Vorausschauend denkende Kreditnehmer wollen bereits vor Abschluss eines Darlehensvertrags abklären, was passiert, wenn sie zum Beispiel infolge eines Unglücksfalls die Raten nicht mehr bezahlen können. Im Todesfalle haften die Hinterbliebenen als Erben für diese Kreditschulden.
Doch so schlimm muss es gar nicht kommen. Auch eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit ziehen mitunter die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers nach sich. Um sich gegen derartige Risiken abzusichern, können Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließen.
Kurz & knapp: Informationen über Restschuldversicherungen (RSV)
Kreditnehmer schließen eine solche Versicherung ab, um sich gegen eine Zahlungsunfähigkeit im Falle ihres Todes oder auch wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit abzusichern. Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt der Versicherer den restlichen Kreditbetrag, falls er nicht versucht, sich mit einer Ausschlussklausel aus der Affäre zu ziehen. Mehr zu diesem Kritikpunkt lesen Sie hier.
Nein, eine solche Versicherung ist immer freiwillig. Eine Marktuntersuchung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat aber ergeben, dass Banken einen Kredit im Einzelfall nur unter gleichzeitigem Abschluss einer Restschuldversicherung vergeben. Das betrifft vor allem Kreditnehmer mit schlechter Bonität.
Ja. Kreditnehmer können Restschuldversicherungen entweder zusammen mit dem Kreditvertrag abschließen oder den Immobilien- bzw. Autokredit im Nachhinein absichern. In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob sich eine solche Versicherung wirklich lohnt.
Inhalt
Restschuldversicherungen kurz und einfach erklärt
Die Restschutzversicherung (auch Restkreditversicherung oder Ratenschutzversicherung genannt) ist ein Zusatzprodukt, welches Banken beim Abschluss eines Kreditvertrags anbieten. Sie dient der Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer die Monatsraten unverschuldet nicht mehr bezahlen kann, z. B. weil er …
- stirbt,
- arbeitslos wird oder
- für lange Zeit erkrankt bzw. aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig ist.
In diesen Fällen springt die Versicherung ein und übernimmt die übrigen Ratenzahlungen – eigentlich. Denn viele Anbieter einer Restschuldversicherung haben zahlreiche Ausschlusskriterien festgelegt. In diesen Fällen zahlt die Versicherung eben nicht.
Normalerweise ist die Restschuldversicherung eine besondere Art der Risikolebensversicherung zum Schutze der Erben für den Fall, dass der Kreditnehmer vor Ablauf der Kreditlaufzeit stirbt. Diese Kreditlebensversicherung kann aber auch weitere Risiken umfassen, wie eben Arbeitslosigkeit und Krankheit. Dann zahlt der Versicherer im Versicherungsfall entweder die Kreditraten oder eine Arbeitsunfähigkeitsrente. Die Details sind im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt.
Stolperfallen bei den Restschuldversicherungen: Ausschlusskriterien im Kleingedruckten
Die meisten Anbieter definieren in ihren Vertragsbedingungen zahlreiche Umstände, in denen die Versicherung nicht greift. Typische Ausschlussklauseln sind zum Beispiel:
- Ausschluss der Restschuldversicherung, wenn die Arbeitslosigkeit darauf beruht, dass der befristete Arbeitsvertrag ausläuft oder dass der Kreditnehmer selbst kündigt
- Kreditabsicherung springt erst nach einer gewissen Wartezeit ein, beispielsweise nach sechs bis neun Monaten
- Restschuldversicherung gilt nur für das erste Jahr der Arbeitslosigkeit bzw. nur für einen begrenzten Zeitraum
- kein Versicherungsschutz bei zuvor bereits bekannten Erkrankungen
- kein Schutz durch die Restschuldversicherung, wenn der Todesfall auf Vorerkrankungen während der Kreditlaufzeit beruht
Nicht alle dieser Ausschlussklauseln sind auch zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte z. B. folgende intransparente Klausel für unwirksam:
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen.“
[BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. IV ZR 289/13]
Wenn Sie eine Restschuldversicherung für Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod abschließen möchten, sollten Sie vorher unbedingt das Kleingedruckte lesen, um herauszufinden, wann der Versicherer zahlt und wann nicht. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Anbieter und gehen Sie dabei nicht ausschließlich nach dem Preis.
