Bausparer entscheiden sich dafür, eine Baufinanzierung mit Geduld und Beharrlichkeit auf die Beine zu stellen. So nehmen sie eine jahrelange Sparphase in Kauf, bevor sie die erträumte Immobilie erwerben können.
Nach der Wartezeit folgt die Belohnung: Mit dem Zeitpunkt der Zuteilung wird ein Bausparvertrag zu einem gewöhnlichen Darlehen und ermöglicht die Erfüllung des langehegten Wunsches nach den eigenen vier Wänden.
Doch von welchen Bedingungen ist die Zuteilung von einem Bausparvertrag abhängig? Lässt sich der Vorgang beschleunigen? Und was ist zu tun, wenn Bausparer die Zuteilung nicht annehmen möchten?
Kurz & knapp: Informationen zur Zuteilung beim Bausparvertrag für Schnellleser
Bei der Zuteilung Ihres Bausparvertrags erhalten Sie Ihr eingespartes Guthaben zurück. Zudem erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Die Zuteilung markiert also den Übergang zwischen Sparphase und Darlehensphase Ihres Vertrags.
Haben Sie beim Bausparen ein bestimmtes Sparguthaben (in der Regel 40 bis 50 % der Bausparsumme) und eine entsprechende Bewertungszahl erreicht, kann Ihr Vertrag zugeteilt werden.
Nein, Sie müssen bei Ihrem Bausparvertrag die mögliche Zuteilung nicht annehmen. Möchten Sie den Vertrag weiter besparen oder die Aufnahme der Baufinanzierung nach hinten verschieben, ist dies in der Regel problemlos möglich. Ist Ihr Bausparvertrag bereits seit 10 Jahren zuteilungsreif, kann Ihre Bausparkasse den Vertrag beenden und Ihnen Ihr Guthaben auszahlen.
Inhalt
Was passiert bei der Zuteilung eines Bausparvertrages?
Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen: Zunächst wird Guthaben angespart. Hat dieses eine vorab bestimmte Höhe erreicht, kann die Darlehensphase angetreten werden. Dabei erhält der Bausparer sowohl sein eingespartes Guthaben zurück als auch ein Darlehen, welches er in den folgenden Jahren zurückzahlen muss.
Die Transition zwischen den beiden Phasen wird als Zuteilung bezeichnet. Der Bausparvertrag muss zur Zuteilungsreife allerdings einige Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 40 bis 50 % der insgesamt benötigten Bausparsumme müssen bereits angespart worden sein
- Der Vertrag muss einer bestimmten Bewertungszahl entsprechen
Unter welchen Voraussetzungen genau Ihr Bausparvertrag zugeteilt werden kann, entnehmen Sie dem Vertragsdokument. Je nach Bausparkasse variiert die erforderliche Bewertungszahl.
Zwei Modelle beim Bausparvertrag: Zuteilung ablehnen oder herbeisehnen?
Bausparer haben sich in der Regel für das Finanzierungsmodell aus einem dieser Gründe entschieden:
- Sie möchten eine Immobilie mithilfe des Vertrags erwerben
- Sie nutzen den Bausparvertrag als Geldanlage
Trifft Ersteres auf Sie zu, sehen Sie einer Zuteilung Ihres Bausparvertrages in aller Regel positiv entgegen. Mitunter kann es Bausparern gar nicht schnell genug gehen. Anders sieht es aus, wenn der Bausparvertrag vornehmlich der Renditeerbringung diesen soll.
Für Ihren Bausparvertrag eine schnelle Zuteilung erwirken: So gehen Sie vor
Haben Sie schon eine Immobilie im Blick? Dann muss die Zuteilung von Ihrem Bausparvertrag so schnell wie möglich erfolgen. Andernfalls können Sie den Kauf womöglich nicht abschließen, weil der Käufer nicht gewillt ist, zu warten. Doch wie erreichen Sie eine schnelle Zuteilung?
Folgende Handlungen begünstigen eine schnelle Zuteilungsreife:
- Vereinbaren Sie hohe Einsparraten.
- Leisten Sie regelmäßige Einzahlungen.
- Vermeiden Sie Unterbrechungen im Einzahlungsrhytmus
Doch mitunter helfen all diese Maßnahmen nur bedingt. Alle Bausparverträge eines Kreditinstituts sind gewissermaßen miteinander verknüpft. Der Bausparkasse kommt die Verwaltung der dazugehörigen Gelder zu. Dabei muss sie stets im Sinne des gesamten Bausparkollektivs handeln. Beantragen viele Sparfüchse zugleich ihr Bauspardarlehen, kommt es unter Umständen zu langen Wartezeiten, bevor Sie Ihren Bausparvertrag zuteilen lassen können.
Auf die Zuteilung verzichten und den Bausparvertrag weiterlaufen lassen: Stolpersteine
Möchten Sie Ihren Bausparvertrag als Geldanlage nutzen, widerspricht eine frühe Zuteilung Ihren Vorstellungen. Ratsam ist es in diesem Fall, auf die Zuteilung zu verzichten und weiter regelmäßige Einzahlungen vorzunehmen.
So profitieren Sie auch über die Zuteilungsreife hinaus von der Verzinsung.
Doch diesem Modell sind Grenzen gesetzt. Unter folgenden Umständen kann Ihre Bausparkasse den Vertrag kündigen:
- Die Zuteilungsreife besteht seit mindestens 10 Jahren.
- Sie haben die Gesamthöhe der ursprünglich vereinbarten Bausparsumme angespart.
Insbesondere in Zeiten sinkender Zinsen machen Banken von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Ließen sie die Verträge weiter laufen, entstünden ihnen mitunter hohe Verluste.
Den Bausparvertrag nach der Zuteilung weiter besparen?
Besonders pfiffige Bausparer machen schnell vermeintliche Fehler im System aus und versuchen, Lücken zu ihren Gunsten zu nutzen. Im Falle eines Bausparvertrags erhoffen sie sich mit folgender Vorgehensweise langfristige Zinseinnahmen:
- Bausparvertrag bis zur Zuteilungsreife besparen
- Guthaben auszahlen lassen
- Sparphase von neuem beginnen
Dieses Vorgehen ist allerdings nicht möglich: Mit der Auszahlung des Guthabens endet der Bausparvertrag. Auch eine Zuteilung beendet die Sparphase des Vertrags.