würde es jeder Bank die Möglichkeit Öffnen einen Kredit zu 99% auszuzahlen und damit §489 komplett auszuhebeln.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      zu Ihrer ersten Frage liegen uns leider keine aussagekräftigen Informationen vor. Bezüglich Ihrer zweiten Frage lässt sich feststellen, dass laut Gesetzestext der vollständige Empfang der Darlehenssumme gemeint ist. Hierbei ist der Darlehensgeber natürlich vertraglich an ein Datum gebunden, an welchem die Auszahlung zu erfolgen hat.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  95. M. J. sagt:

    Hallo
    ich hätte noch eine Frage zum Sonderkündigungsrecht in unserem speziellen Fall: Wir haben bei unserem Versicherer 2008 ein 20-jähriges Annuitätendarlehen (zu einem Zinssatz von über 5%) abgeschlossen. Der Vertrag wurde im Mai 2016 (und damit noch rechtzeitig vor dem Ablauf des Widerrufsjokers) widerrufen. Das VU hatte sich seinerzeit auf keinen Vergleich eingelassen, so dass wir uns entschieden haben, unser Recht einzuklagen. Dies geschah im Januar 2017, seit kurzem liegt das Urteil in erster Instanz, welches weitgehend zu unserem Gunsten ausgefallen ist, vor. Leider scheint der Versicherer in die Berufung gehen zu wollen. Nach dem erstinstanzlichen Urteil sehen wir keinen Grund, unsere realtiv geringen Raten, denen wir trotz Widerrufs immer nachgekommen sind (die Anschlussfinanzierung hatten wir aus nachvollziehbaren Gründen bis dato nicht in Angriff genommen), nicht zu begleichen, da das VU uns für alle geleisteten Raten ab Januar 2017 eine Verzinsung schuldet, die 5%-Punkte über dem Basiszinsatz liegt. In zinsarmen Zeiten wie diesen ist das natürlich ein renditestarke Anlage, auf die wir natürlich nicht freiwillig verzichten wollen. Warum der Versicherer allerdings die Strategie wählt, in Berufung zu gehen, erschließt sich uns nicht wirklich (es sei denn das Unternehmen glaubt, dass es den Prozess in der 2. Instanz gewinnt, was unser Anwalt natürlich ausschließt); zumal ja spätestens ab August 2018 (+ 6 Monate Kündigungsfrist, sprich für den Februar 2019) das Sonderkündigungsrecht laut BGB wirksam werden würde.
    Und in diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, von dem Sonderkündigungsrecht laut BGB Gebrauch zu nehmen, wenn sich der Vertrag ohnehin im Widerruf befindet? Oder spielt das VU ganz bewusst auf Zeit, weil es eine Strategie verfolgt, die erreichen soll, dass wir von diesem Recht keinen Anspruch erheben? Das kann ich mir allerdings nicht so recht vorstellen, weil, zumindest so wie ich den Gesetzestext und ihre Interpretationen dazu verstehe, dieses Sonderkündigungsrecht ab 10 Jahren und 6 Monaten gilt, ganz unabhängig wie viel später man davon dann tatsächlich Gebrauch macht, immer vorausgesetzt natürlich man hat keinerlei Anpassungen an dem Vertrag vorgenommen. Oder wie sehen Sie das?
    MfG
    M. J.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo M. J.,

      wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  96. Nordlicht sagt:

    Hallo,
    wir haben für unsere Baufinanzierung neben dem „normalen“ Darlehen mit einer 15-jährigen Zinsbindung auch ein KfW-Darlehen aufgenommen (beide: Vollauszahlung im April 2012). Für diese beiden Darlehen wurden mit der finanzierenden Bank jeweils separate Darlehensverträge abgeschlossen, da man mit der KfW als Privatperson ja direkt keine Kreditverträge abschließen kann. Der finanzierenden Bank wurde eine Grundschuld in Summe der beiden Darlehen auf das Grundstück eingetragen.
    Das KfW-Darlehen haben wir nach den KfW-Bestimmungen in 09/2015 vollständig ohne Vorfälligkeitsentschädigung durch einen deutlich günstigeren Kredit einer anderen Bank abgelöst. Es gab keine Änderungen an den zugrundeliegenden Kreditverträgen mit der erstfinanzierenden Bank. Zur Besicherung der das KfW-Darlehen ablösenden Bank hat die erstfinanzierende Bank der ablösenden Bank nachrangig einen Teil der ursprünglich eingetragenen Grundschuld in Höhe der Restschuld der abzulösenden KfW-Finanzierung abgetreten.
    Gilt dies als Vertragsänderung für das „normale Darlehen“ mit der Folge, dass die 10-Jahresfrist für das Sonderkündigungsrecht für das „normale“ Darlehen neu ab 09/2015 beginnt? Oder bleibt es beim urspr. Kündigungsrecht seit Vollauszahlung im April 2012?

    Vielen Dank.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Nordlicht,

      inwiefern dies als Änderung zu bewerten ist, kann am besten ein Anwalt für Finanzrecht beurteilen, nachdem er die Unterlagen durchgearbeitet hat.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  97. Ole sagt:

    Guten Tag,
    wann beginnt die 10-Jahres-Frist für das Sonderkündigungsrecht gemäß §489 BGB, wenn aufgrund eines „Widerrufsjokers“ der Ursprungsvertrag geändert wurde? Zum Zeitpunkt des ursprünglichen Darlehensabschlusses oder zum Zeitpunkt der Änderung?
    Danke vorab und Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Ole,

      in der Regel sollte es sich um den Zeitpunkt der Änderung handeln. Genaue Angaben kann ein Anwalt für Finanzrecht machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  98. Lisa K. sagt:

    Guten Tag
    Bei meinem Hypothekendarlehen wurde eine Konditionenanpassung Schrift. in 7/2007 vereinbart die aber erst
    in 7/2008 gültig /fällig wurde (1 Jahr später)
    Welcher Zeitpunkt gilt für die 10 Jahresfrist der Sonderkündigung bitte ?
    Herzlichen Dank vorab

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Lisa,

      in der Regel ist der Zeitpunkt der Anpassung entscheidend. Genauere Angaben kann ein Anwalt für Finanzrecht nach Sichtung der Unterlagen machen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  99. Peter sagt:

    Hallo,
    ich kann meine 15-Jahreskondition vorzeitig per 10.2019 kündigen. Da das vermietete Objekt 2019 verkauft werden soll stellt sich folgende Frage:
    Wird bei einem eventuellem Verkauf bereits im Zeitraum 03.2019 – 10.2019 (also während der Kündigungsfrist) eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet bis zum Kündigungstermin fällig oder bis zum ursprünglichen Zinsablauf in 2024 ?
    Peter

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Peter,

      generell gilt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung bis zum Ablauf der 10,5 Jahre berechnet wird, nach welchen Sie den Kredit gemäß Sonderkündigungsrecht hätten kündigen können. Ein Anwalt für Finanzrecht kann diese Frage nach Prüfung der Unterlagen genauer beantworten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  100. Alexandra G. sagt:

    Hallo,
    die Zinsbindung meines Darlehens endet nach 15 Jahren zum 30.06.2025. Das Darlehen wurde 2016 wegen der Scheidung auf mich alleine umgeschrieben, also mein Exmann wurde als Darlehensnehmer gestrichen. Zinsen oder Tilgungssatz wurden nicht geändert. Kann das Darlehen trotzdem nach 10 Jahren gekündigt werden, oder gilt die Umschreibung als Änderung?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Alexandra,

      inwiefern dies als Änderung gelten kann, kann am besten ein Anwalt für Finanzrecht beurteilen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  101. Oliver sagt:

    Guten Tag,

    wir haben damals nach Ablauf der Zinsbindung auf eine andere Bankmumgeschuldet. (Vertragslaufzeit 15 J.)
    Vertragsabschluss mit Inanspruchnahme eines Forwarddarlehen: 16.07.2007.
    Auszahlung des Darlehen: 31.01.2011
    Tilgungsbeginn: 01.04.2011
    Wann läuft die 10 jährige Zinsbindungfrist ab?
    Wann könnten wir ein erneutes Forwarddarlehen beantragen?

    Danke und Gruß
    Oliver

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Oliver,

      grundsätzlich gilt, dass das Sonderkündigungsrecht 10 Jahre nachdem die Darlehenssumme vollständig ausgezahlt (zur Verfügung gestellt) wurde, besteht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  102. S.H. sagt:

    Hallo,
    nach Scheidung vor ein paar Jahren wurde mir die bis dahin gemeinsame Immobilie vertraglich überlassen. Aus der Grundschuld wurde der Ex-Mann jedoch nicht entlassen. Jetzt könnte ich theoretisch nächstes Jahr den Kredit nach 10 Jahren kündigen, jedoch verweigert der Ex die Unterschrift, weil es ihm egal ist und er mir immer noch schaden möchte. Also einfach aus boshaftigkeit. Habe ich nun Pech gehabt oder kann ich den Kredit auch alleine kündigen, da ich ihn ja auch alleine ablösen werde?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo S.,

      in der Regel sollten Sie keine Entscheidungen über den Kopf Ihres Expartners treffen dürfen, wenn dieser noch nicht aus der Grundschuld entlassen wurde. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt für Finanzrecht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  103. Melanie sagt:

    Der von uns im Oktober 2008 abgeschlossene Immobilienkredit wurde zum 30.06.2009 komplett ausgezahlt. Zahlungsbeginn war der 30.07.2009. Beginnt die 10 Jahres Frist nun am 30.06.09 (letzte Auszahlung) oder erst am 30.07.2009 mit Beginn der Tilgung? Weiter wurde vor 1 Jahr ein Kreditnehmer aus der Schuldhaft entlassen. Der verbleibende Kreditnehmer ist geblieben. Gilt das als Änderung?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Melanie,

      grundsätzlich gilt, dass die Frist mit dem vollständigen Erhalt der Darlehenssumme beginnt. Inwiefern es sich um eine Änderung des Vertrages handelt, kann am besten ein versierter Anwalt nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  104. EM sagt:

    Guten Morgen.
    In meinem Fall wurde ein Baufinanzierungsdarlehen über € 80.000, zahlbar nach Baufortschritt, abgeschlossen, jedoch nicht komplett benötigt. Die benötigten € 75.000 waren im Dezember 2008 komplett ausgezahlt. Die Bank erklärte sich bereit, auf eine Nichtabnahmeentschädigung zu verzichten, wenn im Gegenzug auf die Nutzung der Sondertilgung einmalig verzichtet wird. Diese neue Vereinbarung, also die Reduzierung der Darlehenssumme und der Verzicht auf die Sondertilgungsmöglichkeit wurde am 15. April 2009 geschlossen. Ich befürchte, dass es in diesem Fall so ist, dass sich diese Vereinbarung auf die Laufzeit/Kündigungszeit auswirkt, also dass ich den Vertrag erst zum 15. April mit einer 6monatigen Kündigungsfrist kündigen kann? Oder ist hier der Auszahlungszeitpunkt des benötigten Kapitals im Dezember 2008 ausschlaggebend, obwohl die Darlehenssummer da noch € 80.000 betrug? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Danke.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo EM,

      durch Vertragsanpassungen verschiebt sich der Kündigungszeitpunkt nach hinten. Ob dies auch bei Ihnen der Fall ist, klärt am besten ein Anwalt für Finanzrecht nach Prüfung der Vertragsunterlagen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  105. Arthur sagt:

    Gilt die gesetzliche Kündigungsoption nach 10 Jahren auch für gewerblich Kredite, z.b. zur Finanzierung einer Arztpraxis? Vielen Dank für Info.

