Eine private Rentenversicherung kann die Leistung einer gesetzlichen Rentenversicherung zur Altersvorsorge durch zusätzliches Kapital aufstocken. Denn viele Rentner fühlen sich durch die ihnen ausgezahlte gesetzliche Rente bereits lange nicht mehr ausreichend unterstützt.
Wer sich im Laufe des Lebens für eine weitere, private Form der Altersvorsorge entscheidet und eine zusätzliche Rentenversicherung abschließt, steht irgendwann vor der Frage, wie diese eigentlich im Endeffekt ausgezahlt wird.
Die Auszahlung der Altersvorsorge kann dabei auf verschiedenen Wegen erfolgen: als monatliche Rente oder als Einmalzahlung. Aber wie genau verläuft die für eine private Rentenversicherung fällige Auszahlung? Welche Steuern sind bei Rentenbeginn zu zahlen?
Kurz & knapp: Informationen zur Auszahlung der privaten Rentenversicherung für Schnellleser
Die Auszahlung der privaten Rentenversicherung kann als Einmalzahlung oder als monatliche Rente erfolgen. Welche Vor- und Nachteile die jeweilige Art der Auszahlung mit sich bringt, lesen Sie hier.
Wird Ihre Rente monatlich ausgezahlt, wird der Ertragsanteil versteuert. Bei einer Einmalzahlung kann die komplette Auszahlung steuerfrei sein, wenn die Police vor 2005 geschlossen wurde.
Die Versicherung vorzeitig auszahlen zu lassen, funktioniert nur über eine Kündigung oder einen Verkauf der Rentenversicherung.
Inhalt
Auszahlung für eine private Rentenversicherung: Einmalzahlung oder Rente?
In der Regel erfolgt die Auszahlung der Rentenversicherung ab einem bestimmten festgelegten Zeitpunkt. Haben Sie in Ihrer Police bei Abschluss der Altersvorsorge ein Kapitalwahlrecht festgelegt, so haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente zu wählen.
Aber was ist die bessere Alternative? Sollten Sie einen konkreten Wunsch, den Sie sich nur mit einer großen Summe an Geld erfüllen können oder Schulden abzubezahlen haben, ist es naheliegend, sich für eine Einmalzahlung zu entscheiden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich durch die Beiträge der gesetzlichen Rente bereits ausreichend für das Alter gesichert fühlen. Allerdings kann auch eine monatliche Rente attraktiv sein.
Denn so wird versichert, dass das Geld, das Sie sich für Ihre private Rentenversicherung als Einmalbetrag auszahlen lassen, nicht irgendwann aufgebraucht ist.
Eine Rente wird bis zum Lebensende gezahlt. Allerdings ist es auch möglich, die Einmalzahlung wiederum bei einer Bank anzulegen, zu verzinsen und eine periodische Abschöpfung zu veranschlagen – beispielsweise in Form eines Bankauszahlplans.
Welche Möglichkeit individuell die richtige ist, kommt auch auf die Lebensumstände an. Sollten Sie kurz nach dem Eintritt ins Rentenalter versterben, können auch Ihre Hinterbliebenen noch von dem Erbe einer Einmalzahlung profitieren. Eine Rentenzahlung ist dann in der Regel verloren.
Ist die Auszahlung der Rentenversicherung steuerpflichtig?
Wenn Sie sich die private Rentenversicherung als Rente auszahlen lassen, die ein Leben lang gezahlt wird, müssen Sie den Ertragsanteil der Altersvorsorge versteuern. Dieser ist – je nach Renteneintrittsalter – festgelegt. Je eher Sie in Rente gehen, desto höher fällt dieser Anteil an Steuern aus.
Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil laut § 22 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) z. B. 17 %. Aber wie verhält sich die aus der Rentenversicherung folgende Auszahlung bezüglich der Steuer, wenn Sie eine einmalige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn erhalten? In diesem Fall kommt es darauf an, wann Sie die Rentenversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen haben.
Wurde die Police vor dem 1. Januar 2005 unterzeichnet, kann die Auszahlung steuerfrei sein, wenn der Vertrag bereits zwölf Jahre Bestand hatte und Sie fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Bei später als 2005 abgeschlossenen, privaten Verträgen wird die Hälfte versteuert. Hier muss zudem ein bestimmtes Alter – 60 Jahre – bei der Auszahlung erreicht worden sein.
Die private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen
Oft steht die Frage im Raum: „Kann man sich die Rentenversicherung auch vorzeitig auszahlen lassen?“ Das ist ebenfalls möglich. Allerdings müssen Sie dazu Ihre Rentenversicherung kündigen oder verkaufen.
Ob sich das hinsichtlich des Rückkaufswerts oder dem Wert auf dem Zweitmarkt lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Auch, ob sich die Entscheidung für eine private Rentenversicherung bei niedrigem Garantiezins überhaupt noch lohnt.
Bitte auf keinen Fall vorher kündigen.
Es handelt sich um einen steuerfreien Vertrag.
Viele Grüße
Ich habe über meine Arbeitsstelle private Rentenversicherung abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt, war mein renteneintritt das 65 Lebensalter. Nach Anhebung des Rentenalter will nun auch der Versicherer erst ab dem 67 Lebensjahr zahlen. Meine Frage ist dieses Korrekt, da die Anhebung des Renteneintrittsalter aber ja nicht vorraussehbar war.
Sehr geehrter Herr Ambros,
ich bekomme April 2020 meinen privaten Rentensparvertrag ausbezahlt, dies ist dann die Endlaufzeit.
Der Vertrag läuft ab 7.3.1997, muß ich auf der Auszahlung in einen Betrag Steuern zahlen?
Bitte um Antwort, dafür möchte ich mich im vorraus bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara
Ich denke, die Privatrente vorzeitig auszahlen zu lassen ist auf jeden Fall die bessere Option. Da die Verzinsung sich inzwischen im 0,x-Bereich bewegt und die Versteuerung bei Auszahlung ein zweistelliger Prozentbetrag beträgt. Da ist es wesentlich sparsamer, sich die monatlichen Versicherungsbeträge daheim zu bunkern. Seit der Staat hier bei EZB-bedingte Niedrigverzinsung heftig zulangt macht es in meinen Augen keinen Sinn mehr da groß extern einzuzahlen.