Viele Geldinstitute belehrten ihre Kunden beim Abschluss eines Kreditvertrags in den vergangenen Jahren immer wieder nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht. Deshalb können die betroffenen Kreditnehmer auch Jahre später aus ihrem Vertrag aussteigen und ihre Immobilien- oder Autofinanzierung abstoßen. Sie nutzen den Widerrufsjoker, um ihren Kredit zu widerrufen.
Die nachträgliche Durchsetzung des Widerrufs per Joker lohnt sich vor allem im Rahmen einer zinsgünstigen Umschuldung. Denn seit Abschluss der alten Kreditverträge sind die Zinsen sehr stark gesunken. Wer nun seinen Vertrag widerruft, kann seinen teuren Vertrag rückabwickeln, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte den Widerrufsjoker. Doch nun ist er wieder zurückgekehrt. In diesem Ratgeber fassen wir die wichtigsten Fakten zusammen.
Kurz & knapp: Informationen zum Widerrufsjoker bei deutschen Krediten
Die Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen beträgt nach §§ 495, 355 BGB 14 Tage. Doch diese Frist beginnt bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht zu laufen, sodass Verbraucher auch Jahre später noch ihren Kreditvertrag widerrufen können (sog. Widerrufsjoker).
Kreditverträge zwischen Banken und Verbrauchern (sog. Verbraucherdarlehensverträge) müssen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. In diesem Zusammenhang bedeutet „Widerrufsjoker“, dass die Frist für den Widerruf nicht beginnt, wenn die besagte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dem Kreditnehmer steht damit ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu.
Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann der Kreditnehmer den Widerrufsjoker einsetzen, um den Widerruf auch noch nach Jahren und sogar nach Vertragsende zu erklären. Das hat zur Folge, dass der gesamte Vertrag rückabgewickelt, also rückgängig gemacht wird. Näheres erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Die aktuelle Rechtsprechung ist sehr widersprüchlich und deren Folgen noch nicht absehbar. Der EuGH hat am 26.03.2020 einen Widerrufsjoker, den der BGH in einem Urteil von 2016 abgelehnt hat, „wiederbelebt“. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber zum Thema „Widerrufsjoker“
Der Trick mit dem Widerrufsjoker leicht erklärt
Der Widerrufsjoker ist in aller Munde, wenn es darum geht, nachträglich aus einem laufenden oder bereits beendeten Kreditvertrag herauszukommen, obwohl die ursprüngliche Widerrufsfrist von 14 Tagen normalerweise schon abgelaufen wäre. Diese Frist beginnt aber gar nicht erst zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung durch die Bank fehlerhaft war.
Diese Möglichkeit fußt im gesetzlichen Verbraucherschutz. Geldinstitute sind in einer günstigeren Position als Verbraucher. Banken sitzen bei der Kreditvergabe zu privaten Zwecken quasi am längeren Hebel. Damit Privatkunden nicht benachteiligt werden, schreibt der Gesetzgeber genau vor, wie ein solcher Verbraucherdarlehensvertrag auszusehen hat. Hält sich die Bank nicht an diese Vorschriften, kann der Verbraucher den Widerrufsjoker ziehen und fast ewig wiederrufen.
Wenn ein Kreditnehmer den Widerrufsjoker ausspielt und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, führt dies zur Rückabwicklung des gesamten Darlehensvertrags. Sprich: Das gesamte Geschäft wird wieder rückgängig gemacht. Der Bankkunde muss den restlichen, noch offenen Kreditbetrag zurückzahlen.
Dies sind die möglichen Vorteile des Widerrufs per Joker bei Ihrem Darlehen:
- keine Vorfälligkeitsentschädigung – diese müssen Kreditnehmer normalerweise zahlen, wenn sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen
- Einsparen bei den Zinsen durch eine Umschuldung des Restschuldbetrages mit einem neuen zinsgünstigeren Kredit
Immer mehr Kunden nutzen den Widerrufsjoker und konnten dabei Hunderte oder gar Tausende Euro sparen. Unterstützung bietet dabei etwa die Verbraucherzentrale. Aber auch ein Anwalt, der sich mit dem Widerrufsrecht auskennt, ist hier der richtige Ansprechpartner. Wichtig ist in erster Linie, den Darlehens- bzw. Kreditvertrag überprüfen zu lassen. Auch dies übernimmt ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale gegen ein geringes Entgelt.
Welche Fehler im Vertrag und in der Widerrufsbelehrung den Joker aufleben lassen
Eine Widerrufsbelehrung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen und insbesondere dem gesetzlichen Muster entspricht. Genau hieran scheiterten in der Vergangenheit zahlreiche Banken und Sparkassen.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für typischer Fehler, bei denen der Widerrufsjoker möglicherweise zum Einsatz kommen kann:
- Die zuständige Aufsichtsbehörde wird in den Widerrufsinformationen nicht konkret benannt.