  106. Schnippo sagt:

    Ich habe meine beiden 15 Jahre Festdarlehen (Ingesamt 85000€) vor einem Jahr schon zum Ablauf der 10Jahre gekündigt. Und so hat es auch die Sparkasse bestätigt. Ist genau das Auszahlungsdatum wo ich Sie im dann ablösen kann. Und nicht 6 monate später, da ich ja rechzeitig gekündigt habe.

  107. Lilli F. sagt:

    Hallo,

    ich möchte gerne meinen Kredit den ich 08.2013 abgeschlossen habe, mit 10 jähriger Laufzeit am 03.2018 kündigen. Geht dies überhaupt, wenn ja wie? Der Vorfälligkeitsrechner sagt ich hätte 0,- Euro Vorfälligkeit zu bezahlen.
    Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Lilli,

      es ist möglich, dass Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. In diesem Fall ist jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Dies kann mit finanziellen Einbußen einhergehen. Lassen Sie sich deshalb zuvor von einem Experten beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  108. Wolf sagt:

    Hallo,
    mein Immobilienkredit ist im September 2007 vollständig ausbezahlt worden. Der Zinssatz war für 15 Jahre festgeschrieben und es erfolgte keine Vertragsänderung. Nun plane ich das damit erworbene Objekt zu verkaufen – somit steht der Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht fest – wird aber vermutlich innerhalb der kommenden 6 Monate sein.
    Frage: Macht es Sinn, jetzt den Kredit zu kündigen aufgrund des 10-jährigen Sonderkündigungsrechtes? Oder bezieht die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zum Zeitpunkt der Ablösung des Darlehens dieses Recht mit ein, so dass ich nur noch für 6 Monate die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss?
    Vielen Dank, Wolf.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Wolf,

      die Gesetzgebung sieht vor, dass ein Darlehensvertrag im 10. Jahr ohne Vorfälligkeit beendet werden kann. Bedingung dafür ist, dass die Ablösung des Darlehensvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn des 10. Jahres erfolgt. Bei weiteren Fragen kann Sie ein Finanzexperte bzw. ein versierter Anwalt beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  109. Clemens sagt:

    Guten Tag,

    ich habe zu meinem Vertrag folgende Auskunft meiner Bank erhalten: „Die letzte Auszahlung bei Ihrem Darlehen war am 01.08.2001. Ein Sonderkündigungsrecht besteht 10 Jahre nach der letzten Auszahlung zzgl. Kündigungsfrist von 6 Monaten. Das bedeutet für Sie, dass Sie das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten kündigen können, da die 10 Jahresfrist bereits abgelaufen ist.“

    So weit so gut. Allerdings habe ich 2015 meinen Bankberater nach einer Kündigungsmöglichkeit gefragt, damals wurde mir jedoch gesagt, es sei eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, es würde sich also unter dem Strich nicht rechnen.
    Warum es 2015 nicht ging, aktuell aber schon, beantwortet meine Bank wie folgt: „In der Zwischenzeit hat es aber durch Änderung der Gesetzeslage hier Änderungen ergeben, die eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentgelt möglich macht.“

    Ist das denn richtig? Hat sich das wirklich was geändert, oder wurde ich 2015 einfach falsch beraten?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Clemens,

      laut § 489 Abs. 1 BGB gilt Folgendes: „Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“ Sollten also zwischenzeitlich vertragliche Veränderungen vorgenommen worden sein, verschiebt sich der Termin für die Kündigung nach hinten. Es empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt. Dieser kann die entsprechenden Unterlagen prüfen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  110. Grit sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Immobilienkredit, der datiert vom 28.04.08.
    Sie schreiben nun, daß dieses Datum für eine Kündigung nicht maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt der Auszahlung. Der ist leider im Vertrag nicht explizit genannt. Da steht nur bei Berechnungsgrundlage: „bei der Berechnung wurde ein Auszahlungszeitpunkt zum 01.04. 2008 angenommen.“ Ich denke aber, daß dieses Datum zählt, oder? Die erste Rate habe ich am 30.06.08 gezahlt.
    Wo finde ich dieses maßgebliche Datum des „vollständigen Empfangs“?
    Herzlichen Dank

    • Grit sagt:

      ..vielleicht sollte ich noch erklären, daß ich gebaut habe und der Kredit zur Begleichung der Teilrechnungen (über die gesamte Bauzeit hinweg) genutzt wurde.

      Danke!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Grit,

      wenden Sie sich am besten an den Kreditgeber, dieser müsste Ihnen die betreffenden Informationen zukommen lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  111. heike v. sagt:

    Guten Tag
    in Ergänzung meiner Anfrage möchte ich auf zwei weitere verbraucherfreundliche Urteile des LG und OLG München hinweisen, gegen die Revision eingelegt wurde´; es wird jetzt eine Entscheidung des BGH erwartet.. Da ich fristgerecht Ende Mai mein Forwarddarlehen gekündigt habe, müsste dessen Ablösung schon im November erfolgen ( es soll da eine vierzehntägige Frist geben?). Da ich in Kürze keine Entscheidung des
    BGH erwarte, hätte ich gern gewusst, ob mir ein Verschulden beim Versäumen der Zahlungsfrist angerechnet werden kann; schließlich hat die Bank die Kündigung aus o.g. Gründen bisher nicht anerkannt und ein weiteres Forwarddarlehen “ auf gut Glück“ kann ich wohl schwer aufnehmen.
    Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Heike,

      auch an dieser Stelle müssen wir darauf verweisen, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Die Zuhilfenahme eines Anwalts ist in Ihrer Situation empfehlenswert.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  112. Stefan sagt:

    Unser Darlehen läuft seit August 2006. Es wurde jetzt im August 2017 von uns gekündigt, weil wir das Haus Anfang November durch einen plötzlichen Verkauf das Haus übergeben und es damit abgelöst werden soll. Die 10 Jahre sind rum, die 6 monatige Kündigunsfrist konnte situationsbedingt nicht eingehalten werden, weil wir es vorher nicht wussten, dass der Hausverkauf ansteht. Es soll mit einem dazugehörigen Bausparvertrag der erst im Q/2018 zuteilungsreif ist, verrechnet werden. Was kann man defakto (Vorfälligkeiten bzw. Zinsausfälle)berechnen – man möchte seitens der Bausparkasse jetzt viel Geld mit Vorfälligkeiten usw. mit uns verdienen, auch wenn der Vertrag schon seit 11 Jahren läuft ?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Stefan,

      da Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, darf die Bank in der Tat eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Allerdings empfiehlt es sich in Ihrer Situation, einen Anwalt für Finanzrecht zur Hilfe zu nehmen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  113. Kerstin sagt:

    Hallo,
    wir habe einen Immobilienkredit für eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Auszahlung erfolgte am 14.10.2006, der Kredit läuft also jetzt mehr als zehn Jahre. Auf tel. Nachfrage bei der Bank wurde mir gesagt, dass eine Kündigung nur nach zehn Jahren möglich ist und im Fall meiner beabsichtigten Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

    Das hat mich etwas erschreckt, hätte gern die Restschuldi im kommenden Jahr abgelöst und hätte hierzu fristgerecht zum14.10.17 gekündigt. Es haben im übrigen keinerlei Änderungen im Lauf des Kreditvertrages stattgefunden.
    Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Kerstin,

      eine Kündigung sollte in Ihrem Fall möglich sein. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Finanzrecht.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  114. Mucke sagt:

    Guten Tag, ich habe 03.2016 ein Kredit von insgesamt 313000 euro aufgenommen davon 50000 euro von der KFW für 10 Jahre zu 1%
    und die restlichen 263000 von der Bank in verbindung mit einem Bausparvertrag. Für 13 Jahre wird der Kredit 0% getilgt ich zahle also nur die Zinsen in dieser Zeit, parallel dazu zahle ich in ein Bausparvertrag der für 13 Jahre abgeschlossen wurde 530 euro Monatlich ein. Ich habe im 01/2017 noch ein zusätzlichen Bausparvertrag für 80 euro abgeschlossen so das ich jetzt 610 euro die nächsten 12 Jahre weiter zahle.
    Meine frage ist jetzt zu wann kann ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen 03/2026 ? Und was passiert dann mir dem Bausparvertrag der erst nach 13 Jahren in den Kredit einfliessen soll ? Weil wenn ich diesen vorzeitig kündige wird doch bestimmt eine Summe X wegen vorzeitigem Abruch davon einbehalten.

    vielen dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Mucke,

      eine Einschätzung ist aufgrund der verschiedenen ineinandergreifenden Krediten leider nicht möglich. Es empfiehlt sich, einen Finanzberater oder Anwalt für Finanzrecht aufzusuchen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  115. Heike B. sagt:

    Ich habe am 27.03.2003 ein Forward Darlehen zur Umschuldung geschlossen. Der Darlehensbetrag wurde zum 01.05.2005 ausgezahlt. Die Zinsfestschreibung endete am 31.05.2015. Ab 01.06.2015 wurde die Finanzierung zu geänderten Bedingungen weiter geführt. Ich habe eine weitere Zinsfestschreibung von 8 Jahren und 10 Monaten unterschrieben. Habe ich die Möglichkeit den Kreditvertrag zu kündigen? Ich müsste hier unbedingt raus, meine Bank weigert sich aber. Ich konnte übrigens keine Widerrufsbelehrung finden.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Heike,

      Ihrer Schilderung nach ist eine Kündigung nur mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich – kündigen Sie aus keinem gewichtigen Grund, kann Ihre Bank die Kündigung sogar komplett verweigern. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt für Finanzrecht zur Rate zu ziehen. Dies gilt umso mehr, wenn keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  116. heike v. sagt:

    Guten Tag,
    wenn sämtliche Voraussetzungen für eine Sonderkündigung vorliegen (10 Jahresfrist, Kündigung per Einschreiben 6 Monate vorher zum Novemer 2017erfolgt) und die Bank mitteilt, auf sogenannte Forwarddarlehen (fümf Jahre vor Ablauf des Hypodarlehens 2007 Änderung der Konditionen erfolgt) treffe das Sonderkündigungrecht nicht zu, was dann?. Selbst ein Hinweis auf das verbraucherfreundlche Urteil des LG Bochum lässt die SB der Bank unbeeindruckt. Kommentar der SB „andere Gerichte können andere Urteile fällen. Hofft man dort auf ein Urteil zugunsten der Bank, weil das zuständige Gericht am selben Ort sitzt und wie könnte eine solche Urteilsbegründung lauten? Ich habe keinen entsprechenden Gesetzestext gefunden. Danke für eine Antwort.

