Enthält Ihr Kreditvertrag zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen? Dann handelt es sich um einen fehlerhaften Vertrag, welcher Sie zum Widerruf ermächtigt!
Das Oberlandesgericht Hamm kam bereits im Mai 2012 zu diesem Urteil.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Begründungen das Gericht für seine Entscheidung vorbrachte und wie Sie als Verbraucher davon profitieren können.
Kurz & knapp: Doppelte Widerrufsbelehrung für Schnellleser
Die Widerrufsbelehrung soll Verbraucher über ihr Widerrufsrecht und die Folgen dessen Gebrauchs informieren. Sie dient damit dem Verbraucherschutz.
Liegen Ihrem Kreditvertrag mehrere Widerrufsbelehrungen bei, ist dieser fehlerhaft. Dies führt in der Regel dazu, dass ein ewiges Widerrufsrecht – auch bekannt als Widerrufsjoker – entsteht.
Einen Auszug aus der Urteilsbegründung könne Sie hier nachlesen.
Inhalt
Zwei Widerrufsbelehrungen sind weder Verbraucherfreundlich noch klar verständlich
Das Oberlandesgericht Hamm begründete sein Urteil unter anderem folgendermaßen:
Es liegt auch im Hinblick auf die Verwendung der zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c Abs. 1, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB vor. Denn eine Widerrufsbelehrung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie für den Verbraucher eindeutig klarstellt, welche einzelnen Bedingungen für die Ausübung des Rechts gelten und welche Folgen die Ausübung des Rechts hat.“
Eine Widerrufsbelehrung soll dem Verbraucher klar und deutlich erklären, welche Rechte ihm zustehen und welche Konsequenzen die Inanspruchnahme dieses Rechts mit sich zieht. Die große Anzahl an falschen Widerrufsbelehrungen resultiert aus fehlerhaften Mustern, welche vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben wurden.
Um sich abzusichern, fügten einige Banken kurzerhand mehrere Belehrungen mit unterschiedlichen Formulierungen in den Kreditvertrag ein. Das OLG Hamm zog den Kreditinstituten mit obigem Urteil jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung.
Ihr Vertrag weist zwei unterschiedliche Belehrungen auf?
Stellen Sie fest, dass Ihr Darlehensvertrag mit zwei Widerrufsbelehrungen bestückt ist, können Sie den Kredit noch heute widerrufen. Bei einer fehlerhaften Belehrung beginnt die Widerrufsfrist nämlich nicht zu laufen: Die Rückabwicklung des Vertrags ist noch nach Jahren möglich.
Bedenken Sie: Verbraucher sparen bei einem Widerruf nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung, sie bekommen unter Umständen sogar Geld zurück. Für die Banken stellt dies gewissermaßen ein Worst-Case-Szenario dar: Sie müssen hohe Verluste hinnehmen.
Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig um einen geeigneten Anwalt bemühen. Oft landen Widerrufsfälle nämlich vor Gericht. Doch das obige Urteil bezeugt: Das Recht ist bei einer doppelten Widerrufsbelehrung auf Ihrer Seite.