- Ein Darlehensvertrag mit der Bausparkasse enthält die Formulierung „Konditionen fest bis Zuteilung“. Damit ist kein genauer Zinsbindungszeitraum angegeben.
- Der Vertrag enthält nicht die obligatorischen Angaben zur Möglichkeit der Kündigung des Darlehensvertrags.
- In der Widerrufsbelehrung fehlt der als „Widerrufsfolgen“ bezeichnete Passus, der auf die Rechtsfolgen eines Widerrufs hinweist.
- Der Verbraucher erhält zahlreiche Unterlagen vom Kreditinstitut. Er wird darin an verschiedenen Stellen auf unterschiedliche, teils inhaltlich voneinander abweichende Art auf sein Widerrufsrecht hingewiesen.
Viele Urteile zum Widerrufsjoker – auch vom BGH – belegen, dass es sich lohnen kann, Widerruf einzulegen. Der Bundesgerichtshof erklärte bereits einige Unterweisungen und Formulierungen in der Widerrufsbelehrung für ungültig, die für den Verbraucher unklar sind und sich dessen Kenntnis entziehen. So erklärten die Richter beispielsweise eine Widerrufsbelehrung mit folgender Formulierung für ungültig:
„Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist.“
[Quelle: BGH, Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07]
Wann die Ausfertigung des Darlehensvertrags der Bank zugegangen ist, kann der Verbraucher gar nicht wissen, weil er über „interne Abläufe bei der Kreditgeberin nicht informiert ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Widerrufsjoker für Darlehen abgeschafft – doch kein „ewiges Widerrufsrecht“?
Am 21.03.2016 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ in Kraft. Es hatte zum Ziel, das Finanzsystem wieder zu stabilisieren und schaffte den Widerrufsjoker sowie die ewige Widerrufsfrist zunächst ab.
Das hatte zur Folge, dass Kreditverträge, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr widerrufen werden konnten. Für jüngere Verträge, die nach diesem Stichtag zustande kamen, besteht möglicherweise noch eine Chance, die Joker auszuspielen.
Der BGH versetzte dem Widerrufsjoker einen weiteren Todesstoß. Er erklärte eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung für wirksam, nach welcher die Widerrufsfrist „nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs.2 BGB erhalten hat“ beginne (BGH, 22.11.2016, Az. XI ZR 434/15). Solche Verträge können Verbraucher nicht mit dem Widerrufsjoker widerrufen.
Die soeben benannte Formulierung mit dem Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB hat es in sich, denn sie verweist auf weitere, sehr lange Paragraphen eines anderen Gesetzes, die ein Verbraucher kaum durchblicken kann. Während der BGH solche Kaskadenverweise bzw. Verweisungsketten für zulässig erklärt, hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese für unzureichend, weil sie einen Verbraucher dermaßen verwirren können, dass er von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch macht.
Verwirrender Kaskadenverweis (vielleicht) unwirksam – EuGH lässt Widerrufsjoker wiederauferstehen
Deshalb hat der EuGH am 26.03.2020 entschieden (Az.: C-66/19), dass Kreditgeber ihre Kunden klar über die Fristen zum Einlegen eines möglichen Widerrufes informieren müssen. Zudem müsse klar ersichtlich sein, wann die Widerrufsfrist genau beginnt. Sogenannte „Kaskadenverweise“ reichen dafür nach Ansicht der EuGH-Richter nicht aus.
Denn bei einer solchen Kaskadenverweisung könne der Verbraucher weder den Umfang seiner Vertragspflichten bestimmen noch prüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Und er ist erst recht nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Widerrufsfrist bereits begonnen hat.
Mit diesem Urteil lässt der EuGH den Widerrufsjoker für Verbraucher in jenen Fällen wieder aufleben, in denen die Widerrufsbelehrung eine solche Verweisungskette enthält. Die Rechtslage ist damit jedoch alles andere als klar, denn:
- Bei der Frage, ob ein Kaskadenverweis den Widerrufsjoker aktiviert, vertreten EuGH und BGH gegensätzliche Ansichten.
- Der BGH hat sich bereits in einem Beschluss vom 31.03.2020 (Az. XI ZR 581/18) dagegen ausgesprochen, das EuGH-Urteil auf Immobiliendarlehen anzuwenden, weil diese Verträge nicht unter die europäische Verbraucherkreditrichtlinie fielen. Nach dem BGH käme der Widerrufsjoker bei diesen Verträgen nicht zum Zuge.
- Das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung enthielt ebenfalls die vom EuGH beanstandete Klausel.
- Es ist völlig offen, wie sich untere Instanzen der Rechtsprechung und der BGH in Zukunft verhalten werden und ob sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Sache annehmen muss.
- Verbraucher, die versuchen, in einem solchen Fall den Widerrufsjoker nutzen wollen, müssen damit rechnen, dass Banken und Sparkassen dies nicht so ohne Weiteres hinnehmen werden.