    ggdie Urteilsbegrüoder wie könnte

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Heike,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Es empfiehlt sich in Ihrer Situation, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  117. Gert sagt:

    Hallo,
    ich habe 1993 eine seitdem vermietete ETW als Kapitalanlage gekauft. Sie ist seitdem bei ein und derselben Sparkasse finanziert. Das letzte Darlehn mit denen wurde vom 01.09.2012 bis 30.06.2027 über 15 Jahre vereinbart. Nun die Frage zum Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren, da ich die ETW ggfs. verkaufen möchte: Wird in meinem Fall seit Beginn des ersten Darlehnsvertrages (also ab 1993) angefangen zu zählen (dann wären die 10 Jahre ja mehr als vorbei), oder erst ab dem letzten (also 2012), wo dann ja erst 5 Jahre vergangen wären. Es geht um viel Geld, die im www erhältlichen Vorfälligkeitsrechner spucken zwischen 21 und 31 TEUR als VFE aus.
    Danke, Gruß
    Gert

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Gert,

      der Zeitpunkt der Auszahlung des letzten Kredits ist relevant – in Ihrem Fall also 2012.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  118. Stephan H. sagt:

    Hallo, wir haben einen Kredit von 2009 der bis zum 30.09.2019 an den Zinsatz gebunden ist. Die Letzte Auszahlung war aber durch Bauvorschritt erst 04/2011. Kann ich den Vertrag trotzdem zum 10/2019 kündigen wenn die dann offene Summe komplett bezahlt wird?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan H.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Stephan,

      dies sollte in der Tat möglich sein – nach Ablauf der Zinsbindung ist eine Kündigung in der Regel jederzeit erlaubt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  119. S., H.-J. sagt:

    Frage:
    Ist eine Änderung der Bankverbindung für den Abbuchungsauftrag eine Vertragsänderung, die die 10 Jahresfrist aushebelt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    HJS.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      diese Änderung sollte keinen Einfluss auf die Zehnjahresfrist haben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  120. Christoph Pr. sagt:

    Hallo,

    wir haben im Mai 2011 unsere Wohnung gekauft und Darlehen bei unserer Hausbank aufgenommen. Nun haben wir aber vor Anfang 2018 ein Haus zu bauen und die Wohnung zu verkaufen. Die Bank möchte eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn wir das Darlehen mit Verkauf der Wohnung kündigen und die Restschuld zurück zahlen. Nun hat uns die Bank angeboten, das Darlehen einfach weiterlaufen zu lassen, den Verkaufserlös der Wohnung für den Neubau zu verwenden und das neue Haus dann nur als Sicherheit für das Darlehen eintragen zu lassen. Dann würden wir um die 5-stellige Vorfälligkeitsentschädigung herumkommen.

    Ist in diesem Fall eine Kündigung des Darlehens ab Juni 2021 (nach 10 Jahren) möglich, ohne Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen oder gilt die neue Besicherung als Vertragsumschreibung, so dass wir erst 2028 ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen könnten?

    Danke.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Christoph,

      die Frist sollte nicht neu starten, da sich an der Tilgung des Darlehens durch die Anpassung nichts ändert. Allerdings empfiehlt es sich, den Fall vorab von einem Anwalt für Finanzrecht abklären zu lassen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  121. Iris H. sagt:

    Hallo,
    Meine finanzierende Bausparkasse hat mich nicht informiert das die Zinsbindungsfrist am 31.07.17 ausläuft und somit hätte sich die Zinsbindungsfrist bis 2019 verlängert!
    Ist das richtig das ich jetzt keine Handhabe habe?
    Ich möchte die Immobilie verkaufen und habe dann das Problem das ich Vorfälligkeitszinsen bezahlen muss.
    Auf Anfrage wie hoch die vorfälligkeitszinsen bei Ablöse betragen, konnte man mir angeblich über die Höhe nichts sagen!

    Mit freundlichen Grüßen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Iris,

      leider können wir keine Einschätzung vornehmen, ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen ist hierzu notwendig.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  122. Stephan sagt:

    Hallo,
    wir haben am 29.08.2008 einen Darlehensvertrag über 15 Jahre abgeschlossen.
    Da die Auszahlung nach Baufortschritt war, ist die Vollauszahlung erst am 16.09.2009 erfolgt.
    D.h. wir haben bereits Anfang April diesen Jahres zum 17.03.2020 eine, für uns attraktive, Anschlussfinanzierung abgeschlossen.

    Leider hatten wir (aus steuerlichen Gründen) ein weiteres, über die selbe Grundschuld besichertes, Darlehen über 10.000 Euro für eine PV Anlage im Januar 2011 abgeschlossen.
    Um für die Anschlussfinanzierung bessere Konditionen zu erreichen hatte ich einen Sicherheitentausch (Guthaben auf Sparbuch) vorab in die Wege geleitet.

    Bei diesem Sicherheitentausch am 17.02.2017 wurde auch die Zweckerklärung der Grundschuld für das Immobiliendarlehen vom 29.08.2008 von einer weiteren Fassung auf einen engere Fassung (also für mich eigentlich Vorteilhaft) umgestellt.
    Der Immobilenedarlehensvertrag bzw. dessen Konditionen nicht.

    Jetzt meine Befürchtung: Stellt diese Änderung der Zweckerklärung der Grundschuld bereits eine Vertragsanpassung dar?

    Vielen Dank

    Stephan

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hall Stephan,

      da diese Änderung keinen Einfluss auf die Tilgung bzw. den Tilgungszeitraum des Darlehens hat, sollte die Frist davon unangetastet bleiben. Es emfpiehlt sich dennoch, einen Anwalt für Finanzrecht zur Abklärung um eine Einschätzung zu bitten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  123. Schneider sagt:

    Guten Tag,
    im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs (Stichwort Wiederrufsjoker) wurde der Zinssatz unserer zweier Immobiliendarlehen mit je 15 Jahren Laufzeit gesenkt. Es wurden keine sonstigen Änderungen vorgenommen. Läßt das die 10 jährige Frist erneut starten oder wäre eine Kündigung 10 Jahre nach Auszählung weiterhin möglich?
    Mit freundlichen Grüßen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      es steht zu erwarten, dass die Anpassung die Frist neu starten lässt. Ein Anwalt für Finanzrecht kann Ihren Fall jedoch genau prüfen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  124. Miggi2000 sagt:

    laut Kreditvertrag startete die Auszahlung / Zinsbindung zum 09.04.2008. Ab hier haben wir Zinsen auf die volle Kreditsumme bezahlt. Keine Änderungen im Vertrag während der letzten 10 Jahre.
    Letzter Abruf der Restsumme vom Kreditkonto erfolgte durch uns am 23.09.2009.
    Kann ich zum 09.04.2018 kündigen?

    Vielen Dank
    Miggi2000

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Miggi,

      Sie sollten am 09.04.2018 zum 08.10.2018 kündigen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  125. Maxi sagt:

    Hallo :) Ich stelle gerade einen Antrag auf Schuldhaftentlassung und möchte den Kreditvertrag alleine übernehmen. Nun habe ich Angst, dass mein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren erlischt, da die Bank einen neuen Kreditvertrag mit neuer Kontonummer jedoch zu gleichen Bedingungen ausstellt. Das Darlehen wurde im August 2013 vollvalutiert. Das Zinsbindungsende ist 2028. Ich wollte 2023 kündigen. Ist das dann noch möglich, wenn alles gleich bleibt, bis auf die Kontonummer und des Entfall des zweiten Kreditnehmers? Die Zinskondition wird übernommen, allerdings wird die Tilgung reduziert. Auf ein Vorfälligkeitsentgelt gegen einen besseren Zins wollte die Bank sich nicht ein lassen.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Maxi,

      grundsätzlich sollte dies möglich sein. Allerdings sollten Sie eine genaue Rücksprache mit einem Anwalt für Finanzrecht halten, bevor Sie den neuen Vertrag unterschreiben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  126. Schneider sagt:

    Hallo,

    ich habe am 08.02.2007 eine Auszahlung von der DSL Bank erhalten. Es handelt sich dabei um einen Kredit mit 15 Jahre Laufzeit und einem Zinssatz nominal 4,67%. Anfänglicher Effektiver Jahreszins: 4,77% und Bereitstellungszins von 0,25%. Desweiteren musste ich damals einen Bausparvertrag abschließen um den Kredit zu erhalten. Ich bin aber nicht mehr sicher ob ich sonst keinen bekommen hätte. Ist einfach zu lang her :-)
    Wann könnte ich umschulden? In den Kredit AGB´s steht drin das die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Was bedeutet dies?

    Vielen Dank vorab.
    Schneider

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Schneider,

      zunächst: Bitte bedenken Sie, dass eine rechtssichere Aussage nur von einem Finanberater/Anwalt für Finanzrecht getätigt werden kann, welcher sämtliche Vertragsdetails kennt. Ihrer Schilderung nach sollten Sie den Kredit am 08.02.2017 zum 07.08.2017 kündigen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  127. Mandy B. sagt:

    Hallo.
    Laut Vertrag startete die Zinsbindung(10Jahre) zum 31.12.2007, Auszahlung des Darlehens erfolgte im Februar 2008.
    Das heißt, die Kündigung kann ich erst zum 1.3.2018 einreichen und kann den neuen Kreditvertrag erst zum 1.09.2018 beginnen lassen?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Mandy,

      da die Zinsbindungsfrist am 31.12.2007 startete, sollten Sie den Vertrag ab dem 01.01.2018 kündigen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  128. Claudia sagt:

    Hallo,
    wir haben ein Darlehen abgeschlossen, 01.01.2008 – 31.12.2027, wann kann ich dieses kündigen und welche Kündigungsfrist ist zu beachten?
    Vielen Dank für eine Antwort,

    Claudia

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Claudia,

      Baufinanzierung können 10 Jahre nach der Auszahlung der Kreditsumme mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  129. Jörg sagt:

    Guten Tag.
    Wir haben ein Darlehen vom 14.01.2009, Zinsbindung bis 31.01.2024 also 15 Jahre. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt jetzt nach 8,5 Jahren wegen Verkauf. Frage: Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, von heute bis 31.01.2019 oder bis 2024? Das Sondertilgungsrecht wird bei der Berechnung berücksichtigt.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Gruß Jörg

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Jörg,

      die Vorfälligkeitsentschädigung wird bis zum Ablauf der 10,5 Jahre berechnet, nach welchen Sie den Kredit gemäß Sonderkündigungsrecht hätten kündigen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  130. Manfred sagt:

    Hallo,
    wir haben eine Baufinanzierung abgeschlossen 09.02.2009 Auszahlung 15.02.2009 ohne Tilgung, Zinsbindung 15 Jahre. Die Zinsen wurden in den Jahren immer mtl. gleich gezahlt. Jetzt wollen wir das Haus verkaufen, können wir kündigen und fällt eine Vorfälligkeit bis 15.02.2019 an?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Manfred,

      wenn Sie das Haus verkaufen, können Sie es kündigen. Allerdings wird in der Tat eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Es empfiehlt sich in diesem Fall meist, einen Anwalt für Finanzrecht hinzuzuziehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  131. Thomas sagt:

    Hallo, ich ahbe ein Darlehen, abgeschlossen 1998, am 10.01.2008 wurde eine vorzeitige Prolongation ab dem 01.10.2008 unterzeichnet mit einer Laufzeit bis 30.09.2023.Meine Frage ist nun, ab wann kann ich den Vertrag kündigen?

