Vorfälligkeitsentschädigung: Refinanzierungsschaden und Margenschaden

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hat sich ein Kreditnehmer oder Darlehensnehmer für eine vorzeitige Rückzahlung seines Darlehens an die Bank entschieden, muss er in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung – kurz VFE genannt – für sein Darlehen zahlen. Wenn es um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geht, spielen der Refinanzierungsschaden und der Margenschaden eine wichtige Rolle. Wir erklären, um was es sich dabei genau handelt.

Kurz & knapp: Informationen zu Refinanzierungsschaden und Margenschaden für Schnellleser

Woraus setzt sich die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung zusammen?

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Kredit oder Darlehen, die bei einer vorzeitige Rückzahlung fällig wird, setzt sich aus Refinanzierungsschaden und Margenschaden zusammen.

Was ist ein Refinanzierungsschaden?

Vergeben Banken einen Kredit, finanzieren Sie diese Summe selbst zu einem bestimmten Zinssatz – sie leihen sich also das Geld, das sie an den Darlehensnehmer weitergeben. Das wird Refinanzierung genannt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung, kann das Geld zwar an einen anderen Kreditnehmer vergeben oder angelegt werden, dafür erhält die Bank aber nur den aktuellen Marktzins. Liegt dieser niedriger als zuvor, entsteht ihr ein finanzieller Schaden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist ein Margenschaden?

Der Margenschaden ist jener Schaden, der sich aus der Minderung des Gewinns der Bank ergibt, da das zurückgezahlte Geld nun als Einlage geringere Zinsen abwirft als ein Kredit oder Darlehen.

Warum entsteht Banken ein Refinanzierungsschaden und ein Margenschaden, wenn ein Kredit vorzeitig getilgt wird?

Einer Bank kann bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung sowohl ein Refinanzierungsschaden als auch ein Margenschaden entstehen.
Einer Bank kann bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung sowohl ein Refinanzierungsschaden als auch ein Margenschaden entstehen.

Bei einem Kredit kann eine Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz vom Geldgeber gegenüber dem Kreditnehmer verlangt werden, da ihm im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung oder Kündigung des Vertrages Einbußen bei den geplanten Zinsen entstehen.

Dabei kommt es zu zweierlei Arten von Schäden, sobald sich ein Kreditnehmer für die vorzeitige Tilgung von Kredit oder Darlehen entscheidet:

  • Refinanzierungsschaden
  • Margenschaden

Diese beiden Schadensarten werden herangezogen, um das Vorfälligkeitsentgelt zu berechnen.

Bei einem Festzinsdarlehen werden die Zinsen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu einem festen Zinssatz vereinbart. Dieser Zinssatz verändert sich während der Laufzeit nicht.

Um dies gewährleisten zu können, muss sich die betroffene Bank selbst refinanzieren und sich dabei zudem an den gleichen Fristen orientieren, die im Kreditvertrag vereinbart wurden. Mit einer Refinanzierung ist daher der Vorgang gemeint, bei dem sich die kreditgebenden Banken typischerweise von der Zentralbank selber Geld leihen, also einen Kredit aufnehmen, um einen solchen selbst an einen Bankkunden auszugeben. Somit müssen sich die Kreditinstitute ebenfalls an Fristen halten und sind genauso an Zinssätze gebunden.

Was ist der Refinanzierungsschaden?

Zum Margenschaden kommt es, weil Einlagen schlechter verzinst werden als Kredite.
Zum Margenschaden kommt es, weil Einlagen schlechter verzinst werden als Kredite.

Kommt der kreditnehmende Bankkunde nun auf die Idee, eine vorzeitige Darlehensrückzahlung zu tätigen, so entsteht der Bank oder Sparkasse zum einen der bereits benannte Refinanzierungsschaden.

Das heißt, das Geld vom Darlehen kann bei einer vorzeitigen Rückzahlung nicht zu denselben Konditionen angelegt werden wie zum Vertragsabschluss, sondern es muss zu jenem Zinssatz angelegt werden, der nun zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Beendigung des Darlehensvertrages besteht.

Hat sich nun der Zinssatz entsprechend der aktuellen Marktsituation verringert, so entsteht der Bank ein Schaden – der Refinanzierungsschaden – der sich aus der Differenz zwischen den unterschiedlichen Zinssätzen innerhalb der restlichen Laufzeit ergibt.

Dadurch zeichnet sich der Margenschaden aus

Der Margenschaden ist wiederum auf den Gewinn der kreditgebenden Bank zu beziehen. Dieser sieht sich gemindert, da Einlagen geringer verzinst werden als Kredite bzw. Darlehen. Damit entsteht auch eine Gewinnreduzierung.

Der Begriff „Einlagen“ beschreibt in der Bankwirtschaft die von einem Kreditinstitut entgegengenommenen Gelder eines Bankkunden oder einer anderen Bank. Am bekanntesten sind hier wohl die sogenannten Spareinlagen.

Fazit: Je größer der Schaden für die Bank, umso höher wird die Vorfälligkeitsentschädigung

Das Entstehen vom Margen- und Refinanzierungsschaden kann etwa durch die Vereinbarung zu einer Sondertilgung umgangen werden.
Das Entstehen vom Margen- und Refinanzierungsschaden kann etwa durch die Vereinbarung zu einer Sondertilgung umgangen werden.

Sind nun die entsprechenden Werte ermittelt, so lässt sich daraus die Vorfälligkeit berechnen.

Ein Darlehensnehmer bekommt also bei der frühzeitigen Zurückzahlung von seinem Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn der Bank der oben beschriebene Margen- und Refinanzierungsschaden blüht.

Unter Umständen kann der Betroffene aber auch um eine Vorfälligkeitsentschädigung wegen verfrühter Rückzahlung oder Kündigung des Kreditvertrages herumkommen – zum Beispiel, wenn er im Vorfeld eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhielt.

Eine weitere Möglichkeit zur Umgehung der Vorfälligkeitsentschädigung kann eine Sondertilgung sein, bei der dem Kreditnehmer die Möglichkeit gegeben wird, zusätzliche Tilgungsleistungen vorzunehmen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten entstehen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Bernd Author Icon
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

Bildnachweise

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar verfassen