Das Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung erlaubt es Kreditnehmern, Ihr Darlehen unabhängig von der Zinsbindung nach 10 Jahren zu kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu riskieren. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 489 BGB.
Für viele Hausbesitzer in spe stellt eine Baufinanzierung die einzige Möglichkeit dar, sich den Traum der eigenen vier Wände zu erfüllen. Es dauert in der Regel sehr lange, eine solche Finanzierung abzubezahlen. Entsprechend lange sind die vereinbarten Vertragslaufzeiten für das Darlehen.
Doch was, wenn sich die Situation der Darlehensnehmer nach einigen Jahren verändert? Bei einer außerplanmäßigen Kündigung ist in der Regel eine teure Vorfälligkeitszahlung fällig – oder etwa nicht? Das deutsche Recht sieht die Möglichkeit vor, einen Immobilienkredit nach 10 Jahren zu kündigen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es mit dem Sonderkündigungsrecht für Hypothek und Co. auf sich hat.
Kurz & knapp: Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung für Schnellleser
Ja, wenn Sie eine Baufinanzierung innerhalb der Zinsbindung kündigen, darf die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Sie können eine Kündigung der Baufinanzierung erst nach 10 Jahren ohne teure Folgen durchführen.
Das Sonderkündigungsrecht für Immobiliendarlehen existiert nur für Verbraucher, nicht für Banken.
Um Ihren Baukredit nach 10 Jahren kündigen zu können, dürfen Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Vertragsanpassungen für dieses Darlehen vornehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Das Sonderkündigungsrecht für die Baufinanzierung: Was steht im BGB?
§ 489 BGB hält fest, dass eine Kündigung der Baufinanzierung dann als „ordentlich“ gilt, wenn seit dem Zeitpunkt der Auszahlung der Darlehenssumme 10 Jahre oder mehr vergangen sind. Auch wenn die vertraglich festgelegte Zinsbindung diesen Zeitraum überschreitet, können Sie ein Darlehen nach 10 Jahren ordentlich – also ohne Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank – kündigen.
Um für Ihre Baufinanzierung das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, müssen Sie jedoch die sechsmonatige Kündigungsfrist beachten.
Zudem gilt: Wurden seit Vertragsschluss Anpassungen im Darlehensvertrag vorgenommen, startet die Frist erst zum Zeitpunkt der letzten Änderung.
Dann können Sie Ihr Hypothekendarlehen nicht nach 10 Jahren kündigen
Zweierlei ist beim Sonderkündigungsrecht für einen Baukredit zu bedenken, damit die geplante lukrative Umschuldung der Baufinanzierung nicht zum Alptraum wird. Im Folgenden erfahren Sie, worauf besonders zu achten ist.
Kündigungsfrist beachten und Rückzahlung vorbereiten!
Um Ihre Hypothek nach 10 Jahren BGB-konform kündigen zu können, müssen Sie die Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Tätigen Sie Ihre Rückzahlung zu früh, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie die noch offene Restschuld binnen zwei Wochen zurückzahlen, sonst gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Es empfiehlt sich daher, die Organisierung einer Anschlussfinanzierung für Ihr Darlehen früh genug in Angriff zu nehmen.
Vorsicht! Anpassungen können das Sonderkündigungsrecht beim Immobilienkredit außer Kraft setzen
Die aktuelle Zinsentwicklung ist für mehr als eine Bank besorgniserregend: Die Zinsen in Deutschland und Europa fallen seit 2010 kontinuierlich. Infolgedessen versuchen viele Kreditinstitute zu verhindern, dass Darlehensnehmer von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Daher unterbreiten sie ihren Kunden kurz vor Ablauf der 10-Jahresfrist eine scheinbar lukrative Anpassung ihrer Baufinanzierung – etwa eine Senkung der Zinsen. Ist dies bei Ihnen der Fall, sollten Sie das Angebot eingehend von einem Experten prüfen lassen.
Akzeptieren Sie die Offerte der Bank, startet die Frist zum Sonderkündigungsrecht nämlich erneut und Sie müssen weitere 10 Jahre oder das Ende der Zinsbindung abwarten, um eine Umschuldung vorzunehmen.