    Danke für eine Antwort

    Thomas

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      Sie sollten die Kündigung am 01.10.2018 einreichen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  132. albert sagt:

    Hallo,
    meine 10 Jahresfrist läuft am 30.09.2018 aus. Kann ich dann am 01.10.2018 die Kündigung an die Bank schicken?
    Wie formuliere ich eine solche Kündigung?

    Vielen Dank für die Antwort.
    Albert

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in der Tat können Sie die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt versenden. Bedenken Sie die sechsmonatige Kündigungsfrist. Das Kündigungsschreiben muss Ihre deutliche Kündigungsabsicht enthalten. Zudem ist anzugeben, auf welchen Kredit Sie sich beziehen (Aktenzeichen, Kontonummer) und welche Frist Sie setzen. Es empfiehlt sich zudem, um eine Bestätigung des Erhalts des Schreibens zu bitten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  133. Klaus G. sagt:

    Hallo
    Unsere Zinsbindung ist im Mai nach 10 Jahren abgelaufen ,wir haben vor einem Jahr bereits ein Forwarddarlehn
    bei der selben Bank abgeschlossen.nun kommt ein Auszug das alles zu den alten Konditionen weiter läuft was ein Unterschied von 3 % ausmachen würde, man sagte uns in übrigen vor einem Jahr wir bräuchten uns um nix mehr kümmern.Im neuen Dahrlehn steht auch das es zur ablösung des alten ist-

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Klaus,

      wenden Sie sich an einen Finanzberater bzw. einen Anwalt für Finanzrecht, welche den Fall mit all seinen Besonderheiten genau prüfen kann.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  134. m.Andreas sagt:

    Hallo

    Ihre Antwort verstehe ich nicht so ganz den laut BGH ist eine Verlängerung oder Änderung der Zinsbindung ein neuer Vertrag und ab diesen beginnt die Frist zu laufen…
    Außer bei der Widerrufsbelehrung gilt der erste Vertrag ,ich hätte also nach den ersten 9 Jahren gar nicht kündigen können oder nach den 8 Jahren weil die Frist von diesen Verträgen an läuft nicht vom Abschluss Datum ..also ohne Vorfälligkeitsentschädigung wäre es nicht gegangen .oder liege ich da falsch
    Gruß

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      da Sie weder einer Zinsänderung noch einer Vertragsverlängerung hätten zustimmen müssen, bestand jeweils zum Ablauf der Zinsbindungsfrist für Sie die Möglichkeit, das Darlehen regulär abzulösen und bei einer anderen Bank eine Anschlussfinanzierung aufzunehmen. Da Sie die Änderungen akzeptierten, verwirkte sich in der Tat das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren bzw, startete die Frist bei jeder Änderung von Neuem.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    • heike sagt:

      Hallo,
      kann ich meine Kündigung der Hypothek schon 14 Tage vor Ablauf der 10jahresfrist absenden, wenn ich den Kündigungstermin mit Datum (6Monate nach Ablauf der 1ojahresfrist angebe?

  135. m. Andreas sagt:

    Meine erste Zinsbindung war 9 Jahre darauf folge eine Zinsanpassung auf 8 Jahre danach nun eine Zinsanpassung auf 10 Jahre
    meines Erachtens hat doch die Bank durch diese Verträge alles getan das ich gar nicht zu meinem Sonderkündigungsrecht von § 489 BGB nach 10 Jahren Laufzeit ohne
    Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen komme .

    Ist das rechtends ??

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in der Tat steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Zinsbindung weniger als zehn Jahre und sechs Monate beträgt. Selbstverständlich ist der Abschluss kürzerer Zinsbindungsfristen seitens der Bank rechtens. Sie als Verbraucher hatten Ihrer Schilderung nach die Möglichkeit, den Vertrag zunächst nach 9, dann nach 8 und nun nach 10 Jahren auslaufen zu lassen bzw. abzulösen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  136. Sven sagt:

    Hallo,
    unser Darlehensvertrag datiert vom 31.01.2008, Zinsbindungsfrist bis 31.01.2028.
    Der Kredit wurde am 19.12.2008 vollständig ausgezahlt.
    Vereinbart war ein Tilgungssatz von 1%.
    Im Darlehensvertag ist festgeschrieben die Möglichkeit, dass „der Darlehensnehmer zweimal innerhalb von 10 Jahren … eine kostenlose Veränderung des Tilgungssatzes veranlassen [kann]“.
    Diese Erhöhung des Tilgunssatzes (jetzt 4,8%) wurde zum 01.07.2015 mit einer „Anderung zum Darlehensvertrag“ vereinbart.
    Liegt tatsächlich mit der Tilgungssatzerhöhung eine Vertragsänderung vor, wenn diese Möglichkeit bereits im Vorhinein eingeräumt wurde?
    Wann kann eine Sonderkündigung nach 10 Jahren erfolgen, am 20.12.2018 oder erst am 02.07.2025?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.
    Sven.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sven,

      die individuelle Einschätzung eines spezifischen Falles kann nur durch einen Anwalt für Finanzrecht erfolgen. In Ihrem Fall scheint es allerdings, als sei eine Kündigung gemäß § 489 BGB erst 2025 möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  137. Günter G. sagt:

    Guten Tag,
    ich möchte den Darlehensvertrag mit der DB vorzeitig ablösen. Er hat eine Laufzeit von 15 Jahren, davon haben wir 5 hinter uns. Die Menschen von der Bank rechnen ja sicher die Vorfälligkeitsentschädigung für die ganze Laufzeit. Kann ich jetzt schon zum Ablauf der 10 Jahre kündigen und hilft mir das bei der Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung?
    Danke gg

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Günter,

      in Ihrem Fall empfiehlt es sich, noch sechs Monate mit der Kündigung zu warten und die Vorfälligkeitsentschädigung ganz zu umgehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  138. Max sagt:

    Hallo, ich hätte eine Frage zu unserem Darlehen.
    Meine Freundin hat im Dezember 2017 zusammen mit Ihrem Mann (je 50%) einen Dahrlehensvertrag abgeschlossen.
    Auszahlung Januar 2008

    2014 kam dann die Scheidung vom Mann.
    2015 habe ich den Dahrlehensanteil des (Ex)-Manns übernommen mit gleichzeitigem Grundbucheintrag.

    Sonst wurde am Vertrag absolut nichts geändert. Alles läuft und lief weiter wie bisher. Lediglich sein Name wurde durch meinen ersetzt.
    Bedeutet das nun auch, dass der Vertrag nicht nach 10 Jahren gekündigt werden kann.
    Hätten wir damals kündigen können, als die Namensänderung gemacht wurde?

    Kann sie zumindest Ihre hälfte kündigen?
    Wäre sehr schade, da der Vertrag mit noch fast 6 % Zinsen läuft.

    Grüße
    Max

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Max,

      da die Änderung keinerlei Auswirkung auf den absehbaren Zeitpunkt der Tilgung des Darlehens bedeutete, sollte die Frist nicht unterbrochen worden sein. Ein Anwalt für Finanzrecht kann Sie jedoch genau beraten, bevor Sie Schritte einleiten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  139. Olaf sagt:

    Ich bin jetzt etwas verwirrt:

    Holle schrieb am 13. Februar 2017, 13:22:
    Wenn ein Hypothekendarlehen unverändert, also ohne Anpassung der vertraglichen Bedingungen, seit deutlich mehr als 10 Jahren läuft, kann ich also problemlos jederzeit mit sechsmonatiger Frist kündigen und zahle nach Ablauf der Frist innerhalb zwei Wochen das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück?

    Antwort: Das ist korrekt!

    Hingegen:

    Andrea schrieb am 20. Mai 2017, 7:37:
    Wir haben ein Darlehen am 31.8.2009 komplett ausgezahlt bekommen. Festzins 25 Jahre.
    Heißt wir haben am 1.9. 2018 ein Sonderkündigungsrecht. Fällig wäre der Kredit dann 1.3.2020.
    Können wir das Sonderkündigungsrecht auch später ausüben? Z.B. am 1.11.2018 kündigen zum 1.5.2020.

    Antwort von vorfaelligkeitsentschaedigung.net 24. Mai 2017, 12:56
    Hallo Andrea,
    dies ist nicht möglich, da das Sonderkündigungsrecht einen einmaligen Zeitpunkt zur Kündigung bestimmt.
    Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    Soweit ich das jetzt verstanden habe, ist die erste Antwort nicht richtig. Die Kündigung muss im Gegenteil genau nach 10 Jahren ausgesprochen werden. Wie ist das rein praktisch zu verstehen? Was heißt „genau nach 10 Jahren“? Es kann ja nicht gemeint sein, dass das Schreiben nur genau an einem einzigen Tag eintreffen darf, was ja praktisch nicht realisierbar ist. Was ist, wenn z.B. ein ein Kündigungs-Schreiben später (1 Tag, 1 Woche, 1 Monat, 2 Monate, 6 Monate) beim Darlehensgeber eintrifft?

    Viele Grüße
    Olaf

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Olaf,

      vielen Dank für Ihre Anmerkung, wir haben unsere Angaben aktualisiert. In der Tat ist eine Kündigung ab Ablauf der Frist möglich, nicht nur an einem einzelnen Tag.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  140. Thomas L. sagt:

    Einen schönen guten Tag,
    mein Annuitätendarlehen wurde im November 2007 bei einer Bank (A) aufgenommen.
    Vollauszahlung des Darlehn war am 14.01.2008.
    Nun wurde der Darlehnsvertrag durch die Bank (A) am 21.08.2015 an die Bank (B) verkauft.
    Es gab hierbei keine Änderungen der Konditionen (Zinsen / Laufzeit usw.)
    Ich hatte bei dem Verkauf auch kein Mitsprachrecht!
    Hat dieser Vorgang Einfluss auf die 10 Jahresfrist?
    Wann fängt die 10 Jahresfrist an zu laufen? (14.01.2018?)
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      der Verkauf sollte keinerlei Einfluss auf Ihr Sonderkündigungsrecht haben. Sie können das Darlehen nach wie vor am 15.01.2018 zum 15.07.2018 kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  141. Oliver K. sagt:

    Hallo,

    ich habe im Dezember 2009 ein Forwarddarlehen abgeschlossen welches im Oktober 2011 ausgezahlt wurde.
    Meine Frage ist wann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann ?

