Eine private Rentenversicherung kann sinnvoll sein, wenn Versicherte ihre gesetzliche Rente durch ein zusätzliches Polster stützen wollen oder so beschäftigt sind, dass eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse – beispielsweise bei Selbstständigen – nicht möglich bzw. nötig ist.
Nun kann es aber dazu kommen, dass Versicherungsnehmer die Beiträge aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nicht mehr zahlen können oder das bisher angesparte Geld für einen anderen Zweck – beispielsweise zur Baufinanzierung – benötigen.
Eine Möglichkeit besteht in solchen Fällen darin, die Rentenversicherung zu verkaufen. Aber wie gehen Sie dabei vor? Geht das überhaupt? Und welchen Vorteil hat der Verkauf von Rentenversicherungen? Der folgende Ratgeber soll Sie über Ihre Möglichkeiten aufklären.
Kurz & knapp: Informationen zum Verkauf einer Rentenversicherung für Schnellleser
Es ist möglich, eine private Rentenversicherung zu verkaufen. Bei der gesetzlichen Versicherung ist das jedoch nicht vorgesehen.
Beim Verkauf der Rentenversicherung treten Sie Ihre Ansprüche der Police an einen Ankäufer auf dem Zweitmarkt ab. Dieser zahlt dann weiterhin die Beiträge und bekommt am Ende die Versicherungsleistung. Dafür erhalten Sie im Gegenzug eine Einmalzahlung.
Sie erhalten den Rückkaufswert, wenn Sie eine private Rentenversicherung kündigen. Dieser besteht aus den bisher eingezahlten Beiträgen plus Zinsen abzüglich Stornokosten. Auch bei Lebensversicherungen gibt es einen Rückkaufswert.
Ein Verkauf kann rentabler sein als eine Kündigung der Rentenversicherung, da bei Letzterem in der Regel ein geringerer Rückkaufswert anfällt.
Inhalt
Weiterführende Artikel zum Verkauf einer Rentenversicherung
Welche Rentenversicherung kann verkauft werden?
Generell ist es nur möglich, private Rentenversicherungen zu verkaufen. Diese können ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossen werden oder auch als alleinige Altersvorsorge dienen, wenn beispielsweise vom Versicherungsnehmer sonst gar nicht in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wird.
Das ist zum Beispiel bei manchen Selbstständigen der Fall. Bei der privaten Form der Rentenversicherung bleiben dem Versicherten zwei Möglichkeiten zur Auszahlung dieser: die Sofortrente oder die aufgeschobene Rentenversicherung.
Bei der Sofortrente wird seitens des Versicherten kurz vor Eintritt ins Rentenalter eine Einmalzahlung geleistet, die dem Rentner dann als monatliche Rente verzinst ausgezahlt wird. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der zukünftige Rentner kurz vor Eintritt ins Rentenalter die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung erhält. Somit ist diese gut angelegt.
Eine weitere Möglichkeit stellt die aufgeschobene Rentenversicherung dar. Diese wird ab einem bestimmten Zeitpunkt monatlich oder als Einmalzahlung geleistet. Allerdings wird davor regelmäßig in die Rente eingezahlt. Nach einer sogenannten Aufschubzeit erfolgt dann die Auszahlung an den Rentner.
Rentenversicherung: Wann der Verkauf lohnt
Wie bereits erwähnt, ist es generell nur möglich, eine private Rentenversicherung zu verkaufen. Die gesetzliche Rentenversicherung, in die jeder Arbeitnehmer einzahlt, steht einem Verkauf nicht zur Verfügung. Sollten Sie also darüber hinaus eine weitere Rentenversicherung privat abgeschlossen haben oder sind Sie selbstständig, so haben Sie die Möglichkeit, diese Rentenversicherung zu verkaufen und somit aufzulösen.
Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie sich die Beiträge sparen, die Sie periodisch in Ihre Altersvorsorge einzahlen müssen. Vom Käufer erhalten Sie einen Betrag ausgezahlt, mit dem Sie Ihre Rechnungen begleichen können. Im Umkehrschluss verzichten Sie komplett auf die Rechte an Ihrer privaten Rentenversicherung. Aber wie funktioniert der Verkauf der Rentenversicherung genau?
