Als das Bundesministerium für Justiz 2002 falsche Muster zur Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen herausgab, setzte sich ein ganzer Prozess in Gang, welcher zu massenhaften Widerrufen bei manchen Banken führte.
Eine dieser Banken ist die Deutsche Kreditbank AG (DKB): Sie verfasste zwischen 2003 und 2007 ausgesprochen viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dabei griff sie immer wieder auf die zwei selben Formulierungen zurück.
Doch inwiefern genau ist die Belehrung dieser Bank fehlerhaft? Erfahren Sie in diesem Ratgeber, ob auch Ihre DKB-Widerrufsbelehrung Fehler enthält, wie ein Widerruf bei der DKB vonstattengeht und welche positiven Folgen dies für Verbraucher nach sich zieht.
Kurz & knapp: Widerrufsbelehrungen der DKB für Schnellleser
Die DKB nutzte insbesondere zwischen 2003 und 2007 häufig fehlerhafte Formulierungen bei der Widerrufsbelehrung, sodass sich die Gerichte wiederholt mit entsprechenden Kreditverträgen auseinander gesetzt haben.
Ein paar Beispiel finden Sie hier.
Für eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Mit diesem können Sie dann ggf. auch das weitere Vorgehen besprechen.
Inhalt
Urteile über Urteile setzen einen Widerruf bei der DKB durch
Streitfälle zu Widerrufen bei der DKB werden zum großen Teil von den Landesgerichten in Berlin und Potsdam verhandelt. In nahezu allen Fällen urteilten die Gerichte zugunsten der Verbraucher.
Doch auch einige Oberlandesgerichte haben sich schon mit der Widerrufsbelehrung der DKB auseinander gesetzt. Ihr einheitliches Fazit: Die Fehler ermächtigen deren Kunden zum Widerruf.
Die typischen Fehler der DKB
Insbesondere zwei fehlerhafte bzw. ungenaue Formulierungen wurden von der Bank zwischen 2003 und 2007 in ihrer Widerrufsbelehrung benutzt:
- Der Passus zum Beginn der Widerrufsfrist enthält den Begriff „frühestens“ – damit ist der Fristbeginn unklar formuliert.
- Im Passus zu den Widerrufsfolgen wurde das Wort „Widerrufserklärung“ durch „Widerrufsbelehrung“ ausgetauscht. Dadurch ist der vorgegebene Sinn nicht mehr gegeben.
Für Kunden der DKB ist ein Widerruf möglich
Haben Sie zwischen 2003 und 2007 eine Immobilienfinanzierung bei der DKB abgeschlossen, sind Ihre Chancen auf einen Widerruf sehr hoch. Es lohnt sich, die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag auf eine der beiden obigen Formulierungen zu überprüfen.
Auch wenn Sie nicht fündig werden, können Sie das Dokument einem Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder einer Verbraucherzentrale vorlegen: Es könnten sich auch anderweitige Fehler in der Widerrufsbelehrung verstecken.
Egal, ob der Kredit noch läuft oder Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt haben: Ein Widerruf lohnt sich in beiden Fällen. Trifft ersteres zu, können Sie durch eine clevere Umschuldung richtig viel sparen.
Haben Sie das Entschädigungsgeld schon an die Bank bezahlt und eine falsche Belehrung im Vertrag, können Sie sich den Betrag durch einen Widerruf von der Bank zurückholen.
Ein Widerruf bei der DKB: Vom Gerichtsprozess zum Vergleich
Obwohl ein Urteil nach dem anderen zu Ungunsten der DKB gefällt wurde – sowohl von Landes- als auch von Oberlandesgerichten – weigerte sich die Bank in der Vergangenheit, einen Widerruf zu akzeptieren.
Aufgrund dieser Haltung mussten sich Verbraucher stets durch zwei Instanzen kämpfen, bevor sie ihr Recht bei der Bank durchsetzen konnten. Allerdings scheint die DKB in Sachen Widerruf einzulenken: Seit Anfang 2016 lässt sie sich auf die ersten außergerichtlichen Vergleiche ein.
Mithilfe eines versierten Anwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie als DKB-Kunde Ihren Darlehensvertrag unter Umständen also deutlich schneller widerrufen. Durch eine außergerichtliche Einigung spart die Deutsche Kreditbank nämlich Zeit und Geld.