    Freundliche Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Oliver,

      sofern es sich beim Forward-Darlehen nicht um eine Anschlussfinanzierung eines bestehenden Darlehens bei derselben Bank handelt, können Sie das Sonderkündigungsrecht im Oktober 2021 in Anspruch nehmen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  142. wisonix sagt:

    Hallo und danke für das geballte Know-How!

    Wir haben im Jahr 2008 für die Finanzierung unseres Eigenheims ein sog. Annuitätendarlehen (Wohnungsbaudarlehen) bei der DSL-Bank aufgenommen. Die Festzinsperiode läuft bis 30.06.2028.
    Auf Anfrage teilte uns die DSL-Bank mit, dass die Vollauszahlung des Darlehens am 16.09.2009 (September!) erfolgt sei und somit die frühestmögliche Rückzahlung (unter Beachtung der zehnjährigen Zeitraums für eine Kündigung nach § 489 BGB und der Kündigungsfrist von 6 Monaten) zum 31.12.2019 erfolgen kann, vorausgesetzt die Kündigung geht bis zum 30.06.2019 bei der Bank ein.
    Diese Aussage wundert mich allerdings etwas, da das Darlehen erst nach verzögerter Auszahlung der letzten 2.000,- Euro am 12.04.2010 wirklich vollständig ausbezahlt worden war; kann das eine Falle sein ?
    Zum Anderen macht mich die Fristberechnung etwas stutzig: Also unter der Annahme, dass das Darlehen tatsächlich am 16.09.2009 vollständig ausgezahlt gewesen wäre, würden die 10 Jahre des BGB-Zeitraums doch wohl taggenau mit Ablauf des 16.09.2019 enden, so dass ich erst am 17.09.2019 mit einer Frist von 6 Monaten zum 17.03.2020 (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) kündigen könnte. Ist das richtig?

    Nun habe ich noch ein anderes Problem: Laut Darlehensvertrag habe ich dich die Möglichkeit den Tilgungssatz zu ändern; der genaue Wortlaut der Vertragsziffer lautet:
    „3.3 Tilgungssatzwechsel
    Die DSL Bank räumt den Darlehensnehmern ab dem 3. Kalenderjahr nach Vollauszahlung des Darlehens die Möglichkeit ein, die Regeltilgung während des Zinsfestschreibungszeitraumes – kostenfrei – maximal zweimal zwischen 1 % p.a. und 5 % p.a. des Darlehensnominalbetrages (zuzüglich ersparter Zinsen) zu ändern.“
    Als (anfängliche) Tilgung vom Nennwert waren 1 % p.a. vereinbart; eine Änderung des Tilgungssatzes ist bis jetzt nicht erfolgt.
    Auf telefonische Anfrage bzgl. eines Tilgungssatzwechsels auf 5% p.a. hatte uns die DSL Bank einen „fiktiven Zahlungsplan“ zugesandt und wir haben nunmehr (unter Hinweis auf die v.g. Ziffer 3.3 des Vertrages) per Brief (Einschreiben) die DSL Bank (unter Bezugnahme auf ihr Schreiben) gebeten, den Tilgungssatz auf die 5% p.a. zu erhöhen.
    Daraufhin haben wir jetzt von der Bank ein Schreiben mit der Überschrift „Änderung der Tilgungsvereinbarung“ erhalten, das mit folgendem Satz beginnt: „Sehr geehrte.. beigefügt senden wir Ihnen die gewünschte Vertragsänderung mit der Bitte, die für die DSL Bank bestimmte Ausfertigung zu unterzeichnen und bis zum 31.05.2017 an uns zurückzusenden.“
    Weiter heißt es: „Wir würden uns freuen, wenn unser Angebot Ihr Interesse findet.“
    Daran anhängend folgt dann ein Vertrag mit der Überschrift „Änderung der Tilgungsvereinbarung“ und anstatt der ursprünglichen Formulierung „Festzinsperiode“ wird jetzt „Sollzinsbindungsperiode“ mit dem gleichen Enddatum ausgewiesen. Neu in dem Vertrag ist jetzt eine explizite Angabe der Vertragslauf: „Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre, 10 Monate“; dies war vorher nicht der Fall, da nur die Festzinsperiode feststand und für die Zeit nach Ablauf dieser Periode vertragliche Regelungen für die Fortsetzung der Finanzierung bestehen.
    Am Ende des Vertrages sollen wir folgendes mit unserer Unterschrift bestätigen: „Mit der Umstellung zu den v.g. Bedingungen erklären wir uns uneingeschränkt einverstanden.“

    Ich habe den Eindruck, dass die DSL Bank uns zu einer Vertragsänderung „nötigen“ möchte, die im Ergebnis die vorzeitige Kündigung nach § 489 BGB verhindern könnte. Wir wollen doch keine Vertragsveränderung, sondern lediglich die ursprünglich vereinbarte Option auf Änderung des Tilgungssatzes ausüben. Ist dafür solch eine „Änderung der Tilgungsvereinbarung“ mit der Bezeichnung „Vertragsänderung“ notwendig oder nur eine Falle ?

    Täuscht mich mein „Bauchgefühl“ oder sollte ich mich dagegen wehren (z.B. beim Ombudsmann) ?

    Viele Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      zunächst: Eine ausführliche Beratung kann nur ein Finanzexperte bzw. Anwalt für Finanzrecht tätigen. Gemäß § 489 BGB können Sie zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. In Ihrem Fall können Sie somit am 11.04.2020 zum 11.10.2020 kündigen.

      Möchten Sie die Höhe des Tilgungssatzes verändern, gilt dies in der Tat als Vertragsänderung, welche im Sinne des § 489 BGB zu einem Neustart der Frist führt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • wisonix sagt:

        Vielen Dank für die Antwort.

        Wir werden somit vorerst nicht die „Änderungsvereinbarung“ unterschreiben, auch wenn die DSL-Bank uns geschrieben hat: „Diese Änderung der Tilgungsvereinbarung hat keinerlei Einfluss auf Ihr Kündigungsrecht gemäß §489 BGB.“
        Es versteht sich von selbst, dass eine privatrechtliche Änderungsvereinbarung keinen Einfluss auf gesetzliche Rechte hat, jedoch wird vielleicht verheimlicht, dass das Kündigungsrecht dann mit einer neuen Frist gestartet wird.
        Wir werden der Bank jetzt noch mal um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass „nach Abschluss der Änderungsvereinbarung weiterhin eine Kündigung zum 31.12.2019 (wie von der Bank schriftlich mitgeteilt) ohne Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank möglich ist.“
        Wenn sie das nicht bestätigen, müssen wir doch von einer „Falle“ ausgehen und werden dann nur unsere Sondertilgungsrechte ausüben.

        • Melanie sagt:

          Hallo Wisonix,
          ich habe exakt den gleichen Fall bei der gleichen Bank wie Sie. Können Sie mir sagen, wir Ihr Fall ausgegangen ist?
          Vielen Dank!

          • Marc sagt:

            Hier hätte ich auch ein starkes Interesse daran wie der Fall ausgegangen ist, bei uns ist es ähnlich.

            Dank und Gruß
            Marc

  143. Ralf S. sagt:

    Hallo, ich habe ein kleines Problem mit meiner Bausparkasse und finde nirgend wo eine richtige Antwort auf meine Fragen. Vielleicht können Sie mir ja helfen.
    Folgendes. Ich habe am 30.09.2000 einen Bausparvertrag abgeschlossen.
    Dieser Vertrag wurde am 08.01.2008 mit günstigeren Zinskonditionen über ein Forwarddarlehen für weitere 10 Jahre verlängert. ( Darlehensangebot wurde erstellt am 08.01.2008, Darlehensangebot angenommen am 21.01.2008 mit einer Zinsfestschreibung bis 30.09.2020 ). Nun kam die Bank auf mich zu um mir ein neues Angebot zu unterbreiten da ja in absehbarer Zeit die Zinsbindungsfrist auslaufen würde.Bei dem Termin wurde immer von der festgesetzten Zinsfestschreibung gesprochen und dass ich erst zum 30.09.2020 aus den Fristen einer vorzeitigen Vertragsauflösung heraus kommen würde. Ich machte dem Mitarbeiter klar, dass ich doch schon laut Urteil des Gerichts am 21.01.2018 kündigen könnte, weil ja dann die 10 Jahresfrist abgelaufen wäre.
    Daraufhin erklärte man mir dass es sich nicht um ein Forwarddarlehen sondern um eine Prologation gehandelt hätte und ich nicht vorzeitig kündigen kann.
    Ich bin jetzt ein wenig verwirrt und verstehe nicht genau was der Unterschied zwischen einem Forwarddarlehen und einer Prologation sein soll ?
    Frage. Wann kann ich diesen Vertrag kündigen? 2018 oder erst 2020
    Vielen Dank im Voraus

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Ralf,

      da es sich – wie von Ihrer Bank bestätigt – um eine Prolongation (eine Finanzierung, welche einen bereits bestehenden Vertrag mit der Bank ablösen soll) handelt, können Sie 10 Jahre nach der Vereinbarung kündigen. Das Sonderkündigungsrecht greift somit ebenfalls nach Prolongationen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  144. Andrea sagt:

    Guten Morgen.

    Wir haben ein Darlehen am 31.8.2009 komplett ausgezahlt bekommen. Festzins 25 Jahre.
    Heißt wir haben am 1.9. 2018 ein Sonderkündigungsrecht. Fällig wäre der Kredit dann 1.3.2020.
    Können wir das Sonderkündigungsrecht auch später ausüben? Z.B. am 1.11.2018 kündigen zum 1.5.2020.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andrea,

      dies sollte in der Tat möglich sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  145. Mario sagt:

    Hallo,
    wir haben einen Baukredit über 125.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
    Der Kredit lässt eine jährliche Sondertilgung von 5% der Finanzierungssumme zu (6.250 Euro jährlich).
    Die Kreditsumme wurde am 19.12.2007 komplett ausbezahlt. Ab diesem Zeitpunkt wäre ja eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten möglich. Der Restbetrag wäre dann zum 19.06.2018 fällig und der Vertrag läuft aus.
    Die Frage wäre, kann im Kalenderjahr 2018 (z.Bsp. am 02.01.2018) noch eine Sondertilgung in voller Höhe über 6.250 Euro erfolgen, oder würde die Bank nur eine Teilzahlung anerkennen, da der Vertrag nur noch ein knappes halbes Jahr läuft?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Mario,

      die Bank sollte eine Sondertilgung in voller Höhe akzeptieren.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  146. Günter sagt:

    Hallo, habe 2003 ein Darlehen für ein Haus aufgenommen für 10 Jahre.
    2009 habe ich ein Forward Darrlehensvertrag unterschrieben bei der selben Bank, um mir den Zinssatz zu sichern, der aber erst ab 2013 lief.
    Zählt jetzt der Unterschriftenzeitpunkt, also 2009 oder ab 2013?
    Die Auszahlung war so gesehen ja schon 2003.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Günter,

      in Ihrem Fall gilt gemäß eines Urteils des Landesgerichtes Bochum (Aktenzeichen I-1 O 68/15) der Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Forward-Darlehen (2009) als Startpunkt der Zehnjahresfrist, da das Forward-Darlehen gewissermaßen eine Verlängerung Ihres alten Vertrages mit Anpassungen darstellt. Die Frist sollte in Ihrem Fall also 2019 ablaufen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  147. Frank sagt:

