Oftmals dient eine Kapitallebensversicherung nicht nur dem Schutz Hinterbliebener im Todesfall eines Versicherungsnehmers, sondern soll auch im Allgemeinen eine gewisse Sparfunktion haben.
Doch manchmal ist eine Kündigung nicht zu vermeiden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der Versicherte die Beiträge nicht mehr leisten kann.
Das ist vor allem bei kapitalbildenden Lebensversicherungen nicht ungewöhnlich. Schließlich sind die regelmäßigen Prämien hier wesentlich höher angesetzt als beispielsweise bei Risikolebensversicherungen.
Was passiert nun also nach einer Kündigung? Erhält der betreffende Versicherungsnehmer einen Rückkaufswert für seine Kapitallebensversicherung, wenn er diese kündigt? Welche Vorschriften sind zu beachten? Mehr dazu können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Kurz & knapp: Informationen zum Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung für Schnellleser
Ja, eine Kapitallebensversicherung bildet Vermögen, damit ist auch ein Rückkaufswert vorhanden. Dieser wird ausgezahlt, wenn Sie die Kapitallebensversicherung kündigen.
Nein, die Auszahlungssumme kann auch an einen Bezugsberechtigten ausgezahlt werden, sofern dieser im Lebensversicherungsvertrag angegeben ist.
Vom Rückkaufswert werden zahlreiche Gebühren und Stornokosten abgezogen, sodass ein Verlustgeschäft oft unvermeidlich ist. Welche Alternativen zum Rückkauf Sie haben, erfahren Sie hier.
Inhalt
Kündigung einer Kapitallebensversicherung: Welcher Rückkaufswert steht dem Versicherungsnehmer zu?
Ist die Entscheidung einer Kündigung getroffen, ist vor allem der Rückkaufswert interessant für den Versicherten.
Kündigt ein Versicherungsnehmer seine Kapitallebensversicherung, ist der Rückkaufswert die Summe, die er für den Verkauf an das Versicherungsunternehmen bekommt. Die Auszahlung setzt sich dabei aus mehreren Komponenten zusammen:
- die Summe aller eingezahlten Beiträge
- den Überschussanteilen
- den Bewertungsreserven (anteilig)
Bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung hingegen gibt es keinen Rückkaufswert. Beachten Sie jedoch, dass auch bei kapitalbildenden Lebensversicherungen der Rückkaufswert durch Verwaltungs-, Vertriebs- und Abschlusskosten verringert wird. Aus diesem Grund ist eine Kündigung in den ersten Jahren nicht zu empfehlen.
Außerdem gibt das Versicherungsunternehmen in der Regel die genauen Formeln zur Berechnung nicht frei. Es teilt den Versicherten lediglich jährlich den aktuellen Rückkaufswert der entsprechenden Kapitallebensversicherung mit – dazu ist der Versicherer verpflichtet.
Alternativen zum Rückkauf einer Kapitallebensversicherung
Manchmal können auch alternative Möglichkeiten zur Kündigung eine Überlegung wert sein. Welche Option letzten Endes die beste für Ihre persönliche Situation ist, liegt selbstverständlich bei Ihnen. Um Ihnen einen Überblick zu geben, finden Sie nachfolgend einige der möglichen Alternativen.
Verkauf
Sie können Ihre Kapitallebensversicherung verkaufen. Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Versicherung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu verkaufen, entspricht die Summe, die Sie dort bekommen können, zumeist dem Rückkaufswert Ihrer Kapitallebensversicherung.
Mal kann es etwas weniger sein, mal etwas mehr. Angebote zu vergleichen, kann sich hierbei auszahlen.
Beitragsfreistellung
Setzen Sie kurz- oder langfristig Ihre Prämien ab, sinkt zwar letztendlich die Versicherungssumme, aber im Gegensatz zur Kündigung, ist diese Option weitaus offener und nicht so endgültig.
Außerdem erlischt hierbei Ihr Versicherungsschutz nicht.
Beleihung
Hierbei nehmen Sie ein separates Darlehen auf, bei welchem der Rückkaufswert Ihrer Kapitallebensversicherung als Sicherheit dient.
Vor allem, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, ist dies eine passende Möglichkeit. Dennoch ist eine Beleihung immer mit hohen finanziellen Verlusten gekoppelt.