Zweitmarkt für Rentenversicherungen
Ganz ähnlich wie beim Verkauf von Lebensversicherungen wird auch bei einer privaten Rentenversicherung der Vertrag von einem Händler aufgekauft und von diesem weitergeführt. Bis zum Ablauf der Rentenversicherung bezahlt der Käufer dann die Beiträge weiter ein und staubt am Ende die Versicherungsleistung ab.
Im Gegenzug wird Ihnen durch den Ankäufer ein Einmalbetrag ausgezahlt, den Sie für den Verkauf Ihrer Police erhalten. Manchmal ist es auch möglich, dass dem Verkäufer eine Ratenzahlung angeboten wird. Das Angebot sollten Sie allerdings genau prüfen und bei Unsicherheiten nicht annehmen. Dies alles geschieht auf einem sogenannten Zweitmarkt für Versicherungen.
Welcher Anbieter ist der Richtige?
Bevor Sie Ihre private Rentenversicherung zum Verkauf anbieten, lohnt es sich, Anbieter zu vergleichen. Denn: Nicht jeder zahlt Ihnen den Preis, den Ihre Rentenversicherung auch wirklich wert ist. Bevor Sie sich also auf einen zu geringen Ankaufspreis einlassen und die Rentenversicherung unter Wert verkaufen, ist ein Vergleich der Ankäufer angebracht.
Holen Sie sich dazu ruhig ein paar verschiedene Angebote ein, bevor Sie sich entscheiden. Unseriöse Angebote wie die Auszahlung in Raten statt als Einmalzahlung sollten vom Verkäufer ebenfalls abgelehnt werden.
Alternativen zum Verkauf der Versicherung
Wenn Sie Ihre Rentenversicherung nicht verkaufen wollen, jedoch trotzdem Geld benötigen, können Sie Ihre Versicherung auch kündigen. In diesem Fall erhalten Sie den Rückkaufswert – wie bei einer Lebensversicherung – von Ihrem Rentenversicherer zurück.
Dieser ist allerdings besonders in den ersten Laufjahren der Police meist relativ niedrig und liegt kaum über den bereits eingezahlten Beiträgen. Das liegt auch daran, dass bei einer Kündigung oft Stornokosten abgezogen werden. Zudem werden in den ersten Jahren der Laufzeit einer Versicherung meist die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet, die vom Versicherungsnehmer eingezahlt werden.
Deshalb fällt der Rückkaufswert in der Regel niedriger aus. Aus diesem Grund rentiert es sich meist mehr, die Rentenversicherung zu verkaufen. Denn dann kann der Versicherte einen größeren Betrag aus dem Verkauf der Rentenversicherung erlangen.
Ist auch eine Beitragsfreistellung möglich?
Neben dem Verkauf oder der Kündigung Ihrer Rentenversicherung haben Sie zudem die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Während dieser Beitragsfreistellung zahlen Sie eine gewisse Zeit lang gar keine Beiträge in Ihre Versicherung ein und können dieses Geld dafür nutzen, in andere – zurzeit vielleicht wichtigere Dinge – zu investieren.
Auch die Senkung der Beiträge ist möglich. In diesen Fällen sinkt jedoch auch die Leistung, die im Versicherungsfall ausgezahlt wird. Allerdings bleibt Ihr Rentenversicherungsvertrag bestehen und Sie sind nicht gezwungen, Ihre Ansprüche an einen Dritten abzutreten. Eine Beitragsfreistellung bzw. eine Senkung der Beiträge kann deshalb weitaus sinnvoller sein, als eine private Rentenversicherung aufzugeben.
Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, welche Alternative am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer (finanziellen) Situation passt, sollten Sie auch das Gespräch mit Ihrem Versicherungsvertreter bzw. einem unabhängigen Versicherungsfachmann suchen. Dieser kann Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten, an Ihr Geld zu kommen und Ihnen den für Sie richtigen Weg weisen.