    Hallo,

    gibt es aus Ihrer Sicht ratsame Vorgaben für das Aufsetzen des Kündigungsschreibens?
    Sprich, sollte in dem Schreiben z.B. das Datum der Vollauszahlung und das sich daraus ermittelte Datum der dann wirksamen Kündigung nach sechs Monaten aufgeführt sein?
    Danke vorab.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Frank,

      in der Tat sollte das Schreiben genaue Angaben beinhalten, welche Ihr Kündigungsrecht verdeutlichen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  148. Pedro sagt:

    gilt eine Änderung der monatlichen Tilgung auch als Änderung des Darlehensvertrags?
    Wir haben mit 2% Tilgung angefangen und um die monatliche Rate wg. finanzieller Probleme zu senken dann auf 1% reduziert.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Pedro,

      in dieser Frage ist die Rechtssprechung nicht eindeutig festgelegt. Tendenziell stellt eine Anpassung des Tilgungssatzes keine relevante Änderung dar, sodass die Frist nicht neu gestartet wird.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  149. Ali sagt:

    Hallo ich hätte Mal ne Frage , mein sollzins würde zum 30.09.2023 enden.Die letzte Auszahlung fand am 14.03.2014 statt. Wann müsste ich die Kündigung einreichen nach dem 10 Jahr Kündigungsrecht.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Ali,

      das Sonderkündigungsrecht greift in Ihrem Fall nicht, da die Zinsbindungsfrist vor Ablauf der 10 Jahre endet.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  150. Andreas sagt:

    Hallo ich habe meinen vertrag am 11.2007 abgeschlossen.
    9.2013 wurde dieser ergänzt.
    laufen dann meine 10 jahre 2017 aus?
    mit freundlichen grüssen

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andreas,

      aufgrund der Ergänzung sollte die Frist in Ihrem Fall erst 2023 auslaufen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  151. Joachim sagt:

    Hallo,
    was passiert eigentlich, wenn man das Darlehen nach Ablauf der 10 Jahre nicht kündigt? Läuft dieses dann zu den alten Zinskonditionen weiter oder ist die Bank dazu verpflichtet ein Verlängerungsangebot zu aktuell günstigeren Konditionen unterbreiten?
    Lieben Dank im Voraus für die Antwort.
    Joachim

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Joachim,

      nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht nicht, läuft das Darlehen zu den vereinbarten Konditionen weiter.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  152. Sylvia sagt:

    Kann ich auch nur den Festzins kündigen oder muss das gesamte Darlehen gekündigt werden?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sylvia,

      Sie können das Darlehen ganz oder teilweise kündigen – dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Vertragsanpassung. Es ist also nicht möglich, lediglich Teilaspekte des Vertrags zu kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  153. Wolfgang sagt:

    Hallo
    ich habe bei der gleichen Bank zum gleichen Zeitpunkt 21.Sept 2007 ein Annuitätsdarlehen und ein KfW
    Darlehen abgeschlossen. Die Vollauszahlung erfolgte beim Annuitätsdarlehen am 31.10.2007 und beim
    KfW Darlehen am 06.11.2007.
    Gilt für das KfW Darlehen auch die Kündigung gem. §489 BGB?
    Der Kündigungstermin wäre dann beim Annuitätsdarlehen am 01.11.2017 und beim KfW Darlehen am 07.11.2017, ist das richtig?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Wolfgang,

      das Sonderkündigungsrecht gilt ebenfalls für KfW-Darlehen. Die von Ihnen genannten Fristen sollten korrekt sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  154. Yvonne sagt:

    Hallo,
    die Kündigung kann ich also quasi nicht schon vorher einreichen?
    Wir würden gerne ein Forward-Darlehen abschließen. Dafür hatte mir ein Bankmitarbeiter geraten jetzt schon zu kündigen und ein neues Angebot bei der Hausbank machen zu lassen, damit wir dieses dann vergleichen können. Ich habe die Kündigung eingereicht und von unserem Bausparvertrag kam jetzt, dass wir erst ab 23.06.2021 (also quasi nach den 10 Jahren) kündigen können. Ist das richtig?

    MFG

  155. Sabine C. sagt:

    Hallo, ich habe ein Darlehn mit 15 -jähriger Laufzeit am 18.03.2007 abgeschlossen,der Zinssatz ist bis zum 30.03.2022 festgeschrieben, vollständig ausgezahlt war das Darlehn erst in 09.2007, vorher mußte ich für die schon in Anspruch genommenen Auszahlungen Zinsen zahlen! Am 30.10.2007 begann die Tilgung! Ab wann kann ich fristgerecht kündigen?
    Gruß
    Sabine

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in Ihrem Fall sollte eine Kündigung im 03.2018 möglich sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  156. Sabina sagt:

    Hallo,
    kann ich auch schon vor Ablauf der 10 Jahresfrist das Kündigungsschreiben an die Bank senden.
    z. B. das Schreiben datiert auf 15. Dezember 17 mit Bezug auf den genauen Kündigungstag 18. Februar 2018?
    Oder kann ich tatsächlich erst frühstens am Kündigungstag 18. Feb 18 mein Kündigungsschreiben abschicken und muss dann noch 6 Monate warten?
    Beste Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Sabina,

      Sie können frühestens am Tag des Ablaufs der Zehnjahresfrist mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Läuft Ihre Frist beispielsweise am 18.02.2018 ab, können Sie erst an diesem Tag zum 18.08.2018 kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  157. Thomas sagt:

    Habe einen verttag am 01.03.2011 abgeschlossen. Gesamtbetrag im Dezember in Anspruch genommen .feste zinsbindung bis 2036.heisst ich kann dann im Dezember 2021 erst die Kündigung schreiben ?

    Lg Thomas

  158. Stefan sagt:

    Guten Tag!
    Bei einem Baufinanzierungsvertrag (Zinsbindung von 10 Jahren) wurde in den ersten 14 Jahren KEINE Änderung des Vertrages durchgeführt.
    Erst nach 14 Jahren wurde bei der gleichen Bank für das gleiche Darlehen eine Zinsanpassung vereinbart. Die genaue vertraglich Bezeichnung lautet: „Anschlusszinsvereinbarung (Ergänzung des Immobiliardarlehensvertrags)“.
    Wird duch diese neue Vereinbarung eine neue 10-Jahres-Frist ausgelöst, nach der eine kostenfreie Kündigung möglich ist?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
    Gruß, Stefan

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Stefan,

      in der Tat beginnt die Frist ab Zeitpunkt der Vertragsänderung neu zu laufen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Matthias sagt:

        Hallo,
        unser Z-15 Darlehen wurde am 24.07.2013 voll ausgezahlt. Somit kann ich erst ab dem 24.07.2023 kündigen gem. §489 BGB.
        Ab dem 08.05.2014 haben wir die Tilgungshöhe erhöht.
        Würde diese Tilgungserhöhung der Begrifflichkeit gem. Abs.1 Nr. 2: „…eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen… “ entsprechen?
        Sprich- darf ich trotz Tilgungserhöhung, nach der Vollauszahlung, ab dem 24.07.2023 kündigen?

        Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!

        Gruß:
        Matthias

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

          Hallo,

          da eine Änderung der Höhe der Tilgungsraten lediglich indirekt einen Einfluss auf den Zeitpunkt der Rückzahlung hat, ist die Beantwortung dieser Frage nicht eindeutig möglich. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Finanzrecht hinzuzuziehen.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  159. Thorsten sagt:

    Hallo,

    wir haben 2013 einen Immobilienkredit mit festem Zinssatz und Laufzeit bis 2026 abgeschlossen, dabei fand am 16.12.13 die einzige Auszahlung der Bank statt. Eine weitere Darlehenssumme die für Renovierungen bereitstand, wurde nicht abgerufen und nach Zahlung einer Nichtabnahme-Entschädigung storniert.
    Gilt jetzt der 17.12.23 als Termin für eine Kündigung oder stellt die Nichtinanspruchnahme eine Vertragsänderung dar?
    Danke für Ihre Antwort!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thorsten,

      das Sonderkündigungsrecht greift in Ihrem Fall nicht, da keine vollständige Auszahlung der Kreditsumme stattfand.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  160. Marcel R. sagt:

    Hallo,

    eine Frage, die hier bisher nicht gestellt wurde. Darlehen wurde 2007 aufgenommen, mit 20 Jahren Laufzeit. Monatlicher Betrag für die Rückzahlung beträgt 800€. Der eigentliche Vertrag wurde bezgl. Zinsen und Laufzeit nicht verändert.
    Allerdings zahle ich seit letzten Jahr von den monatlichen 800€ 40€ über die VL Zahlungen meines AG, d.h. anstelle der 800€ kommen nun noch 760€ von meinem Konto und 40€ über den AG, die monatliche Summe hat sich also nicht verändert.
    Gilt dies auch als eine Vertragsänderung nach § 489 BGB, so dass eine Kündigung nun nicht möglich wäre?

    Danke für ihre Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Marcel,

      dies gilt nicht als Änderung, da die Vertragsdokumente hierfür nicht angepasst werden mussten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  161. Nicole sagt:

    Guten Tag,
    aus dem Bekanntenkreis erhielt ich die Auskunft, dass auch Banken die Möglichkeit hätten, eine z.B. 15jährige Sollzinsbindung bereits nach Ablauf der 10 Jahren zu kündigen.
    Können Sie dies aufklären?

    Danke und viele Grüße
    Nicole

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Nicole,

      das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Kündigungsrecht nach 10 Jahren) gilt nur für Darlehensnehmer.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  162. christina.e. sagt:

    Hallo,
    ich wollte mir die Ordentliche Kündigungsfrist von meiner Bank bestätigen lassen, da einerseits in meinem Annuitätenvertrag etwas von einer Frist von einem Monat zum Ablauf der ersten Festzinsperiode am 31.7.2017 steht, anderseits aber heißt es, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 489 und die sechsmonatige Kündigungsfrist zu beachten ist.

