Was bei Kleidung und Schuhen ganz normal ist, sorgt für Unsicherheit im Versicherungswesen: das Widerrufsrecht. Passt die Hose doch nicht so richtig, die Sie letzte Woche gekauft haben oder ist sie vielleicht schon beim ersten Waschen kaputtgegangen, wird sie einfach in den Laden zurückgebracht und zumeist erhält der Kunde das Geld problemlos wieder.
Ganz ähnlich ist es, wenn Sie eine Risikolebensversicherung widerrufen wollen. Mehr dazu können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Kurz & knapp: Informationen zum Widerruf einer Risikolebensversicherung für Schnellleser
Ein Versicherungsnehmer hat ein Widerrufsrecht von 30 Tagen.
Ja. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen kann auch nachträglich noch eine Rückabwicklung Ihrer Versicherung erfolgen.
Das Versicherungsvertragsgesetz stellt die rechtliche Grundlage dafür dar.
Inhalt
Wann ist ein Widerruf möglich?
Im Regelfall hat ein Versicherungsnehmer das Recht, binnen 30 Tagen den Abschluss seiner Risikolebensversicherung zu widerrufen. So ist es vom Gesetzgeber geregelt und in § 152 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgehalten.
- Fax
- Post
- oder E-Mail
Nach einem erfolgreich durchgeführten Widerruf Ihrer Versicherung muss das Versicherungsunternehmen alle bis dato gezahlten Beiträge inklusive eventueller Zinsen zurückzahlen.
Eine Risikolebensversicherung nach mehreren Jahren Laufzeit widerrufen: Geht das?
Vor allem bei Versicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist es immer häufiger vorgekommen, dass Versicherungsnehmer nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden oder die Widerrufsbelehrung in den Vertragsunterlagen fehlerhaft war.
Das macht einen nachträglichen Widerruf auch Jahre später noch zu einer möglichen Option.
Vermuten Sie Fehler in Ihrer Widerrufsbelehrung – wie etwa, dass diese nicht deutlich genug hervorgehoben wurde – oder haben Sie bemerkt, dass sie unvollständig ist, sollten Sie sich an einen Anwalt für Bankrecht melden. Dieser kann Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis bei der Rückabwicklung zu erzielen. Ist kein Widerruf möglich, kann auch die Kündigung der Lebensversicherung beim Versicherer eine Option sein.