Restschuldversicherung: Kritikpunkt „hohe Kosten“
Kreditnehmer müssen die Versicherungsprämie inklusive der Vermittlungskosten häufig sofort bei Vertragsbeginn bezahlen. Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung. Die Frage, wie teuer eine Restschuldversicherung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn bei den Kosten spielen verschiedene Dinge eine Rolle:
- Kreditsumme
- Vertragslaufzeit
- Alter des Kreditnehmers
- Einkommensverhältnisse und berufliche Situation
Die Banken machen die jeweiligen Kosten immer vom Einzelfall abhängig. Es existieren weder Berechnungsformeln noch feste Prozentsätze, mithilfe derer Sie berechnen können, was Restschuldversicherungen kosten. Häufig verlangen Banken jedoch Prämien im vierstelligen Bereich. Deswegen sollten Sie sich vor Versicherungsabschluss genau darüber informieren und unbedingt nachfragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Finden Sie heraus, ob die Kosten für die Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins eingerechnet ist oder ob die Gebühren extra anfallen. Letzteres ist meistens bei einer freiwillig abgeschlossenen Ratenversicherung der Fall.
Wenn die Bank hingegen den Kredit nur dann gewährt, wenn Sie gleichzeitig eine Restschuldversicherung abschließen, dann müssen die Kosten hierfür im effektiven Jahreszins inbegriffen sein.
Fazit: Restschuldversicherung nur bedingt sinnvoll
Tatsache ist, dass ein Kredit mit Restschuldversicherung im Vergleich zu einem Darlehen ohne diese Ratenversicherung sehr viel teurer ist. Angesichts der zahlreichen Ausschlussklauseln stellt sich deswegen die Frage, wie sinnvoll dann eine solche Kreditabsicherung überhaupt ist.
Außerdem besteht mitunter das Risiko einer Doppelversicherung. Restschuldversicherungen lohnen sich dann nicht, wenn Sie bereits durch eine andere Versicherung geschützt sind, z. B. durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach.
Kündigung von Restschuldversicherungen
Eine ordentliche Kündigung der Restschuldversicherung ist nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Beachten Sie dabei unbedingt folgende Punkte:
- Normalerweise handelt es sich um zwei Verträge: Kreditvertrag und Versicherungsvertrag. Die Kündigung des einen gilt nicht unbedingt für den anderen Vertrag.
- Wer eine Umschuldung plant, muss nicht nur den alten Kredit kündigen, sondern auch eine ggf. bestehende Restschuldversicherung.
- Wurde die Restschuldversicherung als Kreditsicherheit vereinbart, kann die Bank unter Umständen den Kredit kündigen, wenn Sie die Kreditabsicherung kündigen. Dann wird die restliche Kreditsumme mit einem Schlag fällig.
- Verschicken Sie ein Kündigungsschreiben immer als Einschreiben mit Rückschein.
Die vorzeitige Kündigung hat einen Nachteil. Sie verlieren dadurch eine Menge Geld, weil Sie die bisher angefallenen Kosten normalerweise nicht zurückverlangen können.
Alternative: Restschuldversicherung widerrufen
Alternativ zur Kündigung können Sie den Versicherungsvertrag auch widerrufen. Das ist normalerweise innerhalb von 14 bis 30 Tagen möglich. Der Widerruf muss gegenüber dem Versicherer lediglich in Textform erfolgen, ohne dass es einer Begründung dafür bedarf.
Hinsichtlich der Widerrufsfrist ist zu differenzieren:
- Bei der Restschuldlebensversicherung, die nur den Todesfall umfasst, gilt eine Widerrufsfrist von 30 Tagen.
- In allen anderen Fällen kann der Kreditnehmer innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Bei einer Restschuldversicherung beginnt die Widerrufsfrist, wenn der Versicherungsnehmer folgende Unterlagen in Textform erhalten hat:
- Versicherungsschein
- Vertragskonditionen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- klar verständliche Belehrung über das Recht zum Widerruf und seinen Rechtsfolgen
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben oder war sie fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein solcher Fehler liegt zum Beispiel vor, …
- wenn Kreditvertrag und Restschuldversicherung zusammen abgeschlossen wurden und es sich deswegen um ein sogenanntes verbundenes Geschäft handelt und
- in der Widerrufsbelehrung nicht auf die Besonderheiten eines solchen Geschäfts hingewiesen wurde.
„Verbundenes Geschäft“ bedeutet, dass Sie mit dem Widerruf Ihrer Restschuldversicherung automatisch auch den Kreditvertrag widerrufen und umgekehrt. Ihre Widerrufserklärung hat zur Folge, dass das gesamte Geschäft rückabgewickelt wird. Das heißt, Sie müssen das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen, können dafür aber wesentlich mehr Kosten für die Restschuldbefreiung zurückverlangen als bei einer Kündigung.
Lassen Sie sich vor einem Widerruf bzw. vor einer Kündigung von einem Anwalt beraten. Dieser kann Sie z. B. genau darüber informieren, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und welche konkreten Folgen ein Widerruf für Sie hätte. Eine solche juristische Beratung ist auch deshalb ratsam, weil aktuell unklar ist, ob die Bank alle Prämien für eine Ratenschutzversicherung zurückzahlen muss.