    Die Antwort:
    Das Darlehen kann zum 31.7.2017 kostenfrei zurückbezahlt werden.
    Auf meine telefonische Nachfrage, ob dann die Kündigung am 30.6.2017 in Ordnung ist und die Bank mir das bestätigen kann, heißt es:
    Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das Darlehen zum 31.7.2017 zurückbezahlt und nicht verlängert wird.
    Kann ich dem trauen? Ich hatte eine Frage zur Kündigungsfrist, die einfach ignoriert wird.
    Danke für Ihre Antwort

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Christina,

      leider können wir mit dem aktuellen Wissensstand keine Einschätzung vornehmen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  163. Birgmann sagt:

    Hallo Zusammen,
    Die Zinsbindung endet vor Ablauf von 10 Jahren und es liegt ein Angebot der Bank für eine Verlängerung mit geändertem Zinssatz vor. Gilt dies als Änderung und beeinflusst somit die mögliche Kündigung nach 10 Jahren? Falls ja, was gilt denn nicht als Änderung? Irgendwie muss der Vertrag ja fortgeführt werden.
    Danke für ein kurze Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      da die Zinsbindung weniger als 10 Jahre beträgt, greift in Ihrem Fall das Sonderkündigungsrecht nicht. Eine 10-Jahresfrist gemäß § 489 BGB beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem Sie die Änderungen vornehmen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  164. Michael sagt:

    Hallo,
    für zwei bestehende Darlehen wurde am 31.05.2007 eine Forwardvereinbarung getroffen, d.h. eine
    Zinssatzverlängerung, welche am 30.03.2010 erstmals in Kraft trat. Der Zins wurde in dieser Vereinbarung für
    weitere 15 Jahre – bis zum 30.03.2025 – festgeschrieben.
    In der „Anlage zu Sondenvereinbarungen“ zum Darlehensvertrag wurde uns die Möglichkeit eingeräumt,
    10 Jahre nach Abschlussdatum der FW-Vereinbarung, gemäß §489 Abs. 1 Nr.3 BGB, das Darlehen zu kündigen.
    Uns wurde nun bestätigt, dass ein Darlehen zum 01.06.2017 gekündigt werden kann und, im Anschluss an die 6-monatige Kündigungsfrist, zum 01.12.2017 eine Ablösung möglich ist.

    Für das zweite Darlehen haben wir die Mitteilung erhalten, das eine Kündigung nicht möglich ist.
    Als Grund hierfür wurde genannt, dass das Darlehen aus einer Ablösung von Mitteln der KfW
    resultiert und der Darlehensbetrag erst zum Ablösedatum 30.06.2010 tragend wurde.
    Eine Kündigung soll deshalb erst zum 01.07.2020 möglich sein.
    Unsere Frage ist nun, ob dies rechtens ist, da zum einen die Sonderkündigung im Anhang zum Vertrag festgeschrieben wurde uns auch niemand darauf hingewiesen hat, dass bei dieser Konstellation (Bereitstellung von Mitteln durch die Bank nach Ablösung des KfW Darlehens) eine Kündigung praktisch erst nach 13 Jahren möglich ist.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    LG
    Michael

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich gilt, dass das Sonderkündigungsrecht 10 Jahre nachdem die Darlehenssumme vollständig ausgezahlt (zur Verfügung gestellt wurde) besteht. Erfolgte die Auszahlung des zweiten Darlehens erst 2010, können Sie erst 2020 kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  165. A. sagt:

    Ich habe eine Frage die, soweit ich sehe, noch nicht gestellt wurde.
    Ein Darlehen soll eine 20jährige Zinsbindung haben. Ist es richtig, dass ich dieses Darlehen aufgrund §489 BGB schon nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten teiltilgen kann?
    Kann ich nach dieser Teiltilgung nach einem weiteren Jahr wieder teiltilgen nach §489 BGB und nach einem weiteren Jahr dann wieder usw. bis letztendlich das Darlehen komplett abgezahlt ist?
    Also hätte ich bei einem Darlehen ohne Sondertilgungsmöglichkeit nach 10 Jahren praktisch doch eine Möglichkeit jährlich zu tilgen?!? Gibt es bei der Höhe der Teiltilgung ggf. etwas zu beachten?
    Bleibt der ursprüngliche Sollzins dabei unberührt? Das wäre natürlich wichtig, da ich davon ausgehe, dass der Zinssatz in 10 Jahren höher als aktuell ist.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      dies sollte möglich sein. Es empfiehlt sich aber, einen Anwalt für Finanzrecht hinzuzuziehen, bevor Sie Schritte einleiten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  166. Andreas sagt:

    Hallo, wir haben nach 10 Jahren + die 6 Monate gekündigt, nun kam die Bestätigung, alles ok, aber es wird nun für die Kündigung eine Gebühr von 150,- Euro erhoben. Ist das zulässig?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      nach Ansicht einiger Verbraucherzentralen sind diese Gebühren unzulässig, allerdings ist noch keine Rechtsprechung hierzu vorhanden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  167. Michael sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in unserem Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren sind bei Vertragsabschluss 2009 zwei verschiedene Zinssätze vereinbart worden. Der erste niedrige Zinssatz belief sich über die ersten fünf Jahre ab Vertragsabschluss. Im Anschluss wurde ein um 0,25 Prozentpunkte höherer Zinssatz weiter berechnet. Kann ich aufgrund dieser Tatsache den Vertrag auch nach 10 Jahren vorzeitig kündigen oder gilt hier der Zeitpunkt der geänderten Zinshöhe nach fünf Jahren ab Vertragsabschluss, sodass der Vertrag über die gesamte Laufzeit von 15 Jahren für uns ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit bindend ist?

    Freundliche Grüße
    M. S.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      da die Änderung des Zinssatzes bereits zu Beginn festgelegt war, erfolgt keine Vertragsanpassung. Demnach können Sie ihren Vertrag nach 10 jahren gemäß § 489 BGB kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  168. Sandra sagt:

    Hallo,
    wir planen einen Kredit mit einer Zinsbindung von 20 Jahren aufzunehmen. Unsere Tilgung würde jedoch insgesamt 27 Jahre dauern, da nach 20 Jahren noch eine Restschuld (z.B 80.000 €) besteht. Nach 10 Jahren kann der Darlehensvertrag lt. BGB ganz oder teilweise gekündigt werden.
    Wenn wir den Darlehensvertrag nun teilweise kündigen, können wir eine Sondertilgung in beliebiger Höhe einbringen (z.B. 50.000 €). Bleibt danach der Sollzinssatz, welcher für 20 Jahre vereinbart war bestehen oder muss mit der Bank aufgrund der teilweisen Sondertilgung neu verhandelt werden?
    Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      die teilweise Kündigung sollten keinen Einfluss auf die nachfolgenden Konditionen haben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  169. Thomas sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn ich einen Darlehensvertrag mit 20 Jahren Laufzeit nach den 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten entsprechend BGB §489 kündige, wann entfaltet die Kündigung dann ihre Rechtsfolgen?
    Nach Zugang der Willenserklärung (BGB §130 (1))? Dann müsste ich ja sofort den Betrag ablösen, aber noch 6 Monate Zinsen zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Thomas,

      die Kündigung greift nach Ablauf der Kündigungsfrist – also nach Ablauf der sechs Monate.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  170. Martin sagt:

    Guten Tag,

    ich hatte vertraglich ein Hypothekendarlehen über 200.000 € vereinbart, es wurden aber aufgrund unerwartet niedriger Baukosten nur 194.000 € von mir abgerufen und von der Bank ausgezahlt. Welche Auswirkungen hat dieser Sachverhalt auf die „vollständige Auszahlung“. Wurde die nie erreicht, so dass kein Sonderkündigungsrecht besteht oder wurde sie mit der Auszahlung der letzten Rate erreicht?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort
    Martin

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      eine Einschätzung Ihres Falles ist nicht möglich, ohne die genauen Vertragsmodalitäten zu kennen. Wir verweisen daher auf einen Finanzberater.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  171. ChrisBo sagt:

    Gilt es auch als Vertragsänderung wenn ich während der Laufzeit des Kredites die monatlichen Tilgungsraten erhöht habe?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      sofern dazu eine Anpassung des Vertrages notwendig war, gilt dies als Anpassung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  172. Christian sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Darlehen bei einer Bausparkasse abgeschlossen.
    Beginn 27.03.2013
    Zinsbindung 15 Jahre

    Zum 01.07.2016 wurde ein Schuldnerwechsel im Darlehensvertrag vorgenommen.
    Vertragsdetails und Inhalte blieben unverändert.
    Welches Datum wäre jetzt für mich relevant um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen?

    Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Christian,

      in Ihrem Fall läuft die Zehnjahresfrist ab dem 01.07.2016.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  173. Marita sagt:

    Hallo,
    habe eine Annuitätendarlehen abgeschlossen im November 2009….Das Darlehen wurde für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage verwendet. Habe ich hier das gleiche Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren wie bei einem Immobiliendarlehen?
    Vielen Dank schonmal

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Marita,

      das Sonderkündigungsrecht ist nicht auf Immobiliendarlehen beschränkt, sondern auf Darlehen mit gebundenen Zinssatz. Trifft letzteres auf Ihren Fall zu, können Sie nach 10 Jahre kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu riskieren.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  174. Stefan sagt:

    Guten Morgen,

    zu Beginn hat die Bank Gebühren abgezogen (verjährt) und somit nur effektiv 96% der Gesamtsumme
    ausgezahlt. Gilt die Frist trotzdem ab Auszahlung des letzten Teilbetrages, oder wird sie nie beginnen,
    da es keinen „vollständigen Empfang“ geben kann? Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      die die Gebühren mit der Auszahlung der Summe verrechnet wurden, sollte auch in Ihrem Fall eine „vollständige Auszahlung“ erfolgt sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  175. matze sagt:

    Kann man irgendwie ausrechnen, wie viel Geld man spart, wenn man nach 10 Jahren schon kündigt anstatt z.B. noch zwei Jahre länger regelmäßig zu zahlen, bis der Kredit auf 0,-€ getilgt ist?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      ein Finanzberater, welcher einen genauen Einblick in Ihren spezifischen Fall hat, kann Ihnen sicherlich eine Einschätzung liefern.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    • Werner sagt:

      wenn man in der Schule aufgepasst hat, kann man das auch selber ausrechnen. So komplex ist die Fragestellung nicht und sollte sogar mit Schulwissen bis zu 10. Klasse lösbar sein.