Verbraucher sollten daher den Widerrufsjoker nicht ohne Anwalt ziehen. Es ist davon auszugehen, dass eine Bank den Widerruf nicht akzeptieren wird. Ein Rechtsanwalt kann Ihren Kreditvertrag einschließlich der Widerrufsbelehrung genau prüfen und Ihren Widerruf fundiert begründen. Er berät Sie auch umfassend über die Folgen Ihrer Widerrufserklärung.
Welchen Kreditnehmern der Widerrufsjoker nützlich sein kann
Auch wenn Sie Ihren alten, sehr teuren Kreditvertrag so schnell wie möglich abstoßen wollen, überstürzen Sie nichts. Prüfen Sie zuerst, im Idealfall zusammen mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale, ob ein Widerruf für Sie überhaupt (wirtschaftlich) sinnvoll ist. Das kann in folgenden Situationen der Fall sein:
- Sie möchten den Kreditvertrag vorzeitig beenden, aber dafür keine teure Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
- Sie planen eine zinsgünstige Umschuldung Ihrer Baufinanzierung und wollen den Widerrufsjoker nutzen, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. Ob das wirtschaftlich Sinn macht, hängt von der weiteren Zinsentwicklung ab.
- Sie wünschen die Rückabwicklung Ihres Autokredit- oder Leasingvertrags, wollen also das Fahrzeug zurückgeben und dafür die Anzahlung und bereits gezahlte Raten erstattet bekommen.
Voraussetzung für einen Widerruf ist aber in jedem Fall, dass Sie den Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Nur dann können Sie den Widerrufsjoker ziehen.
Weiteres Vorgehen, wenn Sie den Widerrufsjoker ausspielen
Führen Sie sich vorsichtshalber noch einmal die Wirkungen Ihrer Widerrufserklärung vor Augen.
Rechnen Sie damit, dass Ihr Kreditgeber den Widerruf nicht anerkennt. Häufig führt dieses Querstellen der Banken zu einem Gerichtsprozess. Hierbei ist es ratsam, einen Anwalt zu engagieren, der sich bereits mit Widerrufsfällen befasst hat.
Verwehrt das Kreditinstitut das Recht auf Widerruf ungerechtfertigt, so muss es letztlich auch die gesamten Anwaltskosten tragen. Unterschätzen Sie dennoch das Prozessrisiko nicht. Verlieren Sie, kommen hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zu.
Akzeptiert die Bank den Widerrufsjoker, wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt. Sie müssen also das restliche Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Stellen Sie daher schon vor Ihrem Widerruf die Anschlussfinanzierung sicher. Anderenfalls droht Ihnen die Zwangsvollstreckung.
Erst Anschlussfinanzierung zum Kredit sichern, dann Widerrufsjoker nutzen
Ist der Vertrag geprüft und die Widerrufsbelehrung erweist sich als fehlerhaft, sollten Sie sich umgehend eine neue Bank zur Finanzierung der Restschuld suchen. Deren Höhe können Sie zum Beispiel einem Auszug Ihres Kreditkontos oder dem Tilgungsplan entnehmen.
Nutzen Sie den Widerrufsjoker erst, wenn diese Anschlussfinanzierung wirklich in trockenen Tüchern ist. Es ist ratsam, sich hierfür bei verschiedenen Kreditinstituten zu informieren und einen Vergleich zu starten. Lassen Sie sich dann von der Bank Ihrer Wahl eine schriftliche Finanzierungszusage geben, die für eine Dauer von vier bis sechs Wochen bestehen bleibt, um auf der sicheren Seite zu sein.
Natürlich gibt es auch den Fall, dass sich ein Kunde von seinem Darlehensvertrag lösen möchte, weil er etwa ein Erbe erhalten oder seine Immobilie verkauft hat. Dann sollte trotzdem sicher geklärt sein, dass die Restschuld innerhalb von 30 Tagen nach Widerrufseinreichung gezahlt werden kann.
Der Widerrufsjoker bringt den Vorteil mit sich, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Diese Entschädigung verlangen Banken normalerweise für ihren Margenschaden und Refinanzierungschaden, welcher mit dem Zinsverlust bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages einhergeht. Bei einem Widerruf entfällt diese Entschädigungszahlung – bei einer vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrags hingegen nicht.
Mit dem Widerrufsjoker Kosten sparen
Beim Einreichen des Widerrufs mittels Joker berichten Betroffene und Rechtsanwälte von guten Erfahrungen. Waren die Zinssätze früher oft mehr als sechs Prozent hoch, sind sie heute auf teilweise gerade einmal zwei Prozent gesunken und geradezu rekordverdächtig niedrig. Deshalb lohnt sich für Kreditnehmer eine Umschuldung. Verbraucher können dabei viel Geld sparen, weil sie bei einer neuen Bank wesentlich niedrigere Raten für die Restschuld zahlen müssen.