  176. Bernardo sagt:

    Hallo, wir haben einen Hauskaufkredit, der am 30.09.2017 nach 10-jähriger Laufzeit zu den jetzigen Zinskonditionen ausläuft. Wir haben in 2016 vorsichtshalber wegen der günstigen Zinsen ein Forwarddarlehen für die nächsten 10 Jahre abgeschlossen, welches am 1.10.2017 beginnt. Nun möchten wir aus gesundheitl. Gründen noch vor dem 1.10.2017 unser Haus verkaufen und das Forwarddarlehen nicht mehr in Anspruch nehmen. Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung für das neue Darlehen an?
    Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in der Tat wird eine Entschädigung anfallen – die sogenannte „Nichtabnahmeentschädigung“. Diese berechnet sich wie eine Vorfälligkeitsentschädigung.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  177. T. Puttins sagt:

    Ist es schädlich, wenn ich die Kündigung unter Berufung auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bereits jetzt ausspreche, obwohl die 10-Jahres-Bindung erst im Dezember 2017 abläuft (textlich wie folgt formuliert: „kündigen wir….nach Ablauf der 10-jährigen Bindungsfrist“). Oder muss ich tatsächlich abwarten, bis die 10 Jahre abgelaufen sind und darf dann erst die Kündigung aussprechen? Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      Sie müssen in der Tat auf den Ablauf der Frist warten, bevor Sie kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  178. Lena sagt:

    Hallo,
    ich hab eine Frage
    wir haben am 2008 einen Immobilienkredit mit 15 Jährigen Zinsbindung abgeschlossen.Durch die Zahlung nach Baufortschritt ist ein Kredit früher und der andere später ausgezahlt worden.
    Wenn ich die oben genannten Bedingungen zur Kündigung nach 10 Jahren richtig verstehe, fängt die Frist erst mit der kompletten Auszahlung an.
    Wir wollen gerne ein Forward-Darlehen abschließen. Die Bank hat uns die mögliche Kündigungszeitpunkte bestätigt. Für ein Darlehen ist das 24.04.2019 und für den zweiten 28.10.2019. Allerdings sagt unsere Finanzierungsberaterin, dass die Anschlussfinanzierung zum 30.04.2019 und 30.10.2019 erfolgen soll und wir auch zu den Zeitpunkten kündigen sollen. Darauf hin haben wir Sie angesprochen und bekamen als Antwort: „dass dies in Ordnung sei und die finanzierende Bank nur zu den Terminen Auszahlung tätigt.
    Ferner können wir sogar nach 12 oder 13,5 Jahren kündigen.“
    Mir erschein die Antwort nicht plausibel bzw. nicht korrekt .? Oder ist das richtig?

    Wir müssen doch zu dem genau angegebenen Termin kündigen und auch zu dem genauen Zeitpunkten sollte die Anschlussfinanzierung erfolgen.
    Unsere gegenwärtige Darlehensgeber hat uns sogar darauf hingewiesen und im Falle verspätetes Einganges müssen wir die „Verzugszinsen “ zahlen. Ferner bei einem verspäteten Eingang der genannten Beträgen (nach 14 Tagen), werden wir erneut kündigen müssen.

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
    Beste Grüße

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Lena,

      das Sonderkündigungsrecht besteht ab Ablauf der zehn Jahre – es ist aber nicht strikt auf genau diesen Tag begrenzt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  179. Henning sagt:

    Hallo,

    Ich habe ein Darlehen mit der letzten Vertragsänderung 01.03.2008 (Darlehensaufstockung). Am 20.05.2010 gab es einen Sicherheitenwechsel (neues Bauobjekt) und Schuldbeitritt (meine Frau), die Zinsen und die Zeit für die Rückzahlung bleiben unverändert. Welches Datum zählt jetzt bzgl. des Sonderkündigungsrechtes?

    Danke und viele Grüße
    Henning

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in Ihrem Fall beginnt die Frist am 20.05.2010 zu laufen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  180. Stoffel sagt:

    Ich komme auf mein Besispiel vom 24.01. zurück:
    Kann ich also jetzt nach 10 Jahren (Beginn 01.01.2007) kündigen und die Vereinbarung von 2012 mit Beginn 01.07.2017 wird obsolet?
    Beste Grüße R. Stoffel

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      leider ist die Art der Änderung des Darlehens nicht nachvollziehbar. Wurde es am 1. Juni 2017 (erneut) ausgezahlt, beginnt die Zehnjahresfrist von diesem Moment an zu laufen. Dann können Sie erst 2027 kündigen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Stoffel sagt:

        Das Darlehen wurde vor dem 01.01.2007 komplett ausgezahlt. Es wurde eine Zinsvereinbarung vom 01.01.2007 bis 31.12.2021 getroffen. In 2012 wurde eine Zinsbindung vom 01.07.2017 bis 30.06. 2027
        vereinbart. Kann ich jetzt ohne Vorfälligkeitszinsen kündigen, weil die zehn Jahre herum sind? Oder beginnt die 10 Jahresfrist in 2012 mit der neuen Vereinbarung?
        Beste Grüße
        R. Stoffel

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

          Hallo,

          die Zehnjahresfrist beginnt in Ihrem Fall ab 2012 – da der Vertrag zu diesem Zeitpunkt verändert wurde. Sie können also erst 2022 ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  181. Birgit sagt:

    muss in dem halben Jahr nach der Kündigung weiterhin Zins und Tilgung gezahlt werden?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in der Tat läuft das Darlehen in der Kündigungsfrist zu den üblichen Konditionen weiter.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  182. Holle sagt:

    Wenn ein Hypothekendarlehen unverändert, also ohne Anpassung der vertraglichen Bedingungen, seit deutlich mehr als 10 Jahren läuft, kann ich also problemlos jederzeit mit sechsmonatiger Frist kündigen und zahle nach Ablauf der Frist innerhalb zwei Wochen das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück?
    Viele Grüße und Danke schon jetzt für die Antwort.

  183. Heinzelmann sagt:

    Hallo,

    wir haben am 31.10.2009 einen Immobilienkredit über 25 Jahre Zinsbindung abgeschlossen. Der Tilgungsbeginn ist der 01.07.2010. Durch die Zahlung nach Baufortschritt ist der Kredit im Zeitraum vom 08.12.2009 bis letztmalig am 22.06.2011 ausgezahlt worden.
    Wenn ich die oben genannten Bedingungen zur Kündigung nach 10 Jahren richtig verstehe, fängt die Frist erst mit der kompletten Auszahlung an.
    D.h. wir können den Kredit erst zum 22.06.2021 kündigen und ab dem 22.12.2021 durch einen Folgekredit ablösen. Ist das richtig?

    Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      die ist korrekt!

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

      • Michael H. sagt:

        Hallo,
        der 15 Jahres Vertrag war im vergangenem Monat 10 Jahre alt.
        Ich habe nun die Wohnung nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft.
        Die Bank berechnet jetzt Vorfälligkeitsentschädigung für die Restlaufzeit.
        Kann ich den Vertrag noch kündigen um nur für 6 Monate Vorfälligkeitszinsen bezahlen zu müssen?
        Der Kaufpreis wurde vom Käufer noch nicht entrichtet da noch nicht alle Genehmigungen vorhanden sind.

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

          Hallo Michael,

          hierzu müssten die Vertragsunterlagen geprüft werden. Ein Anwalt kann dies übernehmen.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  184. Andreas sagt:

    Guten Tag,
    ist eine Teillöschung der Grundschuld im Grundbuch eine „Vertragsänderung“ welche Einfluss auf die Laufzeit zur 10 jährigen Kündigungsfrist hat?
    Gruß
    Andreas

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo Andreas,

      in der Tat gilt die als Vertragsänderung, da die Sicherheiten, welche dem Darlehen zugrunde liegen, verändert wurden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  185. Zebisch sagt:

    Hallo,
    unser Darlehensvertrag wurde 2008 (nach 10 Jahren Laufzeit) geändert. Die Auszahlung wurde zum 29.02.2008 vorgenommen. Aufgrund der jährlichen Sondertilgungen von 10% könnten wir 2018 das Darlehen kündigen. Da es im Jahr 2018 keinen 29.02. gibt, stellt sich uns die Frage, wann sollen/müssen wir kündigen, um die 6 monatige Frist einzuhalten?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      in diesem Fall können Sie Ihre Kündigung am 01.03. einreichen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  186. Warstat sagt:

    Hallo,
    gilt das 10-jährige Kündigungsrecht auch für zinsverbilligte Darlehen der Länder – Z 15 Darlehn der SAB ?
    Was sind die Rechtsfolgen, wenn dieses Kündigungsrecht im Darlehensvertrag der Bank ausgeschlossen wird („Der …. verbilligte Zinssatz ist bis zum Ende der Zinsverbilligung zu zahlen“ ) -also 15 Jahre lang- und damit eine Umschuldung auf einen wesentlich günstigeren Kapitalmarktzinssatz ausgeschlossen ist ?
    Grüße und vielen Dank

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      das Sonderkündigungsrecht gilt auch für diese Darlehen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  187. Dittmann sagt:

    Hallo,
    so weit ich informiert bin, heißt Kündigungsfrist aber, dass man in diesem Zeitraum vorher gekündigt haben muss, um die Kündigung dann fristgerecht geltend machen zu können.
    3 monatige Kündigungsfrist heißt bei Versicherungen demnach, dass ich 3 Monate vor dem Ablauf einer Versicherung diese kündigen muss, damit ich die Kündigung ordnungsgemäß einhalten kann.
    Der Begriff ist hier also etwas irreführend?!?
    Wann sollte ich also einen Darlehensvertrag kündigen, damit ich keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss?
    10 Jahre und einen Tag, z.B. den 1.4. bei Zinsbindung bis 31.3.?!?
    Gilt dann der April schon als erster Monat für die Kündigungsfrist oder erst der Mai, weil nur volle Monate zählen?
    Ein etwas detaillierter Vorgang wäre hier doch vorteilhafter, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Vielen Dank und Gruß
    Dittmann

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      im Falle des Sonderkündigungsrechts nach 10 Jahren erhalten Sie das Recht zu kündigen erst nach Ablauf dieses Zeitraumes. Reichen Sie die Kündigung punktgenau zu diesem Zeitpunkt ein, läuft das Darlehen insgesamt 10 Jahre und 6 Monate.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  188. H. Schramm sagt:

    Hallo.

    Ich hatte vertraglich zugesichert, jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von bis zu 5 % zutätigen, die ich in den letzten Jahren auch genutzt habe.
    Zudem konnte ich die Höhe der Raten ebenfalls vertraglich zugesichert von anfänglich 1% Tilgung auf 5% erhöhen…auch davon habe ich vor einigen Jahren Gebrauch gemacht.
    Kann ich den Vertrag, der dieses Jahr 10 Jahre nun läuft, jetzt kündigen oder fällt dieses Recht weg, weil Änderungen bei den Abzahlungen vorgenommen wurden?

    Gruß
    H. Schramm

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      sofern diese Optionen bereits von Anfang an im Vertrag festgehalten wurden – dieser also seit Bestehen nicht angepasst werden musste – sollten Sie nach 10 Jahren problemlos kündigen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  189. Stoffel sagt:

    d.h. ein Vertag, abgeschlossen vom 01.01.2007 bis 30.12.2021 und 2012 verändert auf auf 01.07.2017 bis
    30.06.2027 kann frühestens 2022 gekündigt werden?
    Beste Grüße R. Stoffel

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      dies ist nicht ganz richtig. Die Frist beginnt mit der Auszahlung des Darlehens zu laufen – in diesem Fall also erst im Juli 2017.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  190. Ellerbrock sagt:

    Hallo, sie schreiben nach Ablauf der 10 Jahre kann man kündigen heißt also das Darlehen läuft 10 Jahre und 6 Monate und nicht nur 10 Jahre verstehe ich das richtig?
    Gruß D.Ellerbrock

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net sagt:

      Hallo,

      das ist richtig: Nach 10 Jahren Laufzeit dürfen Sie kündigen und müssen anschließend die sechsmonatige Kündigungsfrist abwarten.

      Vorfaelligkeitsantschaedigung.net